"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Wie das weiter gehen soll,

Revision ist eben halt angesagt,
und würde mich interessieren ob die Staatsanwaltschaft auch Revision beantragte 😕.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. September 2017 um 12:35:48 Uhr:



Wurden schon neue Termine anberaumt?

Ich suche fast regelmäßig im

WESERBOTE

, doch bisher ohne Treffer 😰.

Das dauert halt,
in meinem Fall war nach fast exakt einem Jahr die sgte Hauptverhandlung,
und nach etwas mehr als einem weiteren Jahr die Revisionsverhandlung dann in Heilbronn.
Gesamt Dauer des Verfahrens war fast fünf Jahre nach dem Ereignis bis zum endgültigen Urteilsspruch [der nach neuerem Stand in einer Wideraufnahme revidierbar wäre].

Tschüss

Aus meiner Sicht teilt sich die Schuld 50-50 auf.

Ich glaube, daß hier einige immer noch von einem Unfall ausgehen. Aber genau das war es eben nicht. Alpi ist nicht "mal zu schnell" gefahren und hat dabei "ungewollt" einen Menschen getötet.

- Er ist regelmäßig zu schnell gefahren und war sich der Gefahr durchaus bewußt. Das hat er auf Film selber festgehalten (...den hätte es zerlegt wie Legosteine oder so ähnlich)

- das ganze war in einer Baustelle. Ich hab nicht rausgekriegt, ob da Tempo 30 war, aber in Baustellen gilt immer erhöhte Vorsicht

- er hatte für das Motorrad keinen Führerschein und fuhr es regelmäßig.

- er war mit über 100 km/h in der Stadt unterwegs - das ist nicht "halt mal zu schnell"

- das Opfer war Rentner. Und für die gilt - wie auch für Kinder - immer erhöhte Vorsicht. Das lernt man schon in der Fahrschule. Die sind nicht immer rational unterwegs, auch nüchtern nicht

- er hat mit seinen illegalen Aktionen Geld verdient. Also war das eine Straftat zur Bereicherung.

Bei der Liste muß das Gericht die Sache eben ganz anders beurteilen als wie wenn einer halt mal zu schnell gefahren wäre. Das war kein Unfall, das war ein provozierter und bewußt in Kauf genommener Zusammenstoß. Hier ging es auch nicht um Gedankenlosigkeit, er wußte genau was er tat (siehe "Legosteine"😉. Und das ist eben anders zu beurteilen als wie wenn ein Trucker unter Zeitdruck einen Unfall baut. Das kann man nicht mit dem gleichen Maß messen.

A propos: Weiß eigentlich einer, wie viele Promille der Rentner hatte? Ich hab ausschließlich in den "sozialen Medien" was dazu gefunden, und das schwankte zwischen 1 und 2,2 Promille. Ich meine, wenn der 1 Promille hatte, muß der noch lange nicht "laufunfähig" gewesen sein. Da gelten ja andere Regeln als im Auto.

Du interpretierst jetzt wieder und fängt von vorne an. Der Drops ist gelutscht. Wir sollten jetzt nur noch das Ergebnis der Revision abwarten.
Danach gibt es dann ohnehin wieder Richterschelte.

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 15. September 2017 um 18:33:39 Uhr:


Du interpretierst jetzt wieder und fängt von vorne an.

Ja, stimmt. Ich wollte mal wieder auf die Anfänge hinweisen. Hier scheinen einige das Ganze für einen "normalen" Unfall zu halten, und genau das war es eben nicht. Dann ist mal wieder Zeit für Fakten.

Jedenfalls zeigt der Prozeß, daß die Gerichte in Deutschland zu langsam mahlen. Das hätte schon längst durch sein sollen.

@Softail-88

wer sagt dass der AT unschuldig sei,
die von dir behauptete Geschwindigkeit ist durch Gutachten widerlegt,
richtig beobachtet - es war ein Bereich einer Baustelle, es waren Baken auf gestellt,
das hat man in allen Berichten gesehen und ja, Baustellen nötigen zu besonderer Vorsicht jawohl, doch Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden keine erwähnt und habe ich auch in den Bildberichten und Vids nicht gesehen.
Auch habe ich nichts von einer 50% Schuld des getöteten Fussgängers gesagt, sondern ganz einfach gesagt dass der Fußgänger durch sein eigenes Verhalten ein großes Maß zum Ereignis bei getragen habe, das müssen deshalb keine 50% sein.

Die Verweildauer des Verfahrens erscheint mir relativ normal,
nur die Rechtswissenschaftler hier in MT haben kürzere Zeiten angekündigt;
wie ich bereits mehrmals verlauten ließ, dauerte mein eigener Fall gem. § 222 StBG
bis zum Endurteil viele Jahre.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 15. September 2017 um 18:33:39 Uhr:


Du interpretierst jetzt wieder und fängt von vorne an. Der Drops ist gelutscht. Wir sollten jetzt nur noch das Ergebnis der Revision abwarten.
Danach gibt es dann ohnehin wieder Richterschelte.

Ja bestimmt Richterschelte,

war ja bereits, und ist besonders zu erwarten

wenn das Urteil eine geringere Strafe für Alpi ergibt 😰.

Tschüss

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 18. September 2017 um 13:41:56 Uhr:


@Softail-88

wer sagt dass der AT unschuldig sei,
die von dir behauptete Geschwindigkeit ist durch Gutachten widerlegt,
richtig beobachtet - es war ein Bereich einer Baustelle, es waren Baken auf gestellt,
das hat man in allen Berichten gesehen und ja, Baustellen nötigen zu besonderer Vorsicht jawohl, doch Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden keine erwähnt und habe ich auch in den Bildberichten und Vids nicht gesehen.
Auch habe ich nichts von einer 50% Schuld des getöteten Fussgängers gesagt, sondern ganz einfach gesagt dass der Fußgänger durch sein eigenes Verhalten ein großes Maß zum Ereignis bei getragen habe, das müssen deshalb keine 50% sein.

Tja, hier schreiben ja auch noch andere außer Dir:
https://www.motor-talk.de/.../...ht-lebenslange-haft-t5888795.html?...

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 19. September 2017 um 16:33:02 Uhr:



Tja, hier schreiben ja auch noch andere außer Dir:
https://www.motor-talk.de/.../...ht-lebenslange-haft-t5888795.html?...

Freie Meinungsäußerung,

und dabei sind die Unterschiede sehr deutlich zu lesen.

Was mich noch immer brennend interessieren würde 😕
das ist - wer Revision beantragt hat 😕.

Tschüss

Neuheiten aus den Medien 😕!

Ich habe im Frühstücksfernsehen etwas mit bekommen
von nem neuen Gesetz gegen 'Straßenrennfahrer' alias Raser,
dem schuldhaften Verursacher eines Unfalls mit Todesfolge drohen zehn Jahre Haft.
Ich habe den Bericht nicht genau mit bekommen und gleich im I-Net gesucht doch habe ich leider nichts gefunden darüber 🙁.

Und dazu:

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 15. September 2017 um 16:35:16 Uhr:


Ich glaube, daß hier einige immer noch von einem Unfall ausgehen.

Es war ein Unfall

wenn auch unter nicht üblichen Vorzeichen,

[auch der Richter der Verhandlung in Bremen hat das so gesehen]

aber anders als wenn einer

mit gestohlenem LKW aufm Weihnachtsmarkt in eine Menschengruppe fährt

(und um sein Vorhaben zu erzwingen zuvor einen Menschen erschießt).

Alperen Tursak ist eher als krank zu bezeichnen
und nicht zu vergleichen mit Anis Amri der ein Islamistischer-Mörder war.

Na ja,
ich denke da anders drüber
aber wie gesagt, die Gedanken sind frei
und es besteht ja die freie Meinungsäußerung,
was man in der Fahrschule lernt, das ist bei mir schon zu lange her,
60 Jahre - darum verstehe ich anscheinend nicht warum son Post gleich zwei Daumen bekommt 😰😕.

Interessant ist nun
ob dieses neue Gesetz rückwirkend
auf den Fall in Bremen-Walle und auf das Rennen auf dem Ku-Damm angewendet werden kann 😕.

Tschüss

Gesetze werden nicht rückwirkend angewendet. Es gelten immer die Gesetze zum Tatzeitpunkt.

Es gibt aber eine herrschende Rechtsmeinung und die ändert sich ja gerade. Das kann in der Revision berücksichtigt werden, wenn die Richter das wollen. also zu einer strengeren Auslegung der zur Tatzeit geltenden Gesetze führen.

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 22. September 2017 um 10:45:42 Uhr:



Interessant ist nun
ob dieses neue Gesetz rückwirkend
auf den Fall in Bremen-Walle und auf das Rennen auf dem Ku-Damm angewendet werden kann 😕.

Kann man bei Interesse in Art. 103 Abs. 2 GG nachlesen:

Art. 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Jo, so is dat.
Schönes Gegenbeispiel Türkei.
Wenn die wieder zur Todesstrafe zurückkehren und die Putschisten dann entsprechend zum Tode verurteilen, würden sie genau das machen, was in Deutschland und den anderen europäischen Staaten nicht möglich ist.
Der Europäische Gerichtshof würde so eine Verurteilung ebenso nicht zulassen. Es gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Tat.
Andersherum wurde gerade ein Mörder nach DDR-Recht verurteilt, weil man ihn aufgrund einer DNA-Analyse erst jetzt ausfindig machen konnte - Mord nicht verjährt - und die Tat vor 1990 in der DDR stattfand. Es musste also das zur Tatzeit geltende Recht angewandt werden.

http://www.n-tv.de/.../...ch-DDR-Recht-verurteilt-article20009149.html

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 21. September 2017 um 08:14:37 Uhr:


Freie Meinungsäußerung,

und dabei sind die Unterschiede sehr deutlich zu lesen.

Du kapierst irgendwie nicht meine Aussage; und das hat nix mit "freier Meinungsäußerung" 🙄 zu tun, sondern nur damit, daß Du´s halt nicht raffst, daß zwischen Softail-88 und Dir noch ein anderer gepostet hatte (daher auch der Link von mir, aber lesen ist halt nicht jedem gegeben).
Aber Du hast Dich ja hier im Thread bereits weiter vorne als deutlich beratungsresistent erwiesen...
Z. B.:
https://www.motor-talk.de/.../...ht-lebenslange-haft-t5888795.html?...
Oder
https://www.motor-talk.de/.../...ht-lebenslange-haft-t5888795.html?...

4-V, ich habe nicht explizit Dich gemeint. Mir ging es um den allgemeinen Tenor, der m.E. langsam sich immer mehr von den ursprünglichen Fakten entfernt hat.
Und: Ja, es war ein Unfall - aber eben kein "normaler" Unfall. Sonst wäre es Mord bzw. Totschlag, und das Thema hatten wir schon. Dennoch ist es anders zu behandeln wie wenn jemand normal gefahren wäre und halt mal im entscheidenden Moment abgelenkt war.

Ich hätte trotzdem mal gerne eine offizielle Quelle, wie viele Promille das Opfer hatte.

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