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wie schnell mit Versicherungskennzeichen????

Themenstarteram 16. Juli 2012 um 15:30

So ... jetzt habe ich langsam die Nase voll von diesen Möchtegernrennfahrern auf 2 Rädern. Nun streite ich mit meiner Partnerin darüber, wie schnell ein Kleinkraftrad mit ca. 50ccm und VERSICHERUNGSKENNZEICHEN fahren darf. Moment, ich rede von den vielen ROLLERN, die teilweise über 70km/h schnell unterwegs sind INNERORTS!

Jedenfalls begegnen mir hier in der Stadt immer wieder diese Roller, die mit wenig Abstand dem vor ihnen fahrenden PKW an der Stoßstange kleben und das teilweise mit deutlich ÜBER 50km/h!

Was mich dabei aufregt ist, dass sich diese Leute nicht nur selbst damit in Gefahr begeben, sondern eine Gefahr für ihre Mitmenschen sind, weil diese Roller einfach nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind. Das sich die wenigsten an die Verkehrsregeln halten ... ist jetzt mal nebensächlich.

Ja, und dann gibt es noch die Roller, die max. nur 25 km/h fahren (können) und auch nicht schneller unterwegs sind.

Nun habe ich im Versicherungsforum immer irgendwas von max. 45km/h HÖCHSTgeschwindigkeit gelesen. Mal ganz davon abgesehen, dass bei höheren Geschwindigkeiten der Versicherungsschutz flöten geht.

Nochmal meine Frage: Wie schnell dürfen die Roller mit Versicherungskennzeichen maximal fahren?

Danke für die Auskunft! :D

Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2012 um 16:26

Ein Fahrzeug mit eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h stellt selbst im Stadtverkehr eine Behinderung dar. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch höchst gefährlich. Von daher ist es im Sinne der Verkehrssicherheit zu begrüssen, wenn die Eigentümer dieser Fahrzeuge geignete Maßnahmen ergreifen, um die Geschwindigkeit ihres Fahrzeuges an den allgemeinen Verkehrsflúß anzupassen.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad

Sie sollten "nur" 45 Kmh laufen können. Sicher streuen die ein wenig nach oben. Aber 70 sind zuviel. Außer wie beschrieben.

LEjockel

Hallo

Das kommt auch aufs Bj an, mein Roller für den Arbeitsweg ist aus 1993 und der darf noch 50 Km/H fahren, irgendwann wurd auf 45 reduziert.

Auf jeden Fall dürfen sie nicht schneller als 50 und was früher das Mofa war gibts ja nun im gleichen Rollergewand und ist nur auf 25 gedrosselt. Das ist natürlich schnell von der Dorfjugend ausgebaut.

 

Gruß Dirk

Themenstarteram 16. Juli 2012 um 16:21

DANKE!!!

Kleinkrafträder, die aus der ehem. DDR bis 1.1.1992 in den öff. Straßenverkehr gekommen sind, dürfen sogar mit einer bbH von 60 km/h ein Versicherungskennzeichen fahren. Und da werden nach manchem Auto-Tacho ganz schnell "70" draus.

Ich weiß es. Ich brauch bloß aus dem Fenster in Richtung meiner Schwalbe zu gucken.

cheerio

am 16. Juli 2012 um 16:26

Ein Fahrzeug mit eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h stellt selbst im Stadtverkehr eine Behinderung dar. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch höchst gefährlich. Von daher ist es im Sinne der Verkehrssicherheit zu begrüssen, wenn die Eigentümer dieser Fahrzeuge geignete Maßnahmen ergreifen, um die Geschwindigkeit ihres Fahrzeuges an den allgemeinen Verkehrsflúß anzupassen.

aha

Zitat:

Original geschrieben von haensel

Ein Fahrzeug mit eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h stellt selbst im Stadtverkehr eine Behinderung dar. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch höchst gefährlich. Von daher ist es im Sinne der Verkehrssicherheit zu begrüssen, wenn die Eigentümer dieser Fahrzeuge geignete Maßnahmen ergreifen, um die Geschwindigkeit ihres Fahrzeuges an den allgemeinen Verkehrsflúß anzupassen.

Witzig, ich wollte grad das gleiche posten :):)

am 16. Juli 2012 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von haensel

Ein Fahrzeug mit eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h stellt selbst im Stadtverkehr eine Behinderung dar. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch höchst gefährlich. Von daher ist es im Sinne der Verkehrssicherheit zu begrüssen, wenn die Eigentümer dieser Fahrzeuge geignete Maßnahmen ergreifen, um die Geschwindigkeit ihres Fahrzeuges an den allgemeinen Verkehrsflúß anzupassen.

So und nicht anders sieht es aus. Mofas und Roller bis 45 Km/h sind eine gefährdung für sich selbst und ein rollendes Verkehrshindernis.

am 16. Juli 2012 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Zitat:

Original geschrieben von haensel

Ein Fahrzeug mit eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h stellt selbst im Stadtverkehr eine Behinderung dar. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch höchst gefährlich. Von daher ist es im Sinne der Verkehrssicherheit zu begrüssen, wenn die Eigentümer dieser Fahrzeuge geignete Maßnahmen ergreifen, um die Geschwindigkeit ihres Fahrzeuges an den allgemeinen Verkehrsflúß anzupassen.

So und nicht anders sieht es aus. Mofas und Roller bis 45 Km/h sind eine gefährdung für sich selbst und ein rollendes Verkehrshindernis.

Dem kann ich nur beipflichten.

Und wenn man aus einem 50-km/h-Roller nur die speziell für Deutschland eingesetzten Drosselungen ausbaut, laufen sie etwa echte 65 km/h - und sind viel sicherer.

Die Begrenzung auf 45 km/h sehe ich als ebenso sinnvoll an wie die Pflicht, am Ende eines Beschleunigungsstreifens anzuhalten, wenn man keine 100-Meter-Lücke zum Einfädeln zwischen den LKW findet.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

 

Die Begrenzung auf 45 km/h sehe ich als ebenso sinnvoll an wie die Pflicht, am Ende eines Beschleunigungsstreifens anzuhalten, wenn man keine 100-Meter-Lücke zum Einfädeln zwischen den LKW findet.

Hallo,

ich denke, innerorts machen die 5 km/h zu früher den Kohl auch nicht mehr fett.

Was soll man denn Deiner Meinung nach machen, wenn die Beschleunigungsspur zu Ende und kein Standstreifen (zum Beispiel bei Bundesstraßen) vorhanden ist?

Den Laster zur Seite drängen?

In die Lücke quetschen und den Verkehr auf der durchgehenden Straße zum Bremsen nötigen und nebenbei noch die Vorfahrt missachten? Ein Beschleunigungsstreifen hat ja immer noch ein "Vorfahrt gewähren" Schild.

Zum Thema:

Meine Simson läuft den Berg runter echte 72 km/h. Alles Original. Da stehen auf dem Autotacho schon 80 drauf... Das mache ich zwar nicht, weil da wirds einem Angst auf dem Göppel, aber probiert habe ich es natürlich schon. ;-)

 

Grüße,

diezge

am 16. Juli 2012 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Was soll man denn Deiner Meinung nach machen, wenn die Beschleunigungsspur zu Ende und kein Standstreifen (zum Beispiel bei Bundesstraßen) vorhanden ist?

Anhalten, was denn sonst...:rolleyes:

Der Beitrag von Meehster bezog sich auf die gesetzliche Vorschrift, die ein Anhalten auch dann verlangt, wenn ein Standstreifen vorhanden ist. Das ist in der Tat Unfug.

am 16. Juli 2012 um 18:03

Und wo genau ist ein Roller mit 45 km/h im Stadtverkehr gefährlich?

Wenn man ein Problem damit hat, wenige Km/h unter der maximal erlaubten Geschwindigkeit zu fahren und deswegen im Stadtverkehr auf 70 km/h beschleunigt um den Mofa-Fahrer zügig zu überholen, dann frage ich bei wem genau die Gefährdung liegt. Sicherlich nicht bei den 45er Rollern. :)

Wobei derjenige, der nur den Mopedschein hat, bestraft wird, wegen fahrens ohne Führerschein.

MfG aus Bremen 

Zitat:

Original geschrieben von haensel

Ein Fahrzeug mit eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h stellt selbst im Stadtverkehr eine Behinderung dar. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch höchst gefährlich. Von daher ist es im Sinne der Verkehrssicherheit zu begrüssen, wenn die Eigentümer dieser Fahrzeuge geignete Maßnahmen ergreifen, um die Geschwindigkeit ihres Fahrzeuges an den allgemeinen Verkehrsflúß anzupassen.

Das würde ich mal an offizieller Stelle erzählen.

Gefährlich wird es nur wenn man als "schnellerer" VT nicht mit dieser Geschwindigkeit umgehen kann. Null Toleranz gegenüber Schwächeren.

Aber in der Regel stellst Du mit deinem Auto im dichten Stadtverkehr eine Behinderung für die Roller dar.

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