"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Ein Verstoss gegen die NUB wäre, wenn ich sagen würde, dass einige von Euch manchmal echt einen an der Klatsche haben 🙄

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 2. September 2017 um 17:54:03 Uhr:


Ein Verstoss gegen die NUB wäre, wenn ich sagen würde, dass einige von Euch manchmal echt einen an der Klatsche haben 🙄

... trotz des 100%igen Wahrheitsgehaltes.

...nur lesen hat manchmal auch was...

Selbsteinsicht ist der beste Weg zur Besserung.

Aber sind wir nicht alle ein bisschen Bluna?

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Zitat:

@Mr.Minister schrieb am 2. September 2017 um 18:53:48 Uhr:


...nur lesen hat manchmal auch was...

Ja aber

Nicht

lesen

ist hier schon fast besser 😰!

Zitat:

@Dang3r schrieb am 31. August 2017 um 16:12:21 Uhr:



.....................am Ende die Plattform für die Taten eines verurteilten Straftäters, der nicht nur unbelehrbar erscheint

Hab ich da etwas versäumt 😕?

Tschüss

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 6. September 2017 um 13:46:06 Uhr:


Hab ich da etwas versäumt 😕?

Ja, anscheinend, Revision hin oder her http://www.stern.de/.../...lt-motovlogger-und-sein-urteil-7231876.html

Die Unschuldsvermutung gilt bis zur Rechtskraft des Urteils.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 6. September 2017 um 14:24:59 Uhr:



Ja, anscheinend, Revision hin oder her http://www.stern.de/.../...lt-motovlogger-und-sein-urteil-7231876.html

Aha so,
danke für die Info.

Ein Aufwändiger Artikel
der mehr eine Meinung widerspiegelt
interessant an dem Artikel die Neuro-Psychologische Betrachtung solcher Personen.

Mich hätte mehr interessiert was im Prozess war;
mit einem so ähnlichen Strafmaß habe ich schon gerechnet,
allerdings auch mit einer Bewährung, weil samt Verkehrsverstoß keine Absicht vor lag,
obgleich Alpi quasi Rücksichtslos und hochgradig verkehrsgefährdend handelte, trug doch der Fußgänger ein großes Maß an Eigenverschulden, das erheblich zum Unfall beigetragen hatte.

Ich habe des Öfteren im Weserbote gestöbert,
doch leider habe nie etwas darüber gelesen und finde auch im Nachhinein nichts.

Tschüss

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 6. September 2017 um 22:21:14 Uhr:


... trug doch der Fußgänger ein großes Maß an Eigenverschulden, das erheblich zum Unfall beigetragen hatte.

Das glaube ich nicht. Er ist zwar bei Rot über die Ampel gegangen - aber wenn er Grün gehabt hätte wäre Alpi genauso in ihn reingeknallt. Daß er Rot hatte ist in diesem Fall völlig irrelevant. Eine Stadt ist einfach nicht dazu da, um mit über 100 an Fußgängern vorbei zu rasen, damit rechnen die nicht.
Die alte Frage: Wenn ich in einer Tempo-30-Zone einem die Vorfahrt nehme, der mit über 150 angebraust kommt- wer ist dann schuld? Er hatte Vorfahrt. Wird ihm aber vor Gericht wenig bringen.

@Softail-88
kannst du Tatsachen nicht ins Auge sehen 😕?
Ein Rotlichtverstoß der zum Tod führt ist doch eine Ursache.
Schade dass man in den Presse-Mitteilungen nur die Meinungsmache lesen kann.
Sicher ist die Straße in der Stadt nicht zum rasen da sondern um Verkehr (Berufs- und Lieferverkehr) ab zu wickeln.
Die Unfallflucht ist doch weg gewischt.
Und mit erheblich über 100 war da auch nicht,
man wird dem AT sicher den Vorwurf gemacht haben
dass er an dem Überweg grundsätzlich schon viel zu schnell war;
wenn dort Fußgänger laufen/stehen musst du immer denken - der könnte los laufen 😰.
Schöne Tage
auch wenn es regnet.
Tschüss

StVO, §3, Absatz 2a:
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99:
Ein Fußgänger, der schwankend und winkend auf die Fahrbahn läuft und erkennbar alkoholisiert ist, ist als hilfsbedürftig im Sinne von § 3 Abs. 2 Buchst. a StVO anzusehen.

Na und ein "älterer Mensch" im Sinne vom §3 ist ein 75jähriger Rentner doch wohl auch.

Wie mans auch dreht, man kann dem Opfer nicht wirklich die Schuld in die Schuhe schieben, auch nicht zum Großteil.
Und von Moral will ich jetzt erst gar nicht anfangen...

@4-Ventiler: Tja, nur wird Dir jeder Sachverständige nachweisen dass der Rotlichtverstoß eben nicht unfallursächlich war und der Mann Alpi unter normalen Voraussetzungen nicht sehen konnte, Ampelfarbe hin oder her. Umgekehrt darf auch angezweifelt werden dass Alpi angesichts seiner Geschwindigkeit unabhängig der Ampelfarbe reagieren konnte. Das ist natürlich nur eine grobe Einschätzung weil ich die genauen Örtlichkeiten und Unfallspuren nicht zur Verfügung habe, aber es ist anzunehmen, dass es tatsächlich so gewesen sein wird.

Ich bin kein Jurist, aber ich habe im Studium gelernt wie man die räumliche und zeitliche Vermeidbarkeit berechnet. Ich bin überzeugt, dass der Mann den Unfall weder räumlich noch zeitlich vermeiden konnte.

Das entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung: Sehr viele Fußgänger betrachten rote Ampeln eher als eine Art Zebrastreifen und schauen nur ob ein Auto kommt oder nicht. Der Mann wird keine Chance gehabt haben Alpi rechtzeitig zu sehen, für ihn dürfte die Straße trotz Rotlichts frei gewesen sein.

Wie man das juristisch bewertet müssen andere sagen. Da wird man wohl von drei Juristen vier Antworten bekommen.

Gruß Michael

@Chrom666

gutes Antwortpost
und ich denke so ~ wird die Beurteilung gewesen sein
und deshalb wird Alpi der Makel bleiben und niemals frei gehen.

UA - ich habe nirgends geschrieben
dass der Fußgänger zum Großteil schuld sei - sondern:

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 6. September 2017 um 22:21:14 Uhr:



...................... trug doch der Fußgänger ein großes Maß an Eigenverschulden, das erheblich zum Unfall beigetragen hatte.
Tschüss

@cng-lpg
ich glaube Lebenserfahrung
inklusive Verkehrs-Erfahrung habe ich mehr als ausreichend,
ich habe etwas mehr als ~ 45Jh als Kraftfahrer gearbeitet, davon über Dreißig Jahre
auf Sonderfahrzeugen mit zB Überbreite/Übergewicht/Überlänge und hatte auch mit Gutachtern und dem Gericht zu tun gemäß § 222 😮.

Lese doch mal gut durch was ich sagte,
dann kannst du dir die Hälfte deines Posts sparen.

Und noch zur Wortklauberei:
Keiner wird bei rot 'über' die Ampel gehen
der betrunkene Rotlichtsünder hätte das auch sicher gar nicht geschafft 😁😎.

Tschüss

Ach ja nochmal

.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 6. September 2017 um 14:24:59 Uhr:



Ja, anscheinend, Revision hin oder her

Freilich Revision,
ich hab da was in den falschen Hals bekommen,
die Hauptverhandlung und Verurteilung war ja schon im Januar,
und Alpi ist im Gegenteil nicht eingefahren wie so Schwätzer es behaupten.

Interessieren würde mich uA,
ob die Staatsanwaltschaft auch Revision beantragte 😕?

Die Rechtssachverständigen hier
haben im Januar behauptet wie schnell das abgewickelt sei 😠
und in gut drei Monaten ist schon das Jahr vorbei und bis Jetzt doch keine Änderung 😰😎!

Tschüss

Wie soll es in dem hier diskutierten Fall jetzt eigentlich (juristisch) weitergehen? 😕

Wurden schon neue Termine anberaumt?

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