"normale" Scheinwerfer anstatt Nebler ?
Hi,
laut § 17 der StVO:
Zitat:
»Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
darf man also nur bei oben genannten Witterungsbedingungen mit Neblern fahren !
http://home.arcor.de/superludi3/motor-talk/foto.jpg
Jetzt die Frage, kann man diese Scheinwerfer irgendwie abdämmen, ect um sie dennnoch im Strassenverkehr verwenden zu dürfen ?
Sind Nebler spezielle Scheinwerfer oder ganz "normale" ?
Vielen Dank für die Infos...
49 Antworten
Wieviele Standlichter darf ein Fahrzeug eigentlich haben???
Ware es nicht möglich in die NSW noch zusatzlich standlicht einzubauen.Würde aufjedenfall gut aussehen.
Ich mein,in Blinkern ist ja auch standlicht erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von dmx666
Wieviele Standlichter darf ein Fahrzeug eigentlich haben???
Ware es nicht möglich in die NSW noch zusatzlich standlicht einzubauen.Würde aufjedenfall gut aussehen.
Ich mein,in Blinkern ist ja auch standlicht erlaubt.
Aber nur wenn du die originalen Standlichter deaktivierst.
Es sind nur 2 Begrenzungsleuchten erlaubt.
Der Gesetzgeber erlaubt maximal 6 Lichtquellen als Standlicht. Also zB Blinker und 4 Ringe.
Zitat:
Original geschrieben von barcode
Der Murat haut hier gleich ein raus. 😉
leider klappt die seite von
www.in-pro.denicht bei mir wieso auch immer.
kann nach dem design nichts mehr anklicken.
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Bei in pro müsst ihr auf Sicherheit und dann Tagfahrlicht gehen.