"Kleiner" Unfallschaden wurde mir verschwiegen

Hallo,

habe letzte Woche einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug (Leasingrückläufer) abgeschlossen und wollte den Wagen nächste Woche abholen (ca. 300km entfernt). Laut Kaufvertrag ist der Wagen unfallfrei, lediglich die hintere rechte Tür wurde "nachlackiert". Weswegen genau konnte oder wollte mir das Autohaus nicht sagen. Inzwischen habe ich den Vorbesitzer angerufen, der mir sagte, dass ein anderer Wagen auf einem Parkplatz gegen die Tür gefahren ist. Anscheinend gab es auch eine kleine Beule. Hierzu habe ich folgendes gefunden: "Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann. (https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/)."

Generell stört mich diese Ausbesserung nicht besonders, nur der Wiederverkaufswert wird dadurch natürlich gedrückt. Ich bin mir nun unsicher wie ich mich verhalten soll. Den Wagen habe ich, glaube ich, für einen guten Preis erstanden und ich möchte ihn eigentlich auch nehmen. Ich habe dazu nun folgende Fragen:

1. Kann ich trotz abgeschlossenem Vertrag noch nachverhandeln? Wann mache ich das am besten? Jetzt, vor Ort oder nach der Abholung (weil Rückabwicklung für den Händler aufwendig)?
2. Lässt sich das Ausbeulen durch einen Gebrauchtwagencheck nachweisen?
3. Musste das Autohaus den Schaden kennen und wurde er mir somit absichtlich verschwiegen oder kennen sie ihn einfach auch nicht?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Viele Grüße

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Ja gut, dann solltest du auch keine Erbsen zählen. Wenn man dir mitgeteilt hat, dass der Wagen mal nachlackiert wurde, dann halte ich das für fair. Ob der eine Beule mehr hatte, tut nichts zur Sache bei.

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Also schon mal vielen Dank.
Bilder davon gibt es wohl leider nicht.
Im Vertrag steht, dass die Tür nachlackiert wurde, aber nichts von der Delle.
Die Tür wurde wohl in einer BMW-NL ausgebessert.
Dann werde ich wohl darüber nächste Woche mit dem Händler vor Ort diskutieren müssen...

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 4. August 2019 um 12:50:23 Uhr:



Zitat:

@wanheimer schrieb am 4. August 2019 um 01:30:44 Uhr:


Wenn man dir mitgeteilt hat, dass der Wagen mal nachlackiert wurde, dann halte ich das für fair. Ob der eine Beule mehr hatte, tut nichts zur Sache bei.

Es ist natürlich ein Unterschied ob nur nachlackiert wurde oder eine Beule beseitigt wurde.
Eine Nachlackierung muss nicht angegeben werden,die Beseitigung eines Blechschadens schon

Wenn der Wagen immer in der gleichen Werkstatt gewartet wurde besteht die Möglichkeit das der Schaden auch dort repariert wurde.Ich würde mir die Rechnung zeigen lassen oder vielleicht ist in der Historie hinterlegt was dort genau repariert wurde.Wertminderung wäre um die 10% der Schadenssumme.

Was steht genau im Kaufvertrag ?
Ich würde darüber mit dem Verkäufer sprechen

Eine Beule ist nicht gleich ein Blechschaden!

Zitat:

@Hannes_87 schrieb am 4. August 2019 um 14:29:47 Uhr:


...
Im Vertrag steht, dass die Tür nachlackiert wurde, aber nichts von der Delle.
...

Womit der Schaden (ob UNFALLschaden oder Bagatellschaden wage ich als juristischer Laie nicht einzuschätzen) zumindest NICHT "verschwiegen" wurde!

"nachlackiert" beinhaltet ja implizit die Info, dass das Teil zuvor beschädigt wurde 😉

allenfalls könnte es sein, dass der Sachverhalt ein wenig geschönt dargestellt/umschrieben wurde ...

Zitat:

Womit der Schaden (ob UNFALLschaden oder Bagatellschaden wage ich als juristischer Laie nicht einzuschätzen) zumindest NICHT "verschwiegen" wurde!

"nachlackiert" beinhaltet ja implizit die Info, dass das Teil zuvor beschädigt wurde 😉

allenfalls könnte es sein, dass der Sachverhalt ein wenig geschönt dargestellt/umschrieben wurde ...

Für mich beinhaltet "nachlackiert" die Info, dass der Lack zuvor beschädigt wurde.
Nach meiner Auffassung ist ein Lackschaden etwas anderes als ein Blechschaden.
Und Blechschäden sind meines Erachtens nach mitteilungspflichtig. Und falls nicht, sollten sie zumindest fairerweise genannt werden.
Naja, wir drehen uns im Kreis.
Mal schauen was dabei rumkommt.

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Nachlackiert sind auch viele Neuwägen, ja sogar ausgebeult und nachlackiert, ohne dass der Käufer davon weiß.

Du hast den Wagen jetzt anscheinend schon günstig bekommen. Willst du dann wirklich, sofern der VK eine Preisminderung nicht einsieht, wegen 100-150€ ein Fass aufmachen, oder vom Vertrag zurücktreten?

Wegen 150 Euro möchte ich natürlich kein Fass aufmachen. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die Wertminderung durch den Verlust der Unfallfreiheit deutlich höher ist, vllt. so 10-20%.
Lieg ich da falsch?

... des Reparaturwertes. 😉

Zitat:

@Hannes_87 schrieb am 4. August 2019 um 20:04:10 Uhr:


Wegen 150 Euro möchte ich natürlich kein Fass aufmachen. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die Wertminderung durch den Verlust der Unfallfreiheit deutlich höher ist, vllt. so 10-20%.
Lieg ich da falsch?

Finde schon, ich hatte mal bei einem 6 jährigen Fahrzeug Wert ~10 000 einen Blechschaden ~2500 EUR Seitenwand wurde in Markenwerkstatt instandgesetzt und lackiert .... bei den sonstigen Entschädigungsposten wie Telefon / Post Pauschale, Nutzungsausfall bla bla, gab es noch die Wertminderung für diesen Wagen gab es dann ~ 150 EUR und das alles korrekt nach Gutachten und vom Anwalt eingefordert und ich hatte schon das Gefühl der holt da alles raus was mir zusteht ...😎

Also denke ich das bei einem bei BMW instandgesetzten schaden, wo ja noch im Raum steht ob es tatsächlich ein Unfallschaden ist/war 10 - 20 % für utopisch...

Zitat:

@Hannes_87 schrieb am 4. August 2019 um 20:04:10 Uhr:


Wegen 150 Euro möchte ich natürlich kein Fass aufmachen. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die Wertminderung durch den Verlust der Unfallfreiheit deutlich höher ist, vllt. so 10-20%.
Lieg ich da falsch?

Dann wird dir der Verkäufer sagen, dass du zurücktreten kannst und die verkaufen das Auto an den nächsten, der sich mit einer Ex-Beule zufrieden gibt =). Also wenn ich sowas URL entfernt durch Blue346L, MT Moderation, würde ich es nicht als schlimm empfinden und dieser Minderwert ist mehr Theorie als Praxis.

Der "Werbung" Hinweis fehlt .....

Moin,

Angenommen ich bin baselig und falle mit meiner Schulter in das Seitenteil - dann hast du da eventuell eine Beule/Delle - das Fahrzeug ist beschädigt - aber das würde nicht zwangsläufig ein Mitteilungspflichtiger Unfallschaden sein.

Ich befürchte, dass du zum einen einen viel zi großen Schaden und eine viel zu große Schadenssumme herbei fantasierst. Klar kann es sein, dass bei einer BMW NL Fehler passieren, aber ich denke nicht, in einer Dimension, die weiß Gott wieviel Geld bringt.

LG Kester

Zitat:

@Hannes_87 schrieb am 4. August 2019 um 20:04:10 Uhr:


Wegen 150 Euro möchte ich natürlich kein Fass aufmachen. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die Wertminderung durch den Verlust der Unfallfreiheit deutlich höher ist, vllt. so 10-20%.
Lieg ich da falsch?

Man muss bei dieser Frage zwischen der "merkantilen Wertminderung" unterscheiden, die bei der Schadenfeststellung berücksichtigt wird und den Problemen die man hat wenn man ein "Unfallfahrzeug" verkaufen will. Die merkantile Wertminderung wird meist mit rund 10% der Schadenhöhe kalkuliert und ist etwa das, mit dem du bei Nachverhandlungen als zusätzlichem Nachlass rechnen kannst.

In der Praxis ist es nicht so einfach. Je älter der Wagen wird, desto weniger interessiert es potentielle Käufer ob das Fahrzeug mal einen Bagatellschaden hatte. Ganz einfach weil mit der Zeit immer mehr Fahrzeuge mal eine Delle abbekommen und andere Faktoren (Pflegezustand, Rost, Zustand der Verschleißteile) wichtiger werden.

Ein anderes Problem ist, dass viele Leute bei der Gebrauchtwagensuche "Unfallwagen" aus der Suche ausschließen. Bei einem Unfallwagen stellen sich viele ein völlig zerstörtes Wrack vor, das von einer osteuropäischen Bastelbude wieder hingepfuscht wurde - und das will natürlich keiner wissentlich kaufen.

Dies ist auch eine Schwäche der Verpflichtung zur Offenbarung von Unfallschäden: Man wirft dabei Klein- und Totalschäden in einen Topf.

Ein zweites Problem sind die Geiz-ist-geil-Spezialisten, die sich an einem kleinen Unfallschaden eigentlich nicht stören, diesen aber als Vorwand benutzen, den Kaufpreis MASSIV drücken zu wollen.

Mir selber sind schon Leute untergekommen, die mir ernsthaft einreden wollten ein 200,00€ Lackschaden würde rechtfertigen, den Kaufpreis um mehr als 1.000,00 € zu reduzieren.

Zitat:

@Hannes_87 schrieb am 4. August 2019 um 01:47:22 Uhr:


Also laut https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/ eben doch. Dort steht: "Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind.".

Durch den Verlust der Unfallfreiheit ist er eben weniger wert. Ich finde deshalb, dass mir diese Differenz erstattet werden müsste. Oder sehe ich das falsch?

Nach der von dir verlinkten Definition wäre es auch mMn ein verschwiegener Unfallschaden.
Auch dass der Verkäufer lediglich eine Nachlackierung preisgab, der Vorbesitzer jedoch eine Delle in der Tür angab, spielt dir mMn in die Karten.

Da du das Fahrzeug aber trotzdem haben möchtest und lediglich den Preis drücken willst, bist du jetzt in einer gewissen Zwickmühle.
Wenn du zu forsch rangehst oder der Verkäufer auf stur schaltet, wird dir u.U. lediglich der Rücktritt angeboten, aber keine Preisminderung.

Wenn du das Fahrzeug allerdings schon übernommen und angemeldet hast, und dann erst ...
Ach nee, lass das - das wäre ja gemein 😉

Das mit dem wertverlust ist mir ein buch mit sieben siegeln. Mir ist einer in meinem 5 monate alten tiguan gerrauscht. Heckschaden 2600 netto lt. gutachter. Wertverlust 200 euro. Der von mir ausgesuchte gutachter meinte bei mehr zickt die versicherung....

Mir unerklärlich, beim verkauf und einem schaden in der höhe ist die wertminderung defintiv höher.

Das ist eher nur gefühlt so, oder wenn man sich beim Verkauf das eigene Auto madig machen lässt ...
da finden die Käufer bei einer Inzahlungsnahme oder einfacher Ankauf, eh jedes Haar in der suppe um den Wert zu drücken, egal ob Unfall, diesel, oder falsche Farbe...😁😁

Ich beobachte bereits über einen längeren Zeitraum ein Fahrzeugtyp und egal ob es ein Unfaller (kein Totaschaden, leichter Blechschaden irgendwo außen und in der Markenwerkstatt instandgesetzt )war oder nicht, wirklich günstiger bekommt man die nicht, sofern zum Verkaufszeitpunkt alles wieder TipTop ist ...

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