"Nette" Nachbarn :(

Saab

eigentlich sagt das bild alles... irgendwie ging die tür wohl nicht soweit auf, wie gewollt 😠
hatte jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht und weiss evtl., wie hier die erfolgsaussichten stehen?

- verursacherfahrzeug ist bekannt, also es stand noch neben meinem
- der typ ist nicht wirklich ein umgänglicher zeitgenosse und wird den schaden sicher abstreiten (kein kontakt bisher)
- polizei hat pflichtgemäß ein verfahren wegen fahrerflucht nach §142 eingeleitet
- für die polizei ist die sache klar (interessiert den versicherer sicher aber wenig), schaden wurde an beiden kfz vermessen, aber keine lackprobe genommen
- zeugen natürlich keine

werd morgen mal die versicherung kontaktieren. oder sollte ich doch lieber das ganze selbst bereinigen und mir den ganzen quark sparen, weils eh nix bringt?

Beste Antwort im Thema

Profimäßig auftreten:

1.) Anzeige erstatten

2.) Die eigene Versicherung informieren.

3.) Die gegnerische Versicherung ermitteln und dort den Schaden geltend machen (http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html)

Du brauchst überhaupt nicht mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen. Wozu auch? Als Besonderheit des deutschen Versicherungswesens hat man einen direkten(!) Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Vorführtermin vereinbaren - wenn die den analogen Schaden dazu bei ihrem Versicherungsnehmer feststellen und die Polizeibericht lesen, werden sie auch zahlen.

31 weitere Antworten
31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von stelo



Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle


Und wie bekommt man heraus, welche Versicherung zuständig ist???
Da muß man doch den Verursacher fragen, oder???
Oder wendet man sich an die eigene Versicherung und die regelt dann den Rest???
Das geht auch per Email, wie ich oben schon gepostet habe 😉 : http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html

Is ja geil...😁😉

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle


Is ja geil...😁😉

naja... aber nicht in meinem fall 😰

hatte heute mal die rechtsberatung wahrgenommen. zitat vom anwalt: "wenn ich ihren gegner vertreten würde, bekämen sie keinen cent"

soviel zu den chancen. na ich warte erstmal ab, was die gegnerische versicherung macht. dann schaun mer mal weiter...

Zitat:

Original geschrieben von TIK


soviel zu den chancen.

genau so sieht es aus!

recht haben und recht bekommen sind zweierlei!

und nur weil der unfallverursacher "zweifelsfrei" feststeht, heißt das noch lange nicht, das es auch direkt geld gibt...ob da ein direkter anspruch gegen die generische versicherung besteht oder nicht, ist dabei unrelevant!

auch wenn da einige auf zweimalige erfahrung pochen...da gibts für jedes mal wo das "gut geht" mindestens 99 andere bei denen das sich in die länge zieht!

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall in der Nachbarschaft. Da war ein Senior mit seinem Wagen rückwärts in die Fahrertür des direkten Nachbarn gesemmelt und ist weg gefahren.
Der Kamerad hat den Aufprall nicht gemerkt und stritt jede Schuld ab...und verlangte nach der Polizei.🙂
Die kam natürlich und nahm den Unfallschaden auf. Selbst ein Laie konnte die Lackspuren an seinem Auto mit dem gegnerischen Fahrzeug gut feststellen. Höhe und Farbe...passte prima zusammen.😁

Auf eine Anzeige wegen Unfallflucht wurde verzichtet, als der Nachbar schliesslich einsah, daß er es doch gewesen sein musste.
Der Schaden wurde durch dieVersicherung reguliert, ohne Anwalt, und der Frieden in der Nachbarschaft war wieder hergestellt.🙂

Bei normal reagierenden Menschen, die auch noch reden können...geht es auch ohne Anwalt.
Meine Frau ist mal neben einer Garage hergefahren...wo grade jemand aus der Garage herausfahren wollte.
Der alte Mercedes hatte nur einen Kratzer an der Stoßstange...und mein Auto war von vorn bis hinten eingebeult.
Der Kamerad wollte den Schaden auch nicht anerkennen. Aber nach einem Gespräch mit seinem Versicherungsagenten wurde der Schaden problemlos reguliert.

Und ich denke mal, daß der Schaden von TIK ebenfalls ähnlich abgewickelt wird.
Spätestens nach dem Polizeibericht wird die Versicherung ohne Murren zahlen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


und nur weil der unfallverursacher "zweifelsfrei" feststeht, heißt das noch lange nicht, das es auch direkt geld gibt...ob da ein direkter anspruch gegen die generische versicherung besteht oder nicht, ist dabei unrelevant!

Sorry, aber das ist Quatsch. Die Versicherung kann sogar bezahlen, ohne dass ihr Versicherungsnehmer dem zustimmt. Nur weil weiter oben im Fred eine selbstherrlicher Anwalt schlau schnackt und auf toll macht! Und natürlich ist es relevant, ob ich gegenüber der Versicherung oder einer Person den Regress geltend mache/machen will.

Zitat:

Original geschrieben von TIK



Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle


Is ja geil...😁😉
naja... aber nicht in meinem fall 😰
hatte heute mal die rechtsberatung wahrgenommen. zitat vom anwalt: "wenn ich ihren gegner vertreten würde, bekämen sie keinen cent"
soviel zu den chancen. na ich warte erstmal ab, was die gegnerische versicherung macht. dann schaun mer mal weiter...

Was hätte er denn sagen sollen? "Den Fall kriegen Sie auch ohne die Hilfe eines Anwaltes locker geschaukelt!"

In meinen Augen ist das Verkäufergeschwaffel... Also nicht verunsichern lassen und die Spur halten!

Zitat:

Original geschrieben von TIK



Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle


Is ja geil...😁😉
zitat vom anwalt: "wenn ich ihren gegner vertreten würde, bekämen sie keinen cent"

Reines Geschwätz. Das Urteil fällt immer noch der Richter. Ich an Deiner Stelle würde mir einen anderen Anwalt suchen, spätestens beim nächsten Fall.

Gruss

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von stelo



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


und nur weil der unfallverursacher "zweifelsfrei" feststeht, heißt das noch lange nicht, das es auch direkt geld gibt...ob da ein direkter anspruch gegen die generische versicherung besteht oder nicht, ist dabei unrelevant!
Sorry, aber das ist Quatsch. Die Versicherung kann sogar bezahlen, ohne dass ihr Versicherungsnehmer dem zustimmt. Nur weil weiter oben im Fred eine selbstherrlicher Anwalt schlau schnackt und auf toll macht! Und natürlich ist es relevant, ob ich gegenüber der Versicherung oder einer Person den Regress geltend mache/machen will.

Also ein bisschen muss ich dir widersprechen. Es ist auch möglich, dass die Versicherung zahlt, dies aber nur unter Vorbehalt macht! Aus eigener Erfahrung kenn ich das leider - Sachverhalt klar, Polizeibericht gibt Anhaltspunkte, die vermuten lassen wen die Schuld trifft! Zeugin gibt eine klare Aussage ab!

Der Verursacher behauptet weiterhin er wäre nicht der Verursacher und bis zur endgültigen Klärung durch ein Gericht (mittlerweile wird das zweite Gutachten eingeholt!!) hat die Versicherung nur unter Vorbehalt gezahlt.

Da schließt sich wieder der Kreis und wir sind erneut bei "Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe!"

Nur meine Erfahrung, die zum Glück keinen Anspruch auf unbedingte Ausschließlichkeit erhebt.

Viele Grüße

Dietmar

Der Anwalt ist ja lustig...klar kann er nicht sagen, dass der Fall einfach ist. Aber wieso er seinen Klienten so verunsichern sollte ist mir schleierhaft.

Würde den Anwalt auch wechseln oder das Ganze selbst in die Hand nehmen.

Man sollte wohl nur keinenfalls so lange warten, bis der Verursacher seine Schäden beseitigt hat.
So wie ich es verstanden habe hat nur die Polizei draufgeschaut. Ohne ein Gutachten hätte ein Anwalt da sicher noch gute Chancen seinen Client da rauszuboxen. ("Die Polizei hat keine Ahnung, der Schaden ist schon äter gewesen, ..."😉

Viel Glück weiterhin!

Zitat:

Original geschrieben von muc-alex


Der Anwalt ist ja lustig...klar kann er nicht sagen, dass der Fall einfach ist. Aber wieso er seinen Klienten so verunsichern sollte ist mir schleierhaft.

er hat mir die fakten aufgezählt, und die klangen für mich sehr einleuchtend! meiner meinung nach verstand er was vom fach, was ich aber in diesem fall nur laienhaft beurteilen kann.

ich werde mich hierzu erstmal nicht weiter äussern, auch wenn gegner und versicherung sicher nicht mitlesen 😁

erstmal ball flachhalten und schaun was die versicherung zu dem ganzen sagt, dann werden wir weiter sehn...

ausserdem ist es nur ein blechschaden. zwar ärgerlich, aber der saab rennt nach wie vor 😉

Zitat:

Original geschrieben von TIK



Zitat:

Original geschrieben von muc-alex


Der Anwalt ist ja lustig...klar kann er nicht sagen, dass der Fall einfach ist. Aber wieso er seinen Klienten so verunsichern sollte ist mir schleierhaft.
er hat mir die fakten aufgezählt, und die klangen für mich sehr einleuchtend! meiner meinung nach verstand er was vom fach, was ich aber in diesem fall nur laienhaft beurteilen kann.
ich werde mich hierzu erstmal nicht weiter äussern, auch wenn gegner und versicherung sicher nicht mitlesen 😁
erstmal ball flachhalten und schaun was die versicherung zu dem ganzen sagt, dann werden wir weiter sehn...
ausserdem ist es nur ein blechschaden. zwar ärgerlich, aber der saab rennt nach wie vor 😉

Eben!🙂

Locker durch die Hose atmen und gucken, was passiert.

Zur Not kostet ein Beulendoktor 100 Tacken incl. polieren der Türe.

Und durch den Plötsch an der Tür läuft der Renner garantiert nicht langsamer.

Und nächste Woche rammt eine Dame mit dem Einkaufswagen ....NNNEEEIIINNN!!!

...die hintere Türe...den nächsten Scheiß in gelb oder grün.😁

Zitat:

Original geschrieben von muc-alex


Der Anwalt ist ja lustig...klar kann er nicht sagen, dass der Fall einfach ist. Aber wieso er seinen Klienten so verunsichern sollte ist mir schleierhaft.

Würde den Anwalt auch wechseln oder das Ganze selbst in die Hand nehmen.

Erstens gibt es in dieser Branche viele Wichtigtuer, was verständlich ist. Je weniger überprüfbar die vom RA erbrachte Dienstleistung für den Mandanten ist desto wichtiger ist die Verpackung.

Außerdem ist ein soches Mandat auch für einen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt ein betriebswirtschaftliches Desaster. Für das Geld, was es von der RSV gibt, gerät er spätestens nach 2 Stunde Mandatsbearbeitung in die Verlustzone und müsste eigentlich jede Tätigkeit einstellen. Eine Stunde hat er aber schon mit dem Beratungsgescpräch und dem Diktat des entsprechenden Aktenvermerks verbraten.

Einmal Mitleid für die Anwälte!!!
...OOOhhh...😁😁😁

Und für die Sachverständigen der Versicherungen...oh...🙄

Solang da noch Geld fliesst, kann es der Branche nicht schlecht gehen.😁

Zitat:

Original geschrieben von TIK


eigentlich sagt das bild alles... irgendwie ging die tür wohl nicht soweit auf, wie gewollt 😠
hatte jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht und weiss evtl., wie hier die erfolgsaussichten stehen?

- verursacherfahrzeug ist bekannt, also es stand noch neben meinem
- der typ ist nicht wirklich ein umgänglicher zeitgenosse und wird den schaden sicher abstreiten (kein kontakt bisher)
- polizei hat pflichtgemäß ein verfahren wegen fahrerflucht nach §142 eingeleitet
- für die polizei ist die sache klar (interessiert den versicherer sicher aber wenig), schaden wurde an beiden kfz vermessen, aber keine lackprobe genommen
- zeugen natürlich keine

werd morgen mal die versicherung kontaktieren. oder sollte ich doch lieber das ganze selbst bereinigen und mir den ganzen quark sparen, weils eh nix bringt?

Moin TIK,

ganz ehrlich? Der Typ, von dem Du meinst, dass er es war, hat in diesem Moment mehr Rechte als Du.

Drohst Du ihm, bist Du schneller dran, als man denkt.

Ohne Zeugen hast Du keine Chance.

Über das "Verfahren" wegen Fahrerflucht, wird Du in den nächsten Tagen den Bescheid über Einstellung wegen Geringfügigkeit bekommen.

Ich spreche aus Erfahrung.

Habe erst vor kurzem jemanden beim Türschlag gegen mein Auto erwischt und die Sache selbst geregelt.

Ärgere Dich n icht weiter, suche Dir einen günstigen smart-repair Anbieter und lasse den Schaden reparieren.

So teuer ist das dann auch nicht; ärgerlich allemal.

Viele Grüße

Andreas_HH

Zitat:

Original geschrieben von Andreas_HH


Drohst Du ihm, bist Du schneller dran, als man denkt.

womit habe ich gedroht? ich habe pflichtgemäss den schaden der polizei gemeldet, mehr nicht. der rest erfolgt automatisch...

Zitat:

Ohne Zeugen hast Du keine Chance.

mag sein. wie schon geschrieben: abwarten...

Zitat:

Über das "Verfahren" wegen Fahrerflucht, wird Du in den nächsten Tagen den Bescheid über Einstellung wegen Geringfügigkeit bekommen.

ganz sicher nicht in den nächsten tagen. ich kenne den "bearbeitungszustand" 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen