"Strafabzug" bei Rückgabe von Teilen?
Hallo,
war heute morgen bei BMW um kürzlich gekaufte Teile zurückzugeben, welche ich nun doch nicht gebraucht habe.
War alles noch original verpackt, bei Kauf waren die Teile auf Lager und mussten nicht extra für mich bestellt werden.
Jetzt hat man sie jedoch nur nach Abzug von 10% "Bearbeitungsgebühr" zurückgenommen.
Ist das gängige Praxis?
Nicht, dass mich die 10% nun ins Grab bringen, bin nur etwas verwundert....in jedem anderen Laden kann ich Teile 1:1 zurückgeben.
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Uniden
Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht hat man aber von jedem Vertrag, es sei denn in den AGB des Händlers steht etwas anderes (AGB deshalb immer vorher lesen, zählen wie ein geschriebener Vertrag)
Sorry aber das ist falsch. Ich erwähne es nochmal. ES GIBT KEIN GESETZLICHES RÜCKTRITTSRECHT!!!! Es sei denn man bestellt was im Internet.
Und die AGB´s gelten auch nur wenn sie im Kaufvertrag erwähnt sind.
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ich wars nicht
Warum sollte BMW von allgemein geltenden Bestimmungen befreit sein?Zitat:
Es muss wie gesagt auch nirgends draufstehen. Niemand ist verpflichtet seine Waren zurück zu nehmen.
Ich kenne das so: In den ersten 14 tagen nach Kauf kann ich ohne Grund umtauschen, danach (und das 2 Jahre lang!) unter Angabe von Gründen.
Glaube auch nicht dass es einen großen Unterschied macht ob ich ne Kaffeemaschine bei Media Markt umtausche oder ne Zierleiste bei BMW?
Und die 10% sind wirklich rechtens?
(-Kann ich ehrlich gesagt kaum glauben...)
Das was du meinst ist im Fernabsatzgesetz geregelt, das zählt nur wenn du Waren bestellst/kaufst, die du beim Kauf nicht begutachten kannst.
Ein "normaler" Kauf einer Ware ist nichtmal die Garantie Pflicht, das ist nur ne nette Geste vom Händler, einzig allein eine 2 Jährige Gewährleistung ist Pflicht, die bei Beschädigungen, die beim Kauf schon bestanden, das Produkt gleichwertig zu ersetzen.
Rechtlich ist es in Ordnung was dein Händler da macht, er muss es gar nicht zurücknehmen, guter Service ist das halt aber nicht
Zitat:
Original geschrieben von ich wars nicht
und wenn es xx mal gesagt wurde ist mir noch immer nicht klar warum der Händler sich vom Umtauschrecht befreien kann und ein auf "Kulanz" macht...Zitat:
Wie schon x mal gesagt wurde ist es wenn,reine Kulanz vom Händler!
und warum sollte ein Kauf im Internet anders sein als ein "gewöhnlicher"
- was die 14-tage-Frist angeht...aber egal...
Um es dir kurz zu erklären: Es gibt kein Umtauschrecht in diesem Sinne. Es wurde lediglich für den Internetverkauf eingeführt. Dort kannst du eine gekaufte Ware innerhalb 2 Wochen zurück schicken. Aber nur wenn du eine Ware im Internet bestellt hast. Wenn es sich aber um einen ganz normalen Kauf handelt, dann gibt es für eine grundlose Rückgabe der Ware keine Rechtsgrundlage. Ein Kaufvertrag istz nunmal ein rechtsbindender Vertrag der dich zur Abnahme der Ware verpflichtet.
An manchen Kassen steht auch "Reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen". Da gibt es Leute die sich darüber aufregen und dort schon meinen es wäre nicht rechtens. Wenn aber jeder Händler das gesetz voll ausschöpfen würde, dann dürfte man im Geschäft gekaufte Ware garnicht umtauschen.
Von daher hat man sogar einen Vorteil wenn man seine Ware im Internet bestellt.Die kann man immer umtauschen.
Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht hat man aber von jedem Vertrag, es sei denn in den AGB des Händlers steht etwas anderes (AGB deshalb immer vorher lesen, zählen wie ein geschriebener Vertrag)
Die 10% stammen aus dem BGB, wonach man eine Nutzungsgebühr für einen Gebrauchsgegenstand je nach Länge der Nutzungsdauer zahlen muss. Da dieses Teil noch Orginalverpackt war ist dies denk ich aber auszuschließen. Ich würd mal in die AGB schauen und ggf rummaulen woher die 10% kommen (es sei denn du willst noch öfter dahin🙂)
Zitat:
Original geschrieben von Uniden
Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht hat man aber von jedem Vertrag, es sei denn in den AGB des Händlers steht etwas anderes (AGB deshalb immer vorher lesen, zählen wie ein geschriebener Vertrag)
Sorry aber das ist falsch. Ich erwähne es nochmal. ES GIBT KEIN GESETZLICHES RÜCKTRITTSRECHT!!!! Es sei denn man bestellt was im Internet.
Und die AGB´s gelten auch nur wenn sie im Kaufvertrag erwähnt sind.
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bei meinen rechnungen steht: umtausch nur innerhalb 8 tagen, abzüglich 15% handlingskosten sonderbestellungen und elektrikteile sind vom umtausch ausgeschlossen.
seit kurzem: das selbe nur mit 20%.
falls ich mal was nicht gebraucht habe von der bestellung dann haben die mir eine art gutschrift für das nächste mal mitgegeben falls ich mal was bestellen sollte.
mfg
Kann das mit den Rücktritt mal etwas weiter ausführen: Ein gesetzliches Rücktrittsrecht liegt nicht vor, jedoch kann sich jeder Käufer im Rahmen von §119 BGB auf eine Anfechtung zwecks Irrtums berufen, man sollte nicht sagen "Ich brauche das Teil nicht" sonder ausführen das es nicht das Teil ist was man bestellen wollte. Anfechtung hat unverzüglich zu erfolgen (§120BGB).
Der Rücktritt den man beim Media Markt bekommt ist reine Kulanz, kein Anspruch.
Das die AGB auf der Rechnung aufgeführt werden müssen ist auch klar, sonst bräucht ich keine, jedoch sind die Verweise mitunter recht klein.
Da ich wie oben erwähnt jedes orginal verpackte Teil mit dem Hinweis auf Irrtum zurückgeben kann (naja, fast immer) habe ich ein vergleichbares "Rücktrittsrecht".
Hat bisher immer super funktioniert.
Grüße
ist bei meinem händler auch so, habe da selbst ne lustige storry.
ich habe mir chrom fh rahmen bestellt, auf der bestellung stand:
chromrahmen 3 fach dann die nummer
chromrahmen 2 fach dann die nummer.
was bekomme ich? 3 rahmen + 2 rahmen 😁 sollte dann auch 10 % rücknahmegebürh bezahlen, was ich natürlich nicht getan habe, der teilemenscht hat das einfach so aufgenommen 😁
Zitat:
Original geschrieben von East Clintwood
was bekomme ich? 3 rahmen + 2 rahmen 😁 sollte dann auch 10 % rücknahmegebürh bezahlen, was ich natürlich nicht getan habe, der teilemenscht hat das einfach so aufgenommen 😁
Das ist ja dann auch was anderes. Wenn der Typ die Bestellung falsch aufnimmt, kannst du ja nix dafür, zumal du es ja direkt bei der Abholung festgestellt hast und nicht erst mitgenommen hast.
doch ich hatte die mitgenommen, weil es ne riesen tüte an teilen war, und zuhause habe ich dass dann gemerkt
am nächsten tag wieder hin: ja sie müssen davon dann 10 % bezahlen! nachdem ich dann echt sauer geworden bin und dann der geschäftsführer kam m´ßte ich nix bezahlen.
ist doch nicht meine schuld wenn die nase das falsch aufschreibt. zumal er auch ne tabbele von mir bekommen hat mit anzhal, bezeichnung und teilenummer.
Kann wahrscheinlich jeder Händler selbst entscheiden, wie er's handhabt.
Bei den NL's scheint es Standard zu sein.
Genau den Spruch kenn ich auch,hab ja auch schon ein paarmal bei der NL eingekauft.Wußte doch,das mir das bekannt vorkommt.
Greetz
Cap