"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@moppedsammler schrieb am 28. Februar 2017 um 09:21:52 Uhr:



Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 28. Februar 2017 um 08:28:37 Uhr:


Ich denke den Richtern waren sich im Klaren darüber, dass sowieso Revision eingelegt wird und das Urteil letztendlich Bestand haben wird. In meinen Augen sollte das nur eine Signalwirkung an alle Möchtegern-Rennfahrer haben.

Du glaubst, das bleibt so bestehen ?
Schaun mer mal...

Da fehlt ganz sicher ein "keinen", sonst würde seine Aussage keinen Sinn machen.

Der Bussgeldkatalog endet bei "70 drüber". Ob 71 oder 100, macht erstmal keinen Unterschied.

Das ist so ähnlich wie lebenslänglich. Mehr geht erstmal nicht. Dass es im Detail anders sein kann, keine Frage.

Der Bussgeldkatalog endet da.
Es gibt aber noch den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Da wird es dann wieder unangenehm.

Ja, aber es ist erstmal so wie bei Lebenslänglich.

1 Mord = Lebenslänglich
10 Morde = Lebenslänglich

Dann haben wir noch die anschließende Sicherheitsverwahrung. Aber das ist eben Individuell.

Wenn ich meine Ehefrau umbringen will und deswegen die Bremsschläuche ihres Autos durchschneide, wird das Urteil nicht wesentlich anders ausfallen, wenn die Ehefrau beim anschließenden Unfall stirbt oder bei dem daraus folgenden Unfall noch zusätzlich ein vollbesetzter Reisebus verunglückt und dabei 10 weitere Menschen sterben.

Deswegen wird es keine Sicherungsverwahrung geben. Es gibt sicherlich noch Instrumente, die "Lebenslänglich" noch etwas unangenehmer gestalten, aber grundsätzlich ist bei "Lebenslänglich" Ende des Strafmaßes.

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Ich habe Dich schon verstanden. Die Formulierung "Bußgeldkatalog" war weise gewählt. Ich wollte nur vermeiden, dass der Eindruck entsteht, dass beides gleich sanktioniert wird.

Der Bußgeldkatalog soll eine einigermaßen einheitliche Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten garantieren. Anders als in Ländern, in denen Bußgelder nach dem Einkommen berechnet werden, was ich gar nicht so falsch finde.

Bei 70 km/h hört dann der Spaß wohl auf. Man darf nicht vergessen, dass in diesen Bußgeldbescheiden immer auch § 1 StVO eine Rolle spielt. Mein Strafrechtsprofessor nannte § 1 StVO eine "Qualle". Hier sind ganz andere Bußgelder möglich.

Es gibt auch den Satz eines Bußgeldstellen-Mitarbeiters, der sich bei mir eingebrannt hat: "Und wenn nichts mehr hilft, haben wir noch immer den § 1 StVO"

Diese Vergleiche mit Vergewaltigungen, Terror oder sonstwas sind menschlich verständlich und sicher auch an Stammtischen, an denen die Leute mit dem berühmten "Gesunden Rechtsempfinden" sitzen, an der Tagesordnung.

Mein Verständnis von Strafrecht ist jedoch ein anderes, zumindest habe ich es anders gelernt. Jeder Fall ist für sich zu betrachten.

Ich bin ein wenig überrascht, dass da ein Gremium aus Berufsrichtern ein Urteil spricht und juristische Laien wissen, dass das keinen Bestand haben wird.

Ich will ja nicht ausschließen, dass der BGH das in der Revision anders sieht, aber als Laie über das Urteil zu urteilen, das ein Landgericht gefällt hat, finde ich schon sehr bemerkenswert. Mir käme das nicht in den Sinn.

Da sitzen ja keine Penner, die sich wegen mangelnder juristischer Sachkenntnis gerne vom BGH vorführen lassen wollen. Daher unterlasse ich jede Wertung oder Spekulation zu dem Urteil, sondern bin gespannt, wie es nachher ausgeht.

Gespannt aus strafrechtlicher Sicht, denn die Typen, um die es da geht, interessieren mich sowenig, wie diese Alperen Tursak.

Die Inhaftierung von Deniz Yücel beschäftigt mich da weit mehr. Da könnte ich mich tierisch aufregen.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 28. Februar 2017 um 08:20:34 Uhr:



Ich finde es äußerst bemerkenswert, dass ein Richter die nach deutschem Recht maximal mögliche Höchststrafe verhängt – für beide Fahrer – also auch für den Fahrer, der mit seinem Fahrzeug keinen Menschen getötet hat.

So ungefähr ist auch meine Meinung,

obgleich beide eigentlich gemeinschaftlich Täter sind,

so war der Fahrer mit dem Sternderlauto doch in der Endfase anders in seinem Verhalten.

Ob man nun Heimtüke in den Vordergrund schiebt
das soll mM dahingestellt sein, aber mehrere Rotlichtverstöße hintereinander
bis hin zum Crash, das ist mehr als eine zufällige fahrlässige Handlung im Straßenverkehr.
Bei dem Vorfall in Berlin sehe ich einen Vorsatz wie er bei einem Mord gem 211 - StGB eigentlich vorausgesetzt sein muss.
Mindestens als Totschlag gem § 212 StGB müsste die Tat bewertet werden,
wobei dann aber mM nach wieder beide Täter gleich zu bewerten wären, denn die Vorbereitung war gemeinschaftlich.

Tschüss

Edit.:

Zitat:

Ich will ja nicht ausschließen, dass der BGH das in der Revision anders sieht, aber als Laie über das Urteil zu urteilen, das ein Landgericht gefällt hat, finde ich schon sehr bemerkenswert. Mir käme das nicht in den Sinn.

Die Vorsitzenden als Penner zu bezeichnen wäre eine grobe Anmaßung,
aber Meinung über das Urteil habe ich ja dennoch eine [andere].

Eine Anmaßung sehe ich es,
dass [früher] ein Richter über Technische- und Fahrmechanische-Belange entscheiden durfte nach eigenem Sachverstand.
Da käme der Begriff der Unzuständigkeit eines Penners schon nahe.

Edit.:
Nochmals OffTopic und Deniz Yücel:
Ich habe Ano 1963 die Türkei befahren,
über die alte Balkanroute von Edirne über Istambul
durch Central-Südanatolien nach Adana bis hin zur Grenzregion Aleppo.
Damals hatte in der angestrebten Demokratisierung trotzdem das Militär das sagen,
Solches will der momentane Kalif/Sultan von Istambul für alle Zukunft aus schalten, aber auch die Demokratie.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 28. Februar 2017 um 11:21:59 Uhr:



Da sitzen ja keine Penner, die sich wegen mangelnder juristischer Sachkenntnis gerne vom BGH vorführen lassen wollen. Daher unterlasse ich jede Wertung oder Spekulation zu dem Urteil, sondern bin gespannt, wie es nachher ausgeht.

Sicher nicht. Da werden aber Urteile "Im Namen des Volkes" gesprochen. Insofern sollte der gesunde Menschenverstand zwar durch die Beisitzer (Schöffen) in das Urteil einfließen, aber es gibt ja nun auch genügend Fälle, wo eine höhere Instanz ein weiseres Urteil gesprochen hat. Natürlich auch wieder "Im Namen des Volkes".
Ob man jetzt als Laie ohne Berechtigung zum Richteramt der Würdigung der ersten Instanz oder der zweiten Instanz anhängen mag ist dabei völlig egal. Man wird aber eine Meinung haben dürfen, die durchaus auch Richterschelte beinhalten darf.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 28. Februar 2017 um 11:21:59 Uhr:


Ich bin ein wenig überrascht, dass da ein Gremium aus Berufsrichtern ein Urteil spricht und juristische Laien wissen, dass das keinen Bestand haben wird.

Ich will ja nicht ausschließen, dass der BGH das in der Revision anders sieht, aber als Laie über das Urteil zu urteilen, das ein Landgericht gefällt hat, finde ich schon sehr bemerkenswert. Mir käme das nicht in den Sinn.

Vielleicht ist das aber auch nur einfach ein Reflex von dir, der sich dagegen sträubt, wenn Leute, die im Namen des Volkes Recht sprechen, dafür von Volk kritisiert werden.

Zunächst einmal hat jeder von uns ein persönliches Rechtsempfinden. Ich habe eine Vorstellung davon, was für mich ein Mörder ist und was nicht. Und ein Gericht ist sicherlich gut beraten dabei, sich in seinen Entscheidungen in einem Rahmen zu bewegen, der dem Volk als sinnvoll und schlüssig vermittelbar ist.

Ich sehe bei solchen Geschichten wie "Alpi" und den Typen von Berlin eine Diskrepanz: Viele Leute bilden sich ein, viele Fälle zu kennen, wo junge Täter, meist männlich, meist mit Migrationshintergrund, unfassbaren Scheiß gebaut haben, der schlimme Folgen hatte, und am Ende spazieren sie mit Bewährung raus. Mir zum Beispiel fehlt auch das Verständnis dafür, dass Rechtsradikale Andersdenkende verprügeln, dass Leute Flüchtlingsunterkünfte anzünden, und danach sind die wieder draußen. Zehn Jahre Knast, das wäre in meinen Augen die richtige Ansage. Für beide Sorten von Delikten. Und die einschlägigen Strafrahmen geben das her. Man muss sich ja nicht immer am unteren Rand bewegen.

Die Täter von Berlin, die offensichtlich nicht alle Latten am Zaun haben, haben ja offenbar geglaubt, sie kämen aus der Nummer mit Bewährung raus. Das ist von Anfang an eine Fehleinschätzung gewesen, aber es kann ja nun kein Grund sein, an diesen Leuten ein Exempel zu statuieren.

Ich habe gehört, dass Verkehrsrichter monieren, dass es keinen eigenen Straftatbestand für die Teilnahme an illegalen Straßenrennen gibt. Den hätten sie gern, und wie ich das Dobrind kenne, werkelt es daran auch schon.

Doch solange es einen solchen Straftatbestand nicht gibt, können die Richter nicht einfach mit anderen Rechtskonstruktionen ein Verbot herkonstruieren, das es noch nicht gibt.

Es gibt zum Beispiel andere Sachen, die mich ärgern: In Deutschland muss man auf dem Motorrad einen Helm als Schutz tragen. Alles andere ist nicht vorgeschrieben. Dennoch nehmen sich immer mehr Richter heraus, verunfallten Motorradfahrern eine Mitschuld an den Unfallfolgen zu geben, wenn sie nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus Eigensicherung betrieben haben. Sorry, aber das ist nicht Aufgabe der Richterschaft. Schließlich wird ja kleinen Kindern auch nicht das Schmerzensgeld gekürzt, wenn sie ohne Warnweste über einen Zebrastreifen laufen und dabei zu Schaden kommen. Das dürfen sie nämlich. Und wenn sie einer über den Haufen fährt, ist der schuld und nicht das Kind.

Und dafür dass in Landgerichten Berufsrichter arbeiten, entscheiden sie manchmal ziemlich weltfremden Mist. Das kann ich zumindest für den Bereich Internet bestätigen;-)

Zitat:

Die Inhaftierung von Deniz Yücel beschäftigt mich da weit mehr. Da könnte ich mich tierisch aufregen.

Ich könnte mich darüber aufregen, wie oberluschig unsere Bundeskanzlerin reagiert. Wie wäre es denn mal damit, den türkischen Botschafter einzubestellen? Das wäre doch mal ein Anfang - führt aber völlig vom Thema weg.

Ebend. Man kann ja anderer Meinung sein und das auch noch öffentlich kundtun.

Ein deutlicher Unterschied zur aktuellen Türkei, wo eine andere Meinung als die das Sultans nicht zulässig ist.

Dort ist alles geregelt: http://www.spiegel.de/.../...st-wird-dein-kind-stottern-a-1126138.html

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 28. Februar 2017 um 12:20:00 Uhr:


Ebend. Man kann ja anderer Meinung sein und das auch noch öffentlich kundtun.

Absolut. Ich kritisiere das ja auch nicht. Gott bewahre. Das stünde mir ebensowenig zu, wie die Bewertung eines Urteils, von dessen Inhalt ich nur den Tenor kenne.
Dazu stehe ich der Angelegenheit auch viel zu neutral und unemotional gegenüber.

Ich finde es nur "bemerkenswert". Nicht mehr und nicht weniger und man muss in diesen Begriff nicht gleich rein interpretieren, dass ich es kritisiere, wenn man hier Meinungen oder Richterschelte postet. Ich finde das toll , auch z.T. erheiternd und eben "bemerkenswert" . Dieser Begriff beinhaltet keinerlei Kritik.

Zeitvertreib und Bespaßung sind ein Inhalt solcher Stammtischthemen, daher alles gut.

Ein bißchen erinnert es mich an Fussball. Da sitzen die besten Trainer bekanntlich auch nicht auf der Bank. 😉

Auch als Laie darf ich mich über Gerichtsbeschlüsse wundern, auch wenn ich das nicht gelernt habe. Ich habe aber gelernt, Sachverhalte logisch zu betrachten. Ich verstehe zum Beispiel, dass bei Straftaten derjenigen härter bestraft wird, der die eigentliche Tat ausführt. Bei einer Tötung z.B. der, der die Tatwaffe geführt hat. Steht einer dabei und feuert den Täter an, so bekommt er nach meinem Rechtsempfinden zu Recht auch eine Strafe, aber sie ist in der Regel nicht so hoch.

Wieso das in diesem Fall nicht so ist erschliesst sich mir einfach nicht. Für mich würde das konsequenterweise bedeuten, dass jeder der an einem vergleichbaren Rennen teilnimmt ein Mörder ist, auch wenn er niemanden dabei umbringt.

Es mag sein, dass der Herr Prof. Hagen ein passendes Statement bezüglich der Korrelation von Logik und Rechtssprechung hat, aber solange beides häufig eine nur kleine gemeinsame Schnittmenge hat, solange werde ich mich immer wieder über solche Urteile wundern.

Übrigens wird sich ein Richter auch oft über das wundern, was sein Rechner gerade macht oder eben nicht mehr macht. Er darf sich auch darüber ärgern. Ein Hinweis darauf, er habe das still so hinzunehmem, weil er keine Ahnung von Elektrotechnik und Informatik hat, ist auch etwas seltsam.

Dass Richter sich irren - oder daneben liegen - ist gängige Praxis. Sonst bräuchte man ja keine weiteren Instanzen. Und es gibt sicher auch Statistiken darüber, wieviel Prozent der erstinstanzlichen Urteile durch nachfolgende Instanzen aufgehoben bzw. verändert wurden. Wahrscheinlich sogar richtergenau.
Es wird also Richter geben, deren Urteile werden häufiger gekippt, als Urteile anderer Richter. Und es gibt auch Richter, denen ein gewisser Ruf bereits vorauseilt. Richter "Gnadenlos" Schill war so einer. Ebenso die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig - bei der ich immer noch glaube, dass sie Opfer eines Anschlages wurde.

http://www.berliner-kurier.de/.../...-raser-urteil-weitergeht-25935496

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 28. Februar 2017 um 13:34:51 Uhr:


Dass Richter sich irren - oder daneben liegen - ist gängige Praxis.

Wenn ein deutscher Richter nach den Buchstaben deutscher Gesetze ein Urteil fällt, dann kann man ihm weder einen Irrtum noch ein "Danebenliegen" vorwerfen. Deshalb sind Gesetze ja so geschrieben, dass sie dem Richter einen Spielraum lassen. Sicherlich könnte man Tendenzen nachweisen, nach denen bestimmte Richter oder Gerichte gerne die niedrigst mögliche / höchstmögliche Strafe verhängen. Wenn das zu oft und zu sehr auffallen sollte, dann muss sich die nächsthöhere Instanz um Schadensbegrenzung oder Bestätigung kümmern.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 28. Februar 2017 um 13:26:46 Uhr:


Auch als Laie darf ich mich über Gerichtsbeschlüsse wundern, auch wenn ich das nicht gelernt habe. ...

Ein Hinweis darauf, er habe das still so hinzunehmem, weil er keine Ahnung von Elektrotechnik und Informatik hat, ist auch etwas seltsam.

Es soll sich bitte jeder auch weiterhin wundern, worüber er will, das ist nicht nur jedermanns Privileg, sondern Themen-systemimmanent. Weder kritisiere ich jemanden dafür, noch würde ich mir wünschen, dass jemand mit seiner "Meinung" hinter dem Berg hält.

Im Gegenteil, ohne diese fundierten und engagierten Meinungsäußerungen wäre es hier ja todlangweilig. 😁

Nur weil ich mich diesbezüglich anders verhalte, ist es keinesfalls so, dass ich etwas kritiklos und still hinnehme. Ich warte in so einem Fall lieber, was noch kommt, als sofort meine unmaßgebliche Rechtsmeinung in die Welt zu posaunen.

Zumal ich zu diesem Urteil (noch) keine habe. Das wäre verfrüht.

Nach all dem Geplänkel mal eine wichtige Frage:

Warum stehen die Anwälte eigentlich immer mit verschränkten Armen da?

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