"Normales" Kennzeichen mit 50ccm; 45 km/h?

Hallo zusammen,

Ich weiß, diese Frage wird sicherlich viele verwirren, dennoch hoffe ich dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe eine 50ccm Supermoto, die auch nur 45 km/h fährt und daher ein Versicherungskennzeichen bekommt. Jetzt meine Frage: Ist es auch möglich ein großes (also normales) Motorradkennzeichen dafür zu bekommen? Nicht weil ich dann unauffälliger schneller fahren kann als erlaubt, sondern wegen der Optik^^ Finde es sieht einfach besser aus damit.

Oder könnte man sich als Alternative ein "Blanko"-Kennzeichen besorgen (also nur das Blau hinterlegte "D" mit den EU-Sternen drauf) und dann da das Versicherungskennzeichen draufschrauben?

Ich weiß das klingt ziemlich verrückt, aber so bin ich eben 😉

LG Dennis

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Trigger50



Zitat:

Original geschrieben von Papstpower



Im übrigen dürfen diese "Kennzeichen" nicht verändert werden. also nicht knicken, oder mit mehr als 30° Neigung anbauen.
Wenn ich das Versicherungskennzeichen auf ein leeres Kennzeichen schraube (also nur das Blech ohne Buchstaben oder Zahlen bzw. nur mit dem blauen "D"😉 verändere ich das Kennzeichen ja eigentlich nicht oder? Mir ist das kleine Kennzeichen einfach, naja, zu klein eben 😁

Schämst du dich mit einem "Moped" rumzufahren ???? SCHÄM DICH !!! 😁

mehr scheinen wollen als sein !!! ???

Mach doch den A-Schein und kauf dir ne Hayabusa !!! 😰

wölfle 😉

52 weitere Antworten
52 Antworten

Aber mit ne großen Kennzeichen hast du es ja angemeldet. Somit musst du auch zur HU

Oder sehe ich das falsch

Zitat:

@Künne schrieb am 21. April 2016 um 20:02:52 Uhr:


Aber mit ne großen Kennzeichen hast du es ja angemeldet.

Das hat mit dem Kennzeichen nichts zu tun!

Es handelt sich um ein

freiwillig

zugelassenes Fahrzeug und NICHT um ein

zulassungsPFLICHTiges

Fahrzeug bei dem dann auch eine HU nötig ist!

Das kommt sicherlich geil, wenn nur ein siegel draufklebt... Bin gespannt wieviel Diskussion es mit der polizei gibt...

Meinen Glückwunsch nach sachsen... Endlich strom und internet?!

Zitat:

@Papstpower schrieb am 21. April 2016 um 20:12:05 Uhr:


Bin gespannt wieviel Diskussion es mit der polizei gibt...

Was soll da groß diskutiert werden? 😕

In die Zulassungsbescheinigung Teil1 wird seitens der Zulassungsstelle *Unterliegt keiner Hauptuntersuchungspflicht* im Feld 21 eingetragen, womit jegliche Diskussion bereits im Keim erstickt werden dürfte!

Ähnliche Themen

Muss ich da erst bei meiner kfz Versicherung mein Moped versichern und dann zur zulassungsstelle gehen mit dem code wie beim pkw oder wie soll man an so ein Schild kommen? Hab ich jetzt immer noch nicht rauslesen können. Danke für eure Antworten!

als erstes Papiere beim Tüv machen würde ich sagen. Dann EVB-Code der Versicherung einholen. Dann zur Zulassungsstelle.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 22. April 2016 um 10:32:25 Uhr:


als erstes Papiere beim Tüv machen würde ich sagen.

Wofür zum TÜV?

Regulär gibt es zum Roller eine ABE in der alle erforderlichen Daten drinnstehen, mit denen auf der Zulassungsstelle die Papiere ausgestellt werden...

Regulär hat man auch nur ein Versicherungskennzeichen am Roller

Also nur mit der ABE zur zulassungsstelle und gut ist? Aber die Versicherung sollte doch vorher abgeschlossen werden oder nicht? Ich glaub das irgendwie nicht das es so funktionieren kann! Hat das überhaupt schon jemand von euch so zugelassen bekommen?

Zitat:

@2TaktWaffe schrieb am 24. April 2016 um 15:40:55 Uhr:


Aber die Versicherung sollte doch vorher abgeschlossen werden oder nicht?

Ohne eVB bekommst du natürlich keine Zulassung...

Zitat:

Hat das überhaupt schon jemand von euch so zugelassen bekommen?

Dieses Verfahren ist wie ich bereits schrieb im Oldtimer-Sektor üblich, seit die Versicherungen hier kein vergünstigten Kennzeichen mehr anbieten - der reguläre Preis fällig wird...

Hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen, wollte ich dieses Jahr auch durchziehen.
Laut Zulassungstelle möglich,weiterhin auch keine HU!
Versicherung Huk mit 100% um die 60€
wurde nur nicht gemacht da mein Motorrad schon länger wie 7 Jahre abgemeldet war,also Prozente futsch.
war halt als Rabattretter gedacht.
Google mal: KKR freiwillig zulassen - billig und praktisch

Bzgl. 7 Jahre:

Zitat:

Mehr als 7 Jahre ohne Versicherung: SF-Klasse reaktivieren

Haben früher sämtliche Kfz-Versicherer die Schadenfreiheitsklasse nicht mehr anerkannt, sofern der Versicherungsnehmer sieben Jahre ohne Versicherung war, ist dies heutzutage anders: Einige Gesellschaften akzeptieren auch eine SF-Klasse, die sogar länger zurückliegt. Wichtig ist, dass Sie die bisherige SF-Klasse nachweisen können: Dies kann klappen, wenn Ihr Vorversicherer Ihre Daten noch gespeichert hat - oder aber Sie sich damals bei der Kündigung eine Bescheinigung gemäß Pflichtversicherungsgesetz erstellen ließen.

Quelle:

http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/schadenfreiheitsklasse

Meine Versicherung gewährt mir auf ALLE (!) Fahrzeuge den gleichen Rabatt. Voraussetzung: Ich bin alleiniger Fahrzeugführer für alle Fahrzeuge. Somit haben die Motorräder (beide) den gleichen SF-Rabatt wie der PKW (über 20 Jahre -> also 35%).

Grüße, Martin

Mit welcher Versicherung habt ihr da gute Erfahrungen gemacht bezüglich diesen Themas!?

Regional und subjektiv unterschiedlich. Das musst du schon selbst in die portale eingeben.

Öffentlicher dienst, garage, 2.wagenrabatt... Kann alles anders sein.

Hallo,
Hab erst Heute gelesen wegen der Frage zur Versicherung.
Ich hatte da bei der HUK Coburg direkt angerufen(nicht über Vertreter)
Aussage: wird nur Haftpflicht angeboten,Beitrag bei 100% - wäre 61€.( ohne irgendwelchen Rabattmogelei)

Zu meinem Problem mit der alten Versicherung, habe nach grössern Differenzen Autoversicherung(nicht nur die) bei alter gesellschaft gekündigt
-1. Beitrag über 400€ nur Haftpflicht-jetzt 208€ mit TK,
-2.neu angemelderter Wagen war ,trotz EVB nummer,vier Monate nicht Versichert.
Haben laut aussagen des Sachbearbeiters, verbummelt meinen neuen Vertrag ins System einzupflegen.
seit dem anschlissenden, einwenig hitzigen, Wortgefecht sind ich und der Vertreter keine so richtigen Freunde mehr.
Will und werde mit denen, nach kündigung fast aller meiner Verträge, nichts mehr zu tun haben.
Und auch um nichts Bitten oder Betteln,wenns mir auch zustehen würde.
Gruß Laderl

Deine Antwort
Ähnliche Themen