0.25 % Versteuerung Geldwertervorteil Firmenwagen
Hallo zusammen,
die Grenze soll angeblich bald auf 95.000 Euro erhöht werden, siehe: https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
Kennt sich jemand mit dem Thema hier aus? Was passiert wenn mein neuer i5 im September zugelassen wird, aber die Grenze bspw. zum 01.10.24 odef 01.01.25 angepasst wird, kann man das dann rückwirkend gelten machen? Bei meinen Arbeitsweg von (55 km einfache Strecke) würde dauerhaft 0,25 % Besteuerung echt ein Segen sein.
LG
767 Antworten
Das alles nutzt bei der Versteuerung auch nix, da dann nur der BLP des Herstellers,
ohne Nachlässe zählt. Sicherlich könnte BMW den i5 300.-€ billiger machen, dann
wäre ein nackter i5 mit 0,25% Versteuerung drin. Abere da ja alle möglichst volle
Hütte haben wollen, klappt es nicht. Wobei ein i5 Serie nicht wirklich nackt ist.
Mercedes bietet den EQE 300 unter 70.000.-€ an, aber der kämpft eben mit
seiner Optik.
Und ob Agenturmodell oder nicht spielt da auch keine Rolle, da ja nur der BLP
zählt. Mercedes gibt in der Regel bei Gewerbe 6 bis 9% Nachlass - automatisch -
und das ist dann bei allen Händlern gleich. Bei Sonderaktionen können es auch
schon mal bis 22% sein. Der Händler bekommzt nur eine Vermittlungsprovision
und fertig und er darf keine weiteren Eingeständnisse machen wie Zubehör,
Winterräder etc. Darum kann man den Stern auch ohne Probleme online bestellen
und über seinen Wunschhändler ausliefern lassen, klappt einwandfrei. War bei
unserem GLE auch so.
Sicherlich können die Hersteller auch anstatt Rabatte zu geben die Modelle günstuger
einpreisen, aber das ist wohl nicht gewollt.
Zitat:
@BMWfuenfer21 schrieb am 24. Januar 2025 um 16:45:20 Uhr:
Du weißt offenbar nicht dass die Grundlage der Besteuerung der Brutto-Listenpreis ist.
Ich glaube du hast meinen Beitrag nicht verstanden. Da ging es grade darum, weniger auf Rabatt und dafür tieferen BLP zu setzen.
Zitat:
@pulsedriver75 schrieb am 25. Januar 2025 um 09:08:14 Uhr:
Zitat:
@BMWfuenfer21 schrieb am 24. Januar 2025 um 16:45:20 Uhr:
Du weißt offenbar nicht dass die Grundlage der Besteuerung der Brutto-Listenpreis ist.Ich glaube du hast meinen Beitrag nicht verstanden. Da ging es grade darum, weniger auf Rabatt und dafür tieferen BLP zu setzen.
Ich glaube dass du hier wirres Zeug schreibst.
Ich glaube, ihr solltet jetzt BEIDE die Bremse reinhauen.
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Zitat:
@Nipo schrieb am 24. Januar 2025 um 21:28:49 Uhr:
Zitat:
@pulsedriver75 schrieb am 24. Januar 2025 um 15:47:40 Uhr:
Agenturmodell heisst nicht automatisch tiefere Rabatte. Kann mir keiner erzählen, dass man bei BMW bei Händler A über 20% bekommt, bei Händler B aber nur 5% für das identisch konfigurierte Modell, Zufälle wie ein genau passendes Lagerfahrzeug mal aussen vor.Agenturmodell heißt für den Kunden eigentlich weniger Nachlässe und mehr Gewinn für den Hersteller.
Und die Rabatte bei dei Händlern schwanken schon stark. Da kann es durchaus sein, dass ein BMW-Händler 14% und der andere 24% bietet.
Das Agenturmodell bei Mini ist gar nicht so unattraktiv für den Händler. Der Hebel liegt hierbei über die Anzahl der verkauften Einheiten, weil sich daran dann ein großer Teil der Provisionierung misst - und zwar für alle Mitarbeiter des Autohauses.
Das blöde daran ist aber, dass man als Händler zum Auslieferungscenter degradiert wird - aber bei Problemen erwarten Kunden dann maximalen Einsatz des Autohauses, was eben nur noch einen geringeren und fixen Gewinn pro Einheit einfährt. Da bleibt einfach weniger Puffer für Service.
Der örtliche BMW Händler, der nen Rahmenvertrag mit nem großen Energieversorger für die Abnahme von Minis hat, sagte, dass er seit dem Agenturmodell kaum noch Minis an diesen verkaufen kann, weil durch die geringen Rabatte die Eigenanteile zu hoch seien.
Sorry Jungs, aber bitte BTT, bevor der Thread zugemacht wird.
Es gibt sicherlich auch in den kommenden Monaten und Jahren noch genügend zum BLP und 0,25(%) zu diskutieren.
Kleines Update zum aktuellen Stand in Bezug auf die E-Auto-Förderung in den Koalitionsverhandlungen. Zumindest die entsprechende Arbeitsgruppe hat sich auf eine Anhebung der Grenze für die 0,25-Prozent-Besteuerung auf 100000 Euro geeinigt, außerdem auf eine Sonder-AfA. Noch keine Einigung gab es bei einer Kaufprämie. Jetzt beraten die Steuerungsgruppen. Festgezurrt werden die Maßnahmen final dann durch die Parteivorsitzenden.
Zitat:
@verres schrieb am 1. April 2025 um 01:08:56 Uhr:Zitat:
Kleines Update zum aktuellen Stand in Bezug auf die E-Auto-Förderung in den Koalitionsverhandlungen. Zumindest die entsprechende Arbeitsgruppe hat sich auf eine Anhebung der Grenze für die 0,25-Prozent-Besteuerung auf 100000 Euro geeinigt, außerdem auf eine Sonder-AfA. Noch keine Einigung gab es bei einer Kaufprämie. Jetzt beraten die Steuerungsgruppen. Festgezurrt werden die Maßnahmen final dann durch die Parteivorsitzenden. https://www.electrive.net/2025/03/27/koalitionsverhandlungen-union-und-spd-noch-uneins-ueber-elektroauto-kaufpraemie/
Vielen Dank für das Update. Kurze Frage: Würde ich auch davon profitieren, obwohl ich meinen wagen bereits Mitte März übernommen habe? LG
Das scheint kein Aprilscherz zu sein mit den 100k. Es gibt mehrere Berichte darüber und die sind bereits ein paar Tage alt… Man darf gespannt sein ob und wann das durch den Bundestag geht. Wird wohl noch ein paar Monate dauern.
Auch das ist und bleibt erst einmal eine Absichtsbekundung und muss erst einmal als Gesetz beschlossen werden und in Kraft treten.
Normalerweise gibt’s keine Rückwirkung. Unter Grün-Rot hingegen schon und was die SPD nun daraus macht, bleibt abzuwarten. Kann man also aktuell nicht sagen.
Zitat:
@jufr21 schrieb am 1. April 2025 um 06:09:39 Uhr:
Zitat:@verres schrieb am 1. April 2025 um 01:08:56 Uhr:
Zitat:
@jufr21 schrieb am 1. April 2025 um 06:09:39 Uhr:
Zitat:
Kleines Update zum aktuellen Stand in Bezug auf die E-Auto-Förderung in den Koalitionsverhandlungen. Zumindest die entsprechende Arbeitsgruppe hat sich auf eine Anhebung der Grenze für die 0,25-Prozent-Besteuerung auf 100000 Euro geeinigt, außerdem auf eine Sonder-AfA. Noch keine Einigung gab es bei einer Kaufprämie. Jetzt beraten die Steuerungsgruppen. Festgezurrt werden die Maßnahmen final dann durch die Parteivorsitzenden. https://www.electrive.net/2025/03/27/koalitionsverhandlungen-union-und-spd-noch-uneins-ueber-elektroauto-kaufpraemie/
Vielen Dank für das Update. Kurze Frage: Würde ich auch davon profitieren, obwohl ich meinen wagen bereits Mitte März übernommen habe? LG
Bei der allerersten Aktivierung der 1/4 in 2017 war das nicht so.
Bei der Gesetzesvorlage in 2024 hätte das aber auch rückwirkend so sein sollen.
Es sind also beide Varianten denkbar.
Zitat:
@jandaw schrieb am 1. April 2025 um 21:10:13 Uhr:
Nicht rückwirkend würde aber bedeuten ab dem nächsten Monat 0,25 %?
Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes - üblicherweise durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und/oder gemäß im Gegensatz angegebenen Stichtag.