"Hindurchschlängeln" von Motorradfahrern auf der Autobahn
Moin,
ich habe jetzt erstmalig gesehen, wie ein Motorradfahrer, der sich im Stau zwischen den Fahrzeugkolonnen hindurchgeschlängelt hatte, von einer Polizeistreife in flagranti erwischt und rausgewunken wurde. Die (keine Zivilstreife, ganz normale Autobahnpolizei) war direkt hinter mir, als der Motorradfahrer das tat. Das bei einem Polizeiwagen zu machen ist ja auch - sagen wir mal - mutig.
Nun scheint klar zu sein, dass es verboten ist. Frage: Wegen Verstosses gegen welchen § der StVO genau und mit wieviel Euros wird man denn da zur Rechenschaft gezogen ?
Und nochmals nein, ich war es nicht selber 😉 !
Beste Antwort im Thema
Solange er die Rettungsgasse nicht benutzt oder blockiert, interessiert das doch keine Katze, ob er da durchfährt. Deswegen kommt keiner ne Minute früher oder später an von denen, die sich so darüber aufregen.
685 Antworten
Als Motorradfahrer muss ich dir da antworten: Das ist mir viel zu kompliziert, so mit der Kombi an, da sch… ich nach Möglichkeit überhaupt nicht.
Könnte hier nicht bis März/April 2019 geschlossen werden? Die Motorradsaison ist doch ohnehin für die meisten hier vorbei.
Nunja, ich denke, die Menschen sind alle gleich. Ob sie nun Biker, Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger sind. Entscheidend ist der Moment dessen, in welcher Rolle man sich gerade befindet. Und es steht außer Frage, dass Gelegenheit Liebe oder auch Diebe macht. Die liebevollsten Familienväter werden auf dem Fußballplatz zu potenziellen Amokläufern, wenn jemand ihren 8jährigen gefoult hat oder die Mannschaft auch nur verloren hat.
Ähnlich ist es, ob der stets unter Zeitdruck stehende Autofahrer aktuell Fahrrad fährt. Er fühlt sich als Umweltengel, tut was für Natur und Gesundheit, verursacht keinen Krach und benötigt nicht viel Platz. Da wird es ja wohl erlaubt sein, eigentlich für alle geltende Verkehrsregeln nach eigenem Ermessen zu interpretieren und auch außer Kraft zu setzen.
Am folgenden Tag fährt man mit dem Mopped, das mit ca. 500 PS/Tonne jedem noch so flotten Supersportwagen mit einem Lächeln begegnet und ist irritiert, warum das einfach kaum ein Autofahrer glauben kann, dass sein M3 oder 911 im Vergleich zum Mopped einfach eine lahme Ente ist. Das macht natürlich schon auch mal Spaß - führt aber bei manch anderen zu Unverständnis und Intoleranz.
Es gibt in allen Gruppen solche und solche. Die einen sind egoistisch und rücksichtslos - aber, die überragende Mehrheit der Leute ist zum glück zurückhaltend und achtet auf den anderen. Sonst wäre die
Zahl der Unfälle sicher so hoch, dass es kaum noch Menschen gäbe, die imstande wären, ein KFZ zu bewegen.
Um nochmal die Kurve zum Thema zu kriegen: Vor kurzem war ich in Costa Rica. Was Mopedfahrer dort machen, habe ich noch nirgendwo erlebt. Unfassbar. Dagegen sind ALLE Biker/Mopefahrer in Deutschland lahmärschige Schleicher bzw. Chorknaben. Wer sich in Deutschland über Moppedfahrer aufregt, soll dort mal 1-2 Wochen im Berufsverkehr bzw. in der Hauptstadt "am Verkehr teilnehmen".
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 22. Oktober 2018 um 22:01:09 Uhr:
Wie wäre es denn, wenn vor den Rettungskräften ein Räumpanzer durchfährt. Danach ist Platz für euch. Bei der Armee gibt es sehr schöne Spielzeuge dafür.
Den Schaden zahlen die VT, die keine Gasse gebildet haben, aus eigener Tasche. Spätestens nach dem 3. Mal wird die Rettungsgasse freiwillig gebildet.
Vor vielen Jahren hat das mal die Feuerwehr Duisburg auf der A59 gemacht. Der Rüstwagen ist einfach durchgefahren. Das war noch der alte Magirus mit den seitlichen Trittbrettern. Ich glaube 8 Autos wurden am Stauende beschädigt. Da war die Rettungsgasse frei. Und soweit ich mich noch erinnere, sind alle auf Ihren Schaden sitzengeblieben. Die Feuerwehr musste nur die Trittbretter neu anstreichen. Der Zivilrichter hat eine Güterabwägung vorgenommen und dabei wurden die Interessen des Verletzen / der Feuerwehr höher gewertet als die der Flachpfeifen.
peso
...das Problem heutzutage dürfte sein, dass ich mich nicht auf die Urteile der Flachpfeifen hinter den Richtertischen verlassen würde.
Ansonsten würden regelmäßige & medienwirksame "Räum-Aktionen", in der beschriebenen Art d.h. die Blockierer bleiben auf ihren Schäden sitzen mit Sicherheit für eine erheblich gesteigerte Disziplin bei der Bildung von Rettungsgassen sorgen.
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Zitat:
@gast356 schrieb am 4. November 2018 um 17:42:31 Uhr:
...das Problem heutzutage dürfte sein, dass ich mich nicht auf die Urteile der Flachpfeifen hinter den Richtertischen verlassen würde.Ansonsten würden regelmäßige & medienwirksame "Räum-Aktionen", in der beschriebenen Art d.h. die Blockierer bleiben auf ihren Schäden sitzen mit Sicherheit für eine erheblich gesteigerte Disziplin bei der Bildung von Rettungsgassen sorgen.
Da stimme ich Dir zu. Denke nur an den Brand im Remscheid. Durch falsch geparkte Fahrzeuge kam der Leiterwagen nicht durch und mehrere Menschen wurden getötet. Von den Falschparkern hat man nie was gehört.
peso
Passiert doch immer wieder.
Hier wird zumindest geschrieben, dass es lt. Polizei verboten ist.
https://m.oz-online.de/.../Bikerin-uneinsichtig-Polizist-greift-durch
Das Hindurchschlängeln ist verboten.
Neben dem unzulässigen Rechts-Überholen bleibt jedoch die generell zulässige Variante des Linksüberholens. In den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten, ohne gleichzeitig in unzulässiger Weise die äußerst linke Fahrbahnmarkierung zu überfahren. Da auch das Sicherheitsrisiko bei einem solchen Überholvorgang sehr hoch ist, wird Motorradfahrern von derartigem Verhalten generell abgeraten.
Quelle: ADAC
Mir ist natürlich bewusst das Herr Unterschüler es trotzdem macht, aber bitte danach nicht rumheulen oder jammern wenn es zu einem Unfall kommt.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 26. Juli 2019 um 20:48:39 Uhr:
Das Hindurchschlängeln ist verboten.
Neben dem unzulässigen Rechts-Überholen bleibt jedoch die generell zulässige Variante des Linksüberholens. In den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten, ohne gleichzeitig in unzulässiger Weise die äußerst linke Fahrbahnmarkierung zu überfahren. Da auch das Sicherheitsrisiko bei einem solchen Überholvorgang sehr hoch ist, wird Motorradfahrern von derartigem Verhalten generell abgeraten.Quelle: ADAC
Mir ist natürlich bewusst das Herr Unterschüler es trotzdem macht, aber bitte danach nicht rumheulen oder jammern wenn es zu einem Unfall kommt.
Auf diese Art auf die Schulbildung zu schließen deutet aber auch dann zumindest in diesem Fall nicht auf besonderen Intelekt hin.
Unterlasst diesen Unfug.
Moorteufelchen
MT-Moderator
Bei so schmalen Motorrädern sollte jeder durchkommen. Ich hoffe nur, dass ich ich keinen erwische, aber im Stau soll man Spurwechsel ja eh vermeiden.
Im Stau dürfte da gar kein Platz sein, weil da eigentlich die Autos der linken Spur sein müssten, um eine Rettungsgasse zu bilden...
Als Autofahrer und Biker habe ich für das "Hindurchschlängeln" im Stau bei den aktuellen Temperaturen Verständnis.
In der prallen Sonne und in Mopedklamotten riskiert man sonst seine Gesundheit.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 26. Juli 2019 um 20:48:39 Uhr:
Das Hindurchschlängeln ist verboten.
Neben dem unzulässigen Rechts-Überholen bleibt jedoch die generell zulässige Variante des Linksüberholens. In den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten, ohne gleichzeitig in unzulässiger Weise die äußerst linke Fahrbahnmarkierung zu überfahren. Da auch das Sicherheitsrisiko bei einem solchen Überholvorgang sehr hoch ist, wird Motorradfahrern von derartigem Verhalten generell abgeraten.Quelle: ADAC
Mir ist natürlich bewusst das Herr Unterschüler es trotzdem macht, aber bitte danach nicht rumheulen oder jammern wenn es zu einem Unfall kommt.
Mein letzter Motorradunfall war im Stau - als ich Unterschüler brav in Kolonne auf der rechten Spur fuhr und der Herr Student mal schnell in die vermeintliche Lücke stieß und mich abräumte.
Zitat:
@twindance schrieb am 27. Juli 2019 um 08:10:52 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 26. Juli 2019 um 20:48:39 Uhr:
Das Hindurchschlängeln ist verboten.
Neben dem unzulässigen Rechts-Überholen bleibt jedoch die generell zulässige Variante des Linksüberholens. In den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten, ohne gleichzeitig in unzulässiger Weise die äußerst linke Fahrbahnmarkierung zu überfahren. Da auch das Sicherheitsrisiko bei einem solchen Überholvorgang sehr hoch ist, wird Motorradfahrern von derartigem Verhalten generell abgeraten.Quelle: ADAC
Mir ist natürlich bewusst das Herr Unterschüler es trotzdem macht, aber bitte danach nicht rumheulen oder jammern wenn es zu einem Unfall kommt.
Mein letzter Motorradunfall war im Stau - als ich Unterschüler brav in Kolonne auf der rechten Spur fuhr und der Herr Student mal schnell in die vermeintliche Lücke stieß und mich abräumte.
Die Titulierung Unterschüler bezog sich auf die Titulierung Oberlehrer, die ja so gerne benutzt wird. Dein Zusammenhang passt also nicht, außerdem habe ich nur die Leute so bezeichnet die das machen, du hast es ja nicht gemacht.