"Privatfahrt" durch Werkstatt zur Diagnose zulässig? (bitte um aufklärung)
Ein kollege ist zum opel gefahre da er ein problem hat und er meister sagt zu er solle nach termin vergabe das auto da lassen das ein mitarbeiter damit nach hause fahren kann ca 70 km und 70 am nächsten tag zurück um zu sehen was defeckt ist. Findet ihr das ok.
Ich würde das nicht machen lassen.
Was passiert wenn er einen unfal baut oder was anderes.
Die haben ihm gesagt das sie ihre Kennzeichen drauf geben.
Beste Antwort im Thema
Also bei uns kommt es auch schonmal vor, das ein Mechaniker mit dem Fahrzeug nach hause fährt. Und das auch mal 3-4 Tage hintereinander.
Das sind dann vielleicht keine 140 km aber zwischen 60 und 100km können es schon werden.
Ich verstehe auch gar nicht warum sich manche hier so aufregen. Es muss doch in eurem Sinne sein das der Fehler schnell gefunden wird und es keine unnötigen fehldiagnosen gibt.
Was ist denn wenn der Fehler sporadisch auftritt und das nur ca 1 mal die Woche und das nur für ca 10sec?
Da macht es doch Sinn, das der Mechaniker mit dem Tester fährt und die Fahrt jedes mal aufnimmt?
Ich glaube nicht, das ihr 10 Stunden Diagnose bezahlen wollt bei kosten von 1000€ und der Fehler dann immer noch nicht aufgetreten ist?
Weil, selbst wenn der Mechaniker ausgiebige Probefahrten macht, muss das ja jemand bezahlen.
So braucht der Kunde es nicht bezahlen wenn der Mechaniker mit nach Hause fährt. Und das dann getankt wird, ist ja selbstverständlich.
Wenn der Kunde das dann immer noch nicht möchte, dann schicken wir den Kunden wieder weg bis er den Fehler reproduzieren kann.
Mfg pl1311
46 Antworten
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 23. März 2017 um 09:06:06 Uhr:
Warum sollte eine Werkstatt auf einen Zugelassenen Wagen andere Schilder draufmontieren...ist das überhaupt zulässig?
Es könnte sein das die Werkstatt auf so etwas wie "Überführungskennzeichen" wechselt.
Am ehesten gehört die allgemeine Fragestellung wohl ins Versicherungsforum
Zitat:
@enrgy schrieb am 22. März 2017 um 18:53:24 Uhr:
abo off
abo an. popcorn bitte.
Im CorsaDforum sind wir auf Kekse gewechselt ...
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Hoffe das der Titel wenigsten treffender ist und jetzt nicht auf völlig andere Nebenkriegsschauplätze gewechselt wird.
Die rein technischen Aspekte, sofern sie sich jetzt ergeben sollten, dann bitte in einem neuem Thread mit "technischem Titel" schreiben.
Buchener74722
Das weiß ich sonst hätte ich keine frage gestellt.
Nein der kollege fährt nicht 70 km.
Sonder er soll dort beim opel händler das auto lassen und ein mechaniker fährt 70 km heim und am nächsten tag 70 km in die arbeit zurück um fest zu stellen was da kaputt ist?? Die frage ist dürfen die das und noch mit einen anderen kennzeichen obwohl das auto angemeldet ist.
Hab heute mit dem Kollegen gesprovhen er hat bei opel angerufen.
Was heißt "dürfen die das"? Die dürfen mit MEINEM Auto genau das machen, was ich ihnen erlaube. Und wenn ich sage, ihr fahrt nicht mehr als 20 km, dann ist das so zu machen.
Wenn jetzt aber der Händler sagt, das muss sein, dann bleiben einfach nur 2 Alternativen:
1. Man lässt den Händler das machen, natürlich auf sein Risiko, darum nimmt er ja die rote Nummer.
2. Man lässt ihn nicht, dann wird er die Reparatur ablehnen und man sucht sich einen anderen FOH.
Ist es ein Fall für die Opel-Garantie, kann man 2. machen. Ist es eine Händlergarantie oder Gewährleistung, bleibt nur 1., wenn man es repariert haben will.
Grundsätzlich sehe ich in 1. aber auch kein Problem, wenn der Händler die Haftung übernimmt. Die paar Kilometer fallen doch eh nicht ins Gewicht.
Das Problem "rote Nummer" an angemeldetem Auto würde ich aber nicht Opel stellen, sondern der Zulassungsstelle oder meiner Versicherung. Opel ist da sicher der falsche Ansprechpartner.
Der Händler liegt, genauso wie ein Autodieb, eh in der Haftung. Es ist, im Schadensfall, nur eine Frage ob bzw. wann man seine Ansprüche durchgesetzt/kompensiert bekommt.
Man müsste genauso Angst haben das, wenn das Auto nur vom Parkplatz des Betriebsgeländes, in die Werkstatt gefahren wird es zu einem Unfall kommt. Das kann ein Ausparkrempler, Fußgängerschaden oder sonst was sein. oder der Mechaniker fährt gleich die Hebebühne mit dem, Insignia drauf, um. In dem Moment war das Auto immer noch auf den eigentlichen Halter zugelassen/versichert.
Man müsste also schon an diesem Punkt Angst und Zweifel haben. Aber an dem Punkt wird sich wohl jeder denken "Der Händler muß haften".
einfach mal gegoogelt:
Die aktuellen Bestimmungen für rote Kennzeichen sind seit 2007 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Vorher wurde die Zuteilung der heißbegehrten Schilder noch durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Laut § 16 Absatz 1 gilt wie folgt:
“Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.“
Jeder Händler kann folglich die roten Nummernschilder für jene Fahrzeuge benutzen, die nicht zugelassen bzw. nicht angemeldet sind. In § 16 wird auch genau geregelt, welche speziellen Fahrten mit Kraftfahrzeugen gemacht werden dürfen, die ein rotes Kennzeichen aufweisen.
Ist doch egal. Wenn man seiner VS einen Schaden meldet und die Schuld vermutlich auf das Fahrzeug fällt wird die Versicherung bei Kenntnisnahme der gewerblich-dienstlichen Fahrt sofort an den Händler bzw. dessen Geschäftshaftpflicht heran treten.
für die Suchmaschinenverweigerer etwas zum anfüttern
1: Werkstatt verursacht Ufnall
2. Noch ein Bums IN der Werkstatt
Beim nächsten Besuch einer Werkstatt oder Prüforganisation stelle ich das Auto hin und verbiete dann jeweils allen Beteiligten mit dem Auto zu fahren ...
Die Frage ist doch, welches Problem er hat und ob eine soweit ausgedehnte Probefahrt von Nöten ist. Dann kann man sagen, ob es Sinn macht.