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Auto ohne Vertrag verkauft und wurde nicht abgeholt

Hallo, ich hoffe das ich hier richtig bin.

Ich habe mein Auto seit November 2024 abgemeldet und im Internet inseriert und ein Interessent hat sich gemeldet und wollte sich das Auto zunächst erstmal ansehen und hat mich 1 Woche hingehalten und ich meinte dann zu ihm: „wollen sie nun das Auto oder nicht?“ darauf antwortete er „ich nehm das Auto wie es ist und überweise ihnen schon mal das Geld zur Reservierung“ was er dann auch getan hat. Und seit Januar meldet er sich nicht mehr und hat mich blockiert und einen Kaufvertrag haben wir auch nicht gemacht. Was soll ich jetzt mit dem Wagen machen? Er steht seit November 2024 da.

Kann ich es jetzt dann weiter verkaufen?

Wie erwähnt, es wurde kein Kaufvertrag gemacht und Schlüssel sowie fahrzeugschein und Brief sind bei mir

27 Antworten

Doch, es wurde ein Kaufvertrag gemacht. Im Rahmen der Formfreiheit eben mündlich.

Der Käufer könnte im Krankenhaus oder in Haft sein.

Der Käufer befindet sich wohl im Annahmeverzug.
Nun also: 2x schriftlich zur Abholung auffordern, dabei Fristen von 2-4 Wochen setzen.
Angemessene Lagerkosten von 5-10 Euro am Tag ansetzen.

Danach oder wenn keine Kontaktaufnahme möglich ist, könnte man das Auto ja weiter verkaufen, so ganz pragmatisch.
Wenn der Käufer sich meldet, kannst du ihm sein Geld zurück geben, abzüglich deiner Kosten für Lagerung und Weiterverkauf.

Ich würde hier auch abhängig vom Kaufpreis und der Seltenheit des Kaufgegenstandes handeln.
Bei einem neuwertigen Oldtimer den es noch 3x gibt würde ich, um Schadenersatzforderungen des Käufers zu vermeiden, längere Fristen ansetzen als bei einem Allerweltsgebrauchtwagen.

Hat er den vollen Betrag überwiesen oder nur einen kleinen Bruchteil damit der Wagen reserviert ist?

Hast du überhaupt eine Anschrift vom Käufer?

Wie kommst du darauf das er dich blockiert, was macht dich das so sicher?

Das Problem ist etwas anders gelagert, der Käufer hat eine Zahlung für die Reservierung geleistet, wie der TE geschrieben hat, ist kein Kaufvertrag schriftlicher oder mündlicher Form erfolgt.

Nun die Frage ist habt ihr eine Reservierungsfrist vereinbart, bzw. was mit dem Geld passiert, wenn es nicht zum Kaufvertrag kommt? Ich würde mich von Fachleuten beraten lassen.

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Nein falsch, ein Kaufvertrag ist hier durch Angebot und Annahme erfolgt.

Was steht denn auf der Überweisung

Schriftlich bzw. nachweisbar mit angemessener Frist zur Abnahme auffordern bzw. in Verzug setzen.
Gleichzeitig Info, was nach Fristverstreichung mit der Anzahlung geschieht - z.B. Verrechnung mit etwaigem Mindererlös.
Und dann neu verkaufen
Nur nicht vorher neu verkaufen - gibt teilweise genau diese Masche dass dann plötzlich der erste "Käufer" auftaucht und Schadensersatz verlangt.

@MB320E
Gibt's was neues in dem Fall?

Ich habe so etwas auch mal erlebt bei einem sehr alten Opel Corsa B.

Nachdem der Käufer nicht gezahlt hat, habe ich ihn aufgefordert das Fahrzeug zu bezahlen. Ohne Erfolg.

Drei Monate später habe ich Post von einem Anwalt erhalten: Der Käufer wollte 50 € haben und ich sollte seinen Anwalt bezahlen.

Ende vom Lied: Ich habe dem Anwalt klar und deutlich gemacht, dass ich seinem Mandanten eine Frist gesetzt habe und er nicht bezahlt hat.

Nach meinem Schreiben habe ich nichts mehr vom Käufer und seinem Anwalt mehr gehört :-)

Da du das Geld schon erhalten hast - Auto abmelden und die Schlüssel sowie Papiere dem Käufer per Einschreiben schicken.

Das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen.

Was dann passiert kann dir egal sein, es ist nicht mehr dein Auto und ist das Problem vom Käufer.

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das kann ein verdammt teurer Spaß werden. Notorische Vandalen zieht es obendrein an und provoziert dadurch Schadenersatzforderungen.

me3

Daher die Zulassungsstelle von dem Verkauf informieren, dann passt die Lösung.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 26. März 2025 um 20:38:47 Uhr:


Da du das Geld schon erhalten hast - Auto abmelden und die Schlüssel sowie Papiere dem Käufer per Einschreiben schicken.

Laut TE war Fahrzeug bereits vor dem Verkauf abgemeldet.

Fahrzeug irgendwo ohne Schilder hinstellen: über die Fahrgestellnummer wird der letzte Halter ermittelt -> Bussgeld und ggf. Entsorgungskosten.

Spielt aber alles keine Rolle, da der TE eh abgetaucht ist...

Kein Bussgeld usw auf den letzten angemeldeten Halter, da ja die Zulassungsstelle ja hoffentlich rechtzeitig über den Verkauf informiert wurde.

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