"Xenon"problem (GT HID)
ich bräuchte mal eure hilfe 😕
ich habe mir letzte woche nen G3 GTI gekauft, um ihn als winterauto zu nutzen und eben jener ist mit "Xenonscheinwerfern" ausgerüstet.
die brenner bzw die steuergeräte sind von einer firma namens GT HID und das modell heißt EL 3532.
nun ist auf der beifahrerseite höchstwahrscheinlich die "birne" durch, die sitzt ja soweit ich das beurteilen kann, ja auf einer art H7 sockel, wo bekomme ich nun diese birne her? ebay?
danke im voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von golf-admirer
ich bräuchte mal eure hilfe 😕ich habe mir letzte woche nen G3 GTI gekauft, um ihn als winterauto zu nutzen und eben jener ist mit "Xenonscheinwerfern" ausgerüstet.
die brenner bzw die steuergeräte sind von einer firma namens GT HID und das modell heißt EL 3532.
nun ist auf der beifahrerseite höchstwahrscheinlich die "birne" durch, die sitzt ja soweit ich das beurteilen kann, ja auf einer art H7 sockel, wo bekomme ich nun diese birne her? ebay?
danke im voraus
dir ist aber schon klar das "dieses" Xenon absolut illegal ist??
Und nein, solche bekommt man nirgens da es die nur im set gibt und es so n billiger japsenschei.. ist.
Limmi
19 Antworten
1.Zitat:
Original geschrieben von Dynator
Tja, und hier kommen wir dann endlich auf den Punkt schlechthin:Zitat:
Original geschrieben von Jettafreak81
(...)
jeder muss selber wissen was er tut.
wenn man sowas haben möchte, sollte man es richtig machen, es ist sogar beim 3er legal möglich 😉1. Nein, es muss eben nicht jeder selber wissen, was er dann so tut - das regelt dann eben neben dem StGB auch noch z.B. die StVO, die StVZO, die FzTV, und was weiß ich sonst noch alles für ihn und Dich und mich! 🙄 😉
2. Wenn es dann eben eine legale Lösung für den G3 gibt, dann sollte man diese dann auch komplett anbieten und kund tun, damit diese dann auch entsprechend geprüft und hinterfragt werden kann - auch wenn der Zweier dann eben auch die ältere Variante darstellt, so kenne ich diese Diskussionen aus dem Golf2-Bereich zu Genüge, und kann dann eben mit 100prozentiger Gewißheit sagen respektive schreiben, dass es für den dann eben absolut keine legale Lösung für das "Xenon-Problem" einiger wenige hier gibt.....da bleibt dann eben am Ende jeder G/J2-Umbau illegal und ohne BE (->Betriebserlaubnis!).....egal, was dann irgendein Prüfer mal irgendwann eingetragen haben sollte! 🙄 😉
Gruß, Dynator 🙂
doch denn jeder ist für sein tun und handeln selbst verantwortlich!
wenn man danach gehen würde, müßte hier jeder "wie repariere ich meine bremsen" oder "wie wechsel ich meine bremsflüssigkeit" thread geschlossen werden, da das absolut keine laien arbeiten sind.
da ist es aber auch wiederum so, jeder ist für sein tun und handeln selbst verantwortlich...
dies war jetzt nur ein gegen beispielsicher es ist und bleibt ilegal damit rum zu fahren, doch finde ich es sehr lächerlich das hier so zu diskutieren, und in einem anderen thread wird erklärt wie ich die bremsflüssigkeit wechsel, was wesentlich bedrohlicher ist für den fahrzeugführer und der anderen verkehrsteilnehmer!
aber dies ist und bleibt meine meinung.
2. die diskussion aus dem 2er forum kenn ich auch...
es gibt die möglichkeit xenon scheinwerfer aus einem bmw oder projektzwo in die doppelscheinwerfer von hella zu bauen.
ob es sich finanziel lohnt muß jeder für sich entscheiden, denn dazu kommt noch die ELWR, und beim tüv muss man auch noch etwas bluten.
MfG Björn
Zitat:
Original geschrieben von Jettafreak81
auf legal xenon klickenMfG Björn
Naja, da hatte wohl wer glück oder aber der Prüfer keine Ahnung.
Den Legal ist es trotz eintragen eben nicht.
Da die Scheinwerfer nicht für den Golf III freigegeben sind. Es besteht quasi kein Lichttechnisches Gutachten in Verbindung mit den Scheinwerfer aus dem E30 in Verbindung mit den Hella's die am Golf III abgenommen wurden.
Man brauch um einen Golf III auf Xenon umzurüsten folgendes.
http://www.fk-automotive.de/.../...enonNachr%fcstkit---fit-for.htm?...
Dann ist es legal, vorrausgesetz ist man hat eine AWLR und Scheinwerferreinigungsanlage...
Zitat:
Original geschrieben von Jettafreak81
auf legal xenon klicken
Wirklich legal ist das alles nur, wenn auf den Scheinwerfergläsern neben dem "DC" auch das "HC" zu lesen ist. Eine Xenonlinse in Verbindung mit nicht für Xenon geprüften Gläsern ist nämlich nicht legal. Man braucht zwingend die Zulassung für Xenon. Die TüV-Abnahme wäre nur, und nur unter diesen Umständen gerichtsfest.
Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Wirklich legal ist das alles nur, wenn auf den Scheinwerfergläsern neben dem "DC" auch das "HC" zu lesen ist. Eine Xenonlinse in Verbindung mit nicht für Xenon geprüften Gläsern ist nämlich nicht legal. Man braucht zwingend die Zulassung für Xenon. Die TüV-Abnahme wäre nur, und nur unter diesen Umständen gerichtsfest.Zitat:
Original geschrieben von Jettafreak81
auf legal xenon klickenGruß
Jürgen
Du hast Dir aber schon die Verlinkung angeschaut und durchgelesen bevor Du Deinen Kommentar abgegeben hast???
Mir scheint das nämlich nicht so... 😉
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Natürlich habe ich mir den Link durchgelesen. Da steht zum Beispiel:
Zitat:
Es gibt hier eine Besonderheit. Der Abblendscheinwerfer ist von Hella und wird auch in den BMW Modellen E30 E32 und E34 eingesetzt.
Diese Modelle gab es auch schon mit Xenon!
Das ist schonmal falsch. Mit Xenon gabs NUR den E32.
Weiterhin steht da:
Zitat:
Wie sicherlich schon einige mitbekommen haben, sind nun die Xenonscheinwerfer von einem BMW E32 eingebaut.
Das ganze in Scheinwerfern von Projektzwo!
Heisst für mich: Xenonlinse in einem Nicht-Xenon Scheinwerfergehäuse. Also unzulässig, zumindest ohne weitere Erläuterung (z. B. Verweis auf ein eingeprägtes "HC" im Glas). Diese Vermutung meinerseits bestätigt sich dann auch hier:
Zitat:
Man beachte auch, das auf den Gläßern keine Prüfzeichen für Xenonscheinwerfer vorhanden sind, da die Gläser ja von einem E30 stammen.
Jetzt erklär mir mal bitte, wo ich da was "nicht gelesen" haben soll, Herr Experte 😉
Gruss
Jürgen