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[Frage] Zu schnell fahren: Auch ohne Kamera belastbar?

Themenstarteram 9. Mai 2007 um 15:24

Servus,

hab mich gestern gefragt, ob ich auch bestraft werden kann, wenn ein Polizeiauto meine Raserei beobachtet hat, ohne eine entsprechende Ausrüstung zum Feststellen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu besitzen. Reicht dann die Aussage zweier (oder gar eines) Polizisten, ich wäre ungefähr soundsoviel zu schnell gefahren?

Beste Antwort im Thema

Keine Leichen ausgraben ist ein super Anfang. Ansonsten die gleiche Frage nicht in verschiedenen freds stellen kommt auch gut an.

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Moin,

Es gibt hier einige Urteile zu, und ja es geht GRUNDSÄTZLICH, das man für eine GEschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird, auch wenn nicht oder nur unzureichend gemessen werden konnte.

Der Punkt dabei ist aber, sobald der Zeuge sagt ... der ist 70 gefahren ... hat er verloren, da das eben nicht nachweisbar ist, aber nachgewiesen werden müsste. ABER (!) z.B. die Aussage ... der Bus wurde anstelle mit Schrittgeschwindigkeit mit deutlich sichtbar höherer Geschwindigkeit überholt, kann diese rechtsverwertbar sein. Zum einen weil dies eine besonders schutzwürdige Situation darstellt und zum anderen, weil deutlich sichtbar höher ... keine exakte Geschwindigkeitsangabe ist. Allerdings sind die Strafen in diesen Fällen sehr selten sehr hoch, da man es selten auf einen harten Rechtsstreit ankommen lassen kann.

MFG Kester

Freie Fahrt für freie Bürger?

Wie beweise ich denn, dass der Abstand bei der Geschwindigkeitsmessung viel zu klein war. ( konnte gerade noch die Scheinwerfer sehen ) Da steht meine Aussage gegen die von zwei Polizisten.

Eigentlich wurde ich sogar genötigt, aber kann ich etwas tun?

Zudem wird mir keine konkrete Geschwindigkeit zur Last gelegt, sondern nur die, die über die angebliche Höchstgeschwindigkeit liegt. Von 20% ab ist nirgendwo die Rede.

Gibt es nicht die Möglichkeit gegen solch eine Willkür vorzugehen?

Na, dann möchte ich mal erleben, dass mir einer durch Nachfahren in der Stadt 400m folgen kann, ohne dass ich bremsen muss und ihm die Messung kaputt mach...ich denke da sollte man sich mehr Sorgen um den Abstand zum Vordermann als um Geschwindigkeitsüberschreitung machen.

Ich finde es sehr lustig, wenn auf der Autobahn plötzlich alle ordentlich 120 fahren, bloss weil vorne FC-Grün-Weiß fährt...letztlich haben die Jungs viel Schreibarbeit wegen einer meist lächerlichen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn...da haben auch die Polizisten keinen Bock drauf...zumal es eh keine Erfolgt gibt.

Wichtig wenn es doch passiert....nix sagen, ihr redet Euch sonst schnell in etwas rein und gebt ohne es zu merken zu, dass Ihr 10 oder 20 zu schnell gewesen seid....Ihr müsst hier nichts beweisen !

Also, ich gehöre zu den grün-weißen. Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren macht kaum noch jemand. Höchstens dann, wenn es echt gravierend ist. Da stimmen die zuvor genannten Beiträge eigentlich alle irgendwie. Fakt ist, man muss 20 % abziehen. Die Länge der nachgefahrenen Strecke mit gleichbleibendem Abstand (egal wie groß), ist nicht genau definiert. Da gibt es unterscheidliche Urteile. Geschwindigkeitsmessungen mit Stoppuhren gibt es auch kaum noch (Weg-Zeit-Berechnung). Aber es gibt immer mehr Videofahrzeuge, Radarwagen und Laserpistolen. Und dazu kommt, dass - zumindest in Niedersachsen - die Kommunen die Aufgabe der Geschwindigkeistüberwachung mit übernommen haben. Und die haben schnell gemerkt, wie ratz-fatz ein Radarwagen bezahlt ist. Rasen lohnt nicht!

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Die Länge der nachgefahrenen Strecke mit gleichbleibendem Abstand (egal wie groß), ist nicht genau definiert.

Aber als Untergrenze gilt der Sicherheitsabstand, nehme ich mal an.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Die Länge der nachgefahrenen Strecke mit gleichbleibendem Abstand (egal wie groß), ist nicht genau definiert.

Aber als Untergrenze gilt der Sicherheitsabstand, nehme ich mal an.

Hä? Das sie den Sicherheitsabstand einahlten müssen ist klar, aber das war ja nicht die Aussage des Topics!

Geeichter Tacho -> abgelesene Geschwindigkeit vom Tacho - 10%; Ungeeichter Tacho -> abgelesene Geschwindigkeit - 20%. Auch mit unngeeichtem Tacho ist es erlaubt und wird häufiger gemacht, als man denkt. Allerdings wirklich nur bei gravierenden Sachen.

Zu den Nachfahrstrecken gilt folgende Faustregel in Bayern zumindest: erl. Höchstgeschwindigkeit (HG) 30 km/h -> mind. 150 m, erl. HG 50 km/h -> mind. 300 m, darüberhinaus mind. 500 m, jedoch ist in diesem Fall mehr besser, vor allem vor Gericht :)

Und ein zweitklassiger Anwalt boxt einen da eh nicht wirklich raus, außer dass die Beamten von sich aus schon sagen, dass sie sich an den VOrgang nicht mehr erinnern können. Und da liegt es auch noch immer am Richter was er macht. Aber vor Gericht wird ja gleich gegangen, weil ja jeder schon ne Verkehrsrecht hat und der Anwalt ja auch von was leben will. Übrigens ist der Großteil der Anwälte hier schon sehr zweitklassig.

Einmal habe ich da was Lustiges erlebt.

Freundin von mir fährt uns irgendwo hin, 50-55 km/h schnell (laut Tacho, also wahrscheinlich knapp 50) durch die Stadt, also ok.

Polizei im Streifenwagen fährt aus einer Seitenstrasse raus nachdem wir schon paar Sekunden durch sind. Ok wurde angehalten und es gab nur eine mündliche Verwarnung, aber sie soll nicht mehr so schnell fahren.

Hallo? Ich glaube da hat jemand was nicht verstanden, selbst wenn sie 75 oder 80 fahren müssen um sie einzuholen, das sagt nur aus dass ein Weg aufgeholt werden muss, sie müssen sich schon die Mühe machen ein Stück hinterherzufahren um etwas über die Geschwindigkeit zu erfahren, aber nein, sie haben uns eingeholt und sofort angehalten. Das Blaulicht und die Leuchtschrift ging an als sie noch weit weg waren und noch aufholten.

Ich schwöre euch, sie ich wirklich nicht zu schnell gefahren, nicht mal an einer Stelle.

Ansonsten wäre ich da kein Gegner der Methode per Nachfahren zu messen, anständiger Abzug für Messfehler aber als Vorgabe inbegriffen. Aber auf die Gefahr dass es irgendwo anders noch solche 2 Intelligenzbestien gibt, sind mir technische Vorrichtungen zum messen lieber.

p.s. Kann natürlich sein dass es nur ein Vorwand war ein Blick ins Auto zu werfen, aber man weiss ja nie.

Es liegt eigentlich immer daran, wie man und zu welcher Situation man zu schnell fährt.

Ich fuhr auch mit 65 eine Straße entlang. Abends kein Mensch auf der Straße. Hinter mit ein Polizeiauto. Hatte ich gar nicht gemerkt. Die sind dann irgendwann abgebogen und haben nix gesagt.

 

Klar wenn man mit 80 oder 85 irgendwo entlangrast ist es klar, dass man dann erstmal einen Rüffel bekommt.

 

 

Ich habe schonmal die Erfarung machen "dürfen". Um 6 Uhr morgens, mit ca. 110 km/h in ner 80er Zone. Überholt von nem 5er BMW , Kelle raus, an die Seite rangezogen. Wurde mündlich von dem Polizisten verwarnt, weil ihr Kamerasystem irgendwie nicht Einsatzbereit war.  Der meinte, dass ich Glück habe, denn sonst wäre das teuer geworden...

Hatte man die Berliner Polizei nicht erst kürzlich alle zu einem Sicherheitstraining schicken müssen weil sie mit dem 5 BMW zu viele Unfälle machten? Ich meine sowas mal beim ADAC gelesen zu haben. Wobei das Land Berlin noch immer ein Paradies für zu Schnell Fahrer und Rotlicht Sünder ist.

Zitat:

Das war auf der B106 zwischen Schwerin und Ludwigslust. Dort geht es kilometerlang schnurgeradeaus. Tempolimit halt normal 100 - 100+140% von 100=240

Da lässt sich schon gut rasen auf der Strecke, aber 240 sind dann vllt doch ein bisschen zuviel des Guten denke ich...

Gerade die Strecke ist doch bekannt für Linienüberwachungen. Ausserdem kommt alle Naslang ein 70er Schild (bis zur A24) bzw. Ortschaften (südlich der A24).

am 1. Oktober 2007 um 18:49

Für die Messung durch Nachfahren soll es exakte Vorschriftenb geben. Da ist es schon wichtig, welchen Tachoendwert das Fahrzeug hat, mit dem Nachgefahren wird. Es werden also nicht pauschal die 20% abgezogen.

Zitat:

Ihr habt´s gut. Kann man bei uns in BB zwar auch machen, aber wir haben mal wieder ´nen tollen Erlass, da reichlich Widersprüche eingegangen sind. Und er sieht folgendermaßen aus:

1. Abzug 7 % vom Tachoendwert des Einsatzmittels

2. Abzug 15 % der gemessenen Geschwindigkeit

Fahrstrecke sollte nicht unter 500 m liegen.

Da bei uns so viele fliegende Kleintransporter mit Anhänger unterwegs sind, lohnt sich die Rechnung erst, wenn die mindestens 130 km/h fahren. 20 % waren früher mal angesagt. Aber wie gesagt, gab viele böse Beschwerden und das IM zog den Schwanz ein.

Zitat:

Moin,

 

in HH ist es ähnlich wie in BB.

1. -7% Tachoendwert

2. -10% gemessene Geschwindigkeit

min. 300m und gleichbleibender Abstand.

Zitat:

Praktisches Beispiel:

Standart-Streifenwagen BAB (BMW 5er Touring)

Tachoendskalenwert 260 km/h, Abzug 7 % = 18 km/h

Abgelesene Geschwindigkeit 130 km/h, Abzug 15 % = 20 km/h

Macht summasumarum 38 km/h die ich abziehen "darf".

Bleiben nach Adam Ries sage und schreibe 92 km/h übrig.

12 km/h Überschreitung, bei KLT mit Anhänger 25,- €. Und wie die Jungs mitunter fliegen ist schon nicht mehr wahr.

Toll und da sag nochmal einer, wir sollen Raser aufhalten.

(Zitierte Antworten von PVBs)

am 11. Oktober 2008 um 8:54

Ich habe dazu auch mal eine Frage...

Mein Freund fährt ne suzuki gsxr... die bekanntlich ziemlich schnell sind -.-'

jedenfalls wollte er gestern abend (es war schon dunkel) ein auto überholen,

und hat dann bemerkt, dass es die Polizei war.

Jedenfalls hat er Angst bekommen und is aufs Gas gegangen!

Er ist also mit knapp 250km/h auf ner 80er Strecke langgehiezt und die polizei natürlich hinterher,

sie haben ihn aber nicht gekriegt.

ich weiß... unmögliches verhalten...

aber was kann ihm jetzt passieren?!

Wenn die Jungs/Mädels der Trachtengruppe in der Anzeige vermerken, dass bei einem Versuch der "Nacheile" mit > 120 km/h ein Einholen ohne Gefährdung der eigenen Sicherheit und der anderer Verkehsteilnehmer nicht möglich war, und wenn das Kennzeichen abgelesen werden konnte, dann stehen die Chancen für ihn auf ne Monatskarte des örtlichen Busunternehmens recht gut.

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