"Unfall" auf Autobahn

BMW

Hallo Community,

vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.
Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.
Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.

Auch durch starkes bremsen bestand keine Möglichkeit rechtzeitig hinter dem Auto zu bleiben. Ich musste links Richtung Leitplanke ausweichen. Bei diesem Manöver bin ich mit der linken Hälfte meines Fahrzeugs auf Wiese / grünzeug gefahren.

Selbstverständlich sofort Autobahnpolizei angerufen und "Unfall" aufnehmen lassen.
Die Polizisten waren der Meinung, dass den anderen Fahrer die Schuld trifft, da er unachtsam die Spur gewechselt hatte und meine Geschwindikgeit unterschätzt hat.

Ich war natürlich direkt vorgestern bei BMW und wir haben uns das Auto von unten angeschaut:
Stoßstange vorne kann mit Politur gereinigt, bzw die "Flecken" vom höheren Gras sauber gemacht werden.
Zwei Unterbodenverkleidungen aus Plastik müssen erneuert werden, Performance Streifen am Seitenschweller erneuert werden und eine neue Felge vorne links da diese eine Verformung hat.

Meine Frage an euch ist eigentlich die, ob irgendetwas bei einer Geschwindigkeit von über 160 passiert sein kann, hinsichtlich das ich über Grünzeug gefahren bin. Das Auto hat schon stärker "gescheppert"

Der BMw Mitarbeiter konnte an der Achse keine Schäden feststellen.

Meine Sorge ist nur die (ein wenig aus der Lift gegriffen), dass ich in einem halben Jahre über die AB mit 200 Düse und mir Reifen abfliegen.

Gruss

Beste Antwort im Thema

Naja, es geht mich ja nichts an, aber bei voller Dunkelheit 210km/h zu fahren ist meiner Meinung nach jenseits vernünftigen Verhaltens im Verkehr.
Wie schnell auch bei geringer Verkehrsdichte etwas passieren kann, hast Du ja erlebt.

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2016 um 22:18:51 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2016 um 22:17:04 Uhr:


Ja komisch das alles, ich hatte noch nie einen Unfall, seit fast 40 Jahren nicht, seit 1950 sind aber trotzdem 696.226 Menschen auf Deutschlands Straßen gestorben.

Ja und? Falls Du irgendwann dabei sein solltest, kannst Du Dich ja dann mit dem Problem befassen. Aber doch bitte nicht vorher allen anderen ständig irgendwelche Belehrungen an die Backe pinseln. Ständig. Wenn ich den Tempo 30 in Städten Thread schon wieder sehe...

Du verstehst es leider nicht, jedes Wort ist überflüssig.

Ich habe es Dir schon mehrmals erklärt, der Gefahr mit offenen Augen entgegen treten ist sicherer als blind durch die Gegend zu fahren.

Und auch wenn es Deinen Horizont bei weitem übersteigen sollte, nur mal so als Annahme, ich bin ein strickter Gegner von 30 in der Stadt, eher das Gegenteil ist der Fall, gut ausgebaute Straßen dürfen gerne ein weniger zügig gestaltet werden.

Nu staunste wa ?

In der Tat.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 21. Februar 2016 um 17:56:35 Uhr:


In der Tat.

Na das ist doch schon mal eine diplomatische Annäherung.
Wir schaffen das ! 🙂

Mir hat heute jemand auf der Autobahn mein Auto geschrottet. Ich war links und er ist synchron mit dem ersten Blinken von der mittleren auf die linke Spur, wo ich nun dummerweise war. Schaden rechts vorne bis zur Mitte der Fonttüren.
TÜV, ASU, Bereifung, alles ok. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung bestand nicht. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Mein Unfallgegner hat zugegeben, daß er nicht aufgepaßt hat und mußte 35€ zahlen. Ein Dashcamvideo habe ich auch nocht.
Gibt es Erfahrungswerte bzgl. der Abwicklung mit der Versicherung?

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erst einmal Beileid zum Unfall und Glückwunsch, dass es beim Blechschaden geblieben ist. Auf jeden Fall brauchst Du ein neutrales Schadengutachten von einem Gutachter Deiner Wahl. Für die Abwicklung hast Du prinzipiell drei Wege offen:
1. Nutze das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung. Wenn es eine größere ist, holen Sie das Auto ab und lassen einen Mietwagen da. Wenn Dein Auto repariert ist, tauschen sie zurück. Du bekommst noch die Wertminderung gemäß Gutachten und eine Kostenpauschale, Angelegenheit ausgestanden
2. Du übergibst die Sache einem Anwalt, der Deine Interessen wahrt. Die Kosten trägt die Gegenpartei. Du bekommst alle Deine Ansprüche ersetzt und vermeidest es, Fehler zu machen (z.B. Reparatur in der Markenwerkstatt bei einem Auto, welches sonst keine Händlerwerkstatt sieht, zu teurer Ersatzwagen, etc.)
3. Du versuchst, Dich irgendwie durchzuwursteln. Von der Variante halte ich aber wenig. Wenn die Versicherung einen Teil reguliert, findest Du keinen Anwalt mehr für den Rest (Streitwert zu gering), jeder Fehler geht zu Deinen Lasten.

Mit der Variante, das über das Schadenmanagement machen zu lassen, habe ich schon gute Erfahrungen, insbesondere, wenn es kein Neuwagen mehr ist bzw. keine Garantie besteht. Ansonsten ist die Empfehlung ganz klar: Anwalt.

Ich warte auf den Rückruf vom Anwalt. Geht auf darum, ob ich mit dem beschädigten Auto noch 300 km zurück fahren kann zum Gutachter. Ein wenig nach links zieht er nämlich. Die Polizei hatte dazu gemeint, daß das schon möglich ist, sofern mir kein abnormales Verhalten auffällt.

ein bisschen die Achse verzogen sollte nichts ausmachen, so lange keine Risse in den Aufhängungen sind. Bei irgendwelchen Zweifeln natürlich: stehen lassen.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 21. November 2016 um 16:06:55 Uhr:


Ich warte auf den Rückruf vom Anwalt. Geht auf darum, ob ich mit dem beschädigten Auto noch 300 km zurück fahren kann zum Gutachter. Ein wenig nach links zieht er nämlich. Die Polizei hatte dazu gemeint, daß das schon möglich ist, sofern mir kein abnormales Verhalten auffällt.

Wozu so schnell Anwalt ? Das regeln doch erstmal die Versicherungen.

gar nix regeln die. Die eigene sowieso nicht und die gegnerische wird sicher nicht primär das Interesse des Geschädigten im Auge haben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2016 um 16:36:24 Uhr:


gar nix regeln die......

Achso, Danke....
Na Hauptsache die bezahlen dann den Anwalt, das reicht ja.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. November 2016 um 16:32:02 Uhr:



Zitat:

@HairyOtter schrieb am 21. November 2016 um 16:06:55 Uhr:


Ich warte auf den Rückruf vom Anwalt. Geht auf darum, ob ich mit dem beschädigten Auto noch 300 km zurück fahren kann zum Gutachter. Ein wenig nach links zieht er nämlich. Die Polizei hatte dazu gemeint, daß das schon möglich ist, sofern mir kein abnormales Verhalten auffällt.

Wozu so schnell Anwalt ? Das regeln doch erstmal die Versicherungen.

HairyOtter ist 300km von zu Hause weg. Die Frage ist, soll sie das beschädigte Auto abschleppen lassen und anders nach Hause fahren. Oder bleibt sie in so einem Fall auf den Kosten sitzen. Daher der Anwalt. Zumindest sehe ich das so.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. November 2016 um 16:50:40 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. November 2016 um 16:32:02 Uhr:


Wozu so schnell Anwalt ? Das regeln doch erstmal die Versicherungen.

HairyOtter ist 300km von zu Hause weg. Die Frage ist, soll sie das beschädigte Auto abschleppen lassen und anders nach Hause fahren. Oder bleibt sie in so einem Fall auf den Kosten sitzen. Daher der Anwalt. Zumindest sehe ich das so.

Ich bin davon ausgegangen, das dafür auch ohne Anwalt die gegnerische Versicherung aufkommen muss, falls sie sich weigert--->dann Anwalt, hinterher.

Ich würde erst mal sehen wie ich nach Hause kommen und die Kosten der gegnerischen Versicherung dann mitteilen.

Bei meinem letzten Haftpflichtschaden (auch damals unverschuldet) hatte meine Anwältin noch den Ausfallaufwand und einen pauschalen Unkostenbeitrag geltend gemacht. Das Auto ist ja nun auch ein Unfallwagen. K.A. ob mir da eine Wertminderung zusteht. Das sind alles so Dinge, die ich nicht weiß.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. November 2016 um 17:06:00 Uhr:


Ich würde erst mal sehen wie ich nach Hause kommen und die Kosten der gegnerischen Versicherung dann mitteilen.

und damit möglicherweise schon den ersten Fehler machen. Als Geschädigter hat man eine Schadensminderungspflicht. Das kann bedeuten, das Auto in der Vertragswerkstatt vor Ort reparieren oder wenigstens wieder verkehrssicher machen zu lassen, bevor man 1.000.- € ausgibt und den Abschlepptransport nach Hause bucht. Das weiß ein Anwalt.

Edit: die Rechtsprechung sieht das sehr unterschiedlich: http://...htsanwalt-verkehrsrecht.de/.../

Es kann übrigens auch sein, dass diese Leistung über den ADAC- oder Versicherungsschutzbrief abgerechnet werden kann.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2016 um 17:33:28 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. November 2016 um 17:06:00 Uhr:


Ich würde erst mal sehen wie ich nach Hause kommen und die Kosten der gegnerischen Versicherung dann mitteilen.

und damit möglicherweise schon den ersten Fehler machen. Als Geschädigter hat man eine Schadensminderungspflicht. ....

Genau, und deshalb hole ich mir erstmal einen Anwalt, der mindert dann den Schaden.

Was schrieb ich zuerst ? "Die Versicherung regelt das !"
Ist es so nicht am billigsten ? Wenn die Versicherung nicht macht was ich will, reicht dann nicht der Anwalt später ?

Also ich habe noch nie gehört das jemand erstmal vor Ort einen Anwalt einschaltet. Warum auch ? Was soll er regeln solange es keine Unstimmigkeiten gibt ?

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