"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
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Zitat:
@cng-lpg schrieb am 3. Februar 2018 um 14:33:44 Uhr:
Dazwischen ist nichts? Und was ist mit Totschlag? Mein Rechtsverständnis als Laie ordnet den genau zwischen fahrlässiger Tötung und Mord ein.Gruß Michael
Auch Totschlag ist eine vorsätzliche Tat. Und genau um diesen Vorsatz gilt es zu beweisen. Geht nicht.
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 3. Februar 2018 um 17:44:29 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 3. Februar 2018 um 12:44:06 Uhr:
Das Problem ist, dass es keinen Straftatbestand dazwischen gibt. Also entweder fahrlässige Tötung oder Mord. Vom Gefühl her ist das Eine zu schwach und das andere zu scharf. Da müsste der Gesetzgeber nochmal nachdenken.Schauma:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...Für fahrlässige Tötung kann man für fünf Jahre ins Gefängnis. Andere bekommen für Totschlag weniger. Man braucht keine neuen Gesetze, man müsste nur mal das mögliche Strafmass ausschöpfen.
Ich masse mir aber nicht an festzulegen, welches Strafmass gerechtfertigt ist.
Eben: Maximal fünf Jahre - oder lebenslänglich. Dazwischen ist nichts.
Neues - auch von Alpi.
https://www.n-tv.de/.../...urteil-gegen-Raser-auf-article20315335.html
Ich halte die Strafe für Alpi immer noch deutlich zu niedrig, aber egal. Immerhin ist es jetzt zu Ende.
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Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 1. März 2018 um 15:55:57 Uhr:
Neues - auch von Alpi.
Wieso? Da ist doch alles gleich geblieben?
Oder ist die Neuigkeit das es nichts Neues gibt (bezüglich vom Strafmaß)?
Grüße, Martin
Bei Alpi ist jetzt halt rechtskräftig. Die Blamage einer Verfassungsbeschwerde wird er sich ja wohl ersparen...
Wieso ist der Typ dann noch immer nicht eingeknastet ? Jetzt hat er sogar seine Maschine zurück erhalten, und in 2 Jahren darf er seinen Führerschein wieder neu machen...
Ganz ehrlich: Das wundert mich auch. 2 Jahre und 9 Monate bedeutet doch dass keine Bewährung möglich ist. Also ist zumindert der größere Teil abzusitzen, oder nicht? Hier gibt es doch genug Juristen: Wie kommt's? Hat Alpi mehr als 9 Monate in U-Haft verbracht, die angerechnet bekommen und den Rest nun auf Bewährung erhalten? Davon habe ich weder gehört noch gelesen.
Gruß Michael
Moin!
Ganz simpel: "Alpi" und die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Der BGH hat hierzu erst am 1. März 2018 geurteilt ( http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?... ).
Jetzt wird in den nächsten Wochen bis Monaten, abhängig z.B. auch von der Auslastung der Gefängnisse, die Staatsanwaltschaft nach § 451 StPO tätig und kümmert sich um seine "Unterbringung".
Der Ober-Oberlehrer wieder. 😁
Das scheint ja ein Trauma für Dich zu werden. Armer Alex.
Kleine Korrektur: Ex-Polizeibeamter. Ich bin seit Längerem Privatier.
Und -auch wenn Du es erneut nicht begreifst oder begreifen willst (denn an was an mir könntest Du sonst noch rummäkeln):
Diese, dem deutschen Zeichen 250 nicht unähnlichen Schilder, die ich zuweilen ignoriere, stehen nicht in Deutschland und unterliegen keiner StVO. Geht das denn ich Deinen Kopf nicht rein ? Das hat in den Ländern, die ich gerade bereise, (aktuell Toskana/I) eine etwas andere Bedeutung. Das hat haftungsrechtliche Gründe.
Ich mach jetzt extra für Dich Fotos von missachteten Verbotsschildern. Das gefällt Dir und daran kannst Du Dich immer wieder hochziehen. Schön, wenn Du solche Freude an diesen Muckenschiss' hast.
Heutzutage werden Gesetze und Regeln kreativ durch Einzelpersonen ausgelegt.
Es geht der Generation Tamagotchi um Spaß!
Da dies aber noch nicht reicht muss man sich online prostituieren...
Ich denke die Strafen und auch die online Polizisten müssen erhöht werden!