0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?

Hallo,
ein Kumpel hat vor ca. einem Jahr ein Auto probegefahren. Dummerweise hat der Händler kein KfZ-Zeichen angebracht und er wurde von der Polizei angehalten. Da er den Führerschein noch nicht lange hatte, ist er noch etwas unsicher gefahren, zumal es ein anderes Auto. Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte. Da er wohl einer ersten Zahlungsaufforderung über 180€ nicht nachgekommen ist.

Nun gibt es zwei Probleme.
Erstens hat er damals nichts getrunken und weiß auch nicht wie die 0,3 Promille zustande gekommen sein können. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Kann er das noch irgendwie anfechten?

Zweitens kam die erste Zahlungsaufforderung nicht an. Werden die einfach per Post verschickt oder per Einschreiben? Weil er beteuert, das ihn keine Zahlungsaufforderung erreichte. Er ist zwar zwischenzeitlich umgezogen aber über die Post fand ein Nachsendeantrag statt.

Ist es überhaupt rechtens fast 100% draufzuschlagen wenn man der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist?

Danke für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:


Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?

Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. 🙂

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und die 2 Punkte...

dürften dann jetzt 1000,00 Taler sein, 2 weitere Punkte und 3 Monate ohne Auto...

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Ja gut. Danke da§ du zumindest hier ne klare Aussage triffst.
Aber wirds dann nun nicht härter?
Auch bei "nur" 0,5?
Wäre ja das 2.mal innerhalb eines Jahres da§ dir sowas widerfährt.

Edit: NDlimit hats schon geschrieben.

In diesem Fall wird möglicherweise - neben dem erhöhten Bußgeld - demnächst eine MPU angeordnet. Wird diese nicht bestanden oder gar nicht erst angetreten, so ist die Fahrerlaubnis weg.

Danke ich warte mal ab was da kommt habe auch Rechtsschutz !

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Ich muss doch keine mpu machen bei 0,5

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. März 2019 um 22:10:29 Uhr:


In diesem Fall wird möglicherweise - neben dem erhöhten Bußgeld - demnächst eine MPU angeordnet. Wird diese nicht bestanden oder gar nicht erst angetreten, so ist die Fahrerlaubnis weg.

Mal gut, dass es viele MPU-Threads gibt, wo der dannyyyy das nachlesen kann 🙂

(Wollte erst TE schreiben.. aber TA hätte besser gepasst... Themenaufwärmer 😉)

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:13:41 Uhr:


Ich muss doch keine mpu machen bei 0,5

Im Wiederholungsfall vielleicht schon.

Bleibt Dir wohl auch nix anderes übrig als abzuwarten.
Abwarten und Tee (ohne Rum) trinken. 🙂
Oder auch mit, für ruhigeres Schlafen , und wenn
Du nicht mehr fahren brauchst.

Schauen wir

Letztlich ist es eine Entscheidung der Führerscheinbehörde, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht.

Sonst geh ich mit Rechtsschutz dran

Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:


Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?

Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. 🙂

Das Problem dabei liegt darin,daß behördlichen Verfahrenshandlungen, wie die Anordnung eines MPU-Gutachtens, nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbstständig angefochten werden können.

Der Betroffene muß in einem solchen Fall darauf warten, daß die abschließende Sachentscheidung der Behörde ergeht. Der Kläger muß also, wenn er die Anfertigung eines MPU-Gutachtens verweigert, die voraussichtlich negative Entscheidung über die Entziehung seiner Fahrerlaubnis abwarten, um dann hiergegen vorgehen zu können.

Im Rahmen der Klage gegen die letzte Sachentscheidung der Behörde wird dann auch vollumfänglich geprüft, ob die Voraussetzungen vorlagen, um vom Kläger eine MPU verlangen zu können.

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:


Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?

Oh ja, bitte.

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