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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
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1878 Antworten
Es sollte langsam bekannt sein, dass Alex komplett unbelehrbar ist. Besonders in Rechtsfragen. Er folgt halt immer seinem Bauchgefühl.
Zitat:
@muhmann schrieb am 6. Juni 2018 um 07:16:59 Uhr:
Heul doch!
Ganz ehrlich. Wird das nicht langsam langweilig?
Ich weiß nicht genau wen von beiden du meinst, ich interpretiere das mal für mich: du meinst beide. :D
Allerdings sind mir persl. die Phasen der beleidigten Leberwurst ohne Kommentare zu kurz.
100 Seiten zum Thema , na wunderbar.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 6. Juni 2018 um 09:44:53 Uhr:
100 Seiten zum Thema , na wunderbar.
Alpi ist eben ein heißeres Eisen als jede Öldiskussion.
Grüße, Martin
OmG, das böse Wort mit zwei Buchstaben und vorne Ö ist genannt .
Bin direkt wieder weg . ;)
Dann sollten wir aber auch über Reifen diskutieren... Wenn schon, denn schon.
Nur noch 25% meiner Motorräder hat ABS und nur noch 50% erfüllen eine Euro-Abgasnorm.
Fehlt auch noch in diesem Zusammenhang.
Wie ist das eigentlich wenn Alpi im Winter auf freien Fuß kommt. Hat er dann noch Bestandschutz für die Winterreifenregelung?
Grüße, Martin
https://www.n-tv.de/.../...ordversuchs-verurteilt-article20633548.html
Mal wieder eine Verurteilung wegen Mordes. Wir werden sehen, ob sie Bestand hat.
Die Verurteilung erfolgte nicht wegen Mordes sondern wegen Mordversuchs in Kombination mit einem entsprechenden Vorstrafenregister und weiteren Straftaten.
Auch für Mordversuch müssen die Mordmerkmale erfüllt sein. Darum geht es.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 20. September 2018 um 18:26:05 Uhr:
Auch für Mordversuch müssen die Mordmerkmale erfüllt sein. Darum geht es.
Denke ist hier erfüllt
zur Vertuschung anderer Straftaten....
niedere Beweggründe
2 Mordmerkmale
Ich frage mich immer, warum man solch formaljuristisch fragwürdige Konstrukte wählt, um jemanden lange zu verknacken. Das Urteil ist prädestiniert dafür, durch zig Instanzen geschliffen zu werden.
Wäre es nicht einfacher, hier mal die Maximalstrafe für schwere Körperverletzung auszusprechen? Das macht zehn Jahre.
Zitat:
Der Qualifikationstatbestand der schweren Körperverletzung ist in § 226 StGB normiert:
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, dass [sic] die verletzte Person
- das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
- ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
- in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(Quelle)
Was muss eigentlich passieren, damit irgendjemand mal tatsächlich die Maximalstrafe für irgendwas erhält?
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 20. September 2018 um 18:49:12 Uhr:
Ich frage mich immer, warum man solch formaljuristisch fragwürdige Konstrukte wählt, um jemanden lange zu verknacken. Das Urteil ist prädestiniert dafür, durch zig Instanzen geschliffen zu werden.
Da ist nix fragwürdig. Wenn ich mir vorstelle, daß einer wegen einer Nichtigkeit vor der Polizei abhauen will und dabei eines meiner (nicht vorhandenen) Kinder überfährt, dann will ich den Typen wegen Mord im Knast sehen. Und das ziemlich lang. Wenn man es so provoziert, dann ist es kein Unfall. Und damit kein Totschlag, keine Körperverletzung mit Todesfolge und auch sonst nix.
Es handelt sich halt um Gesetzeskonkurrenz und zwar um die: lex speciales derogat legi generali