0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?

Hallo,
ein Kumpel hat vor ca. einem Jahr ein Auto probegefahren. Dummerweise hat der Händler kein KfZ-Zeichen angebracht und er wurde von der Polizei angehalten. Da er den Führerschein noch nicht lange hatte, ist er noch etwas unsicher gefahren, zumal es ein anderes Auto. Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte. Da er wohl einer ersten Zahlungsaufforderung über 180€ nicht nachgekommen ist.

Nun gibt es zwei Probleme.
Erstens hat er damals nichts getrunken und weiß auch nicht wie die 0,3 Promille zustande gekommen sein können. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Kann er das noch irgendwie anfechten?

Zweitens kam die erste Zahlungsaufforderung nicht an. Werden die einfach per Post verschickt oder per Einschreiben? Weil er beteuert, das ihn keine Zahlungsaufforderung erreichte. Er ist zwar zwischenzeitlich umgezogen aber über die Post fand ein Nachsendeantrag statt.

Ist es überhaupt rechtens fast 100% draufzuschlagen wenn man der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist?

Danke für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:


Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?

Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. 🙂

175 weitere Antworten
175 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

Und wie schaut es aus, wenn das Fahrzeig weder zugelassen noch versichert ist?

CU Markus

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991


Und wie schaut es aus, wenn das Fahrzeig weder zugelassen noch versichert ist?

CU Markus

Dann ist das fahren ohne Versicherungsschutz und eine Straftat

"Geahndet wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Zusätzlich 6 Punkte."

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Ok. Beim Rad aus deinen genannten Gründen.

Allerdings habe ich schon (rechtmäßig) Führerscheine von Fußgängern genommen, die Vollstramm auf der Straße rumrannten.

-> Charakterliche nichteignung.

Ging vorm Richter glatt durch.

Das selbe gilt natürlich beim Radler.

Ich denke aber mal, dass der betreffende Fußgänger ordentlich was falsch gemacht haben muss, oder nicht?

Wenn ich aus der Kneipe komme, dann muss ich ja zwangsläufig öffentlichen Verkehrsraum benutzen (und wenn es nur 10m bis zum nächsten Taxi sind!). Da wäre ja ein dicker Hund, wenn hier einem ein Polizist den Lappen wegnehmen könnte, auch OHNE jegliche Auffälligkeit!

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002


Ich denke aber mal, dass der betreffende Fußgänger ordentlich was falsch gemacht haben muss, oder nicht?

Wenn ich aus der Kneipe komme, dann muss ich ja zwangsläufig öffentlichen Verkehrsraum benutzen (und wenn es nur 10m bis zum nächsten Taxi sind!). Da wäre ja ein dicker Hund, wenn hier einem ein Polizist den Lappen wegnehmen könnte, auch OHNE jegliche Auffälligkeit!

Lies mal das hier genauer durch 😉

Allerdings habe ich schon (rechtmäßig) Führerscheine von Fußgängern genommen, die Vollstramm auf der Straße rumrannten.

Ähnliche Themen

So ist es.....😉

Hallo ich hab mal eine Frage, was kommt auf einen zu wenn man mit 0,5 Promille gepustet hat und angehalten worden ist beim auto fahren .Keine Probezeit!

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 25. März 2019 um 17:50:55 Uhr:


Hallo ich hab mal eine Frage, was kommt auf einen zu wenn man mit 0,5 Promille gepustet hat und angehalten worden ist beim auto fahren .Keine Probezeit!
https://dejure.org/gesetze/StVG/24a.html

Spam entfernt Moorteufelchen

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 25. März 2019 um 17:50:55 Uhr:


Hallo ich hab mal eine Frage, was kommt auf einen zu wenn man mit 0,5 Promille gepustet hat und angehalten worden ist beim auto fahren .Keine Probezeit!

500.-€ Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte. Im Wiederholungsfall in den nächsten 5 Jahren eine MPU.

Es war 0,5

Ich würde mal sagen daß 0,5 noch erlaubt sind, erst >0,5 nicht mehr. Oder wie seht ihr das?

Gruß Metalhead

Ähnliche Themen