"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Januar 2017 um 22:57:00 Uhr:


Man darf nicht vergessen, dass die Terroristin nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Alpi erwartet Erwachsenenstrafrecht. Das ist ohnehin nicht vergleichbar.

Das hatte ich übrigens ausdrücklich geschrieben. Vielleicht hätte ich den Unterschied noch erklären müssen, damit man mir nicht ein "verweichtes Hirn" attestiert. Das finde ich schon ein wenig unangemessen.

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 27. Januar 2017 um 23:04:23 Uhr:


Diese 6 Jahre kommen mir im Vergleich zum Rest ziemlich hoch vor.

Der Meinung bin ich auch. Deshalb habe ich diese Strafe auch für die Aussage herangezogen, dass es durchaus Richter gibt, die mit Freiheitsstrafen umgehen können.
Das hat nichts mit einem Vergleich oder gar Gleichstellung der beiden vollkommen unterschiedlich gelagerten Taten zu tun.

Ich bin in den nunmehr 40 Dienstjahren mehrfach mit einem Messer attackiert, mit Steinen oder Holzknüppeln und Stangen beworfen und in allen erdenklichen Formen beleidigt worden.

Dass jemand dafür eine mehrjährige Haftstrafe bekommen hat, ist mir nicht erinnerlich.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 27. Januar 2017 um 23:11:13 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Januar 2017 um 22:57:00 Uhr:


Man darf nicht vergessen, dass die Terroristin nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Alpi erwartet Erwachsenenstrafrecht. Das ist ohnehin nicht vergleichbar.

Das hatte ich übrigens ausdrücklich geschrieben. Vielleicht hätte ich den Unterschied noch erklären müssen, damit man mir nicht ein "verweichtes Hirn" attestiert. Das finde ich schon ein wenig unangemessen.

Was juckt es die deutsche Eiche, wenn sich eine Sau dran reibt.

Die letzten etwas - ich sag mal "harten" Urteile - klingen für Deutschland so ungewohnt und nach "jetzt haben wir die Schnautze voll".

Vllt. erwischt auch Alpi so ein neudenkender Richter. 😉

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Zitat:

@moppedsammler schrieb am 27. Januar 2017 um 23:16:09 Uhr:



Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 27. Januar 2017 um 23:04:23 Uhr:


Diese 6 Jahre kommen mir im Vergleich zum Rest ziemlich hoch vor.

Der Meinung bin ich auch. Deshalb habe ich diese Strafe auch für die Aussage herangezogen, dass es durchaus Richter gibt, die mit Freiheitsstrafen umgehen können.
Das hat nichts mit einem Vergleich oder gar Gleichstellung der beiden vollkommen unterschiedlich gelagerten Taten zu tun.

Ich bin in den nunmehr 40 Dienstjahren mehrfach mit einem Messer attackiert, mit Steinen oder Holzknüppeln und Stangen beworfen und in allen erdenklichen Formen beleidigt worden.

Dass jemand dafür eine mehrjährige Haftstrafe bekommen hat, ist mir nicht erinnerlich.

Ich bleibe dabei. Das ist keine Affekttat. Das ist ein terroristischer Angriff und wahrscheinlich lag zwischen Leben und Tod nur eine Messerspitze. Dazu kommt die Unterstützung einer ausländischen Terrororganisation. Wenn man berücksichtigt, dass 10 Jahre Höchststrafe sind, hätte sie von mir 9 Jahre bekommen.

Moin!

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 27. Januar 2017 um 22:43:52 Uhr:


Nein, das war nicht der Tenor meines posts, am allerwenigsten habe ich das gleich gesetzt, das ist die typische Dynamik im MT-Bikertreff.
So eine Art stille Post, nur geschrieben.

Ich habe die 6 Jahre für die Terroristin als Beispiel dafür genommen, dass es auch Richter gibt, die für Jugendliche eine brauchbare Gefängnisstrafe verhängen. Der Anwalt der Salafistin war je geradezu entsetzt über das Strafmaß.

Der Rest wurde hinein interpretiert. Auch das ist -in Verbindung mit beleidigenden Äußerungen - hier mittlerweile Standard.

Ich meinte weniger deinen Beitrag, dessen Intention hatte ich verstanden. Mir ging es um die Diskussion, die sich dem anfing anzuschließen. 🙂

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Januar 2017 um 17:44:56 Uhr:


Die Eine wollte töten, der andere hatte einfach nur Pech, dass ihm ein betrunkener Rentner vors Motorrad gelaufen ist . Ich sehe da Unterschiede vor allem in der Motivation.

Bei ihm könnte man von Pech schreiben, wenn er sich an die Vorschriften (Geschwindigkeit) gehalten hätte und vorsichtig unterwegs gewesen wäre und ihm dann trotzdem jemand vors Motorrad taumelte.

Wenn man mit ca. 100 Km/h durch eine Ortschaft knallt, spielt es auch keine Rolle mehr, ob die Person die dann überfahren wurde alkoholisiert war oder nicht. Der Rentner hätte ebenso auch aufgrund einer Unterzuckerung auf die Fahrbahn taumeln können.

Pech hatte nur der Rentner, der von einem Hirnlosen auf einem Motorrad getroffen wurde!

Es ging mir um die Motivation des Täters. Bei Alpi sehe ich nicht, dass der jemanden töten wollte. Weder mit 50 noch mit 100 km/h.

Um nochmal auf die Schweiz zurückzukommen. Nach der hier gültigen "Via Secura" ist jemand, der innerorts 50 km/h zu schnell unterwegs ist, auf jeden Fall seinen Schein für mind. ein Jahr los. Ebenso kann sein Fahrzeug eingezogen werden.
Eine Haftstrafe ist auch möglich, wenn es zur Gefährdung anderer kommt.

In der Schweiz wäre Alpi auf jeden Fall seinen Schein, sein Mopped und seine Freiheit los.

Aber bis auf den Einzug des Fahrzeugs sieht auch die deutsche Rechtsprechung das vor. Den entsprechenden Paragraphen habe ich ein paar Seiten vorher nochmals aufgeführt.

Der Entzug des Moppeds wäre sowieso nur symbolischer Natur, da das Teil eh fast Schrott ist.

Brauchen wir wirklich härtere Gesetze oder sollten wir die bestehenden nicht mal konsequent anwenden?

Eine "Abschöpfung" geht auch nach deutschem Recht. Das Motorrad wurde wahrscheinlich ohnehin beschlagnahmt und sichergestellt. Aber auch die Einnahmen aus YouTube können zum Verfall erklärt und eingezogen werden.

Ich habe jemanden in der Familie, der ist mit 21 Jahren mal in die falsche Gesellschaft geraten und war am Diebstahl von 4 Luxuskarossen beteiligt. Keine Vorstrafen, keine weiteren Straftaten.

Der ist dann aus Deutschland weg, um aus dem Milieu rauszukommen. Nach 2 Jahren zurückgekehrt und hat dann innerhalb einer Woche eine Berufsausbildung begonnen und sich freiwillig bei der Polizei gemeldet und alles gestanden, trotzdem 3 Monate U-Haft wegen Fluchtgefahr.

Nach 2 Jahren dann Hauptverhandlung. 4 Jahre ohne Bewährung.

Da empfinde finde ich 6 Jahre wegen Mordversuches als recht human.

Ja, diesen Effekt gibt es tatsächlich, dass Taten wg. Geld und Sachen härter bestraft werden, als Taten gegen Leben undGGesundheit. Das ist historisch so gewachsen, weil die Fürsten mehr um ihr Vermögen fürchteten als um ihr Leben, denn sie waren gut geschützt. Aus dem gleichen Grund werden auch Steuerstraftaten relativ hart bestraft.

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 27. Januar 2017 um 23:20:48 Uhr:


Vllt. erwischt auch Alpi so ein neudenkender Richter. 😉

Na, das ist aber auch eine böse Formulierung! Dachtest Du an Neusprech von Orwell oder ist das Zufall? Mich treibt zur Zeit schon die Sorge um, daß die Methoden bestimmter Kräfte wie IS & Co. unser demokratisches System infizieren und wir ich sage mal unsere guten Sitten aufgeben und vergessen.

Gruß Michael

Orwell hat keine Zeit für mich, der ist mit Trump beschäftig 😉 😁

Im Falle vom Alpi werden werden Orwell noch IS Einfluss haben. Da bin ich mir ziemlich sicher.

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