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"Nette" Nachbarn :(

eigentlich sagt das bild alles... irgendwie ging die tür wohl nicht soweit auf, wie gewollt :mad:

hatte jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht und weiss evtl., wie hier die erfolgsaussichten stehen?

- verursacherfahrzeug ist bekannt, also es stand noch neben meinem

- der typ ist nicht wirklich ein umgänglicher zeitgenosse und wird den schaden sicher abstreiten (kein kontakt bisher)

- polizei hat pflichtgemäß ein verfahren wegen fahrerflucht nach §142 eingeleitet

- für die polizei ist die sache klar (interessiert den versicherer sicher aber wenig), schaden wurde an beiden kfz vermessen, aber keine lackprobe genommen

- zeugen natürlich keine

werd morgen mal die versicherung kontaktieren. oder sollte ich doch lieber das ganze selbst bereinigen und mir den ganzen quark sparen, weils eh nix bringt?

Beste Antwort im Thema
am 29. Juni 2008 um 16:16

Profimäßig auftreten:

1.) Anzeige erstatten

2.) Die eigene Versicherung informieren.

3.) Die gegnerische Versicherung ermitteln und dort den Schaden geltend machen (http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html)

Du brauchst überhaupt nicht mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen. Wozu auch? Als Besonderheit des deutschen Versicherungswesens hat man einen direkten(!) Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Vorführtermin vereinbaren - wenn die den analogen Schaden dazu bei ihrem Versicherungsnehmer feststellen und die Polizeibericht lesen, werden sie auch zahlen.

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am 29. Juni 2008 um 15:49

Einfach mal dezent nachfragen, ob denn der "nette" Nachbar demnächst mit Feuerlöscher übernachten wolle!? :D

Und falls nicht, dann solltest du den Hinweis ergänzen, dass es sich mit einer zertrümmerten Kniescheibe ganz schlecht weglaufen lässt :D :D

am 29. Juni 2008 um 16:16

Profimäßig auftreten:

1.) Anzeige erstatten

2.) Die eigene Versicherung informieren.

3.) Die gegnerische Versicherung ermitteln und dort den Schaden geltend machen (http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html)

Du brauchst überhaupt nicht mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen. Wozu auch? Als Besonderheit des deutschen Versicherungswesens hat man einen direkten(!) Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Vorführtermin vereinbaren - wenn die den analogen Schaden dazu bei ihrem Versicherungsnehmer feststellen und die Polizeibericht lesen, werden sie auch zahlen.

hast du eine rechtschutzversicherung?

wenn ja, sofort einem anwalt die sache überlassen.....da wird eine menge papierkram auf dich zukommen, den der anwalt für ein paar unterschriften übernimmt...sobald dann zweifelsfrei feststeht, das der schaden von deinem "nachbarn" verursacht wurde, holt sich deine vers. das geld von ihm (bzw. der kfz-vers.) wieder....

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Profimäßig auftreten:

1.) Anzeige erstatten

2.) Die eigene Versicherung informieren.

3.) Die gegnerische Versicherung ermitteln und dort den Schaden geltend machen (www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html)

Du brauchst überhaupt nicht mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen. Wozu auch? Als Besonderheit des deutschen Versicherungswesens hat man einen direkten(!) Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Vorführtermin vereinbaren - wenn die den analogen Schaden dazu bei ihrem Versicherungsnehmer feststellen und die Polizeibericht lesen, werden sie auch zahlen.

Hallo TIK,

mir ist vor Jahren Ähnliches widerfahren. Bin genau so vorgegangen wie von Stelo beschrieben (allerdings ohne Anzeige bei der Polizei). Gegnerische Versicherung hat sich um alles gekümmert und mir den Schaden bezahlt :)

Viel Glück und schönen Sonntach noch

Saabienche

Seh zu, dass du alles was die Polizei gesichert hat zumindest in Kopie bekommst.

Bei mir war zuerst auch alles klar - bis sich später heraus stellte, dass die Polizei alles verschlammt hat. Hat mich damals 2.500 DM gekostet - der Andere war mit seinem Geländewagen beim Ausparken über meine Motorhaube gefahren. Da ich keinerlei Beweise mehr hatte konnte ich nichts gegen den Verursacher unternehmen und der hat alles abgestritten.

Eine Kopie der Videoaufnahmen vom Videoserver des Parklplatzbetreibers hat die Polizei bekommen, hat sie aber zurück gegeben da sie sie nicht einsehen konnten. Dort wurden sie vernichtet bzw. der Videoserver überschreibt die Aufzeichnungen nach 30 Tagen.

danke euch für die tips!

gegnerische versicherung wurde kontaktiert und kostenvoranschlag vom lackierfachbetrieb habe ich auch sofort erhalten.

ADAC rechtschutz (mein wagen ist beim vater mitversichert) wird auch übernehmen. der sehr nette berater vorort (obwohl ich selbst kein mitglied bin) hat mir ebenfalls sofortige kontakaufnahme zum anwalt geraten. das erledige ich dann morgen.

na wir werden sehn was draus wird...

Wenn der Verursacher vorhanden ist...und sogar durch die Polizei der Schaden aufgenommen wurde, incl. Anzeige wegen Unfallflucht...dann wird es seinen normalen Weg gehen.:)

Dumm ist es, wenn der Verursacher weg ist. Dann ist kaum die Chance vorhanden, diesen zu finden.:mad:

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

incl. Anzeige wegen Unfallflucht...dann wird es seinen normalen Weg gehen.:)

die polizei hat damit wie der te seinen schaden ersetzt bekommt nix zu tun! die rechnen einzigst und alleine die unfallflucht ab, und der rest interessiert die nicht! :p

und nur weil der unfallverursacher deswegen einen draufkriegt, heißt das noch lange nicht, das der te auch direkt sein geld bekommt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

incl. Anzeige wegen Unfallflucht...dann wird es seinen normalen Weg gehen.:)

die polizei hat damit wie der te seinen schaden ersetzt bekommt nix zu tun! die rechnen einzigst und alleine die unfallflucht ab, und der rest interessiert die nicht! :p

und nur weil der unfallverursacher deswegen einen draufkriegt, heißt das noch lange nicht, das der te auch direkt sein geld bekommt!

Wohl wahr!:)

Aber durch die Polizei ist der Verursacher zweifelsfrei festgestellt. Und somit für den Schaden haftbar zu machen.

Wenn der Mensch ein Einsehen hat, wird der Schaden beglichen. Wenn nicht, gibt es Theater vor Gericht...und das Geld fliesst etwas später.

Denn da scheint der Fall wohl klar zu sein, oder?:)

am 1. Juli 2008 um 2:47

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

incl. Anzeige wegen Unfallflucht...dann wird es seinen normalen Weg gehen.:)

die polizei hat damit wie der te seinen schaden ersetzt bekommt nix zu tun! die rechnen einzigst und alleine die unfallflucht ab, und der rest interessiert die nicht! :p

und nur weil der unfallverursacher deswegen einen draufkriegt, heißt das noch lange nicht, das der te auch direkt sein geld bekommt!

Nochmal: Man einen Anspruch direkt gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung. Deswegen ist die "Geldbekommen" - Problematik verhältnismäßig entspannt. Selbst wenn der sich nicht mal bei seiner eigenen Versicherung meldet. Habe ich selbst übrigens bereits 2x gehabt und es wurde anstandslos bezahlt. 1x sogar von der Vorversicherung, da der Wagen nicht umgemeldet/umversichert war.

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

die polizei hat damit wie der te seinen schaden ersetzt bekommt nix zu tun! die rechnen einzigst und alleine die unfallflucht ab, und der rest interessiert die nicht! :p

und nur weil der unfallverursacher deswegen einen draufkriegt, heißt das noch lange nicht, das der te auch direkt sein geld bekommt!

Nochmal: Man einen Anspruch direkt gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung. Deswegen ist die "Geldbekommen" - Problematik verhältnismäßig entspannt. Selbst wenn der sich nicht mal bei seiner eigenen Versicherung meldet. Habe ich selbst übrigens bereits 2x gehabt und es wurde anstandslos bezahlt. 1x sogar von der Vorversicherung, da der Wagen nicht umgemeldet/umversichert war.

Und wie bekommt man heraus, welche Versicherung zuständig ist???

Da muß man doch den Verursacher fragen, oder???

Oder wendet man sich an die eigene Versicherung und die regelt dann den Rest???

Hallo LC,

 

so früh? :D

 

Es geht auch über deine Versicherung. Die Versicherer sind untereinenander so "verbandelt", die regeln das.

War zumindest bei mir damals so. Dauert nur ein wenig länger.

 

Schönen Tach noch

am 1. Juli 2008 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

Und wie bekommt man heraus, welche Versicherung zuständig ist???

über den sog. "zentralruf der autoversicherer"

am 1. Juli 2008 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

Und wie bekommt man heraus, welche Versicherung zuständig ist???

Da muß man doch den Verursacher fragen, oder???

Oder wendet man sich an die eigene Versicherung und die regelt dann den Rest???

Das geht auch per Email, wie ich oben schon gepostet habe ;) : http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html

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