0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?
Hallo,
ein Kumpel hat vor ca. einem Jahr ein Auto probegefahren. Dummerweise hat der Händler kein KfZ-Zeichen angebracht und er wurde von der Polizei angehalten. Da er den Führerschein noch nicht lange hatte, ist er noch etwas unsicher gefahren, zumal es ein anderes Auto. Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte. Da er wohl einer ersten Zahlungsaufforderung über 180€ nicht nachgekommen ist.
Nun gibt es zwei Probleme.
Erstens hat er damals nichts getrunken und weiß auch nicht wie die 0,3 Promille zustande gekommen sein können. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Kann er das noch irgendwie anfechten?
Zweitens kam die erste Zahlungsaufforderung nicht an. Werden die einfach per Post verschickt oder per Einschreiben? Weil er beteuert, das ihn keine Zahlungsaufforderung erreichte. Er ist zwar zwischenzeitlich umgezogen aber über die Post fand ein Nachsendeantrag statt.
Ist es überhaupt rechtens fast 100% draufzuschlagen wenn man der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist?
Danke für die Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:
Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?
Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. 🙂
175 Antworten
Braucht es da nicht eine Blutprobe?
Die Blasehandys sind ja evtl.nicht so beweiskräftig. Haben doch bestimmt Toleranzen. Der angezeigte Wert ist Vielleicht auch abhängig von der Technik des Blasenden.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. März 2019 um 08:53:35 Uhr:
Ich würde mal sagen daß 0,5 noch erlaubt sind,
nein, im Gesetz steht 0,5%o. 0,49 wäre noch erlaubt
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 26. März 2019 um 09:45:13 Uhr:
Braucht es da nicht eine Blutprobe? Die Blasehandys sind ja evtl.nicht so beweiskräftig.
unter 1,1%o wird mit dem stationären Dräger auf den Polizeiwachen gemessen. Geht aber auch mit Atemalkohol. Diese zeigen aber in der Regel mg/l an, für den Promillewert muss man das verdoppeln.
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 04:36:24 Uhr:
Es war 0,5
@Dannyyyy: sicher, dass es Promille waren oder können es mg/l gewesen sein?
Ab 0,5 Promille darfst zahlen und Punkte sammeln. Hier ist allerdings die Blutalkoholkonzentration gemeint.
Man sollte sich aber eh nicht ,,rantrinken,,. Einfach gar keinen Alkohol, wenn man noch irgendwie vorhat, sich ans Steuer zu setzen.
Ich musste keine Blutprobe abgeben .
Einfach zur Dienststelle und Sterne auspusten .
Er sagte hatte 0,5 .
Also ist es nicht so schlimm ?
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. März 2019 um 08:53:35 Uhr:
Ich würde mal sagen daß 0,5 noch erlaubt sind, erst >0,5 nicht mehr. Oder wie seht ihr das?Gruß Metalhead
von den Anmerkungen der anderen Forumsteilnehmer abgesehen: ab 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen kann es schon eine auf den Deckel geben. Ausfallerscheinung muß nicht zwingend ein Unfall sein, unsicherer Gang oder verwaschene Sprache reicht auch schon.
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 12:34:44 Uhr:
Er sagte hatte 0,5 .
Promille oder mg/l? 😕
Zitat:
@spacechild schrieb am 26. März 2019 um 12:36:08 Uhr:
Ausfallerscheinung muß nicht zwingend ein Unfall sein, unsicherer Gang oder verwaschene Sprache reicht auch schon.
Oder nicht geblinkt, oder beim rausfahren aus der Tanke nachts das Licht vergessen.
Da kann man schon Arschlochmentalitäten an den Tag legen. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 12:34:44 Uhr:
Also ist es nicht so schlimm ?
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Dazu müßte man schon wissen, was gemessen wurde (und natürlich die Begleitumstände kennen).
Ich habe alles gemacht die sagten ich bin normal gefahren und keine Schlangen oder ähnliches.
Ich hatte 0,5 Atemzug und durfte nach einer halben std wieder fahren .
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 14:58:59 Uhr:
Ich hatte 0,5 Atemzug...
Was soll das sein? 😕
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. März 2019 um 10:21:16 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. März 2019 um 08:53:35 Uhr:
Ich würde mal sagen daß 0,5 noch erlaubt sind,
nein, im Gesetz steht 0,5%o. 0,49 wäre noch erlaubt
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. März 2019 um 10:21:16 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 26. März 2019 um 09:45:13 Uhr:
Braucht es da nicht eine Blutprobe? Die Blasehandys sind ja evtl.nicht so beweiskräftig.
unter 1,1%o wird mit dem stationären Dräger auf den Polizeiwachen gemessen. Geht aber auch mit Atemalkohol. Diese zeigen aber in der Regel mg/l an, für den Promillewert muss man das verdoppeln.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. März 2019 um 10:21:16 Uhr:
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 04:36:24 Uhr:
Es war 0,5
@Dannyyyy: sicher, dass es Promille waren oder können es mg/l gewesen sein?