"Bürger-Blitz" in NRW

Da gab es gestern einen kurzen TV-Bericht über eine Schwerpunkt-Aktion in NRW: Es wurde gelasert und geblitzt wie verrückt! Doch trotz vorheriger Ankündigung in den Medien konnten die Beamten eine große Anzahl an Temposündern vermelden. Nicht uniteressant, dass andere Messpunkte als üblich auch auf Anraten aus der Bürgerschaft eingerichtet worden sind. Weiss hier jemand, ob man aus dieser ungewöhnlichen Konstellation neue Erkenntnisse gewinnen konnte?
Putzig die Aussage eines geblitzten VT: "Da drückt man einmal auf die Tube und . . . "😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy



Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Aber die ewige Hysterie wegen den bösen Rasern,..............
Kaum steigt die Zahl der Verkehrstoten, ist natürlich der böse Raser Schuld.
Nicht nur der. 😉
Aber mit mehr auf dem Tacho, als erlaubt tut sich ein Risiko auf.

Nur nicht das Hauptrisiko wie uns immer gerne erzählt wird.

Vor jemanden der "lässig" 70 bei erlaubten 50 fährt hab ich keine Angst.

Der Juppie der nur 40 fährt, dafür aber mit dem IPAD in der Cloud unterwegs ist und dabei mit seinem Iphone zwischen Ohr und Schulter seine Liebste anruft, der macht mir Angst.

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Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy



Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Aber die ewige Hysterie wegen den bösen Rasern,..............
Kaum steigt die Zahl der Verkehrstoten, ist natürlich der böse Raser Schuld.
Nicht nur der. 😉
Aber mit mehr auf dem Tacho, als erlaubt tut sich ein Risiko auf.

Nur nicht das Hauptrisiko wie uns immer gerne erzählt wird.

Vor jemanden der "lässig" 70 bei erlaubten 50 fährt hab ich keine Angst.

Der Juppie der nur 40 fährt, dafür aber mit dem IPAD in der Cloud unterwegs ist und dabei mit seinem Iphone zwischen Ohr und Schulter seine Liebste anruft, der macht mir Angst.

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12



Zitat:

Original geschrieben von Dr Seltsam


Naja, da hat man wieder die 3 Könige vorgezeigt. Bei uns hatten sie nicht soviel Glück, da mussten sie kleinlaut zugeben das die meisten nur 10 zu schnell war und sie waren wohl irgendwo glücklich das sie wenigstens einen gefunden haben der Außerorts 27 zu schnel war.
Aber sag doch mal ehrlich. Muss man, wenn geblitzt wird und es jeder weiß, immer noch 10 zu schnell fahren? Auf was schauen diese Leute während der Fahrt? Hoffentlich auf die Straße, wenn schnon nicht alle halbe Minute auf den Tacho. 😮

Bremse und Lenkrad können die im Zweifelsfall hoffentlich etwas "präziser" als das Gaspedal bedienen. 🙄

Kein Gefühl für das Auto, so sieht das aus, aber hauptsache schnell zum Kindergarten, schnell in die Schule, schnell in die Arbeit, schnell... schnell... 😕

Ach das geht ganz flott. Besonders auf Ausfallstraßen hat man mal schnell 10 mehr drauf. Fies is da z.B. auch in dem Zusammenhang der Tunnel in Bad Godesberg bei Bonn. Da is 50 und es geht leicht bergab. Das merkt man garnicht so richtig, wenn man nicht drauf aufpasst. Am der Talsohle hat man dann mal locker 5 oder sogar 10 zuviel drauf, obwohl das Gas exakt bei 50 steht und zack Foto.

Ich meide daher den Tunnel sooft und gut es geht, weil das einfach unglaublich stresst die ganze Zeit auf die Uhr starren zum müssen nur um das Foto zu vermeiden. Man ruckt mit dem Kopf wie eine gestörte Taube, damit man weder einen Unfall baut, noch dieses scheiss Tempolimit um 4 KMh überschreitet und gleich wieder zahlen darf.

weißt du, das ist keine Mindestgeschwindigkeit... 😉
Einfach mit Strich Tacho anfangen oder zwischendurch mal auf die Bremse.
Schon den Kopf.

Zitat:

Original geschrieben von Dr Seltsam


Ach das geht ganz flott. Besonders auf Ausfallstraßen hat man mal schnell 10 mehr drauf. Fies is da z.B. auch in dem Zusammenhang der Tunnel in Bad Godesberg bei Bonn. Da is 50 und es geht leicht bergab. Das merkt man garnicht so richtig, wenn man nicht drauf aufpasst. Am der Talsohle hat man dann mal locker 5 oder sogar 10 zuviel drauf, obwohl das Gas exakt bei 50 steht und zack Foto.

Ich meide daher den Tunnel sooft und gut es geht, weil das einfach unglaublich stresst die ganze Zeit auf die Uhr starren zum müssen nur um das Foto zu vermeiden. Man ruckt mit dem Kopf wie eine gestörte Taube, damit man weder einen Unfall baut, noch dieses scheiss Tempolimit um 4 KMh überschreitet und gleich wieder zahlen darf.

Wenn man gerade in dem genannten Beispiel noch eine Geschwindigkeit drauf hat, die blitzträchtig ist, dann ist man wirklich etwas zu fix vorher gewesen.

Die 70 hören schon 300 m vor dem Tunnel auf, dann ist schon 50 und die Rampe ist so lang, dass man da einfach den Fuß vom Gas nimmt und gut ist, dann kann man vor dem Blitzer sogar wieder leicht beschleunigen oder man nimmt gleich den Tempomaten.

Derzeit sollte man aber aufpassen: Die Blitzer sind wegen der Baustellen auch auf die jetzt geforderten 30 eingestellt.

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Nur nicht das Hauptrisiko wie uns immer gerne erzählt wird.

Der Juppie der nur 40 fährt, dafür aber mit dem IPAD in der Cloud unterwegs ist und dabei mit seinem Iphone zwischen Ohr und Schulter seine Liebste anruft, der macht mir Angst.

Völlig deiner Meinung!

Ablenkungen jegl. Art werden stark unterschätzt.

Wie ja alle die hier posten und oder mitlesen erkannt haben, wurde der Blitz-Marathon angekündigt und die Meßstellen mit Lametta ausgeschmückt.....richtig, ja richtig....

Spricht da noch jemand von Abzocke und Stadtkasse auffüllen o.ä. . ....fairer gehts es wohl kaum noch....in Deutschland....🙂

Und ich finde die Auswertungen trotz den geringen Prozenten nicht unproblematisch bis bedenklich...in der charakterlichen Eignung/geistigen Haltung so mancher "Geblitzten"....😉🙁

Diese endlos diskussion:

An Unfällen sind nur die Raser Schuld und an Amokläufern die Computerspiel. Wer glaubt denn noch an solchen Propaganda Müll?

Die sollten mal die Blitzen die kontinuierlich die zulässige Geschwindigkeit deutlich unterschreiten (Die fahrenden Verkehrshindernisse) obwohl die Straße frei ist. Das machen die 1 Woche und die Staatskasse wäre so voll, dass die nicht mehr wüsste wohin mit dem ganzen Geld. 😉

Wer schrieb sowas....😕

P.S. wir hatten nie einen echten Amoklauf....denn alle Taten wurden vorher angekündigt....echter Amok läuft unangekündigt...nur mal so am Rande!
Die Presse benutzt einen falschen Begriff...und Ahnungslose ebenso auch!

Zitat:

Original geschrieben von Dr Seltsam


Ach das geht ganz flott. Besonders auf Ausfallstraßen hat man mal schnell 10 mehr drauf. Fies is da z.B. auch in dem Zusammenhang der Tunnel in Bad Godesberg bei Bonn. Da is 50 und es geht leicht bergab. Das merkt man garnicht so richtig, wenn man nicht drauf aufpasst. Am der Talsohle hat man dann mal locker 5 oder sogar 10 zuviel drauf, obwohl das Gas exakt bei 50 steht und zack Foto.

Relevant ist nicht wo das Gas steht, sondern was dein Tacho zeigt. Etwaige Störgrößeneinflüsse hast entweder du selbst oder deine Geschwindigkeitsregelanlage auszuregeln...

Das müsste ich mal nem Kunden erzählen. "Mein Antrieb macht jetzt Drehmoment für genau 1000 min-1. Aber da Ihre Last jetzt gegenhält, drehen wir halt nur noch mit 400 min-1. Ist nicht meine Schuld, ich stelle ja Moment für 1000 min-1..."

Sowas hab ich echt noch nie gehört 😁

Sehr geehrter Herr Dark Dämon.....sie reden hier von der maximalen erlaubten Geschwindigkeit....die grundsätzlich (d.h. es gibt Ausnahmen) keiner fahren muss....im Umkehrschluss also unterschreiten darf...mit Unterstützung der Staatsmacht..😉

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Sehr geehrter Herr Dark Dämon.....sie reden hier von der maximalen erlaubten Geschwindigkeit....die grundsätzlich (d.h. es gibt Ausnahmen) keiner fahren muss....im Umkehrschluss also unterschreiten darf...mit Unterstützung der Staatsmacht..😉

Sehr geehrter Herr Peter Clio,

§ 3 Abs. (2) StVO:

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

😉

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon



Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Sehr geehrter Herr Dark Dämon.....sie reden hier von der maximalen erlaubten Geschwindigkeit....die grundsätzlich (d.h. es gibt Ausnahmen) keiner fahren muss....im Umkehrschluss also unterschreiten darf...mit Unterstützung der Staatsmacht..😉
Sehr geehrter Herr Peter Clio,

§ 3 Abs. (2) StVO:

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

😉

Tja nun - was hat der § mit dem aktuellen Fall zu tun? 😁

Sorry, wollte ich auch gerade nachfragen....😁 Hast Du das Wort "grundsätzlich" nicht verstanden...Erklärung war sogar in Klammern gesetzt....😉

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Sehr geehrter Herr Peter Clio,

§ 3 Abs. (2) StVO:

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

😉

Tja nun - was hat der § mit dem aktuellen Fall zu tun? 😁

Bei der Frage hoffe ich doch schwer das du keinen Führerschein besitzt?

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit = beinhalter auch "zulässige Höchstgeschwindigkeit"

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1.
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

2.
außerhalb geschlossener Ortschaften
a.
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

b.
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

c.
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Tja nun - was hat der § mit dem aktuellen Fall zu tun? 😁
Bei der Frage hoffe ich doch schwer das du keinen Führerschein besitzt?

Das können wir alle nur hoffen das "ichtyos" keinen Lappen hat. Der wäre selbst mit dem Fahrrad einen tickende Zeitbombe 😁

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