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"Nette" Nachbarn :(

eigentlich sagt das bild alles... irgendwie ging die tür wohl nicht soweit auf, wie gewollt :mad:

hatte jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht und weiss evtl., wie hier die erfolgsaussichten stehen?

- verursacherfahrzeug ist bekannt, also es stand noch neben meinem

- der typ ist nicht wirklich ein umgänglicher zeitgenosse und wird den schaden sicher abstreiten (kein kontakt bisher)

- polizei hat pflichtgemäß ein verfahren wegen fahrerflucht nach §142 eingeleitet

- für die polizei ist die sache klar (interessiert den versicherer sicher aber wenig), schaden wurde an beiden kfz vermessen, aber keine lackprobe genommen

- zeugen natürlich keine

werd morgen mal die versicherung kontaktieren. oder sollte ich doch lieber das ganze selbst bereinigen und mir den ganzen quark sparen, weils eh nix bringt?

Beste Antwort im Thema
am 29. Juni 2008 um 16:16

Profimäßig auftreten:

1.) Anzeige erstatten

2.) Die eigene Versicherung informieren.

3.) Die gegnerische Versicherung ermitteln und dort den Schaden geltend machen (http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html)

Du brauchst überhaupt nicht mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen. Wozu auch? Als Besonderheit des deutschen Versicherungswesens hat man einen direkten(!) Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Vorführtermin vereinbaren - wenn die den analogen Schaden dazu bei ihrem Versicherungsnehmer feststellen und die Polizeibericht lesen, werden sie auch zahlen.

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Zitat:

Original geschrieben von Advokat

Zitat:

Original geschrieben von muc-alex

Der Anwalt ist ja lustig...klar kann er nicht sagen, dass der Fall einfach ist. Aber wieso er seinen Klienten so verunsichern sollte ist mir schleierhaft.

Würde den Anwalt auch wechseln oder das Ganze selbst in die Hand nehmen.

Erstens gibt es in dieser Branche viele Wichtigtuer, was verständlich ist. Je weniger überprüfbar die vom RA erbrachte Dienstleistung für den Mandanten ist desto wichtiger ist die Verpackung.

 

Außerdem ist ein soches Mandat auch für einen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt ein betriebswirtschaftliches Desaster. Für das Geld, was es von der RSV gibt, gerät er spätestens nach 2 Stunde Mandatsbearbeitung in die Verlustzone und müsste eigentlich jede Tätigkeit einstellen. Eine Stunde hat er aber schon mit dem Beratungsgescpräch und dem Diktat des entsprechenden Aktenvermerks verbraten.

Dann müsste jeder SAAB-Mechaniker bei der Erneuerung eines 3.0tid-Motors nach exakt 9,5 Stunden aufhören.

Denn mehr zahlt SAAB nicht...laut Festzeiten.

Blöd ist nur, das da mal grade der Motor halb drinne hängt...und noch weit vom Laufen entfernt ist.:D

Erzähle mir bitte, wo da der Unterschied sein soll?

Wer zahlt den Rest?

Dann mach mal fertig, Herr Advokat...:D

am 7. Juli 2008 um 7:58

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

 

Erzähle mir bitte, wo da der Unterschied sein soll?

Wer zahlt den Rest?

Dann mach mal fertig, Herr Advokat...:D

Ich habe nur erläutern wollen, wieso ein RA bei lästigen Kleinfällen trotz Advocard nicht in Begeisterungsstürme ausbricht. Eine rechtspolitische Diskussion wollte ich nicht lostreten.

Ein wesentlicher Unterschied zwiwschen Werkstatt und RA ist zum Beispiel, daß Werkstattpreise in Deutschland (seit 18 Jahren sogar in ganz Deutschland) staatlich nicht festgelegt sind, die RA-Vergütung hingegen doch.

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