"Kleiner" Unfallschaden wurde mir verschwiegen
Hallo,
habe letzte Woche einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug (Leasingrückläufer) abgeschlossen und wollte den Wagen nächste Woche abholen (ca. 300km entfernt). Laut Kaufvertrag ist der Wagen unfallfrei, lediglich die hintere rechte Tür wurde "nachlackiert". Weswegen genau konnte oder wollte mir das Autohaus nicht sagen. Inzwischen habe ich den Vorbesitzer angerufen, der mir sagte, dass ein anderer Wagen auf einem Parkplatz gegen die Tür gefahren ist. Anscheinend gab es auch eine kleine Beule. Hierzu habe ich folgendes gefunden: "Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann. (https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/)."
Generell stört mich diese Ausbesserung nicht besonders, nur der Wiederverkaufswert wird dadurch natürlich gedrückt. Ich bin mir nun unsicher wie ich mich verhalten soll. Den Wagen habe ich, glaube ich, für einen guten Preis erstanden und ich möchte ihn eigentlich auch nehmen. Ich habe dazu nun folgende Fragen:
1. Kann ich trotz abgeschlossenem Vertrag noch nachverhandeln? Wann mache ich das am besten? Jetzt, vor Ort oder nach der Abholung (weil Rückabwicklung für den Händler aufwendig)?
2. Lässt sich das Ausbeulen durch einen Gebrauchtwagencheck nachweisen?
3. Musste das Autohaus den Schaden kennen und wurde er mir somit absichtlich verschwiegen oder kennen sie ihn einfach auch nicht?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Ja gut, dann solltest du auch keine Erbsen zählen. Wenn man dir mitgeteilt hat, dass der Wagen mal nachlackiert wurde, dann halte ich das für fair. Ob der eine Beule mehr hatte, tut nichts zur Sache bei.
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58 Antworten
Ich denk halt wenn ich 2 gleichwertige fahrzeuge im auge hab einer ohne vorschaden einer mit 3000 euro. Welchen nimmt man dann ?
Ich persönlich würde da wohl unter 1000 euro preisvorteil defintiv zu dem ohne schaden tendieren.
Das mag sein, aber wo hat man schon die Auswahl/Vergleich 1:1, meisten ist dann der km Stand anders, Ausstattung anders ... u.s.w.
Beispiel:
Und von der Verkäuferseite, der verkauft für 20 000 EUR ,den unfallfreien Wagen und danach den "Unfaller" für 20 000 EUR, oder meinetwegen 19 900...
Anderseits wie begründest du deine 1000 EUR Preisvorteil, sofern das Fahrzeug für 3000 EUR fachgerecht in den Ursprungszustand versetzt wurde ?? das ist wirklich nur gefühlt ...Die Optik ist wieder voll da, die Funktion ist voll da, es gibt keinen Grund ein Fahrzeug dann massiv im Preis zu senken ...
Ausnahme natürlich es war wirklich nur ein Blechklumpen und irgendwo im Ostblcok zusammengedengelt, aber ich denke solche Fahrzeuge findet man dann eher bei dubiosen Verkäufern /Quellen. ...
Zitat:
@wanheimer schrieb am 5. August 2019 um 00:51:07 Uhr:
Dann wird dir der Verkäufer sagen, dass du zurücktreten kannst und die verkaufen das Auto an den nächsten, der sich mit einer Ex-Beule zufrieden gibt =).
Der Käufer entscheidet, ob er am Vertrag festhält und Kaufpreisminderung fordert oder ob er den Vertrag rückabwickelt. Gemäß Sachgewährleistungsrecht ist Käufer Herr des Verfahrens.
Die Höhe der Kaufpreisminderung ist ein anderes Problem. Kommt es hier zu Problemen, kann der Käufer nicht mehr Rückabwicklung statt Preisminderung verlangen.
O.
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 5. August 2019 um 16:15:59 Uhr:
Ich denk halt wenn ich 2 gleichwertige fahrzeuge im auge hab einer ohne vorschaden einer mit 3000 euro. Welchen nimmt man dann ?
...
Welcher Anteil der 3-jährigen Leasingrückläufer hat noch KEINEN Parkrempler o.ä. kleine Delle abgekommen?
(der/die halt i.a. entweder vor Leasingrückgabe per Smart Repair gerichtet oder dem Leasingkunden in Rechnung gestellt und dann vor Weiterverkauf/Weiterreichung an den nächsten Händler per Smart Repair ausgebessert wurde)
+ wie willst Du - als Käufer - feststellen, welche 2 oder 3 der 50 jungen Gebrauchten auf dem Hof des Händlers wirklich "unfallfrei" im Sinne der hardcore-Definition sind

Das ist genau MEIN vorteil. Als erstbesitzer kann ich alles offen legen. Mir ist das zum ersten mal passiert und bisher konnten käufer meiner fahrzeuge keinerlei gründe finden auch nur 50 euro vom aufgerufenen preis runter zu handeln ;-)
Natürlich kalkuliere ich im inseratspreis vorab 300-500 euro abschlag ein aber vor ort ist dann ende.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 5. August 2019 um 16:57:16 Uhr:
Zitat:
@wanheimer schrieb am 5. August 2019 um 00:51:07 Uhr:
Dann wird dir der Verkäufer sagen, dass du zurücktreten kannst und die verkaufen das Auto an den nächsten, der sich mit einer Ex-Beule zufrieden gibt =).
Der Käufer entscheidet, ob er am Vertrag festhält und Kaufpreisminderung fordert oder ob er den Vertrag rückabwickelt. Gemäß Sachgewährleistungsrecht ist Käufer Herr des Verfahrens.
Die Höhe der Kaufpreisminderung ist ein anderes Problem. Kommt es hier zu Problemen, kann der Käufer nicht mehr Rückabwicklung statt Preisminderung verlangen.
O.
Der Käufer ist so lange "Herr", wie der Verkäufer mitspielt.
Ansonsten kann der Herr seiner Kohle mitunter lange hinterherrennen....
Zitat:
@HelldriverNRW schrieb am 5. August 2019 um 21:56:36 Uhr:
Der Käufer ist so lange "Herr", wie der Verkäufer mitspielt.
Ansonsten kann der Herr seiner Kohle mitunter lange hinterherrennen....
Herr des Verfahrens bedeutet, dass der Käufer bestimmt, ob Preisminderung oder Rückabwicklung.
Der Verkäufer kann, solange der Käufer nicht mitspielt, nicht fordern: keine Preisminderung, nur Rücknahme.
Weder Rückabwicklung noch Preisminderung gibt es, wenn ein Gericht entscheidet, hier liegt keine arglistige Täuschung vor.
O.
Ja, wie du das meintest, ist mir klar.
Ich wollte mit der "Einschränkung" nur zum Ausdruck bringen, dass der Themenkomplex Gewährleistung, Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Täuschung manchmal nicht so simpel ist, wie es sich hier oft liest:
Sobald der Verkäufer sich einfach völlig querstellt, muss der Käufer eben den oft langwierigen Rechtsweg beschreiten.
Ja, graue Therorie ist im Alltag dann doch nicht so schön, wenn man mit der juristischen Keule vorgeht, das dauert und Stress hat man obendrein noch dazu... Wenn man den Händler auch noch später als Servicepartner nutzen wollte, macht sich mit einer vergifteten Vorgeschichte auch super, da kommt dann nur noch Dienst nach Vorschrift...
Wenn man sich jetzt an der lackierten Stelle stört, sollte man das schnellstmöglich ansprechen und einvernehmlich eine Lösung finden, ich denke wenn man da sachlich und höflich bleibt wird sich schon eine gute Lösung finden...
Ich hänge mich mal an das Thema dran, weil es sehr passend ist. Ich habe vor 2 Jahren ein Auto beim Händler gekauft. Er räumte mir ein, dass die Türen auf der Fahrerseite nachlackiert wurden, da aufgrund von Vandalismus die Türen zerkratzt waren. Das habe ich zur Kenntnis genommen.
Nun nach 2 Jahren beginnt der Lack am Radlauf zu reißen. Ich bin darauf hin zu einem Lackierer gefahren, um das abzuklären. Dieser sagte mir, dass am Radlauf gespachtelt wurde.
Diese Reparatur wurde mir vom Händler verschwiegen. Kann man da nach so langer Zeit noch was machen? Ich bin gerade sehr verärgert, auch wegen meiner eigenen Gutgläubigkeit.
Zitat:
@tobse1005 schrieb am 14. März 2023 um 07:06:57 Uhr:
Ich hänge mich mal an das Thema dran, weil es sehr passend ist. Ich habe vor 2 Jahren ein Auto beim Händler gekauft. Er räumte mir ein, dass die Türen auf der Fahrerseite nachlackiert wurden, da aufgrund von Vandalismus die Türen zerkratzt waren. Das habe ich zur Kenntnis genommen.
Nun nach 2 Jahren beginnt der Lack am Radlauf zu reißen. Ich bin darauf hin zu einem Lackierer gefahren, um das abzuklären. Dieser sagte mir, dass am Radlauf gespachtelt wurde.
Diese Reparatur wurde mir vom Händler verschwiegen. Kann man da nach so langer Zeit noch was machen? Ich bin gerade sehr verärgert, auch wegen meiner eigenen Gutgläubigkeit.
Nö.
Kannst du belegen, dass die Spachtelung auf einem Unfall beruht? Ggf. schon in der HIS eine Fahrzeug-Eigenauskunft durchgeführt und einen passenden Eintrag bekommen? Falls ja wäre der Gang zum Anwalt trotz der vergangenen Zeit sinnvoll.
Händler sagt Türen wurden nachlackiert. Radlauf rostet. Händler wird sagen....mir sind nur die nachlackierten Türen bekannt. Und dann....?
2 Jahre, ich bitte euch. Da kann der Händler auch dem jetzigen Halter unterstellen, dass er das verursacht hat.
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 14. März 2023 um 14:31:58 Uhr:
Händler sagt Türen wurden nachlackiert. Radlauf rostet. Händler wird sagen....mir sind nur die nachlackierten Türen bekannt. Und dann....?
2 Jahre, ich bitte euch. Da kann der Händler auch dem jetzigen Halter unterstellen, dass er das verursacht hat.
Und selbst wenn was im HIS drin ist, das muss der Händler noch nicht mal gewusst haben...sondern hat lediglich das angegeben, was ihm bekannt war.
Das nutzt dem Händler dann alles wenig.