"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
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Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 1. Februar 2018 um 13:39:39 Uhr:
@hoinzi und blabla,
dann lese mal deine eigenen Aussagen in diesem Thread, das ist ein Spiegel für dich!
Inwiefern? Wo widerspricht das dem, was ich bisher gesagt habe?
Bislang wieder nur blabla von Dir. Wie immer...
Finde ich jetzt nicht sonderlich überraschend und passt zu dem, was ich schon früher dazu schrieb. Mord wird man wohl kaum annehmen können. Auch wenn Einzelne sicher wieder was finden werden, womit sie mich dann doof von der Seite anquatschen können... 😉
https://www.lto.de/.../
Das Problem ist, dass man den Tätern nicht in den Kopf gucken kann, um den bedingten Vorsatz zu begründen. Eigentlich muss es dann in dubio pro reo heißen.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 2. Februar 2018 um 23:58:57 Uhr:
Das Problem ist, dass man den Tätern nicht in den Kopf gucken kann, um den bedingten Vorsatz zu begründen. Eigentlich muss es dann in dubio pro reo heißen.
Das gilt aber nur für die zufälligen "Ampelrennen". Die zwei, um die es in Berlin geht, haben sich vorher zum Rennen verabredet. Da brauch ich kein Guckloch im Schädel um zu wissen, daß das Vorsatz ist.
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Vorsatz, einen Menschen zu töten? Wohl kaum.
Ein Rennen zu fahren sicher, aber dass diese Deppen ernsthaft vorsätzlich einen Menschen töten wollten muss man schon explizit nachweisen, und da gilt dann das, was K2 schrieb.
Vorsatz um mit einer Waffe (das kann zuerst mal alles sein) zur Erlangung eines Vorteils bzw. zur Befriedigung eines niederen Beweggrundes zu erlangen.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 03. Feb 2018 um 07:47:31 Uhr:
Vorsatz, einen Menschen zu töten? Wohl kaum.
Es gibt auch den bedingten Vorsatz, auf den das Gericht sein Urteil gestützt hat. In den Untiefen dieses Threads wurde das ausführlich diskutiert. Es macht irgendwie wenig Sinn, die Diskussion jetzt von vorne zu beginnen solange kein neues Urteil vorliegt.
Bei Alpin hat die Anklage auch einen Mord gesehen. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.
In Berlin wurde Mord angeklagt und das Gericht ist dem gefolgt. Insofern bleibt es spannend, ob in diesen Fällen wirklich eine Verurteilung wegen Mordes möglich ist.
Zitat:
@AMenge schrieb am 3. Februar 2018 um 10:47:35 Uhr:
Zitat:
@hoinzi schrieb am 03. Feb 2018 um 07:47:31 Uhr:
Vorsatz, einen Menschen zu töten? Wohl kaum.
Es gibt auch den bedingten Vorsatz, auf den das Gericht sein Urteil gestützt hat. In den Untiefen dieses Threads wurde das ausführlich diskutiert. Es macht irgendwie wenig Sinn, die Diskussion jetzt von vorne zu beginnen solange kein neues Urteil vorliegt.
Das ist mir schon klar. Bedingter Vorsatz bedeutet noch immer, den Tod billigend in Kauf genommen zu haben. Das muss den Angeklagten aber erst mal nachgewiesen werden. Die Verabredung zu einem Rennen ergibt noch immer keinen Tötungsvorsatz.
Offenbar hat der BGH da ja auch massive Bedenken. Anfang März werden wir mehr wissen, wobei ich davon ausgehe, dass das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen wird.
Das Hauptproblem im aktuellen Strafrecht besteht dabei immer noch darin, daß ungenehmigte Straßenrennen, bei denen es keinerlei Streckenabsicherungen gibt, als eigener Straftatbestand immer noch nicht hoch genug sanktioniert werden. Es muß also immer noch jemand zu Schaden kommen, bevor hier härtere Maßnahmen zum Tragen kommen.
Das Problem ist, dass es keinen Straftatbestand dazwischen gibt. Also entweder fahrlässige Tötung oder Mord. Vom Gefühl her ist das Eine zu schwach und das andere zu scharf. Da müsste der Gesetzgeber nochmal nachdenken.
Dazwischen ist nichts? Und was ist mit Totschlag? Mein Rechtsverständnis als Laie ordnet den genau zwischen fahrlässiger Tötung und Mord ein.
Gruß Michael
Zitat:
@hoinzi schrieb am 3. Februar 2018 um 12:35:11 Uhr:
Offenbar hat der BGH da ja auch massive Bedenken. Anfang März werden wir mehr wissen, wobei ich davon ausgehe, dass das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen wird.
Das glaube ich auch
und ich glaube auch dass es ein erheblich anderes Urteil geben wird;
warten wir es ab.
Tschüss
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 3. Februar 2018 um 12:44:06 Uhr:
Das Problem ist, dass es keinen Straftatbestand dazwischen gibt. Also entweder fahrlässige Tötung oder Mord. Vom Gefühl her ist das Eine zu schwach und das andere zu scharf. Da müsste der Gesetzgeber nochmal nachdenken.
Schauma:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Für fahrlässige Tötung kann man für fünf Jahre ins Gefängnis. Andere bekommen für Totschlag weniger. Man braucht keine neuen Gesetze, man müsste nur mal das mögliche Strafmass ausschöpfen.
Ich masse mir aber nicht an festzulegen, welches Strafmass gerechtfertigt ist.