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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Eigentlich sollte man ja die Filmindustrie mit in die Verantwortung nehmen. (Ist bei uns in Schland eher unwahrscheinlich. In Amiland wäre das u. U. spannend)
Kultschwachsinn wie "fast & furious" fördern meiner Meinung nach das Interesse an illegalen Straßenrennen - bei einer bestimmten, geistig etwas minderbemittelten Zielgruppe.

Wenn man, wie die Staatsanwaltschaft argumentierte, das Auto quasi als Waffe einsetzt, sind solche Automobilen Gewaltverherrlichungen á la fast & furious dann nicht die neuen Ballerspiele und gehören indiziert/verboten??😎

Das Urteil hat für mich einen stark aktionistischen Beigeschmack. Aber es ist überfällig, diesem Schwachsinn mal konsequent Einhalt zu gebieten. Harte und lange Strafen ja, für den Mord fehlen mir die niederen Beweggründe dem Opfer gegenüber, wenngleich ich eine Billigung durchaus sehe.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 27. Februar 2017 um 19:17:34 Uhr:


Wirklich abschreckend wäre für die Klientel vermutlich die ersatzlose Einziehung des Fahrzeugs, ...

meine Rede:

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 23. Februar 2017 um 17:29:37 Uhr:


Die wirksamste Methode scheint mir noch immer die Einziehung des Fahrzeugs als Tatmittel. Obwohl es diese Möglichkeit gibt, wird davon viel zu wenig Gebrauch gemacht. Die Schweizer und die Italiener sind da deutlich weniger zurückhaltend.

Auf der anderen Seite wäre ja eine legale Möglichkeit zum Vergleich nett. In den USA gibt es viele Dragstrips, wo man direkt gegeneinander über 1/8 oder 1/4 Meile fahren kann.

Hier wurden etliche Versuche, sowas in irgendwelchen Industriegebieten hochzuziehen, alle behördlicherseits zunichte gemacht.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 27. Februar 2017 um 20:08:03 Uhr:


Zusätzlich zum Lebenslänglich wird auch lebenslänglich der Führerschein eingezogen.

Hoffentlich wird zumindest das in der Revision beibehalten.

Ich denke auch das "Lebenslänglich" in der Revision nicht beibehalten wird, fahrlässige tötung ist nach meinem empfinden die koreckte Bestrafung für die beiden möchtegern Rennfahrer!
Dafür aber das maximum von 5 Jahren ohne Bewährung inkl. Führerscheinentzug für die gleiche Zeit, damit sie viel Zeit haben darüber nachzudenken.

Na ja,
nun ist heute Mittag das Urteil über die Kudammrennfahrer ergangen.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Februar 2017 um 12:22:12 Uhr:


http://www.n-tv.de/.../...wegen-Mordes-verurteilt-article19721237.html

Das ist wirklich unerwartet.

Ja doch ich schon,
zu mindest etwas ähnliches,
aber du bist da ja Grund deine Ausbildung mehr Fachmann.

Dennoch sage ich nach wie vor:
Der Fall in B-Walle liegt völlig anders!
UA nimmt es mich wunder dass beide das gleiche Sreafmaß erhielten,
ogwohl der aus dem Mercedes Rennstall sein Auto auf die Rabatte der Insel gesetzt hat um eine Kollision mit seinem Kontrahenten und mit dem Wrangler zu vermeiden.

Schutzbehauptungen der Beiden
dass sie glaubten alles sicher im Griff zu haben,
das ist meiner Meinung schon simpler als eine billige Ausrede,
denn wenn der Kerl mit zT mehr als 170 elf Kreuzungen quert und dabei mindestens fünf Rotlichtverstöße hat und folglich beim letzten Rotlicht einen zur Fahrt berechtigten einfach übern Haufen fährt, da ist der Vorsatz schon eher gegeben.

Trotzdem glaube ich
dass sich in einer Revision
einiges etwas ändern könnte für die Kudammraser.

Vulkanisator

ich habe niemanden an geätzt,
ich habe lediglich durch Zitat festgestellt wer geschlafen hat.

Sinn oder Unsinn eines Beitrages,
das frage ich mich öfters und ist hier wieder Beispielhaft.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 27. Februar 2017 um 21:13:41 Uhr:


Auf der anderen Seite wäre ja eine legale Möglichkeit zum Vergleich nett. In den USA gibt es viele Dragstrips, wo man direkt gegeneinander über 1/8 oder 1/4 Meile fahren kann..

Das gibt es hierzulande auch

~ 40 Veranstaltungen kannst du hier erlesen

,

mit der Anmerkung dass dies noch lange nicht alle sind,

denn es gibt einen weiteren Dragsterverband der Viertelmeile-Rennen veranstaltet.

Stillgelegte Flugplätze und ähnliches bieten der Drag-Szene viel neuen Raum, aber da sind keine Ampeln mit Rotlicht und es ist halt nicht zB der Kurfürstendamm.

Tschüss

5Jahre Knast, 5Jahre FS-Entzug.
5 Jahre ohne Führerschein, das ist dem Knasti doch eh egal.

Die Berliner Boulevardpresse ist voll des Lobes für den Richter.

Urteil wird eh kassiert. Hier wird versucht, etwas zu richten, was bereits viel früher schief ging im Sinne von "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr".

Ich meine, wenn ich richtig gelesen habe, hat er bereits 4 Unfälle verschuldet und es sind mindestens 19 weitere Vergehen bekannt (sicher nicht nur falsch parken). Bei so einer Häufung muss man sich eher die Frage stellen, warum er noch weiter fahren durfte. Das entspricht auch der Richtung der Schweizer Verkehrspsychologin. Insofern habe ich die Vermutung, dass der verfügbare Strafrahmen bei den früheren Vergehen nur unzureichend ausgenutzt wurde. Ich würde da auch die Einziehung des Fahrzeugs befürworten (in Deutschland nur möglich bei Fahren ohne Führerschein).

Es gibt um Berlin in ca. 1 h Entfernung 3 Rennstrecken und ich bin mir ziemlich sicher, dass man auf einzelnen alten Flugplätzen auch Dragraces fahren kann. Die Möglichkeiten, legal schnell zu fahren sind durchaus gegeben. Allerdings ist das Ego da schwerer zu befriedigen, da es wirklich aufs Können ankommt. Beim "Street-Racing" kann man mangelndes Können einfach durch mehr Risiko ausgleichen, auch besonders gut bei Motorradfahrern zu sehen (Ausnutzen der Gegenfahrbahn, Kurven schneiden etc).

Es scheint der Zug der Zeit zu sein, eine Hau-drauf-Mentalität gut zu finden.
Ich finde es äußerst bemerkenswert, dass ein Richter die nach deutschem Recht maximal mögliche Höchststrafe verhängt – für beide Fahrer – also auch für den Fahrer, der mit seinem Fahrzeug keinen Menschen getötet hat.
Während bei Alpi die Staatanwaltschaft versucht hat, den Mord über die niederen Beweggründe zu begründen, hat der Berliner Staatsanwalt den Mord mit einer heimtückischen Waffe (dem Auto) begründet. Das hat er gestern auch nochmal in der Abendschau des rbb wiederholt. Die Berliner Staatsanwaltschaft war mit ihrer Begründung erfolgreicher als der Staatsanwalt in Bremen.
Dennoch empfinde ich das Urteil für übertrieben und somit für falsch. Es differenziert nicht zwischen den beteiligten Tätern und es ist in der Relation zu den „echten“ Mördern unangemessen. Ein Mafia-Killer bekommt auch nur lebenslänglich. Eine Steigerung also nicht möglich.
Bemerkenswert auch die Begründung, dass ein Auto eine heimtückische Waffe ist. Heimtücke ist eigentlich gegeben bei Giftmorden oder im Regenschirm versteckten Messern oder Schießeinrichtungen a la John Steed und Emma Peel.
Dass es im Straßenverkehr, bei einer allgemein bekannten Gefahrenlage durch ein zu schnell bewegtes Auto auch zu einer Heimtücke kommen kann, ist ein Ansatz, dem bisher kein deutscher Richter gefolgt ist.
Bei einem Höchststrafen-Urteil muss immer eine Revision folgen – weil nach hinten losgehen kann ja nun nichts mehr. Für die Verurteilten kann es nur besser werden.

Ich denke den Richtern waren sich im Klaren darüber, dass sowieso Revision eingelegt wird und das Urteil letztendlich Bestand haben wird. In meinen Augen sollte das nur eine Signalwirkung an alle Möchtegern-Rennfahrer haben.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 28. Februar 2017 um 08:28:37 Uhr:


Ich denke den Richtern waren sich im Klaren darüber, dass sowieso Revision eingelegt wird und das Urteil letztendlich Bestand haben wird. In meinen Augen sollte das nur eine Signalwirkung an alle Möchtegern-Rennfahrer haben.

Du glaubst, das bleibt so bestehen ?
Schaun mer mal...

Das wird keinen Bestand haben. Insbesondere die Gleichsetzung des anderen Fahrers sehe ich doch sehr kritisch.

Das der Mafiakiller auch nicht mehr bekommt, liegt nun mal an unserem Rechtssystem. In den USA gibt es Additionen, da bekommt jemand schon mal 150 Jahre Gefängnis. Für einen Mord gibt es hier genauso viel lebenslänglich wie für mehrere.

Ob man mit 125km/h oder 225km/h durch die Stadt rast, macht im Bussgeldkatalog auch keinen Unterschied.

So Dragracing Veranstaltungen meinte ich auch nicht. Es gab hier im Ruhrgebiet schon mehrere Versuche, eine feste Strecke aufzubauen, wo man einfach hinfährt, Ticket zieht und dann gegen die Uhr oder gegen einen "Gegner" fährt.

Wo sich die Tuning-Szene trifft und legal die Vergleichsmöglichkeit hat. Ohne an Termine gebunden zu sein und an Orte jwd, wo man erstmal hinfahren muss.

Die Vergleiche mit völlig anders gelagerten Straftaten sind für die Rechtsprechung im konkreten Fall maßgeblich ?

Würde mich sehr wundern.
Es stimmt auch nicht, dass es dasselbe Bußgeld generiert, wenn jemand mit 100 oder 200 durch die Stadt rast.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 28. Februar 2017 um 09:21:52 Uhr:



Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 28. Februar 2017 um 08:28:37 Uhr:


Ich denke den Richtern waren sich im Klaren darüber, dass sowieso Revision eingelegt wird und das Urteil letztendlich KEINEN Bestand haben wird. In meinen Augen sollte das nur eine Signalwirkung an alle Möchtegern-Rennfahrer haben.

Du glaubst, das bleibt so bestehen ?
Schaun mer mal...

Sorry, verbessert ...

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