"United" bestellt, "Trendline" in Auftragsbestätigung ??
hallo,
ich hatte am 03.04. einen "United" bestellt (unverb.Termin: 08.2009), heute (nach ca. 6 Wochen) bekam ich eine Auftragsbestätigung für einen "Trendline" (unverb.Termin: 17.07.2009) mit den feature:
- E7J "Freestyle"
- PNA Navigationsfunktion RNS 310
- RGM "RCD 310", 4x20 Watt, 8 Lautsprecher
- WST "Freestyle
Hat mich schon sehr überrascht, dass "Trendline" bestätigt wurde, ohne Mitteilung warum und wieso; hab jetzt hier im Forum gelesen, dass es statt "United" ein Modell "Freestyle" gibt, das eine bessere Ausstattung als "Trendline" hat. Hab das GEfühl, dass mich da jemand 'über den Tisch ziehen' will.
Oder kann das stimmen ? Hab mit VW keine Erfahrung, kommt mir alles nicht sehr vertrauenswürdig vor.
Weiss jemand, was diese feature-Bezeichnungen mit "Freestyle" bei einem "Trendlilne" bedeuten ? vielleicht nur die Embleme ?
10 Antworten
Grüß dich!
Alles in Ordnung! Das ist bei den Sondermodellen immer so!
Stand auch so bei mir auf der AB!
Beim Touran basieren die Sondermodelle auf dem Trendline.
Da wird das Sondermodell immer bei den Zusatzausstattungen gelistet!
Freestyle ist das Nachfolgesondermodell nach dem United. Ab 22. KW 2009 gibt es nur noch den Freestyle. Der United fällt dann weg! Den bekommst Du also nicht mehr!
An der Serienausstattung ändert sich beim Freestyle auch was:
z.B.:
- jetzt neues Navi RNS 310 statt RNS300
- Spiegelpaket mit Licht-und Regensensor jetzt mit Beifahrerspiegelabsenkung, aber nur noch gegen Aufpreis (war beim United, da allerdings noch ohne Beifahrerspiegelabsenkung, noch serienmäßig)
- neue Leichtmetallräder
- abgedunkelte Rückleuchten (wie beim Cross Touran) und Frontscheinwerfer
Einfach mal im Konfigurator die Serienausstattungen vergleichen!
Grüße
Björn
Grüße Dich Björn,
und vielen Dank für die rasche Antwort.
Das heißt also, ich bekomme jetzt anstelle des United den "FreeStyle", das wäre dann i.O.
Für den Verkäufer mögen diese Kürzel der features ja erklärlich sein, für den Kunden sind sie nur verwirrend.
Das Spiegelpaket mit Licht-und Regensensor muss ich dann wohl nachträglich noch bestellen. wenn es im "United" drin war.
Freundl. Grüße
Bert
Zitat:
Original geschrieben von snowfoxy
Das Spiegelpaket mit Licht-und Regensensor muss ich dann wohl nachträglich noch bestellen. wenn es im "United" drin war.Freundl. Grüße
Bert
Genau, aber
normalerweisesollte dich dein Verkäufer darüber informieren. Wobei die Realität zeigt das nicht alle Verkäufer ihr "Handwerk" verstehen und sogar noch nach der 40sten KW mit einem "United" rechnen.
Am Endpreis wird sich auch nicht so viel tun (bei mir sind es genau 186€ mehr wie beim bestellten "United"😉
Dafür bekomme ich am Ende mehr bzw höherwertigere Sache und somit ist es OK für mich, anderen hingegen ist eine Differenz von 50€ sogar zuviel und beharren auf ihren "Bestellpreis"......
Naja, muß eben jeder selbst entscheiden.
😉
Bloede Frage, aber ist dann ueberhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Die Willenserklaerung des Kunden war ein United, die Auftragsbestaetigung sagt FreeStyle..
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Ich habe mir den Vertrag nicht angesehen und auch nicht mit meinem Händler darüber gesprochen sondern das ist eine reine Vermutung von mir:
Ich schätze mal das der Käufer etwas vergleichbares akzeptieren muß wobei ein draufzahlen nichts vergleichbares mehr darstellt und der Käufer demnach den Vertrag auflösen kann.
Aber
Der "United" wird nicht mehr hergestellt also kann er nicht mehr geliefert werden. Der Käufer könnte sich ja nun mit dem etwas güstigerem "Freestyle" begnügen (güstiger weil kein Regensensor ect.) oder eben die paar Kröten drauflegen.
Es soll aber auch Händler geben die den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen um den Kunden wohl nicht zu verlieren?
Wie dem auch sei,
will der Käufer nun einen neuen Touran haben oder nicht?
Dann sollte man auch bereit sein über seinen Schatten zu springen, fünf gerade sein zu lassen und einen (bezahlbaren) Kompromiss einzugehen. Es ist eben nicht alles so einfach wie es manchmal auf dem Papier dargestellt wird.
Ich bin jedesmal wirklich überrascht, wieviele Leute weder das Handbuch und das ist noch viel schlimmer, Ihre Verträge nicht richtig lesen!
Leute das steht in den AGB´s!
VW kann ohne Probleme was ändern! Dazu erklärt Ihr Eurer Einverständnis, wenn Ihr den Kaufvertrag unterschreibt! Das war jetzt die äußerst kurze Fassung!
Es gilt also auch hier: Lesen bildet! 😎
Grüße
Björn
Zitat:
Original geschrieben von bjoernb77
Ich bin jedesmal wirklich überrascht, wieviele Leute weder das Handbuch und das ist noch viel schlimmer, Ihre Verträge nicht richtig lesen!Leute das steht in den AGB´s!
VW kann ohne Probleme was ändern! Dazu erklärt Ihr Eurer Einverständnis, wenn Ihr den Kaufvertrag unterschreibt! Das war jetzt die äußerst kurze Fassung!
[...]
Recht haste! Und die äusserst banale Erklärung ist: Änderungen vorbehalten.
Gruss Albert
zu meiner Bestellung:
der Freestyle war 182€ günstiger, wenn ich das Lichtpaket 1 dazunehme, zahl ich 193 € mehr.
Den fehlenden Regensensor hab ich nicht als Sonderausstattung gefunden ?
zu VW:
das ist meine erste Bestellung nach 12 Jahren VW-Abstinenz. Leider hab ich den Eindruck bekommen, dass sich in Bezug auf Kundenorientierung seitdem nichts verändert hat.
Ist Vertrag zustande gekommen ?
Wenn ich der Auftragsbestätigung nicht widerspreche, wird wohl ein Vertrag zustande kommen. Natürlich kann man nicht ohne weiteres "B" bestätigen, wenn Kunde "A" bestellt hat. VW machts halt ohne Rücksicht auf Mehrkosten für den Kunden, siehe oben= zu VW.
Im übrigen stimme ich therealfirefighter zu, man sollte das pragmatisch sehen. Da ich den Wagen wg. seiner (fast) konkurrenzlosen räumlichen Variabilität brauche, nehm ich den Mehrpreis widerwillig inkauf.
Grüße
Bert
Zitat:
Original geschrieben von bjoernb77
VW kann ohne Probleme was ändern! Dazu erklärt Ihr Eurer Einverständnis, wenn Ihr den Kaufvertrag unterschreibt! Das war jetzt die äußerst kurze Fassung!Es gilt also auch hier: Lesen bildet! 😎
Ich darf zitieren:
Also komm nicht mit so blöden Sprüchen wie "lesen bildet"....Zitat:
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderung des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.Sofern der Verkäufer oder Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
🙄
Vielen Dank!
Jetzt haben wir es wenigstens hier mal schriftlich und Du hast es jetzt auch gelesen!
Genau das meinte ich!
Die Umstellung auf ein neues Sondermodell mit fast der gleichen Ausstattung (ganz im Gegenteil, gibt sogar noch Verbesserungen bei den Getrieben und beim Navi) ist wohl eher als marginal zu bezeichnen und daher m. E. nach zumutbar! Außerdem ist hier klar von den Interessen des Verkäufres die rede!
Mein Hinweis bezog sich eher nicht auf Dich oder den TE!
Grüße
Björn