[Totalschaden] Golf IV 1.4 / völlig zerstört - Wert(?)
Hallo erstmal!
Meine Schwester hatte heute einen Unfall mit ihrem Golf 4.
Sie ordnete sich wohl (Unfallhergang noch ungeklärt) nach einer Ampel auf die Linksabbiegerspur ein.
Dabei stand sie leicht schräg in der Spur, sah sich um, fing zum schleifen an und schon krachte es.
Das Fahrzeug, ein Audi A3 aus 09 (Rote Ampel übersehen? - unklar) krachte danach mit voller Wucht in ihr Auto und traf sie dabei an der vorderen Frontpartie.
Durch die Wucht des Aufpralls drehte sich ihr Auto anschließend um ca. 180 Grad, wodurch auch die rechte Fahrzeughälfte in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Beim Aufprall gingen beide Frontairbags auf.
Der Golf - ebenso wie der A3 der Unfallgegnerin - ist schrott.
Ebenso muss noch geklärt werden, ob die Gegnerin wirklich 50 km/h (Meine Schwester - ca. 4 - 5 km/h) (Unfall war innerorts) fuhr; Schuld hat meine Schwester jedoch in jedem Fall.
Wenn man hier wohl überhaupt noch von einem "Wert" sprechen kann, dann wohl nur noch vom Schrottwert.
Der Rahmen ist komplett verbogen, der Motor absolut zerstört, die Airbags - wie gesagt, die vorderen - sind aufgelöst. Auch der Innenraum hat nur noch Schrottwert.
Auch der Querträger ist völlig zertrümmert, Teile davon wurden beim Aufprall einfach herausgerissen.
Blöd nur, dass der Golf vor ca. 1 Monat erst TÜV bekam (Reparaturkosten ca. 400,00 + Tüv-Gebühr) und die Winterreifen ebenso neu waren, aber so schnell kanns leider gehen.
Was meint ihr? Das Fahrzeug schaut wirklich übel aus.
KM-Stand: 180000
Ausstattung: Absoute Basis
Motor: 1.4, 55kw, 1J1
Fahrzeughalter: 1. Hand (1998 von meinem Dad neu gekauft), spielt nun aber keine Rolle mehr.
Das wichtigste: Beide Unfallteilnehmer erlitten zum Glück "nur" Schürfwunden und Prellungen
18 Antworten
Instandsetzung ist natürlich völlig sinnlos bei so einem Fahrzeug.
Das mit eBay dachten wir uns auch schon, allerdings haben wir zum einen nur einen gewerblichen Account und außerdem kostet uns der Golf auch noch eine Standgebühr von 13,00€ täglich.
Wir hätten noch einen Golf 4 aus 2003, jedoch ist das Wrack im Garten wohl auch keine Augenweide und umweltschädlich zugleich, somit fällt die Teilespender-Variante aus.
Bleibt nur der Verwerter, der vielleicht noch bereit ist, 2 - 3 Scheine dafür zu zahlen.
Das mit der Geschwindigkeit ist so eine Sache.
Ich dachte auch schon an die Crashtests; als Indikator würde ich die jetzt aber weniger verwenden.
Von der Ausstattung her muss ich mich berichtigen:
Es war zwar Basis, aber das Technikpaket war schon vorhanden (Alarmanlage (löste beim Unfall auch aus), ZV mit FFB und MFA) und das elektrische Schiebedach.
Falls es jemanden interessieren sollte:
Für den Golf gibts wohl noch so 2 Scheine.
Außerdem ist ein Bild vom Unfallhergang aufgetaucht, dass ich durch Zufall über ein paar Ecken bekam.
Das Bild zeigt, dass meine Schwester bereits fast abgebogen ist (Sie kam von der Straße, die der grünen Ampel gegenüberlag).
Da die Unfallgegnerin angibt, sie sei vom Gegenverkehr gekommen (Straße mit grüner Ampel auf dem Foto), ist meine Schwester zu 100% schuld.
Demnach habe meine Schwester Sie wohl nach rechts rübergeschoben. Die Geschwindigkeit stimmt - laut Polizei, bei meiner Schwester waren es wohl ca. 15 km/h.
Die Gegnerin habe meine Schwester auch übersehen, obwohl sie sich gerade im Abbiegevorgang befand, aber das sei - laut Polizei - egal.
Ein paar Beleidigungen des Polizisten a la "Haben Sie in der Fahrschule etwa nichts gelernt?" oder "Ist es Ihnen neu, dass man in Deutschland auf der Vorfahrtstraße Vorfahrt gewähren muss" gabs gratis dazu.
Da besteht wohl wirklich keine Aussicht auf Teilschuld der Gegnerin.
PS, hatte der Golf eine Teilkasko? Da besteht ggf. eine Chance auf Erstattung
des unfallbedingten Glasbruchs (Scheinwerfer, Scheibe...). War zumindest bis vor einigen Jahren so, dass die Ursache des Glasbruchs egal war.
Nein, Teilkasko hatte der leider nicht mehr.
Ja, das mit der Teilschuld ist durchaus nicht gegeben, falls die Gegnerin von dort kam, wo die Ampel grün ist.
So wie der Audi jedoch auf dem Bild steht (mit der Schnauze nach links), ist dies für mich allerdings nicht nachvollziehbar.
Aber vielleicht reichen 15 km/h aus, um ein schwereres Fahrzeug durch einen Aufprall bis auf den Fußgängerweg zu schleudern. Und zwar so, dass die wirkende Kraft das Fahrzeug in die Auprallrichtung "magnetisch" anzieht.
Doch ich kenne mich damit auch nicht aus, ich bin kein Unfallanalytiker.