> Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.
Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!
MFG Thomas
204 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mein Rat an den TE:Strafbefehl akzeptieren und alle weitere Energie darauf verwenden, das Alkoholproblem in den Griff zu bekommen.
Um das Problem zu lösen, muß man die Ursachen beseitigen und nicht die Folgen bekämpfen.
Da muß ja selbst ein Abstinenzler lachen. Wenn er 1,6 Promille gehabt hätte, könnte man von einem Alkoholproblem sprechen, aber bei 0,6 Alkoholismus zu unterstellen, ist schon ziemlich albern.
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
...bei 0,6 Alkoholismus zu unterstellen, ist schon ziemlich albern.
???
Habe ich irgendwo geschrieben, daß ich ihm Alkoholismus unterstelle? 🙄
Ich habe lediglich dargestellt, daß er ein Problem mit dem Alkohol hat, und zwar dergestalt, daß er Alkoholkonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges nicht klar voneinander trennen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
???Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
...bei 0,6 Alkoholismus zu unterstellen, ist schon ziemlich albern.Habe ich irgendwo geschrieben, daß ich ihm Alkoholismus unterstelle? 🙄
Ich habe lediglich dargestellt, daß er ein Problem mit dem Alkohol hat, und zwar dergestalt, daß er Alkoholkonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges nicht klar voneinander trennen kann.
Dann schreib nicht von einem Alkoholproblem. Darunter versteht man umgangssprachlich Alkoholismus. Und wozu schreibst du dann von "Ursachen bekämpfen"?
Den Strafbefehl würde ich nur akzeptieren, falls der Tatvorwurf zutrifft, also kein Reh im Spiel war.
Ich glaube, dass das Reh nicht so die Rolle spielt.
Er hat die Kontrolle über das Fahrzeug verloren! Ob bei einem Ausweichmanöver oder aus anderem Grund. Der Richter ist nun der Meinung, dass es nicht zum Unfall gekommen wäre, wenn kein Alkohol im Spiel gewesen wäre. Die Frage ist hier, wie kann man den Richter vom Gegenteil überzeugen? Wenn man das nicht mit Hilfe neuer Argumente kann, muss man überlegen was man macht.
1. Liegen Verfahrensfehler vor? Ist die Hochrechnung des Blutalkoholwertes korrekt erfolgt (zwei Blutproben)?
2. Kann man die Strafhöhe im Strafbefehl beeinflussen?
Das wird hoffentlich alles der Anwalt machen, wenn er gut ist. Was rät er?
Grundsätzlich möchte ich aber etwas zur Beweisführung sagen. Meine Erfahrungen sagen, dass bei einem Verkehrsunfall und Alkoholeinfluss des Fahrers ein Zusammenhang besteht und die Rechtsprechung von einer alkoholtypischen Ausfallerscheinung ausgeht. Ist man als "alkoholisierter Fahrer" der Meinung, dass der Unfall auch ohne Alkohol passiert wäre, muss man den Richter mit entsprechenden Argumenten und vor allem tatsachen davon überzeugen. Das geht eigentlich fast nur, wenn man bei Rot an der Ampel stand und ein anderer fährt hinten rein.
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Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
denn du hast ja offensichtlich immer noch nicht verstanden, was ich geschrieben habe....
Das rührt offensichtlich daher, weil gewisse Leute zivilrechtliche Urteile bei welchen es um die Frage von Ersatzansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher geht, unbedingt in einem Strafverfahren eine Relevanz aufzwängen wollen.
Da dies aber 2 völlig unabhängige Verfahren sind (einmal Zivil, und einmal Straf), hat dies in diesem Fall wo es nicht um die Zivilanspüche des Beifahrers geht, sondern um ein Strafverfahren des TE absolut nichts zu tun.
Und selbst im Zivilrecht spielt es keine relevante Rolle ob der Beifahrer nun ebenfalls Alkohol konsumiert hat oder nicht, sondern ausschlaggebend ist es dann, dass demjenigen bewußt und erkennbar war, dass der Fahrer Alkohol konsumiert hatte.
Von daher kann der Beifahrer bei einer Aussage vor Gericht sich nicht reinreiten oder sonstwas, das einzige was passieren kann ist, wenn er eine Falschaussage macht, dies kann ihm vor Gericht belastend angehängt werden.
Und dies alles um den Beifahrer nur weil du unbedingt und stur auf deiner reinen Vermutung beharrst, dass hier im Thread der Beifahrer Alkohol getrunken hat und als Zeuge deshalb absolut unglaubürdig sei ?
Na wenn dies alles so einfach ist, können wir uns jedes Gericht und Verhandlungen sparen und Richter werden in Zukunft dich als Berater um eine Glaubwürdigkeit von Zeugen zu bestimmen hinzuziehen 😁
@TE:
Wenn es mit dem Reh tatsächlich so war, berate dich mit deinem Anwalt und besprecht die weiteren Schritte.
Wenn es nicht so war, und dies eine Schutzbehauptung war, dann tu dir und vor allem dem Beifahrer einen Gefallen und nimm den jetzigen vorgeschlagene Strafbefehl an.
Denn sei dir im klaren, bei einer Verhandlung wird es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer Eidaussage des Beifahrers kommen, und wenn dieser dann zurückzieht hast du die Kosten der Vehandlung noch obendrauf am Hals.
Ich stelle mir gerade die Frage wieviele derjenigen die hier schlaue Spürche in die Richtung draufhalten loslassen jemals in der Zwangslage waren einem Tier ausweichen zu müssen,bzw,sich draufzuhalten.
Ich gehe davon aus das die Wenigsten jemals ernsthaft in dieser Lage waren,anderst kann man die neunmalklugen Antworten nicht deuten.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das rührt offensichtlich daher, weil gewisse Leute zivilrechtliche Urteile bei welchen es um die Frage von Ersatzansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher geht, unbedingt in einem Strafverfahren eine Relevanz aufzwängen wollen.
du musst mir jetzt nicht noch ein zweites mal beweisen, dass du keine ahnung hast was ich überhaupt geschrieben habe - das habe ich bereits beim 1. mal gemerkt 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Na wenn dies alles so einfach ist, können wir uns jedes Gericht und Verhandlungen sparen und Richter werden in Zukunft dich als Berater um eine Glaubwürdigkeit von Zeugen zu bestimmen hinzuziehen
der richter hat seine bereits die "verhandlung" gemacht, das ergebnis kannst du im threadstart nachlesen - kleiner tipp: "nicht überzeugt" 😉
nebenbei: wo du ja so gegen spekulation bist - woher weißt du überhaupt, dass der beifahrer da ein reh bezeugen kann?
Zitat:
der richter hat seine bereits die "verhandlung" gemacht, das ergebnis kannst du im threadstart nachlesen - kleiner tipp: "nicht überzeugt" 😉
nebenbei: wo du ja so gegen spekulation bist - woher weißt du überhaupt, dass der beifahrer da ein reh bezeugen kann?
Daß der Beifahrer das gesehen hat, ist jedenfalls wahrscheinlicher als alles, was du an Spekulationen von dir gibst. Arroganz und Ignoranz sind eine unglückliche Kombination.
Ich schreibe es gern noch hundert mal: Wenn der Beifahrer als Zeuge in einer Hauptverhandlung glaubhaft die Einlassung des TE bestätigt, wird es zum Freispruch kommen.
Ob der Richter die Geschichte glaubt, hängt ganz entscheidend vom persönlichen Eindruck des TE und des Zeugen in der Hauptverhandlung ab. Eine schriftliche Aussage in den Akten ist zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unzureichend.
Und wenn dieser Richter es nicht glaubt, dann gibt es immer noch die Möglichkeit einer Berufung - neues Spiel, neues Glück. Der Weg aber, wie gesagt, nur zu empfehlen, wenn die Geschichte stimmt.
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
nebenbei: wo du ja so gegen spekulation bist - woher weißt du überhaupt, dass der beifahrer da ein reh bezeugen kann?
Da der TE im Anfangspost sagte "
Wirwurden von einem Reh überrascht".
Und da nur 2 Personen im Auto waren kann damit nur der Beifahrer gemeint sein, welcher ebenfalls durch das Reh überrascht wurde.
Wenn dem nicht so sein sollte hat der TE in der Tat ohne Zeugen ein Problem, dass kann aber auch nur der TE wissen.
Zitat:
der richter hat seine bereits die "verhandlung" gemacht, das ergebnis kannst du im threadstart nachlesen - kleiner tipp: "nicht überzeugt"
Eine Verhandlung welche lediglich auf schriftlichen Aussagen beruht, und bei Ablehnung keine rechtsgültige Entscheidung ist, wenn es danach geht benötigen wir keinen Gerichtsaal mehr.
Der Weg zu einer Verhandlung steht immer noch offen, weitere Vorgehensweise sollte mit dem Anwalt besprochen werden, und nicht mit mir und nicht mit dir.
Zitat:
du musst mir jetzt nicht noch ein zweites mal beweisen, dass du keine ahnung hast was ich überhaupt geschrieben habe - das habe ich bereits beim 1. mal gemerkt
Ist immer lustig zu beobachten wie die eigene Unzulänglichkeit versucht wird durch solche Anspielungen runterzuspielen, fühlst du dich dadurch besser ?
Du hast deine geposteten Urteile noch immer nicht verstanden, gibt mir langsam zu denken, und du redest davon das andere keine Ahnung haben ?
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ich stelle mir gerade die Frage wieviele derjenigen die hier schlaue Spürche in die Richtung draufhalten loslassen jemals in der Zwangslage waren einem Tier ausweichen zu müssen,bzw,sich draufzuhalten.
Das Problem von Leuten wie dir ist, das sie die Sachlage nicht checken!
Es geht doch nicht darum ob er einem Reh ausgewichen ist (zum Thema Rehausweichen gibt es hier genug Threads).
FAKT ist, wer sich nach 3,4,5 Bier oder sonstigem Alkohol dann mit 0,x Promille ans Steuer setzt weiß, dass wenn ein Unfall passiert, er IMMER automatisch erstmal im Zweifel steht.
Darum verstehe ich das geheule nicht - er hat sich mit 0,6 Promille an Steuer gesetzt und einen schwer nachweisbaren Unfall verursacht - die Fakten stehen "im Zweifel" gegen ihn (weil er Alkohol intus hatte, und zwar über 0,5!). Dafür bekommt er jetzt einen *relativ* milden Strafbefehl. So what?!
Jugendlich, Azubi, Alkohol über 0,5, "Wildunfall" ohne Wildopfer - das ist nunmal ne scheiss Ausgangslage. Da gibt es auch nicht viel schönzureden dran!
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Daß der Beifahrer das gesehen hat, ist jedenfalls wahrscheinlicher als alles, was du an Spekulationen von dir gibst. Arroganz und Ignoranz sind eine unglückliche Kombination.
offensichtlich hat er es nicht, denn sonst hätte es der richter ja entsprechend zur kenntnis genommen, denn die zeugenaussage liegt ihm ja vor.
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Ich schreibe es gern noch hundert mal: Wenn der Beifahrer als Zeuge in einer Hauptverhandlung glaubhaft die Einlassung des TE bestätigt, wird es zum Freispruch kommen.
gibt es mehrere möglichkeiten:
a) der Zeuge hat kein Reh gesehen
b) der Zeuge hat gepennt und überhaupt nix gesehen
c) der Zeuge gibt an ein Reh gesehen zu haben, ist aber aus Gründen XY nicht glaubwürdig
ob an einem der punkte eine verhandlung was ändert? fragwürdig....
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Da der TE im Anfangspost sagte "Wir wurden von einem Reh überrascht".
Was nicht heißt, dass der Beifahrer es gesehen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Eine Verhandlung welche lediglich auf schriftlichen Aussagen beruht, und bei Ablehnung keine rechtsgültige Entscheidung ist, wenn es danach geht benötigen wir keinen Gerichtsaal mehr.
Der Richter kann den Strafbefehl auch ohne Zustimmung des Beschuldigten erlassen, dieser kann dann durch einen Einspruch eine Verhandlung erreichen. Der Richter möchte hier wohl einfach nur das ganze Verfahren erleichtern, indem er dem TE die Möglichkeit gibt sich zwischen Strafbefehl oder Verhandlung zu entscheiden - er hätte auch direkt den Strafbefehl zuschicken können.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Du hast deine geposteten Urteile noch immer nicht verstanden, gibt mir langsam zu denken, und du redest davon das andere keine Ahnung haben ?
Lass gut sein Kleiner, geh spielen 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
Lass gut sein Kleiner, geh spielen 🙄
Yup werd ich machen *Spekulation on* Großer ?!? *Spekulation off* 😮
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
c) der Zeuge gibt an ein Reh gesehen zu haben, ist aber aus Gründen XY nicht glaubwürdigob an einem der punkte eine verhandlung was ändert? fragwürdig....
Wenn dies unter Eid vom Zeugen bestätigt wird ändert sich dadurch viel in einer Verhandlung.
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Das Problem von Leuten wie dir ist, das sie die Sachlage nicht checken!Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ich stelle mir gerade die Frage wieviele derjenigen die hier schlaue Spürche in die Richtung draufhalten loslassen jemals in der Zwangslage waren einem Tier ausweichen zu müssen,bzw,sich draufzuhalten.Es geht doch nicht darum ob er einem Reh ausgewichen ist (zum Thema Rehausweichen gibt es hier genug Threads).
Das Problem ist wohl eher das du nicht "checkst" worauf sich der Kommentar bezog.
Wenn ich hier im Thread Sachen lese wie "bremsen nicht ausweichen ist die normale Reaktion" und "nur Besoffene weichen aus" kommt mir jedenfalls auch die Galle hoch.
Und eine Antwort auf sowas gehört dann IMHO auch in diesen Thread, auch wenns dem Problem des TE wohl wenig hilft.
Zitat:
Original geschrieben von LeonS.Kennedy
Wenn dies unter Eid vom Zeugen bestätigt wird ändert sich dadurch viel in einer Verhandlung.
nicht wenn der grund für unglaubwürdigkeit z.b. widersprüche in den aussagen sind.