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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Themenstarteram 12. Dezember 2016 um 16:21

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:

 

@hoinzi,

zu allererst würde ich

den Artikel richtig und vollständig lesen

ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst

und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Wenn ich hirnlos durch die Gegend rase, dann ist es verantwortungslos. Ob der Rentner betrunken war oder nicht.

Ob die Ampel rot war oder nicht. Das macht kein Unterschied. Der gehört eingelocht und eine lange Führerscheinsperre auferlegt. Als nächste kommt ein Kind um, dann heißte noch Kinder haben nachts nicht auf der Straße zu suchen.

Oben steht unter 10 Jahre kommt er nicht weg, hoffentlich.

am 11. Februar 2017 um 23:29

der Drops ist gelutscht.

Ich weiß nicht wer das Urteil schon mitbekommen hat:

http://www.stern.de/.../...lt-motovlogger-und-sein-urteil-7231876.html

Hier ein Kommentar im Stern dazu.

Der Text ist nur schlampig dahingehudelt. Er stammt offenkundig ganz vom Anfang des Verfahrens und es wurde nur in zwei oder drei Satzen das Urteil reingefriemelt.

Es wird aber immer noch geschrieben, er sei auf der Flucht gewesen, weil er einen Unfall verursacht hätte. Dabei hat sich im Verfahren ja gezeigt, dass dieser Unfall wohl gar nicht stattgefunden hat.

Genau die Qualität, die man vom Stern wohl erwarten kann.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 12. Februar 2017 um 00:29:16 Uhr:

der Drops ist gelutscht.

:confused:

Will jetzt keine der beiden Seiten in die Berufung gehen? :eek:

am 12. Februar 2017 um 17:10

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Februar 2017 um 17:53:01 Uhr:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 12. Februar 2017 um 00:29:16 Uhr:

der Drops ist gelutscht.

:confused:

Will jetzt keine der beiden Seiten in die Berufung gehen? :eek:

Revision ist angekündigt. Aber so wie ich das kenne, wird erst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und dann entschieden, was passiert. Ich denke aber auch, dass das inzwischen passiert ist.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Februar 2017 um 17:53:01 Uhr:

:confused:

Will jetzt keine der beiden Seiten in die Berufung gehen? :eek:

Aber ja,

laut Kradmelder24

hat nun die Staatsanwaltschaft

termingerecht zum 08.02.017 Revision beantragt.

Zitat:

Update 08.02.17:

Revision: Gegen die Entscheidung im Prozess hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage mit. Der Prozess wird nicht neu aufgerollt. Das Urteil soll in der Revision vom Bundesgerichtshof in Leipzig lediglich auf Verfahrensfehler und die Anwendung sachlichen Rechts geprüft werden. Die Bremer Staatsanwaltschaft hatte in der Tat eine vorsätzliche Tötung gesehen, diese Einschätzung teilte das Landgericht in seinem Urteil nicht. Anwalt Armin von Döllen kündigte an, voraussichtlich ebenfalls Revision einzulegen. Dafür hatte er bis Mittwochnacht um 24 Uhr Zeit. Die Verteidigung hatte eine Strafe zur Bewährung gefordert. Zu Beginn des Prozesses hatten die Anwälte die Besetzung der Kammer gerügt. Das Landgericht hatte wegen Überlastung der Strafkammern eine Hilfsstrafkammer berufen.

Auch der Weser-Kurier

erwähnt [kurz] das Vorgehen der Staatsanwaltschaft.

Warum das angekündigte Vorgehen der beiden Verteidiger nicht 'tatsächlich' erwähnt wurde :confused:?

 

Sammler,

bei allem Respekt, den ich vor Dir habe:

Ich sagte nichts von Hinterherrasen und dein Widerspruch

ist gleich mehrfach doppelzüngig/wiedersprüchlich und gipfelt in:

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 4. Februar 2017 um 15:57:12 Uhr:

 

Dieser Alperen T. begeht ganz offensichtlich Straftaten im öffentlichen Straßenverkehr. Im Grunde wäre jedermann berechtigt, ihn vorläufig festzunehmen (§ 127 (1) StPO)

Übrigens,

der Name Tursak

ein Ergebnis deines Ermittler-Spürsinns :confused:

oder nur eine Ausdruckserfindung deines Slang :confused:?

Keine Erfindung:

Der Polizeibeamte soll vor dem Unfall,

also am gleichen Tag wie der Unfall war - neben dem Alpi bei Rotlicht an ner Ampel gestanden haben.

Als der Beamte am nächsten Tag Anzeige erstatten wollte

hat er von dem Unfall des Rasers und des getöteten Fußgängers in B-Walle erfahren.

 

Tschüss

PS:

Nun werden wir ja sehen wie lange das dauert :eek:,

in meinem persönlichen Fall war nach mehr als einem Jahr nach dem Unfall die sogenannte Hauptverhandlung/Beweisaufnahme.

Es folgten über mehr wie vier Jahre mehrere Revisionen und Verweise,

kein Bundesgericht sondern ein OLG sprach letztlich das Urteil über den Vorwurf der Fahrlässigen Tötung in zwei Fällen:

Sechs Monate Gefängnis drei Jahre zur Bewährung.

Jeder der etwas Ahnung hat und von einer Schuld aus geht wird das Urteil als Milde bezeichnen, ich jedoch nicht, denn der Umstand/Ursache war technisch, ein Materialbruch (Zeitbruch) während des Fahrens, [eine Bruchursache war mir nicht bekannt] ich konnte den folglichen Unfall nicht verhindern.

 

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 15. Februar 2017 um 13:32:15 Uhr:

Übrigens,

der Name Tursak

ein Ergebnis deines Ermittler-Spürsinns :confused:

oder nur eine Ausdruckserfindung deines Slang :confused:?

Der Typ heißt Alperen Tursak.

Etwas Kombinationsgabe und drei Klicks im Netz, mehr benötigt man nicht, um das herauszufinden.

Was 127 (1) StPO betrifft, genügt es, den Gesetzestext zu lesen.

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein"

(Prof. Dr Hagen Gülzow, HfPol VS im Jahre 1983.)

am 16. Februar 2017 um 12:05

Was hat eigentlich der vom 4-Ventiler geschilderte Unfall wegen eines Materialbruchs mit dem vom Alpi verursachten Unfall gemein?

 

Oder geht es hier nur um eine weitere Gelegenheit anderen verbal an's Bein pinkeln zu können?

am 16. Februar 2017 um 12:42

es geht darum etwas zu schreiben - egal was.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 16. Februar 2017 um 13:42:39 Uhr:

es geht darum etwas zu schreiben - egal was.

Nein

wenn ihr beide lesen könntet :confused:.

Es geht erstens darum

dass Leute die das 'gelernt' haben

wissen wie lange ein solches Verfahren andauert

ja nicht nur das, die wissen dann schon alle möglichen Umstände der Straferschwernis oder Erleichterung ggfs sogar das Urteil :rolleyes:, und da seid ihr beide nach meiner Meinung schon ganz nahe dran.

Wie gesagt,

mich interessiert dann das endgültige Urteil,

aber auch wie lange das [heutzutage] dauert - denn 1966 dauerte das sehr lange.

 

Erhebliche Unterschiede in der Verfahrenslogik ist generelles Vorgehen,

ich kenne einige Beispiele, so wurde mir 66 die Fahrerlaubnis beschlagnahmt im [Rahmen eines schwebenden Verfahrens]; in einem ähnlich gelagerten Fall eines Kollegen [bei meinem späteren Arbeitgeber], da erhielt der Unfall verursachende Kraftfahrer am selben Abend seine Fahrerlaubnis zurück, obgleich auch 'fahrlässige Tötung' angesagt war (ein entgegenkommender Streifenbeamte wurde durch den ausscherenden Tieflader getötet).

Bei einem anderen Fall hier vor Ort,

da gab es gar keine Gerichtsverhandlung wegen Delikt § 222 ,

Keinen Fahrerlaubnisentzug sondern nur eine Verwahrung welche aber auf gehoben wurde, und einen Strafbefehl mit über 4000€.

Der Berufskraftfahrer ist seit dem Vorfall erkrankt,

er leidet unter einem Neuropsychologische Syndrom oder Stigma;

diese Prob hatte ich 66 auch nur kümmerte das keinen und das Arbeitsamt verweigerte mir wegen 'Selbstverschulden' 3-Monate das Arbeitslosengeld, denn ohne Führerschein ist ein Kraftfahrer eben arbeitslos.

 

Sorry wenn ich euch Fachleute wieder gelangweilt habe :eek:.

 

Tschüss

am 16. Februar 2017 um 14:32

1966????????? Ist das Dein Ernst??????

Du hast aber schon mal am Rande mitbekommen daß sich auch die Juristerei ständig reformiert, neu definiert und wandelt? 1966 hatten zum Beispiel Frauen nicht das Recht, ohne Genehmigung Ihres Mannes einen Arbeitsplatz anzutreten. 1966 mußten ein erwachsenes Pärchen, das zusammen in einem Hotelzimmer übernachtete, verheiratet sein, sonst konnte der Hotelier wegen Kuppelei belangt werden. 1966 war Homosexualität noch strafbar.

Komm bitte nicht mit 1966 - das kannst Du knicken! Das ist pure Geschichte und hat mit der heutigen Realität nix mehr zu tun.

am 16. Februar 2017 um 16:08

1966 war ich in der dritten Klasse. Da hatte ich nur Einsen.

Jetzt habe ich mir die letzten zwei Antworten von 4-Ventiler schon zweimal durchgelesen und ich verstehe den Sinn bzw. Zusammenhang nicht...

Wurde hier was entfernt?

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 16. Februar 2017 um 14:29:01 Uhr:

 

...

...

...

Sorry wenn ich euch Fachleute wieder gelangweilt habe :eek:.

Tschüss

Spar dir dein Geschreibsel, dann musst du dich auch nicht entschuldigen.

Tschau

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