Zitat:
@J_Novi schrieb am 16. April 2023 um 15:33:48 Uhr:
Kommt auf deinen Kaufvertrag an. Steht da z.B. nur drinnen 17" Alufelgen, dann hast Du Anspruch auf gebrauchte 17" Alufelgen, dabei ist es egal ob Original oder Zubehör, da es im Kaufvertrag nicht näher definiert wurde. Wurde dagegen auf eine detailierte Ausstattungsliste bezogen, auf der die Felge speziell erwähnt wurde, dann hast Du Anspruch auf gebrauchte Felgen des gleichen Modells. Steht drinnen das das Fahrzeug Original Alufelgen hat, dann entsprechend auf gebrauchte Original Alufelgen, allerdings auch ein anderes Design möglich.
Guter Hinweis, danke. Der Kaufvertrag an sich bzw. die Rechnung enthalten lediglich die Beschreibung der Ausführungslinie des Fahrzeugmodells. Im Rahmen der vorvertraglichen Informationen wird aber auf den ausgehändigten Zustandsbericht verwiesen, in dem das Felgenmodell mit Namen explizit aufgeführt ist.
Das würde aus meiner Sicht dafür sprechen, dass hier durch das gleiche Modell zu ersetzen ist.
Was passiert nun, wenn der Händler das gleiche Modell nicht in gebrauchtem Zustand auftreiben kann bzw. will (bspw. weil er bei gebrauchten Felgen den Zustand nicht garantieren kann und kein Rückgaberecht hat, wenn er die irgendwo auf dem Gebrauchtmarkt besorgt)?