Moin und frohe Weihnachten,
Da ich in nächster Zeit öfters Richtung Skandinavien fahren werde, möchte ich mir 2 zusätzliche Fernscheinwerfer ans Fahrzeug montieren. Da diese dann (je nach Scheinwerfermodell) bis zu 10cm über die Stoßstange hinausragen, verändert sich meines Erachtens dann ja die Fzg.-Länge. Ist das ohne weiteres erlaubt? Die Scheinwerfer haben in jedem Fall eine EG-Zulassung, sprich eintragungsfrei.
Und wie sieht es mit den Halterungen aus, kann ich mir da einfach 2 Aluwinkel anfertigen oder ist das auch nicht erlaubt? Diese würden nach vorne hin nicht über die zusätzlichen Scheinwerfer hinausragen, zudem abgerundet werden.
Vllt. gibt es hier ja einen Rechtsexperten oder sogar Sachverständigen, der meine Fragen beantworten kann.
MfG Dennis