[Golf II 1.6 Bj. 85] G/U-Kat selbst einbauen? Wie???

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo liebe Gemeinde des KFZ-Wissens 🙂.
Ich habe vor einen Bj. 85 Golf 2 1.6L GL zu kaufen.
Der hat leider keinen Kat und kostet ab 2005 glaub ich 5XX? Steuern... darauf hab ich wohl keine Lust *g*.
Hab ich jetzt bei Ebay und so weiter nach Kats für Golf 2 geschaut...
Aber welcher ist denn geeignet???
Diesel Kat wohl kaum *g*.
Aber wenn da einer für 1.8L Gti angeboten wird kann ich den dann bei mir auch dranschrauben oder schweißen?! Was kann da schiefgehn?
Woran merkt man eigentlich ob ein Kat noch geht (möglichst vor der AU! 😁)?!
Brauch ich auch nen anderen Schalldämpfer?
Kann man dann noch nen Sportendschalldämpfer benutzen???
[Ich hab noch viele Fragen aber warte jetzt ersteinmal was ihr so sagen könnt hierzu].
Ach aber noch ganz wichtig wenn ich nen G-Kat kaufe is ja da noch Elektronik dabei oder? Wo verbaut man das dann wenn man keine Anleitung hat weils ein gebrauchter ist?!?!
MfG
P.S.: Vielleicht hat sogar jemand einen Kat für mich (unter 100? wenn möglich).
Welche norm erreicht man eigentlich mit einem U-kAt???

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Zeratul


ABE teile brauch man doch nicht im brief/schein nur mitführen... falls du das meinst 😁

Das meine ich damit nicht. Ich meine damit, dass sowohl im Fahrzeugbrief, als auch dadurch im Fahrzeugschein die Schadstoffklasse eingetragen ist und die originale Schadstoffklasse nach Umrüstung nicht mehr korrekt ist.

Außerdem ist deine Aussage fehlerhaft, dass Teile grundsätzlich nicht eingetragen werden müssen, wenn sie über eine ABE verfügen. Ich habe beispielsweise für mein Lenkrad auch eine ABE und musste es dennoch eintragen lassen. Dies ist beispielsweise bei Teilen der Fall, die in direkter Abhängigkeit mit anderen Komponenten stehen. Wie eben beispielsweise ein Lenkrad zur vorhandenen Lenkung und den verwendeten Rädern.

ja es war nicht allgemein gedacht aber wenn auf dem zettel drauf steht nicht eintragungspflichtig brauch man auch nich zum tüv rennen das meinte ich damit.

Ja ok schadstoffklasse ändern mhm muss das wirklich im brief stehn... reicht da nicht wirklich das mitführen?
Ich werds ja eingetrichtert bekommen von der Werkstatt meines Vertrauens 😁.
Danke Lupf

Zitat:

Original geschrieben von Zeratul


......Ja ok schadstoffklasse ändern mhm muss das wirklich im brief stehn... reicht da nicht wirklich das mitführen? ......

Meines Wissens muss es eingetragen werden. Ich bekam das beim TÜV in den Fahrzeugbrief eingetragen und bei der Zulassungsstelle gab's einen neuen Schein...

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Meines Wissens muss es eingetragen werden. Ich bekam das beim TÜV in den Fahrzeugbrief eingetragen und bei der Zulassungsstelle gab's einen neuen Schein...

achso ja ok aber bei twintec kaltkreis regel system steht ja extra dabei man brauch nix vom tüv...

daher is das alles so BÜROKRATISCH oder wie mans nennen soll...

mfg

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Mit der ausgefüllten Bescheinigung muss man zur Zulassungsstelle damit die die Schadstoffklasse ändern. Erst ab Eintragung in die Papiere gilt der neue Steuersatz.

Zum FA muss man nicht, die werden von der Zulassungstelle benachrichtigt und schicken einen neuen Steuerbescheid.

Thorsten

Zitat:

Original geschrieben von tmovbm


Mit der ausgefüllten Bescheinigung muss man zur Zulassungsstelle damit die die Schadstoffklasse ändern. Erst ab Eintragung in die Papiere gilt der neue Steuersatz.

Zum FA muss man nicht, die werden von der Zulassungstelle benachrichtigt und schicken einen neuen Steuerbescheid.

Thorsten

ah gut... nur weil jeder vom FA redet 😁

aber halt... die haben meine Kontonummer nicht >_<

ach da können die mir ja post schicken...

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