"Taxifunktion" für XC90 2010
Für meinen letzten 2006er XC90 habe ich die sog. Taxifunktion einspielen lassen, womit die lästige Gurtanlegeermahnung auf 10 Sekunden und niedrige Lautstärke beschränkt wurden.
Das gleiche wollte ich auch für meinen neuen 2010er haben. Der Händler meinte bei der Übergabe, dass nur mehr die Lautstärke reduziert und das Einspielen ins Soundsystem abgestellt werden kann. Eine Beschränkung der Dauer sei nicht mehr möglich.
Stimmt das? Oder hat mein Händler nur die falsche Software ausgewählt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Paddy74
Ich könnte mir jetzt die Mühe machen, und Dir entsprechende Unterlagen raus suchen, aber mal ehrlich. Du glaubst mir nicht, dann lass es. Ich im Gegensatz weiss, dass Dein Standpunkt falsch ist. Anderes kannst Du mir gerne belegen.
Werter Paddy74, wie soll ich Dir das belegen?
In den USA gibt es z.B. bestimmte Gesetze, die den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verbieten. Das kann ich Dir belegen, indem ich das entsprechende Gesetz zitiere oder verlinke. In Deutschland gibt es so ein Gesetz nicht, also ist es erlaubt in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. Hier gibt es natürlich kein Gesetz, welches das ausdrücklich erlaubt, und das als Beleg dienen könnte.
Beim Gurtpiepser ist's ähnlich. Auch hier gibt es nichts, aber auch garnichts, was einer Deaktivierung im Wege steht, weder von Seiten des Gesetzgebers, noch von der Versicherung. Und da es da nichts gibt, gibt's da auch nichts zu belegen. Nun behauptest Du das Gegenteil, Du behauptest, daß es da was gibt. Gut, wenn dem so sein sollte, dann lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Die Bringschuld liegt aber ganz klar auf Deiner Seite.
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
... Ich meine, der Sinn eines Forums ist es doch, Informationen unter den Mitgliedern auszutauschen und nicht sich irgendwelche Storys auszudenken um andere zu verarschen. ...
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
...
Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...
(3) ...
Eine Frage habe ich aber trotzdem:
Wo ist dein eigener On-Topic-Beitrag zu diesem Thread ?
Zum Thread sei noch hinzugefuegt:
Dass die Versicherungen exakt so reagieren wie beschrieben, ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe Az. 10 U 55/99 !
Gruss,
Esker
Zitat:
Original geschrieben von esker
Wo ist dein eigener On-Topic-Beitrag zu diesem Thread ?
Schau mal, wir beide wissen doch, daß der Piepser keinen Einfluß auf den Versicherungsschutz hat. Das ist eine unumstößliche Tatsache. Natürlich ist es jedem freigestellt, etwas anderes zu behaupten, da hast Du recht. Meine Frage ist nur, und ein Forum ist schließlich dazu da Fragen zu stellen,
warumjemand so etwas macht. Vielleicht kannst Du mir diese Frage beantworten...😉
Die Stichwoerter bzgl. den Regelungen der Versicherer lauten
- Sondereinstufung (deakt. Piepser fuer ECHTE Taxifahrer)
- interner Tarif
- wahrheitsgemaesse Beauskunftung zum Fahrzeugzustand bei Vertragsabschluss.
Dass der NACH Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer bewusst und vorsaetzlich deaktivierte Piepser als Teil des Fahrzeug - Sicherungssystems gegen den Vertrag verstoesst, geht aus den AGB des Versicherungsgebers hervor. Explizit wird der Piepser natuerlich nicht genannt.
Kontrolliert wird der Zustand natuerlich nicht.
Bei einem Unfall spielt lediglich ein Rolle, ob der Sicherheitsgurt verwendet wurde oder nicht.
Kontrolliert wird bei einem Unfall mit hohem Schaden aber schon, ob ein UNGEMELDETER Eingriff in das Motormanagement zwecks Leistungssteigerung vorgenommen wurde. Da kann es schnell passieren, dass die Versicherung bei einem Vorfall dieser Art die Zahlung / Entschaedigung ganz oder teilweise verweigert.
Warum hier manche OT - statements abgeliefert werden, weiss ich auch nicht. Die humanoide Psyche ist nicht komplett erforscht.
Ich lass die Leute einfach reden was sie wollen ... 🙂🙂🙂
Es gibt wichtigere Dinge, als sich darueber aufzuregen.
Gruss an die Legion,
Esker
@Hadrian
Was Du zu wissen scheinst, deckt sich halt evtl. nicht mit der Wirklichkeit.
Ohne das provokativ zu meinen, aber wer gibt Dir das Recht, anderen vorzuwerfen, Ihre Meinung sei falsch, und es noch nicht mal im Ansatz mit Argumenten für Deinen Standpunkt zu unterlegen.
Ebenso könnte ich sagen, immer diese Leute, die falsche Behauptungen aufstellen, dass das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz hat. Und nun?
Ich persönlich lasse mich gerne eines besseren belehren, setze mich auch gerne ernst gemeinter Kritik aus, aber mit einer einfachen Behauptung Deinerseits stehen wir konstruktiv genauso da wie am Anfang.
Ich könnte mir jetzt die Mühe machen, und Dir entsprechende Unterlagen raus suchen, aber mal ehrlich. Du glaubst mir nicht, dann lass es. Ich im Gegensatz weiss, dass Dein Standpunkt falsch ist. Anderes kannst Du mir gerne belegen.
Bis dahin kann ich Dir nur empfehlen, den von Dir erwähnten Spruch des Herrn Nuhr ebenfalls mal anzunehmen. 😉
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Es ist bekanntlicherweise schwer, zu beweisen, dass etwas NICHT stattgefunden hat. Oder eben NICHT gefordert wird.
Daher soll doch bitte "der Behaupter" einer m.E. unlogischen Aussage darlegen, wo denn steht, dass Versicherungen die TYPKLASSE ändern, wenn das Gurtgebimmel deaktiviert wird (und wenn man es denen angibt). Mit der Aussage ging es doch los.
Im zweiten Schritt bleibt die ungeklärte Frage, ob eine Versicherung für die Deaktivierung einen erhöhten Versicherungsbeitrag verlangt. Kann ich mir auch nicht so wirklich vorstellen.
...solange da nichts kommt, können wir hier zumachen.
Mit der US Software wird das Gebimmel nicht abgeschaltet, sondern nur verändert.
@Esker: Was hat Dein Urteil (überbesetzter PKW) mit dem Gebimmel zu tun? Das genannte Urteil findet meine Zustimmung.
Gruß Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Paddy74
Ich könnte mir jetzt die Mühe machen, und Dir entsprechende Unterlagen raus suchen, aber mal ehrlich. Du glaubst mir nicht, dann lass es. Ich im Gegensatz weiss, dass Dein Standpunkt falsch ist. Anderes kannst Du mir gerne belegen.
Werter Paddy74, wie soll ich Dir das belegen?
In den USA gibt es z.B. bestimmte Gesetze, die den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verbieten. Das kann ich Dir belegen, indem ich das entsprechende Gesetz zitiere oder verlinke. In Deutschland gibt es so ein Gesetz nicht, also ist es erlaubt in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. Hier gibt es natürlich kein Gesetz, welches das ausdrücklich erlaubt, und das als Beleg dienen könnte.
Beim Gurtpiepser ist's ähnlich. Auch hier gibt es nichts, aber auch garnichts, was einer Deaktivierung im Wege steht, weder von Seiten des Gesetzgebers, noch von der Versicherung. Und da es da nichts gibt, gibt's da auch nichts zu belegen. Nun behauptest Du das Gegenteil, Du behauptest, daß es da was gibt. Gut, wenn dem so sein sollte, dann lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Die Bringschuld liegt aber ganz klar auf Deiner Seite.
bringschuld.... das hier ist ein Internetforum und da muss niemand was beweisen. Das ist und bleibt ein Internetforum. Wenn's Dir nicht gefällt, geh zurück zu deinen Katzen.
aber lies dir mal folgendes durch: (etwa ab der hälfte)
http://www.iroc-forum.de/showthread.php?tid=262&pid=46024
da meint einer, dass gemäss Auskunft eines Sachbearbeiters in Flensburg bei Manipulation an den Gurtwarnern die ABE erlischt.
Ob das jetzt stimmt oder nicht weiss ich nicht. Aber hier mal ein paar Gedanken:
1. ob ein Gurtwarner verbaut ist hat einfluss auf NCAP Crashbewertung. (kannst du selber suchen. ist aber so)
2. Versicherungen berücksichtigen bei der Einstufung unter anderem auch diese Crashtest-Resultate.
aus diesen beiden Punkten KÖNNTEN da Konsequenzen erwachsen. Aber ich sehe da eigentlich kein Problem, da dies eh nicht kontrolliert wird.
Wer dann aber ohne den Gurt zu tragen (und aus welchem Grund sollte man sonst deaktivieren wollen) nen Unfall baut und verletzt wird, der wird mit HÖCHSTER Warscheinlichkeit von der Versicherung Leistungskürzungen erfahren.
Nochmal: so viel Aufwand... Zupf und Klick vor der fahrt ist da eigentlich einfacher...
*Klugscheissmodus aus*
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt ist:
1. Die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird.
2. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
3. Das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Die Deaktivierung des Gurtpiepsers ändert nicht die Fahrzeugart, sie verschlechtert mit Sicherheit nicht das Abgas- und Geräuschverhalten und führt auch nicht zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Zwar ist das Fahren ohne Gurt geeignet eine Gefährdung darzustellen, nur ist das Fahren ohne Gurt in Deutschland gesetzlich verboten. Ein akustischer Hinweis, die geltende Gesetzeslage zu beachten, bedarf es nicht, ein Einfluß des Gurtpiepsers auf die BE ist daher auszuschließen.
Richtig ist, ohne Gurtpiepser ist er nicht möglich, beim NCAP-Test die volle Punktzahl zu erreichen. Daß die Versicherungen die Ergebnisse des NCAP-Test bei der Einstufung der Fahrzeuge berücksichtigen halte ich jedoch für ein Gerücht. Hier wäre es hilfreich, wenn Du Deine Quelle angeben könntest.
ein Airbag ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Versuch aber mal ne HU zu bestehen wenn die Airbag-Warnlampe brennt.
und nur so: Der Piepser ist - wenn auch nur am Rande - ein Teil des Sicherheitssystems am Auto. Du kannst hier noch so oft hinterfragen. Wenn Du's wissen willst, dann frag beim TÜV nach.
Ich weiss es nicht und ist mir auch wurscht.
Zitat:
Original geschrieben von Hobbes
Ich weiss es nicht und ist mir auch wurscht.
Na, dann sei doch froh, daß ich mich bereitgefunden habe, mein Wissen mit Dir zu teilen...😉
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Na, dann sei doch froh, daß ich mich bereitgefunden habe, mein Wissen mit Dir zu teilen...😉
Wissen?? von Dir?? 😕🙄
wird ja immer besser....😁
Zitat:
Original geschrieben von Hobbes
ein Airbag ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Versuch aber mal ne HU zu bestehen wenn die Airbag-Warnlampe brennt.und nur so: Der Piepser ist - wenn auch nur am Rande - ein Teil des Sicherheitssystems am Auto. Du kannst hier noch so oft hinterfragen. Wenn Du's wissen willst, dann frag beim TÜV nach.
Ich weiss es nicht und ist mir auch wurscht.
Der Piepser ist eben kein aktiver Teil des Sicherheitssystems (sein Vorhandensein auch nirgendwo in D gefordert). Ein Airbag schon. Bei letzterem geht eben sogar eine Gefährdung aus, wenn er aktiviert ist und z.B. eine Babyschale drauf steht (§ 35 Abs. 8 StVZO). Die Eintragung dient daher auch der Kontrollmöglichkeit, ob da überhaupt eine Schale stehen darf. Das sieht die Rennleitung ja von außen, da Schalter fehlt, nicht? 😉
Echt Hobbes, mit dem Piepser hast Du Dich verrannt.
Zitat:
Original geschrieben von stelo
Der Piepser ist eben kein aktiver Teil des Sicherheitssystems (sein Vorhandensein auch nirgendwo in D gefordert). Ein Airbag schon. Bei letzterem geht eben sogar eine Gefährdung aus, wenn er aktiviert ist und z.B. eine Babyschale drauf steht (§ 35 Abs. 8 StVZO). Die Eintragung dient daher auch der Kontrollmöglichkeit, ob da überhaupt eine Schale stehen darf. Das sieht die Rennleitung ja von außen, da Schalter fehlt, nicht? 😉Zitat:
Original geschrieben von Hobbes
ein Airbag ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Versuch aber mal ne HU zu bestehen wenn die Airbag-Warnlampe brennt.und nur so: Der Piepser ist - wenn auch nur am Rande - ein Teil des Sicherheitssystems am Auto. Du kannst hier noch so oft hinterfragen. Wenn Du's wissen willst, dann frag beim TÜV nach.
Ich weiss es nicht und ist mir auch wurscht.
Echt Hobbes, mit dem Piepser hast Du Dich verrannt.
Hi Stelo
Nö, warum verrannt? Habe ja geschrieben dass ich es nicht weiss. Ich hinterfrage hier nur die Argumentation warum es kein Problem geben könne. Ich sage ja auch nicht dass es Problematisch ist. Aber vollends unbedenklich ist es ganz sicher nicht.
Setz dich mal in die Situation der Versicherung: Wer dies tut zeigt, dass er sich explizit nicht anschnallen will. Das ist für das Versicherungsrisiko absolut erheblich. Das gepiepse ist ja ganz bewusst nervig, damit sich eben auch Gurtmuffel anschnallen. (jetzt bitte keine Diskussionen über Rangierfahrten).
Meine Aussage ist daher einzig: Wenn ich Versicherer wäre, würde mich das sehr wohl interessieren und allenfalls Konsequenzen haben (Prämie oder Selbstbehalt oder was auch immer). Dass dies eh nie kontrolliert wird und somit eh nie jemand merken wird ist was anderes. Wenn dann aber mal einer mit dem Kopf gegen die Scheibe fliegt und per Zufall raus kommen sollte dass der piepser deaktiviert ist, dürfte die Versicherung mit allergrösster Warscheinlichkeit die Leistungen kürzen.
Und das mit der Zulassung: wie gesagt, fragt beim TÜV nach. Alles andere ist Spekulation.
Gruss
Hobbes
Ich gebe auf. Wer nicht über das Gleiche diskutieren will... 😉
Für alle anderen: Das Gurtgebimmel ist nicht Pflicht, wird bei der TÜV-Prüfung auch nicht auf Funktion überprüft und wer was anderes meint, soll selbst Recherchieren. Wer was anders weiß, soll es hier belegen.
*aus die maus* c u