... die Blauen haben schon wieder Spass und ich nen Mängelbericht (Spiegel und Sitzbank)
Hallo Leute,
nachdem es am Wochenende mal richtig schön war, waren auch alle unterwegs! Leider auch die Jungs von der "Blauen Gang". Wie es der Zufall so wollte mußte ich darunter leiden und habe gleich zu Beginn mal einen Mängelbericht erhalten. 3 Punkte gab es zu bemängeln
mein Nummernschild (keine 30°) was ich noch nachvollziehen kann
meine Spiegel (weil zu klein)
und mein Solositz
(Bild Vom Bike habe ich mal angehaengt)
Kann mir bitte mal jemand sagen, wie die Richtlinien zum Thema Spiegel sind. Ich war immer der Meinung, dass 60qmm Spiegelfläche vorhanden sein müssen. die Gang kam mit nem Freisrunden ding und haben gesagt, dass das nicht rein passt und darum ist der Spiegel zu klein.
Der 2. Punkt ist das Thema Sitzbank. Ich war mit meinem Solositz unterwegs, allerdings mit den Sozius Fußrasten. Das Sitzpad war daheim, weil ja allein unterwegs. Wie ist hier eigentlich die Rechtslage? Bei meiner Fatboy im Original kann ich doch auch nur mit einem Sitz rum gahren.
Ich bin verwirrt! Kann mal jemand für Klarheit sorgen.
Beste Antwort im Thema
Gerade gefunden ! Kann nicht kompliziert genug sein in dem Land !!!!
Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Sprech doch mal Deinen Schrauber oder TÜVer an (kann Dir gerne eine gute Kopie des Scheins zukommen lassen!!! 😉😁Gruß Brus
Hi Brus,
das wäre cool, wenn Du mir die Kopie zur Verfügung stellen kannst. Hab mein HT ja auch von Rick's. Dann brauch ich mich nur um das Nummernschild kümmern.
Zitat:
Ich hab nur noch auf den Reinraum gewartet.
Den bräuchten sie m.W. auch dami die Messung nicht anfechtbar ist. Hilft nur nix anzufechten, wenn man weiss, dass das Ding zu laut ist und die vorübergehende Stillegung zur Beweissicherung verhindert es wohl auch nicht...
Ist sicher ärgerlich, was Dir passiert ist, aber von der "Strafe" würde ich mir den schönen Tag nicht verderben lassen!
Zitat:
Original geschrieben von converted
Strafetechnisch gesehen hat es sich absolut im Rahmen gehalten, da ich mit 25€ dabei bin...
Jou,
bei 25,- Euro würde ich auch nicht groß maulen!!!!
Gruß Brus
Deshal hab ich auch mal sauber die Klappe gehalten und bin meines Weges gefahren. Nerven tut's aber leider trotzdem. Hätte aber auch schlimmer kommen können, wenn ich da nur an meinen Auspuff denke.
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60 cm² stimmt schon, sind ja gerade mal 7,7... x 7,7... cm. Ist ja nicht so groß wie es sich anhört 😁
Aber da geht es um die Gesamtfläche und nicht um die Form, ich würde hier Wiederspruch einlegen.
Gruß
Wolfgang
Würde ich nicht machen, da der abgebildete Spiegel von converted, die nicht hat.... 😉😁
Gruß Brus
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Würde ich nicht machen, da der abgebildete Spiegel von converted, die nicht hat.... 😉😁Gruß Brus
sollte man natürlich nachmessen vorher 😁
War aber natürlich auch klar das die an so einem Tag am Anfang vom Jahr Kontrolle machen, da fährt man dann lieber mal etwas abgelegenere Strecken.
Gruß
Wolfgang
Zitat:
War aber natürlich auch klar das die an so einem Tag am Anfang vom Jahr Kontrolle machen, da fährt man dann lieber mal etwas abgelegenere Strecken.
Gruß
Wolfgang
das denke ich auch die ganze zeit....
Ich glaub, wegen den 25€ und dem Spiegel mach ich da jetzt keinen Aufriß. Wenn es nur um den Spiegel ginge und nicht auch um die andere könnte ich es mit überlegen. Aber so!!!! 😉
Gerade gefunden ! Kann nicht kompliziert genug sein in dem Land !!!!
Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.
Zitat:
Original geschrieben von kyra55
Gerade gefunden ! Kann nicht kompliziert genug sein in dem Land !!!!Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.
Genau den Kreis mit 78 mm haben die jungs dabei gehabt. Was an der Stelle nur verwunderlich ist, ist das es sich um einen OEM Spiegel handelt, der ganz normal bei Harley gekauft werden kann. Muss mal fragen ob die ne ABE für den Spiegel haben LOL
Oder man hat zwei Spiegelgläser in der passenden Grösse dabei, die mit Spiegelklebeband einfach draufgeklebt werden..... 😉
Aber da finden sie bestimmt wieder, das das Verletzungsrisiko.... 😎
Frei nach dem Motto, wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch. 😁
Zitat:
Original geschrieben von converted
mein Nummernschild (keine 30°) was ich noch nachvollziehen kann
meine Spiegel (weil zu klein)
und mein Solositz
(Bild Vom Bike habe ich mal angehaengt)Ich bin verwirrt! Kann mal jemand für Klarheit sorgen.
.......und an dem offenen LuFi hat sich niemand erregt?
Zitat:
Original geschrieben von Brus
(kann Dir gerne eine gute Kopie des Scheins zukommen lassen!!! 😉😁Gruß Brus
Hallo Brus,
kannst du mir die Kopie auch zukommen lassen, bin gerade am Organisieren der ganzen Eintragungen, da könnte ich das noch gut gebrauchen.
Gruß HD100
Sicher!!!
Gruß Brus