"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

1878 weitere Antworten
1878 Antworten

1966 war ich 17 und im 2. Lehrjahr. 4 Bier am Abend lief unter
"schwer gesoffen". 😁 Die Stones kloppten sich mit den Beatles
um die musikalische Vorherrschaft. (Nicht wirklich, die haben sich
gut verstanden und immer abgestimmt).

@Softail-88

und du willst mir sagen der §222 hat sich seit 1966 reformiert 😕?

Durch den Unfall meines Arbeitskollegen wurde ich
(Diskussionen mit den zuständigen Gutachtern) erneut mit meinem Fall konfrontiert und von den Herren darauf hin gewiesen dass mir berechtigt eine Wiederaufnahme gelingen könnte.
Die Rechtsschutzversicherung hat mein Anliegen mehrere Monate überprüft und mir vom Antrag der Wiederaufnahme ab geraten, da nach damaligem Vorgang bereits ein sehr mildes Urteil erging, eine völlige Schuldfreiheit [Grund meiner eigenen Aussage] nahezu ausgeschlossen sei.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 16. Februar 2017 um 15:32:28 Uhr:



--------- 1966 hatten zum Beispiel Frauen nicht das Recht, ohne Genehmigung Ihres Mannes einen Arbeitsplatz anzutreten.

Zeig mir mal wo das so steht,
denn seit 1. Juli 1958 hatte der Mann nicht mehr das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten.

@Nr.5 lebt
na du könntest dir noch viel mehr sparen,
zB deinen Beitrag hier über deine Verwandschaft über deine Verwandschaft
oder trainierst/übst du dich selbst wieder mal in Ironie 😕?

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 16. Februar 2017 um 17:08:26 Uhr:


1966 war ich in der dritten Klasse. Da hatte ich nur Einsen.

Aha,
drum bist du auch heute die große Nummer
weißt Bescheid bei den "wie" - "als" Fehlern und verstehen andere deinen Beruf nicht.

@WeWa2,
da warst du 66 ja bereits [fast] erwachsen,
ja ich weiß, erst 1975 war man mit 18J erwachsen.
Täglich 4 Bier am Abend würde ich als mehr wie ausreichend bezeichnen.

Tschüss

Meine Herren - Ihr Blutdruck 😉.

Ich schlage vor, die künftigen Beiträge zum Thema Alpi zu verfassen und auf die Begebenheiten aus dem eigenen erfüllten Leben zu verzichten. Denn jeder juristische Fall ist ein Einzelfall in all seinen Facetten und taugt hier wenig als Argumentationshilfe, dafür um so besser als Zankapfel.

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 16. Februar 2017 um 23:57:10 Uhr:



Zitat:

@Softail-88 schrieb am 16. Februar 2017 um 15:32:28 Uhr:



--------- 1966 hatten zum Beispiel Frauen nicht das Recht, ohne Genehmigung Ihres Mannes einen Arbeitsplatz anzutreten.

Zeig mir mal wo das so steht

Bitte: "In Deutschland wird zum 1. Juli 1977 eine umfassende Reform des Ehe- und Familienrechts vorgenommen. In § 1356 steht unter Anderem:
„In Deutschland dürfen Ehefrauen eine Berufstätigkeit aufnehmen, ohne den Ehemann um Erlaubnis zu fragen. Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein.“ Quelle:
http://www.geschkult.fu-berlin.de/.../Karten-DINA5_30012014.pdf

Ähnliche Themen

Nicht zu vergessen § 1300 BGB, abgeschafft 1998.

§ 1300 BGB
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist

Auch "Kranzgeld" genannt. 😁

Das driftet aber jetzt langsam in Richtung unnützes Wissen ab... 😁

Das Thema ist ja auch akut erledigt. Es ist alles gesagt und sogar von allen. 😁
Bis zur nächsten Instanz...

Eben! Aber eine komische Sache hätte ich noch: Wenn Alpis Kamera gelaufen wäre - hätte man dann youtube nicht wegen "Beihilfe" verknacken müssen? Die sind schließlich diejenigen, die mit den illegalen Aktionen der Typen mächtig Geld verdienen...

Ach ja......

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 16. Februar 2017 um 23:57:10 Uhr:


@Softail-88
und du willst mir sagen der §222 hat sich seit 1966 reformiert 😕?

Nein, aber ich will Dir sagen daß sich - auch bei gleichen Paragrafen - die Rechtsprechung verändert hat - sprich: die Interpretation vor Gericht, die Möglichkeiten der Gutachter, die Wertung der Aussagen von div. Beamten und nicht zuletzt das Strafmaß und die Intension derselben (Sichwort Hilfe vor Strafe). Deshalb ist der Prozeß von Alpi auch so interessant: Es geht hier nämlich nicht nur um den Einzelfall, sondern vor allem um die Signalwirkung, die dieser Einzelfall für künftige Prozesse gegen Raser und "illegale Youtuber" hat. Zu Deinem speziellen Fall kann ich natürlich nichts sagen - und ich will es auch nicht, weil er hier völlig irrelevant ist.

Da guckt der Jüngling ganz verwundert,
die Alte klagt auf 13hundert.

Würde die Regierung mal sinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen einführen und im gleichen Zug generell alle 20/30er Zonen in 50er und alle 50er in 70/100er umwandeln müsste man auch nicht so krass über der Geschwindigkeit fahren.
Meiner Meinung nach sollten wir eher Leute wie Alpi ins Vekehrsministerium setzen , die wissen was gefahrlos möglich ist.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 17. Februar 2017 um 17:47:53 Uhr:


Da guckt der Jüngling ganz verwundert,
die Alte klagt auf 13hundert.

Wenn du schon zitierst, der Spruch heißt "Der Bräutigam schaut sehr verwundert, die Braut, die klagt aus 1300."

Zitat:

@VlV schrieb am 17. Februar 2017 um 20:52:21 Uhr:


Würde die Regierung mal sinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen einführen und im gleichen Zug generell alle 20/30er Zonen in 50er und alle 50er in 70/100er umwandeln müsste man auch nicht so krass über der Geschwindigkeit fahren.
Meiner Meinung nach sollten wir eher Leute wie Alpi ins Vekehrsministerium setzen , die wissen was gefahrlos möglich ist.

Genau - deshalb ist der Rentner tot und Alpis rechter Arm auch - Reschpekt vor soviel Wissen um die Möglichkeiten des gefahrlosen Schnellfahrens.

Ich bin ja bestimmt kein frommer Betbruder - aber so blöd kann man doch eigentlich nicht sein 🙄

In Anbetracht der immer noch sehr hohen Verkehrs-Unfallzahlen vollkommen inakzeptabel.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Februar 2017 um 20:56:41 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 17. Februar 2017 um 17:47:53 Uhr:


Da guckt der Jüngling ganz verwundert,
die Alte klagt auf 13hundert.

Wenn du schon zitierst, der Spruch heißt "Der Bräutigam schaut sehr verwundert, die Braut, die klagt aus 1300."

Das hat mir 1979 Prof. Dr. Babel so erzählt.
Ich gehe davon aus, dass ich die Berliner Variante zitiert habe.

Ok, bei mir war es Münster, da spricht man etwas anders.

Deine Antwort
Ähnliche Themen