"Keine Gewährleistung" laut Händler - was tun?

Audi A3

Hallo!

Ich will mir einen A3 kaufen Baujahr 96 kaufen. Der Händler will mir aber keine Garantie / Gewährleistung geben aufgrund der hohen Kilometerzahl.

Aber er muss mir doch min 1 Jahr geben oder?

Wenn ich einfach das Auto kaufe und wenn dann was nicht i.o. ist kann ich doch trotzdem Gewährleistung verlangen oder?

Ist halt ein super Preis deshalb will ich den Wagen dort kaufen.

OK! Hab gerade beim ADAC angerufen die meinen egal was im Vertrag steht oder nicht steh die gesetzl. Gewährleistung steht über dem Vertrag!
Daran kann auch kein Händler mit Vertragsklauseln was ändern

14 Antworten

richtig, er kann die gesetzliche zeit von 24 monaten auf 12 runter setzen, während der ersten 6 ist er auch nachweispflichtig, das du den schaden gemacht hast, danach musst du ihm das nachweisen, das es in seinen bereich fällt.

Und bei einem solchen "Händler" willst Du wirklich Dein Geld ausgeben? Und wenn Du dann einen Gewährleistungsfall hast und er dann auf den Vertrag zeigt einen Anwalt engagieren müssen um Deine Forderung durchzusetzen? Und weisst Du wie schlampig er diesen Mangel dann beheben wird?

Sicher ein riesen Spass wenn man viel Zeit, Nerven und Geld bzw. Rechtsschutzversicherung hat. Aber es gibt halt Leute, die wollen einfach übers Ohr gehauen werden.

Wenn r schlampig arbeitet, dann muss er zweimal ran, gerade bei solchen Garantiegescichten arbeiten viele genauer/besser als normal, eben weil es der Kunde nicht zahlt.

Was denkst du was der Mechi zu hören bekommt, wenn er mehr Zeiteinheiten für etwas braucht als nötig?

onkel is rechtsanwalt ich weis auch das der händler ein überaus freundlicher mensch ist (allein vom telefonat)

aber der wird da durch müssen wenn er mir mist verkauft.

Am Mittwoch hab ich die Karre dann kann ich ja mal posten

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Hi,

wenn´s ein guter Preis ist kann man sich ja darauf einlassen. Den Ärger im Falle des Falles muss man dann in Kauf nehmen, sprich du solltest wenn du dieses Fahrzeug kaufst auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherung haben... 😉

So eine Aussage würde mich allerdings abschrecken. Es gibt ja auch noch andere günstige Fahrzeuge....

Gruß Jürgen

Ich empfehle Dir vorsichtshalber die ADAC Rechtschutzversicherung, wenn Du dort Mitglied bist. Ist ganz günstig und immer für Dich da. Hab nur gute Erfahrung (sie zahlte immer schnell und anstandslos!) mit der gemacht.

nicht vergessen, dass die Gewährleistung nur gilt für Mängel die zum Zeitpunkt des Kaufes dem Käufer nicht bekannt waren. Deshalb genau den Kaufvertrag unter die Lupe nehmen, wenn da steht "Motor klingelt" und 2 Wochen später fliegt er dir um die Ohren hast du Pech.

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


Wenn r schlampig arbeitet, dann muss er zweimal ran, gerade bei solchen Garantiegescichten arbeiten viele genauer/besser als normal, eben weil es der Kunde nicht zahlt.

Was denkst du was der Mechi zu hören bekommt, wenn er mehr Zeiteinheiten für etwas braucht als nötig?

Und and Kristkindl glaubst auch noch?

Klar muss er ein zweites Mal ran, und ein drittes etc. Aber wenn er nicht will, dann will er nicht. Das muss er Dir ja nicht offiziell erzählen. Einer der es drauf an legt, der kann das fast ewig in die Länge ziehen. Viel Spass beim Paragrafenreiten. GERADE bei einem Händler, der solche ungesetzlichen Vorbehalte macht läuft man Gefahr, sich viel unnötigen Ärger aufzuhalsen. Was glaubt Ihr denn wie das in der Gebrauchtwagenbranche da läuft...

Re: "Keine Gewährleistung" laut Händler - was tun?

Zitat:

Original geschrieben von seppi3


Hallo!
Ich will mir einen A3 kaufen Baujahr 96 kaufen. Der Händler will mir aber keine Garantie / Gewährleistung geben aufgrund der hohen Kilometerzahl.
Aber er muss mir doch min 1 Jahr geben oder?

Die Reduzierung

auf

ein Jahr ist möglich, wenn du zustimmst.

Schließt der Händler die Garantie dagegen völlig aus, so ist diese Klausel rechtlich unwirksam und Dir stehen die vollen 2 Jahre zu. Das gilt selbst dann, wenn Du dich im Vertrag schriftlich mit dem Ausschluß einverstanden erklärst.

Also kannste die Karre lt. Vertrag ohne Garantie kaufen - Du bist auf der sicheren Seite.

Der garantie völlig entziehen kann sich der Händler nur, wenn er über einen Dritten als Privatperson verkauft, aufpassen(!) oder das Fahrzeug als "Bastlerauto" hergibt.

Re: Re: "Keine Gewährleistung" laut Händler - was tun?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Schließt der Händler die Garantie dagegen völlig aus, so ist diese Klausel rechtlich unwirksam und Dir stehen die vollen 2 Jahre zu. Das gilt selbst dann, wenn Du dich im Vertrag schriftlich mit dem Ausschluß einverstanden erklärst.

Also kannste die Karre lt. Vertrag ohne Garantie kaufen - Du bist auf der sicheren Seite.

Ja, das hab ich gerade mit einem Notebook durch 😉

Ok, ich habs gekauft, und noch keine Probleme, aber das ist einer der Gründe, warum ich's genommen habe 😉

Volle 2 Jahre Gewährleistung. *eg*

Hier mal der Text als Beispiel:

Zitat:

Alle Geräte sind von uns Getestet und funktionieren einwandfrei. Festplatten Formatiert und Fehlerfrei.Abgabe Ohne Garantie da an den Geräten sowieso rumgebastelt wird. Wenn Sie ein kompletes Gerät mit Garantie haben wolen, gucken Sie sich unsere andere Auktionen an. Abgabe an Bastler oder Händler. Ob Sie uns vertrauen oder nicht, bleibt alleine Ihnen überlassen. Wenn Sie diesen Artikel kaufen, bestätigen Sie dass Sie dies gelesen und akzeptiert haben.

Re: Re: Re: "Keine Gewährleistung" laut Händler - was tun?

@Mutti

genau so 🙂

Allerdings wird der DAU (ich hoff mal, Du bist keiner *g*) bei nem Notebook das Problem haben, dem Händler zu beweisen(!) das der Fehler schon bei Kauf vorlag.

hmm... also in der ersten hälfte der gewährleistungszeit ist es ja so, das der händler mir was nachweisen muss 😉

und das ist mindestens genauso schwer!

aber recht hast du.

ACHTUNG Garantie und Gewährleistung!

Die Garantie
...ist ein Versprechen des Herstellers oder des Importeurs, manchmal auch des Händlers, für während der Garantiezeit auftretende Mängel einzustehen. Bei der Garantie handelt es sich eigentlich um ein Werbeinstrument, das der Hersteller gestalten kann, wie er will – er bestimmt die Dauer und die Bedingungen. Daher ist es wichtig, sich die Garantiebedingungen genau durchzulesen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Die Gratis-Reparatur wird nämlich oft von Bedingungen wie regelmäßigem Service oder ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht. Außerdem musste der Käufer mitunter Arbeitszeit oder Versandspesen selbst bezahlen. Seit 1.1.2002 ist gesetzlich klargestellt, dass Garantiezusagen ein „Mehr“ gegenüber den Gewährleistungsbestimmungen bieten müssen.

Die Gewährleistung
...verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an – zunächst unbemerkt - hatte. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder - bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln - die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben.

Damit sollte alles klar sein!

MFG

WBUCHI

Re: Re: "Keine Gewährleistung" laut Händler - was tun?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Der garantie völlig entziehen kann sich der Händler nur, wenn er über einen Dritten als Privatperson verkauft, aufpassen(!) oder das Fahrzeug als "Bastlerauto" hergibt.

Die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung hat Wbuchi ja gerade aufgezeigt. Aber auch der Passus "Bastlerauto" ist nicht rechtswirksam, um sich der Gewährleistung zu entziehen!

Siehe hier: http://www.carplanet.de/nachrichten/00000005.php

Gruß Jürgen

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