"Unfall" auf Autobahn

BMW

Hallo Community,

vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.
Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.
Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.

Auch durch starkes bremsen bestand keine Möglichkeit rechtzeitig hinter dem Auto zu bleiben. Ich musste links Richtung Leitplanke ausweichen. Bei diesem Manöver bin ich mit der linken Hälfte meines Fahrzeugs auf Wiese / grünzeug gefahren.

Selbstverständlich sofort Autobahnpolizei angerufen und "Unfall" aufnehmen lassen.
Die Polizisten waren der Meinung, dass den anderen Fahrer die Schuld trifft, da er unachtsam die Spur gewechselt hatte und meine Geschwindikgeit unterschätzt hat.

Ich war natürlich direkt vorgestern bei BMW und wir haben uns das Auto von unten angeschaut:
Stoßstange vorne kann mit Politur gereinigt, bzw die "Flecken" vom höheren Gras sauber gemacht werden.
Zwei Unterbodenverkleidungen aus Plastik müssen erneuert werden, Performance Streifen am Seitenschweller erneuert werden und eine neue Felge vorne links da diese eine Verformung hat.

Meine Frage an euch ist eigentlich die, ob irgendetwas bei einer Geschwindigkeit von über 160 passiert sein kann, hinsichtlich das ich über Grünzeug gefahren bin. Das Auto hat schon stärker "gescheppert"

Der BMw Mitarbeiter konnte an der Achse keine Schäden feststellen.

Meine Sorge ist nur die (ein wenig aus der Lift gegriffen), dass ich in einem halben Jahre über die AB mit 200 Düse und mir Reifen abfliegen.

Gruss

Beste Antwort im Thema

Naja, es geht mich ja nichts an, aber bei voller Dunkelheit 210km/h zu fahren ist meiner Meinung nach jenseits vernünftigen Verhaltens im Verkehr.
Wie schnell auch bei geringer Verkehrsdichte etwas passieren kann, hast Du ja erlebt.

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Zitat:

@tomato schrieb am 14. Februar 2016 um 13:12:27 Uhr:



Wer mit 100Km/h ohne auf den Verkehr zu achten von dem Beschleunigungsstreifen direkt auf die ganz linke Spur einer dreispurigen Autobahn wechselt, handelt demnach ja schon fast mit Vorsatz und dem ist auch durchaus die volle Schuld zuzuweisen.

Das ist per se richtig, aber selbiges gilt möglichweweise genauso für den, der trotz Vorhandensein einer Autobahnauffahrt bei Dunkelheit mit 210 km/h unterwegs ist.

Ein sehr typisches Beispiel, bei dem sich der Schnellfahrer darauf verlässt, dass sich alle anderen VT jederzeit auf seine Geschwindigkeit einstellen und für ihn mitreagieren, da er selbst aufgrund seiner Geschwindigkeit nicht in der Lage dazu ist.

Man steckt hier nicht wirklich drin, entscheiden wird das im Fall der Fälle ein Richter, der (sich) die Frage stellen wird, ob der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 15. Februar 2016 um 12:11:24 Uhr:


Das Grundthema drängt ja gerade auf die politische Tagesordnung.
http://www.derwesten.de/.../...faelle-durch-draengelei-id11564664.html

Die beste Überschrift: Jedes Auto ist dem anderen ein Hindernis

Wie wahr 🙁

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Februar 2016 um 12:15:23 Uhr:



Zitat:

@tomato schrieb am 14. Februar 2016 um 13:12:27 Uhr:



Wer mit 100Km/h ohne auf den Verkehr zu achten von dem Beschleunigungsstreifen direkt auf die ganz linke Spur einer dreispurigen Autobahn wechselt, handelt demnach ja schon fast mit Vorsatz und dem ist auch durchaus die volle Schuld zuzuweisen.
Das ist per se richtig, aber selbiges gilt möglichweweise genauso für den, der trotz Vorhandensein einer Autobahnauffahrt bei Dunkelheit mit 210 km/h unterwegs ist.
Man steckt hier nicht wirklich drin, entscheiden wird das im Fall der Fälle ein Richter.

Also bei meinem Unfall (ähnlicher Sachverhalt, nur strahlender Sonnenschein und leere AB außer den 3 Auffahrenden und mir) ging es gar nicht bis zum Richter.

Der Unfallverursacher wurde bereits am Unfallort als der Auffahrende deklariert und es erfolgte eine Anzeige wegen schweren gefährlichen Eingriff oder so ähnlich, der aber fallen gelassen wurde weil ich nicht darauf bestand und meinerseits keine Anzeige erstattete.

Versicherungstechnisch wurden mir allerdings 10% Teilschuld angedichtet... (natürlich nach mehrmaliger Korrespondenz durch mich und meinem Anwalt)

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 15. Februar 2016 um 12:21:08 Uhr:



Also bei meinem Unfall (ähnlicher Sachverhalt, nur strahlender Sonnenschein und leere AB außer den 3 Auffahrenden und mir) ging es gar nicht bis zum Richter.

Vielleicht sogar Glück gehabt mit nur 10%, man weiss halt vorher nicht wie es läuft.

Weils zum Thema passt, schau mal
hier.

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Wie schon geschrieben, rechtlich eindeutig, versicherungstechnisch grauzone 🙂

Ich glaube die Ausgangslage bei mir waren 25 %. Die Versicherung meinte, daß sein "üblich" laut anderer Gerichtsentscheide. Hab diese dann etwas bequatschen müssen, bevor der Richter in der Vorverhandlung die 10% vorschlug, die wir dann im Einvernehmen akzeptierten.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 15. Februar 2016 um 12:29:16 Uhr:


Wie schon geschrieben, rechtlich eindeutig, versicherungstechnisch grauzone 🙂

Nö.

Zitat:

@HTC schrieb am 15. Februar 2016 um 12:29:16 Uhr:


Hab diese dann etwas bequatschen müssen, bevor der Richter in der Vorverhandlung die 10% vorschlug, die wir dann im Einvernehmen akzeptierten.

Vor 5 Minuten hast Du noch das Gegenteil behauptet:

Zitat:

@HTC schrieb am 15. Februar 2016 um 12:21:08 Uhr:
Also bei meinem Unfall (ähnlicher Sachverhalt, nur strahlender Sonnenschein und leere AB außer den 3 Auffahrenden und mir) ging es gar nicht bis zum Richter.

Vielleicht könntest Du dich für eine deiner beiden Versionen entscheiden, sonst ist das Ganze etwas mühselig.

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Februar 2016 um 12:30:15 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 15. Februar 2016 um 12:29:16 Uhr:


Wie schon geschrieben, rechtlich eindeutig, versicherungstechnisch grauzone 🙂
Nö.

DOCH! 🙂 🙂 🙂

HTC

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Februar 2016 um 12:30:15 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 15. Februar 2016 um 12:29:16 Uhr:


Wie schon geschrieben, rechtlich eindeutig, versicherungstechnisch grauzone 🙂
Nö.

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Februar 2016 um 12:30:15 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 15. Februar 2016 um 12:29:16 Uhr:


Hab diese dann etwas bequatschen müssen, bevor der Richter in der Vorverhandlung die 10% vorschlug, die wir dann im Einvernehmen akzeptierten.
Vor 5 Minuten hast Du noch das Gegenteil behauptet:

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Februar 2016 um 12:30:15 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 15. Februar 2016 um 12:21:08 Uhr:
Also bei meinem Unfall (ähnlicher Sachverhalt, nur strahlender Sonnenschein und leere AB außer den 3 Auffahrenden und mir) ging es gar nicht bis zum Richter.

Vielleicht könntest Du dich für eine deiner beiden Versionen entscheiden, sonst ist das Ganze etwas mühselig.

Nicht die Strafrechtliche mit der zivilen Klage durcheinanderbringen. Bei so einem Unfall kann man fast immer von 2 Klagen ausgehen, eine veranlasst durch die Polizei (dort werden Gesetzesverstöße verfolgt) und eine durch die Versicherung/Anwalt bei Unstimmigkeiten in der Schadensverteilung.

HTC

Zitat:

vielleicht sollte man die Langsamfahrer und Unachtsamen einfach mal darauf hinweisen, dass solange es noch unbegrenzte Abschnitte gibt, sie jederzeit mit einem Fahrzeug rechnen müssen, das mit 300 ankommt.

Nein, sollte man nicht.

Als Schnellfahrer - das will ich jetzt NICHT negativ verstanden wissen - sollte man sich im klaren sein, dass viele mit hohen Geschwindikeiten nicht umgehen können.
Somit ist mit den Unzulänglichkeiten so mancher VT's zu rechnen.
Ich bin mir nicht mal sicher ob die die hohe Geschwindikeiten gewöhnt sind den Heranbrausenden auf der Ü-Spur so einschätzen können, dass sie selbst sicher überholen können.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 15. Februar 2016 um 13:23:57 Uhr:


Ich bin mir nicht mal sicher ob die die hohe Geschwindikeiten gewöhnt sind den Heranbrausenden auf der Ü-Spur so einschätzen können, dass sie selbst sicher überholen können.

Doch, das können die, da sie einen entsprechenden Motor haben, mit dem sie zur Not innerhalb weniger Sekunden auch mal auf 200 beschleunigen können. Die brauchen einfach keinen großen Abstand zum Hintermann.

Wohingegen ich mit meinem Auto deutlich mehr Abstand brauche, um einen schnell Herannahenden nicht auszubremsen. Blöd, wenn ich den z.B. in einer Linkskurve nicht sehen konnte. Ich kann nicht mal eben von 130 auf 180 beschleunigen. Und das ist die Krux, die Schnellfahrer haben: Sie können das Problem nicht nachvollziehen.

Hilft aber alles nix, wenn der von der Einfahrt kommende in einem Zug über 3 Spuren hinweg auf die linke Spur wechselt, das ist genauso hirnverbrannt. Da kannst du, wenn's blöd läuft, auch bei 160 oder 130 nicht mehr bremsen.

Zitat:

@kerberos schrieb am 15. Februar 2016 um 13:07:38 Uhr:



Zitat:

vielleicht sollte man die Langsamfahrer und Unachtsamen einfach mal darauf hinweisen, dass solange es noch unbegrenzte Abschnitte gibt, sie jederzeit mit einem Fahrzeug rechnen müssen, das mit 300 ankommt.

Nein, sollte man nicht.

Na dann aber auch nicht beschweren, wenn Dir mal einer im Kofferraum sitzt. Wer das eine will, muss das andere mögen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 15. Februar 2016 um 13:35:05 Uhr:



Zitat:

@wkienzl schrieb am 15. Februar 2016 um 13:23:57 Uhr:


Ich bin mir nicht mal sicher ob die die hohe Geschwindikeiten gewöhnt sind den Heranbrausenden auf der Ü-Spur so einschätzen können, dass sie selbst sicher überholen können.
Doch, das können die,....

😁 ..... schön, großes Kino, ich muss wirklich grinsen. 😁

Wie kann man das so überzeugend sagen ?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Februar 2016 um 13:46:29 Uhr:



Zitat:

@kerberos schrieb am 15. Februar 2016 um 13:07:38 Uhr:


Nein, sollte man nicht.
Na dann aber auch nicht beschweren, wenn Dir mal einer im Kofferraum sitzt. Wer das eine will, muss das andere mögen.

Noch so ein Grinser 😁

Stimmt, wer zügig vorwärts kommen will, darf keinem in den Kofferraum fahren...in der Regel schalten dann die Leute auf stur und es dauert noch länger.

Und sorry, wer so argumentiert hat auch ein Problem.

Ich bin noch keinem in den Kofferraum gekrochen, egal was er vor mir gemacht hat, meine Ehre verbietet es mir einfach mich auf dieses niedrige Niveau zu begeben.

Was ich damit meinte war, wenn ich 200 fahre, und einer von der Auffahrt gleich auf die ganz linke Spur zieht (wie im Anfangspost beschrieben), kann es trotz Vollbremsung etwas dauern, bis ich auch auf 100 bin. Daran sollte sich die Schnarchnase dann besser gewöhnen.

Vom bewußten Drängeln ist hier nicht die Rede.

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