"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
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Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 6. Januar 2017 um 18:32:15 Uhr:
Der Staatsanwalt geht von Mord aus, weil er dadurch einen Grund hat, Alp in U-Haft zu nehmen. Dadurch ist er im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen worden. Eine große Signalwirkung für einen Youtuber.
Bei einer Anklage wegen Verkersgefährdung oder Körperverletzung käme eine U-Haft nicht in Betracht.
Nicht nur der Staatsanwalt, sondern auch der Richter beim Haftprüfungstermin muss somit einen hinreichenden Tatverdacht in Richtung Mord/Totschlag gehabt haben.
Interessante Betrachtungsweise. Ich dachte allerdings bislang immer, dass U-Haft vor allem dann angezeigt ist, wenn Flucht- und/oder Verdunkelungsgefahr besteht. Wenn eine mehrjährige Haftstrafe im Raum steht, dann kann das ja durchaus ein Fluchtgrund sein.
Hier stehen mögliche Haftgründe drin, die als Grund für eine U-Haft in Frage kommen. Dazu zählen neben Mord und Totschlag auch schwere Körperverletzung und schwere Brandstiftung.
https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
Meines Erachtens hätte es die Mord-Anklage für die U-Haft nicht gebraucht.
Zitat:
Ich bleibe dabei: Drei Jahre plus/minus 6 Monate.
Sehe ich auch so.
So so, du scheinst wohl immer dir nicht schmeckende Aussagen mit Marktplätzen zu assoziieren. 🙁
Zu deiner Info: Hier ist der Bikertreff und kein Juristenforum. Hier redet man über sein persönliches Empfinden und wirft nicht mit Paragraphen um sich.
Des weiteren: Die Anklage lautet auf Mord aufgrund der Schwere des Falls. Und das nicht weil jemand bei einem normalen VU zu Tode kam, sondern weil der Täter höchst unbelehrbar und grob fahrlässig mit dem Leben anderer spielt.
Das Urteil wird nie und nimmer auf Mord ausgerichtet sein. Trotzdem finde ich die Anklage passend. Vllt. etwas wie auf'm Basar - ganz hoch ansetzten und schauen was man rausholen kann - aber vllt. die einzige Möglichkeit den Psycho ein paar Jahre hinter Gitter zu bringen.
Ich finde es schrecklich das ein "Abiturient" der zugegebenermaßen eine etwas zurückgebliebene Aussprache in den Videos darlegt, mit so wenig Vernunft und Realitätssinn im Strassenverkehr aggiert. Das Verhalten hat keinesfalls mit Immigration zutun, wohl eher mit dem schreck des vorausgegangenen Unfalls und dem Rausch der Geschwindigkeit wie man an den Videos in seinem Kanal sehen konnte!
So in der art ich verdrück mich jetzt schnell dan passiert mir nichts, was dem verhalten eines Jugendlichen wiederspiegelt.
Ich bin wirklich froh, daß Richter sich bei der Urteilsfindung an BGB, STGB, STVO etc. orientieren und nicht am "gesunden Volksempfinden".
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Jo, gäbe es keine Gerichte würde wohl manch einer kastriert durch die Gegend laufen. 🙂
Was ist jetzt aber falsch an dem Wunsch ihn ein paar Jahre hinter Gitter sehen zu wollen?
Führerschein kann man ihm ja nicht mehr abnehmen und eine Geldstrafe allein bringt gar nichts. Da würde er wohl bei seinen Fans sammeln gehen und sich den Hintern ablachen.
In seinem Alter sollte man schon die geistige Reife besitzen zwischen Recht und Unrecht unterscheiden zu können.
Zitat:
@der_kasper schrieb am 6. Januar 2017 um 16:11:19 Uhr:
Oder es beginnt eine Diskussion über 50 Seiten über das "Fehl"urteil. 🙁
Davon kannst du definitiv ausgehen. 😉
klar wird über das Urteil diskutiert!
Gut so!
Hoffentlich wird den Youtubern ihr ton bewuster!
dann kommt es zur Revision!
und dann wird er wieder entlassen....
Immer wird diskutiert.
Ich finde das auch gut.
Ich habe gehört, Wolverine steigert sich deshalb so rein, weil alpi ein YouTube Konkurrent ist und ihm die Klicks klaut.
Zitat:
@Nette Hexe schrieb am 6. Januar 2017 um 19:48:45 Uhr:
Jo, gäbe es keine Gerichte würde wohl manch einer kastriert durch die Gegend laufen. 🙂Was ist jetzt aber falsch an dem Wunsch ihn ein paar Jahre hinter Gitter sehen zu wollen?
Führerschein kann man ihm ja nicht mehr abnehmen und eine Geldstrafe allein bringt gar nichts. Da würde er wohl bei seinen Fans sammeln gehen und sich den Hintern ablachen.In seinem Alter sollte man schon die geistige Reife besitzen zwischen Recht und Unrecht unterscheiden zu können.
Sorry, aber du hast es ja selbst gesagt: Hier ist kein Gerichtssaal, sondern der Biker Treff. Deshalb: Hör bitte auf, solch einen Quatsch zu verzapfen, das tut ja in den Ohren weh beim Zuhören.
Es gibt zwischen "Geldstrafe" und "Verurteilung wegen Mord" noch allerhand Zwischenstufen, und ein Staatsanwalt, der aus Prahlerei nach dem System "Viel bringt viel" vorgeht, der hat seinen Beruf verfehlt.
Über deine peinlichen Kastrationsphantasien decke ich mal den Mantel des Schweigens, du "Biker".
Ach sampleman, ich weiss schon wegen was und wem du wieder aus deinem Rattenloch gekrochen bist.
Wisch dir mal die braune Creme aus'm Gesicht und kleb deine Eier wieder in den Schritt 🙂
Ach übrigens, diese Theorie des höher Ansetzens der Anklage wurde hier schonmal erwähnt. Von nem Mann 😁.
Ich "Biker" - was auch immer das nun heissen soll - ? Nu denn ... du Weichei.
Ach und übrigens, der einzige der andauernd über eine Verurteilung quatscht bist du. Es geht hier immer noch um die Anklage.
Und zwischen Anklage und Verurteilung liegen Monate.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 6. Januar 2017 um 09:58:30 Uhr:
Wenn der Angeklagte redet wie ein Buch hat der Anwalt versagt.
Entweder der Alpi kommt selbst jetzt noch nicht von seinem selbstdarstellerischen Tripp runter oder er hofft, durch Geständnisse den Richter milde zu stimmen.
Wenn er tatsächlich behauptet, den Unfall nicht bemerkt zu haben, entfällt der Fluchtgedanke. Dann hat er verkackt.
Kennst du eigentlich den Typ "Unbelehrbar" - da kann der Anwalt sagen was er will, der weiß es einfach besser. Und sein bisheriges Verhalten legt den Schluss nahe, dass er zu diesem Typus gehört.
Das meinte ich mit "selbstdarstellerischen Tripp".
Und warum hat dann der Anwalt versagt? Eher die früheren Erziehungsberechtigten, die ihre Berechtigung wohl nicht ausreichend ausgeübt haben.
Ein guter Anwalt sollte seinen Mandanten dahingehend beraten, dass dieser sich nicht selbst um Kopf und Kragen redet.
Ich allerdings habe in keinem Bericht von heute gelesen, dass Alpi übermässig viel geredet hat.
Das Entschuldigen gehört zum normalen Prozedere und die Behauptung den vorherigen Unfall nicht bemerkt zu haben und somit nicht auf der Flucht gewesen zu sein ist strategisch gar nicht so dumm.
Damit ist er immer noch ein Raser der jemanden getötet hat, aber nicht mehr unbedingt ein Mörder. Im Resultat für das Opfer das Gleiche, aber juristisch für ihn durchaus ein Unterschied.
Moralisch mag man das verurteilen, aber so dumm ist das auch nicht.