? Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutzen

Hallo,

mein Wagen war abgestellt und ist durch ein anderes Auto beim Ausparken leicht beschädigt worden, Abschürfungen/Kratzer vorne an der Stoßstange etc.
Der andere ist weggefahren, konnte aber ermittelt werden. Nun gibt es mehrere Varianten:

1) Ich war in einer Fachwerkstatt. Dort zahlte ich 59€ für einen Kostenvoranschlag, der letztlich bei rd 670€ brutto liegt.

2) Ich gehe zum Schadenssachverständigen, lasse ein Gutachten erstellen und reiche alles an einen Rechtsanwalt weiter.

3) Die Versicherung des Verursachers bietet einen Schadenservice an, ich kann zwischen von denen benannten Werkstätten wählen (auch eine Markenwerkstatt ist dabei) und mir angeblich dort erstmal kostenlos einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Ich bin mir unsicher.

a) Ich glaube, dass Variante 2 für mich als Geschädigter am lukrativsten wäre, wenn ich nicht reparieren lassen will. Aber man produziert enorme Kosten, die eigentlich realistisch nicht im Verhältnis zum Schaden stehen. Darf ich sowas überhaupt bei diesen kleinen Schäden machen?

b) Ich lasse mir nochmal wie in 3 vorgeschlagen einen KVA machen. Ist der höher als der von mir in Auftrag gegebene, werfe ich meinen in den Müll und schreibe die gezahlten 59€ ab.

Ich frage mich einfach: wenn ich den KVA Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutze: kann ich dann immer noch meinen eigenen KVA einreichen, sollte meiner höher sein?

106 Antworten

Die Antwort wurde bereits vor dem Sockenpuppenlimbo gegeben.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 31. Dezember 2022 um 20:15:00 Uhr:



Erkläre mir bitte mal genau welchen Gewinn man aus solch einer Geschichte heraus holen kann (Betrug ausgenommen).
Wüsste jetzt nicht dass Versicherungen mehr als das bezahlen was einem zusteht.

Das ist doch recht einfach. Da hat man eine kleine Beule, einen 2 cm Riss und eine Schramme in der Heckschürze. Als Versicherungsschaden (selbstverständlich kommt nur ein Tausch in Frage) mit Nebenkosten locker 1.500 EUR. Der Beulendoktor macht es für 500 EUR. Bleiben 1.000 EUR. Und wenn die Kiste dann mit 10 Jahren und 180.000 km verkauft wird, ist allerdings noch der Wertverlust von dann 0 EUR zu verrechnen (man sieht ja absolut nichts und das Teil dient ausschließlich ddr Optik.).

Danke dass du meine Annahme bestätigst.
Du hast einen Schaden von 1500€, du erhältst 1500€, du machst genau 0€ Gewinn

Muss ich das Lesen erklären? Fernunterricht angesagt. Wer hilft?

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 31. Dezember 2022 um 22:32:07 Uhr:


Danke dass du meine Annahme bestätigst.
Du hast einen Schaden von 1500€, du erhältst 1500€, du machst genau 0€ Gewinn

So eine Schadenhöhe scheint ja immer relativ zu sein.

Hier im Forum gibt es Leute, die darauf schwören, dass nur der selbst beauftragte Gutachter die Schadenhöhe richtig ermitteln kann.

In unserem Fall hier hat Markenwerkstatt 2 einen Kostenvoranschlag über 670,- € Brutto erstellt.
Markenwerkstatt 1 hingegen schätzt den Schaden aber auf 2000,- bis 2500,- €
Wo liegt also die Wahrheit?

Warum der TE hier den Beitrag eröffnet hat, darüber braucht man doch nicht mehr ernsthaft diskutieren.
Der ist nicht happy mit den 670,- € und sucht jetzt nach eine Möglichkeit, wie er die 2-2,5K abrechnen kann.
Fiktiv, versteht sich von selbst.

Such Dir selbst einen Gutachter und er wird Dir sagen ob sein Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen wird oder nicht.

Stoßstangen sind aus Plastik und die nehmen in der Regel wieder die ursprüngliche Form an,aber ob dahinter etwas passiert ist weiß Du doch garnicht (zb Halter abgebrochen oder verbogen usw) und außerdem kannst Du als Laie garnicht einschätzen wie der Schaden ist.
Deswegen Gutachter der rechnet seinen Lohn direkt mit der Versicherung ab und das Gutachten soll er zu Deinem Rechtsanwalt schicken, denn Dir steht ja auch Nutzungsausfall zu.
Rechtsanwalt holt Dein und sein Geld dann bei der Versicherung.

Zitat:

@Bestia1969 schrieb am 1. Januar 2023 um 03:11:34 Uhr:


und außerdem kannst Du als Laie garnicht einschätzen wie der Schaden ist.

Aber der Kfz-Meister von der Markenwerkstatt 2 kann es.
Nur ist der in unserem Fall leider ein ehrlicher Mensch und hat zum Missfallen vom TE die Stoßstange und den Parksensor nicht als defekt aufgeschrieben.
Weshalb dieser jetzt nach jemanden sucht, der ihm die beiden Teile doch als defekt aufschreibt.

Du faaelst ein Zeug daher…xeon.
Man könnte glauben Du warst dabei und hast dem Meister 2 genau auf die Finger geschaut.
Da könnte ich genausogut behaupten, der wollte bloß schnell 59 € für die Kaffekasse generieren und hat das Auto gar nicht selbst angeschaut sondern den KVA mal schnell die Sekretärin schreiben lassen. Zeitaufwand: 5 min.

Richtig
Denn Meister 2 wird nach der Demontage mit mal die großen Augen machen und feststellen,dass die prallkörper hinter der Außenhaut zerbröselt sind und sein Preis nicht mehr zu halten ist.
Und die Differenz wird sicherlich nicht er auf sich nehmen, weil er ohne genau zu gucken ein 600 Euro Angebot hingeschmissen hat.

Na klar. Wir haben doch alle schon lange verstanden, wie die Sache läuft:

Wer das höchste Angebot schreibt, hat grundsätzlich recht. 😁

Als ob ein Kfz-Meister jemals beurteilen könnte, dass die Stoßstange nicht getauscht werden muss.
Das war wahrscheinlich der Sachbearbeiter von der Versicherung, der sich als Kfz-Meister ausgegeben hat und den Schaden mit Absicht klein geschrieben hat. 😉

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Januar 2023 um 10:31:51 Uhr:


Richtig
Denn Meister 2 wird nach der Demontage mit mal die großen Augen machen und feststellen,dass die prallkörper hinter der Außenhaut zerbröselt sind und sein Preis nicht mehr zu halten ist..............

...und das wird ihn stutzig machen. Und bei seiner Meisterehre packen. Denn bei genauerem Hinsehen wird er feststellen, dass er die handbreite Stauchung des Chassis völlig übersehen hat und das auch erklärt, warum sich nur 2 der 4 Türen schließen lassen.

Also ein Totalschaden

Dann hoffen wir für den TE, dass Widerbeschaffungswert - Restwert über 670 EUR liegen.

Auch das ist irrelevant.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Januar 2023 um 12:24:32 Uhr:


Auch das ist irrelevant.

Ich denke schon.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein so stark beschädigtes Fahrzeug noch 6 Monate weiter nutzen kann 😉

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