0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?

Hallo,
ein Kumpel hat vor ca. einem Jahr ein Auto probegefahren. Dummerweise hat der Händler kein KfZ-Zeichen angebracht und er wurde von der Polizei angehalten. Da er den Führerschein noch nicht lange hatte, ist er noch etwas unsicher gefahren, zumal es ein anderes Auto. Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte. Da er wohl einer ersten Zahlungsaufforderung über 180€ nicht nachgekommen ist.

Nun gibt es zwei Probleme.
Erstens hat er damals nichts getrunken und weiß auch nicht wie die 0,3 Promille zustande gekommen sein können. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Kann er das noch irgendwie anfechten?

Zweitens kam die erste Zahlungsaufforderung nicht an. Werden die einfach per Post verschickt oder per Einschreiben? Weil er beteuert, das ihn keine Zahlungsaufforderung erreichte. Er ist zwar zwischenzeitlich umgezogen aber über die Post fand ein Nachsendeantrag statt.

Ist es überhaupt rechtens fast 100% draufzuschlagen wenn man der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist?

Danke für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:


Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?

Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. 🙂

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Vorne dran ist ja auch fest im Sinne des Gesetzgebers.
Auf dem Armaturenbrett reicht nicht.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

...

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen...

Aber auch hier wieder:

Haarspalterei, wenn man es verfolgt.

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Ich weiß ja nicht wo ihr wohnt, aber bei uns fahren nachts keine Busse. Und man hat ja nicht jeden Tag Lust bis 6 Uhr durchzufeiern...

Bei uns fahren nicht mal tagsüber Busse. Nur morgens und mittags der Schulbus. Also mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist da nix zu wollen.

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Allerdings stimme ich Agressor zu, dass ich es für überzogen halte, betrunkene Fahrradfahrer ebenso zu bestrafen wie Autofahrer, da die Gefährdung durch einen %o-Fahrradfahrer doch eher gering ist in Relation zum besoffenen Autofahrer.

Ich auch!!

Über das für und wider solche Gesetze kann man lange diskutieren.

Wenn man sich aber vor Gericht auf etwas berufen will, dann sind hierfür Meinungen aber recht ungeeignet.

"Fakten, Fakten, Fakten", wie es so schön heißt.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Nun gut, hier geht es aber nur um SEHR HOHE Alk-Werte --- die ein "Normalmensch" (sprich: Nicht-Alkoholiker) wohl kaum überleben würde...

Ok, hab echt schon gedacht, sowas würde vorkommen wenn man vielleicht n paar Bierchen getrunken hat und dabei sagen wir mal 1 Promille hat, so ein Wert ist nämlich schnell erreicht.

Zitat:

Da kann man dann schon den Schluß ziehen: Wer mit 3 Promille noch nicht bewußtlos ist, der muß ja ein Alkie sein.Im Moment gilt für Probezeitler noch dasselbe wie für alle anderen: 0,5 Promille OWi; 1,1 Promille Straftat --- aber bei Auffälligkeit oder Unfall schon 0,3 Promille Straftat.

Geplant ist die 0,0-Grenze für Probezeitler.Ja, so mache ich das nach Möglichkeit auch: Schwach anfangen --- und dann ganz stark nachlassen...😁

Na dann is ja gut, dann kann ich DOCH ohne totalen Schiss in der Hose maln Bierchen trinken, ich hatte bis heute immer gedacht es wären 0,0 in der Probezeit. Hab in den fast 2 Jahren (im Dezember is Schluss 😁) 3 mal bissl was getrunken (wie gesagt ein Bier) und hatte immer Megasuperschiss auch wenn ich eigentlich wieder nüchtern war, aber was wenn doch bissl Alk noch im Blut war...dann hab ich ja Glück gehabt 😉

Zitat:

Aber es gibt immer wieder mal tückische Situationen. Z.B. folgende: Ich war zu Hause, hatte an jenem Abend nichts vor (also auch keine Autofahrt), und dementsprechend schon ein paar Bierchen geleert...

Plötzlich der Anruf eines Kumpels: "Wir feiern hier ne Party. Willste nich kommen?"

Natürlich wollte ich, und ich bin auch hingefahren --- mit dem Auto, weil es abends mit dem Bus kaum möglich gewesen wäre (anderes Ende der Stadt).

Ja, ich weiß, Asche auf mein Haupt...🙁

Aber immerhin bin ich ZURÜCK mit dem Taxi gefahren --- nachdem ich dort noch einiges getrunken hatte, das war eine Feuerzangenbowle...😉

Wenn sowas passiert dann frag ich ob mich jemand holen und auch wieder heimfahren kann...wenn nicht dann fahr ich auch nich. Ausser es ist in meiner Stadt, so das ich zu Fuß gehen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von ubc


Plötzlich der Anruf eines Kumpels: "Wir feiern hier ne Party. Willste nich kommen?" Natürlich wollte ich, und ich bin auch hingefahren --- mit dem Auto, weil es abends mit dem Bus kaum möglich gewesen wäre (anderes Ende der Stadt).
Aber immerhin bin ich ZURÜCK mit dem Taxi gefahren...

Den Hinweg hättest du doch auch problemlos mit dem Taxi bewältigen können.

Also ich muss sagen, das ich es echt heftig finde jemanden der das Auto stehen lässt und eben Rad fahren tut, genauso zu bestrafen als wenn er eben doch mit den Auto gefahren wäre.

Zur Sache mit dem KfZ-Zeichen. Er hatte einfach nicht darauf geachtet. Der Händler gab ihm die Schlüssel und zack schoß er los, bis das Blaulicht ihn zum Anhalten zwang.

Der Fahrer hat vor Beginn der Fahrt das Fahrzeug auf Betriebssicherheit zu prüfen.

Irgendiwe geht man an ein Fahrzeug heran um einzusteigen.
Die meisten kommen dabei an einem Kennzeichen vorbei,
wenn auch nicht alle ... 😁

P.S.:
"0,3 aber Bussgeld" lautet der Titel.
Im Nachhinein hatten wir deutlich mehr als 1 Promille.
Was die Glaubwürdigkeit im Kennzeichenfall nicht gerade erhöht. 😉

So wie ich die Problemstellung verstanden habe war es ja noch besser

1) §316 mit dem Fahrrad, NICHT BEZAHLT
2) Fahrt ohne Versicherungsschutz und ohne Papiere, Auffällige Fahrweise, 0,3%o trotz angeblich keinem Alkoholkonsum

Wofür dann nun das Bußgeld ist?
Alles irgendwie etwas merkwürdig... 😕

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Wofür dann nun das Bußgeld ist?

Die Frage des konkreten Tatvorwurfs wurde ja hier noch immer nicht hinreichend beantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von AÖ-Ravenation


Das is doch gestört! 😠

Fängt das dann so an wie mit CD Brennern? Geben tut sie es, nur brennen darf man damit nix (blödes Beispiel aber mir fällt nix anderes ein 😉 ) Was ich damit meine, Alkohol dürfte man anscheinend trinken, wenn mans tut bekommt man aber einen aufn Deckel, egal ob im Auto, aufm Fahrrad oder zu Fuß?

Am besten Alkohol trinken und dann in der Kneipe übernachten oder wie? Muss ich nich verstehen...wie war das eigentlich nochmal in der Probezeit, 0,0 Promille oder 0,3? Ich vergess das andauernd, tendiere aber stark zu ersterem wenn ich mich nicht täusche.

Ab und zu trink ich nämlich auch maln Pils, das aber nur seltenst und dann meistens auch nur ganz am Anfang wenn ich weggehe, danach kommt nur noch alkoholfreies in meinen Rachen. Bis ich wieder fahre ist der Alkoholpegel eh bei 0.

Wenn du dich besoffen im Straßenverkehr bewegst, egal ob mit Fahrrad oder zu Fuß, gefährdest du andere und vorallendingen dich selbst!

Oder stell dir mal folgendes vor:
Du bist sternhagel voll und willst 'ne Straße überqueren.
Da kommt 'nen Auto, das nicht wirklich zu schnell ist, aber auch nicht bremsen kann, das du, im vollkommen besoffenen Zustand, sozusagen auf die Motorhaube springst.

Schonmal an solche Dinge gedacht??
Und eben genau deswegen hat man sich als besoffener nicht alleine im Straßenverkehr zu bewegen...

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


So wie ich die Problemstellung verstanden habe war es ja noch besser

1) §316 mit dem Fahrrad, NICHT BEZAHLT
2) Fahrt ohne Versicherungsschutz und ohne Papiere, Auffällige Fahrweise, 0,3%o trotz angeblich keinem Alkoholkonsum

Wofür dann nun das Bußgeld ist?
Alles irgendwie etwas merkwürdig... 😕

Also mal ehrlich, was hätte ich denn davon hier rumzulügen? Ich kann ja auch nur weitergeben, was mir gesagt wird.

Es gab einmal den Tatbestand des vorsätzlichen Führens eines nicht zugelassenen Fahrzeugs und dann einige Monate abweichend die Trunkenheit im Straßenverkehr.

Auf 1. gab's 6 Punkte und bisher kein Bussgeld soweit ich das beurteilen kann und auf 2. gab's 150€ die dann zu 348€ wurden und 7 Punkte.

Wie die Jungs auf vorsätzlich kommen weiß ich aber nicht, für mich ist das allein fahrlässig.

Trunkenheit im Strassenverkehr nach 24a kostet 250.

Dann gibts noch das:

Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

Zitat:

Original geschrieben von fakedangel


Wie die Jungs auf vorsätzlich kommen weiß ich aber nicht...

Der Fahrzeugführer hat sich vor Beginn der Fahrt vom betriebssicheren Zustand (wozu auch das Vorhandensein der Nummernschilder gehört) des Fahrzeugs zu überzeugen. Da es für die Behörden nicht vorstellbar ist, daß man beim Herangehen an das Fahrzeug übersieht, daß die Kennzeichen fehlen, ist man da wohl von Vorsatz ausgegangen.

Zitat:

Original geschrieben von fakedangel


Also mal ehrlich, was hätte ich denn davon hier rumzulügen? Ich kann ja auch nur weitergeben, was mir gesagt wird.

Genau da liegt Dein Problem.

Du bist zu leichtgläubig und lässt Dich von Deinem Kumpel mit Halbwahrheiten abspeisen.

Hinzu kommt, dass du in rechtlichen Dingen offensichtlich nicht ausreichend bewandert bist.

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