"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Zitat:
@schredder66 schrieb am 28. Februar 2017 um 14:16:31 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 28. Februar 2017 um 13:34:51 Uhr:
Dass Richter sich irren - oder daneben liegen - ist gängige Praxis.Wenn ein deutscher Richter nach den Buchstaben deutscher Gesetze ein Urteil fällt, dann kann man ihm weder einen Irrtum noch ein "Danebenliegen" vorwerfen. Deshalb sind Gesetze ja so geschrieben, dass sie dem Richter einen Spielraum lassen. Sicherlich könnte man Tendenzen nachweisen, nach denen bestimmte Richter oder Gerichte gerne die niedrigst mögliche / höchstmögliche Strafe verhängen. Wenn das zu oft und zu sehr auffallen sollte, dann muss sich die nächsthöhere Instanz um Schadensbegrenzung oder Bestätigung kümmern.
Doch, das kann man. Und das wird von den höheren Instanzen regelmäßig gemacht.
Letzendlich bleibt die Frage, ob ein letzinstanzliches Urteil tatsächlich mehr "Im Namen des Volkes" ist, als die Version der Vorinstanz. Auch ein letztinstanzliches Urteil kann man kritisieren - und es kann falsch sein. Da muss man nur mal an den Fall Peggy erinnern, eine "Sternstunde" der Justiz.
Die Geschichte seit 1949 zeigt auch, dass selbst das Bundesverfassungsgericht seine Meinung zu mehreren Rechtsfeldern in den vergangenen 60 Jahren immer wieder angepasst hat. Viele Urteile würden aus heutiger Sicht anders gesprochen werden.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 28. Februar 2017 um 14:58:58 Uhr:
Viele Urteile würden aus heutiger Sicht anders gesprochen werden.
Und zwar vor allem, weil Recht in großem Maße eine ethische Sache ist.
Und Ethik ist über eine zeitliche Distanz so wandelbar wie die Schuhmode für 16jährige Mädels.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 28. Februar 2017 um 14:56:55 Uhr:
Nach all dem Geplänkel mal eine wichtige Frage:Warum stehen die Anwälte eigentlich immer mit verschränkten Armen da?
Damit die Plauze nicht so auffällt.
Und das Victoryzeichen ist gesellschaftlich seit einiger Zeit ähnlich geächtet wie der Stinkefinger... 😉
Ein Kommentar zum Thema in Stern online: http://www.stern.de/.../...das-urteil-verliert-jedes-mass-7345918.html
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Zitat:
@ka-ruffi schrieb am 28. Februar 2017 um 18:07:48 Uhr:
Ein Kommentar zum Thema in Stern online: http://www.stern.de/.../...das-urteil-verliert-jedes-mass-7345918.html
Zumindest da teile ich mal meine Meinung mit dem Stern. Sehr passend.
Noch ein Kommentar, differenziert und detailliert, von einem Fachmann: http://www.zeit.de/.../illegale-autorennen-raser-gesetz-mord
Es ist halt vieles nicht so einfach wie es aussieht und wie manche es gerne hätten...
Die verschränkten Arme bedeuten in der Körpersprache:
-Ablehnung
-Verweigerung der Diskussionsbereitschaft
-Verwundbarkeit
-schlechte Laune
u.ä.
Man nennt das auch "nonverbale Kommunikation".
Aber nur die halbe Wahrheit - es kann genau so bedeuten, dass der "Verschränker" in einem sehr konzentrierten Aufmerksamkeitsprozess ist und so signalisiert, dass er daher keine Einflüsse von außen wünscht.
Da ja hier viele die Verhältnismäßigkeit der Strafe bemängeln, insbesondere die Fehlende Abstufung zu "richtigen Mördern", hätte ich mal eine Frage.
Die lebenslange Haft incl. der Sicherungsverwahrung müsste ja nach dieser Logik Terroristen vorbehalten bleiben, die mindestens 100+ Menschen getötet haben, bei 10-100 bekommt man Lebenslänglich, bei 5-10 Opfern 3-7 Jahre Haft und alle darunter gehen mit einem "beim nächsten Mal gibt's aber Gefängnis" nach Hause?
Aber einen notorischen Schwarzfahrer steckt man in Haft?
Ohne Folter und Todesstrafe in unterschiedlichen Leidensklassen fehlt es einfach an geeigneten Mitteln, um schwerste Straftaten gewichtet zu sanktionieren.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 1. März 2017 um 08:11:38 Uhr:
Ohne Folter und Todesstrafe in unterschiedlichen Leidensklassen fehlt es einfach an geeigneten Mitteln, um schwerste Straftaten gewichtet zu sanktionieren.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 1. März 2017 um 06:54:50 Uhr:
Da ja hier viele die Verhältnismäßigkeit der Strafe bemängeln, insbesondere die Fehlende Abstufung zu "richtigen Mördern", hätte ich mal eine Frage.Die lebenslange Haft incl. der Sicherungsverwahrung müsste ja nach dieser Logik Terroristen vorbehalten bleiben, die mindestens 100+ Menschen getötet haben, bei 10-100 bekommt man Lebenslänglich, bei 5-10 Opfern 3-7 Jahre Haft und alle darunter gehen mit einem "beim nächsten Mal gibt's aber Gefängnis" nach Hause?
Aber einen notorischen Schwarzfahrer steckt man in Haft?
Ich glaube, die meisten bemängeln nicht die Verhältnismäßigkeit der Strafe, sondern die Verhältnismäßigkeit der Anklage. Bei Mord muss immer auf "lebenslänglich" erkannt werden. Mord hat auch noch ein paar andere Spezialitäten, zum Beispiel verjährt er nicht. Aber schon bei Körperverletzung reicht das mögliche Strafmaß von 1 bis 10 Jahren. Bei Totschlag ist sogar "lebenslänglich" drin. Und ob man Schwarzfahrer wirklich in den Knast stecken muss oder sie nicht besser Sozialstunden abreißen lässt, da könnte man wunderbar drüber diskutieren. Und auch darüber, warum eigentlich überall die Verkehrsverbünde ihre Monopolsituation ausnutzen und regelmäßig Preiserhöhungen vollziehen, die weit über der Inflationsrate liegen.
Aber das wäre dann wohl off topic.
Zum Thema Verhältnismäßigkeit: Da geht es sicher auch um die Forderung der Staatsanwaltschaft aber eben auch um das Urteil. In Lübeck wurde gerade eine Mutter, die Ihren Sohn getötet hatte wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu achteinhalb Jahren verurteilt, die Anklage hatte deutlich weniger gefordert.
Ich kann als juristischer Laie dies nicht nachvollziehen, als Bürger auch nicht. Für mich sind da, im Vergleich zum Berliner Urteil, deutliche Diskrepanzen.