[OT]Haben sie Alkohol getrunken?

VW

Also, mal vorneweg, nicht dass es zu Missverständnissen kommt: Ich bin absolut dafür dass Fahrern mit (zu viel) Alkohol der Führerschein abgenommen wird und fahre selber nie mit mehr als einem kleinen Bier wenn ich länger irgendwo bin. 🙂
Aber ich hab mir vor kurzem mal überlegt:
Angenommen man hat 1 kleines Bier oder ein Glas Sekt zum Anstossen getrunken und kommt in eine Kontrolle. Der Polizist fragt obige Frage ,man antwortet nein und nach Alkoholtest hat man bsp. 0,2 Promille. Kann da gegen einen vorgegangen werden wegen Falschaussage oder so?
Ist wahrsch. schlauer zu sagen was man getrunken hat, oder?
Was meint ihr?

45 Antworten

kann man das eigentlich iregndwie ausrechnen wieviel promille man hat? Wie geht das?

Kann man nicht wirklich ausrechnen. Ist ja bei jedem anders, kommt drauf an was du gegessen hast, wie deine Tagesverfassung ist, wie schnell du trinkst etc...

ich finde es sollten in jeder kneipe Disco usw. solche promille tester aushängt werden!!! Was sagt ihr dazu???

Mfg www.....

ich finde man sollte seinen schlüssel abgeben können und dann noch en promille test machen, vorm abholen, des schlüssels. damit würden einige tote verhindert und die taxi unternehmen gefördert. ergo: mehr arbeitsplätze und weniger tote 😁

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hi

also das mit der rechnung kann ich net bestätigen ...

kam auch aus der disco und hatte 2 smirnoff oder rigo oder son babb getrunken ...aber dort noch ne halbe pizza gegessen ..
wies das schicksal wollte ( trink einmal ein wenig wenn ich fahren muss ) standen die grünen da ...
wurde auch rausgeholt ( schätze wegen auto , klientel ) und wurde erst gefragt ob ich was getrunken hab.
da hab ich ihm erklärt das ich innerhalb 3 stunden 2 smirnoff getrunken habe... dann hat er mich gefragt ob ich pusten würde und ich meinte ja klar bleibt wohl nix anderes übrig ;-) .
fand er auch ein weni zum schmunzeln ... jo kurz um hatte 0,16 promill und gugde ihn verdutz an ob das gut oder schlecht ist und er meinte nur noch schönen abend ... ist jetzt 4 monate her und noch keine rechnung gesehen ...

mfg onkelseb

Hallo liebe Zielgruppe,

also hier mal ein kurzer Exkurs in Jura um gefährliches Halbwissen auszuschließen:

Natürlich kann man bei der Frage ob man was getrunken hat NEIN sagen auch wenn es nicht stimmt. Wegen Falschaussage wird man nicht belangt. Ihr guckt zuviel Barbara Salesch :-) Eine Falschaussage ist nur vor Gericht strafbar!!

Eine Rechnung für einen Alkotest auf der Straße mit dem Handgerät!!! ist kostenlos!!! auch bei positiven Ausgang. Fällt er jedoch positiv aus dann müsst ihr mit zur Wache und dort entweder nochmal einen gerichtsverwertbaren Pustetest machen oder je nach Wert kommt der Doc und nimmt auch Blut ab. Hier ist beides kostenpflichtig!

Lehnt ihr den Test auf der Straße ab und der Beamte hat den Verdacht, daß ihr sehrwohl etwas getrunken habt, kommt ihr mit zur Wache und da kommt wieder der Arzt.

Das dazu. Und nochwas...... Mag sein, daß ihr den Eindruck habt, ständig und als einzige angehalten zu werden. Aber glaubt mir, so wichtig seid ihr nicht, als das die Polizei sich ausschließlich auf Euch konzentriert.
Aber nachts um halb zwei fahren halt mehr Menschen bis 30 Jahren rum als 80-jährige, oder nicht wahr??

Also nicht verzagen

die Rote Karte

fragen

Tüß

Hi Zielgruppenmitglied RoteKarte.

Spreche Dich einfach mal so an, denn die Tatsache, dass Du Dich zum Thema äußerst, läßt das ja zu.
So wie Du es hier versucht vom juristischen her die Sache zu beleuchten, genau so interessiert es mich auch.
Zusatzfrage:
Polizist fragt: `Haben Sie Alkohol getrunken´?
ICh sage: `Nein´.
Er sagt: `Na, dann blasen Sie mal.´
ICh sage: `Warum? Haben Sie einen Anfangsverdacht für Alkoholkonsum?´
Er sagt: `Nein´. Oder: `Sie sind Schlangenlinien gefahren´, oder .... (was nicht stimmt).
ICh sage: `Das stimmt nicht und wenn ich jetzt Blase und da und das Ergebnis ist negativ, dann lernen Sie mich mal juristisch kennen.
Ist das bis dahin ok, bzw, ist das Verhalten vom Polizist ok?

Gruß, Tempomat

Natürlich darfst Du mich ansprechen, dafür ist das Forum ja da.

Das ich zur Zielgrupper gehöre wage ich zwar zu bezweifeln aber nun denn.

Ein Alkotest darf natürlich nur angeboten werden, wenn der Polizeibeamte einen Anfangsverdacht hat. Aber man bedenke, der ist recht schnell zu begründen (Rote Augen, schläfrigkeit und dergleichen)

Ja, so ist das!

Alles wird gut,

hoffe ich,

die Rote Karte

Zitat:

Original geschrieben von RoteKarte


Aber man bedenke, der ist recht schnell zu begründen (Rote Augen, schläfrigkeit und dergleichen)

dann könntest du mich jeden morgen und abend rausziehen und pusten lassen.

ich denke bei schlangenlinien is sowas echt angebracht, bei roten augen is für mich eher nen dorgentest angesagt.

@Tempomat

vielleicht solltest du dich ein bisschen anders ausdrücken, hier im Forum sind auch Minderjährige *g* 😁

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


......wenn ich Ihnen jetzt einen Blase und da kommt dann nix heraus, dann ......

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Zusatzfrage:
Polizist fragt: `Haben Sie Alkohol getrunken´?
ICh sage: `Nein´.
Er sagt: `Na, dann blasen Sie mal.´
ICh sage: `Warum? Haben Sie einen Anfangsverdacht für Alkoholkonsum?´
Er sagt: `Nein´. Oder: `Sie sind Schlangenlinien gefahren´, oder .... (was nicht stimmt).
ICh sage: `Das stimmt nicht und wenn ich jetzt Blase und da und das Ergebnis ist negativ, dann lernen Sie mich mal juristisch kennen.
Ist das bis dahin ok, bzw, ist das Verhalten vom Polizist ok?

Mein Gott, was gibt es Menschen mit einer schlimmen Phantasie. Bin doch selbst noch so klein und habe meine bezogen aud Deinen Beitrag meine große Schwester befragt und die hat garnix gesagt und hat mir das umgeschrieben.

Sie sagte, sie ....

ach, lassen wir das.

Wie ist das denn nun juristisch????

Gruß, Tempomat

Hey Tempomat, war doch nur ein Joke 😉

Ach so! Na, dann schreib ich's wieder um (ich bin nämlich garnicht mehr so klein und das mit meiner großen schwester stimmte auch nicht).

Anyway. Wir können hier zm Thema eden und reden:
Meine Frage, und die ist zum Thema für Jedermann wichtig:
Wie ist das juristisch?

Zusatzfrage:
Polizist fragt: `Haben Sie Alkohol getrunken´?
ICh sage: `Nein´.
Er sagt: `Na, dann blasen Sie mal.´
ICh sage: `Warum? Haben Sie einen Anfangsverdacht für Alkoholkonsum?´
Er sagt: `Nein´. Oder: `Sie sind Schlangenlinien gefahren´, oder .... (was nicht stimmt).
ICh sage: `Das stimmt nicht und wenn ich jetzt Blase und da und das Ergebnis ist negativ, dann lernen Sie mich mal juristisch kennen.
Ist das bis dahin ok, bzw, ist das Verhalten vom Polizist ok?

Gruß, Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von wwwasylummscom


ich finde es sollten in jeder kneipe Disco usw. solche promille tester aushängt werden!!! Was sagt ihr dazu???

Mfg www.....

halte ich für keine gute idee wenn da jeder dran rum suckelt auch wenns mundstücke dafür gibt bäääh eklig die idee von red wraith is net schlecht auf freiwilliger basis natürlich

Haben Sie getrunken????

Ein Wachtmeister, Herr Jägermeister...... 😁

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