"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@Softail-88 schrieb am 6. Januar 2017 um 10:49:01 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 6. Januar 2017 um 09:58:30 Uhr:



Wenn er tatsächlich behauptet, den Unfall nicht bemerkt zu haben, entfällt der Fluchtgedanke. Dann hat er verkackt.

EBEN NICHT!!!Ohne Unfall keine Fahrerflucht, ohne Fahrerflucht kein Mordmerkmal, ohne Mordmerkmal kein Lebenslänglich.

😁 Ja, aus Deiner Sicht ist es eine Verbesserung für ihn. Ich bin ja nie von Mord ausgegangen.

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 6. Januar 2017 um 11:30:20 Uhr:


Das ist ja Lustig dass du dass hier erwähnst Hoinzi....
hier im Alpi fred ist es OT und gegen mich.
Im Bastelfred wo lebensgefährliche Hausbasteleien nicht hingehören hat keiner Stellung bezogen....
WEN habe ich den beleidigt?
Ein paar Seiten weiter vorne wurde ich persönlich angegriffen worden....
und? Nix....

Es dürfte ja nicht schwer zu erraten sein, wen Du mit "Beamter" und "Hilfsrichter" meinst. Soll aber hier jetzt nicht das Thema werden.

Ich habe im Bastelthread z.B. keine Stellung dazu bezogen, weil ich davon so viel verstehe wie die Kuh vom Sonntag. Ich habe von Wasserinstallationen keine Ahnung und rühre sie daher auch nicht an. Ich fange (wenn überhaupt) erst hinter einem Eckventil an, da kann man selbst als Laie nur vergleichsweise wenig Schaden anrichten.

Dass Dich hier jemand persönlich angegriffen hat ist mir nicht aufgefallen, sowas muss natürlich nicht sein. Ich hoffe, dass Du damit nicht mich meinst.

Deine Meinung ist Dir ja unbenommen und zumindest mir liegt es in der Regel fern, jemanden beleidigen zu wollen, solange er mir gegenüber nicht persönlich wird, was Du ja nicht gemacht hast.

Zitat:

@adi1204 schrieb am 6. Januar 2017 um 11:32:22 Uhr:


Nun beruhigt euch mal wieder!

Wir sind doch im Augenblick nun wirklich alle ganz ruhig und gemessen an dem, was hier sonst so manchmal los ist, ziemlich sachlich. 😉

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 6. Januar 2017 um 11:30:20 Uhr:



Was ein Autounfall in einem Kuhdorf mit diesem Fall zu tun hat erschließt sich mir nicht.
Der Realname tut auch nichts zur Sache.

Sachlich zu bleiben scheint Dir immens schwer zu fallen. Ich versuche aber gerne, Dir die Dinge zu erläutern, die sich Dir nicht erschließen. 😉

Zum "Kuhdorf": Stuttgart ist die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg mit rund 600.000 Einwohnern. Zum Vergleich: Die Große Kreisstadt Schwandorf in der Oberpfalz hat etwas über 28.000, das ist in etwa ein Zwanzigstel. Dennoch würde ich so eine Kreisstadt nicht als "Kuhdorf" bezeichnen, das wäre gegenüber ihren Bewohnern herabwürdigend.

Was hat der Verkehrsunfall in Stuttgart mit dem in Bremen (das im Übrigen weniger Einwohner hat, als das "Kuhdorf" Stuttgart) zu tun:

Auch in diesem Fall ist ein junger Mann, etwa gleichen Alters wie der Tursak mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Stadt gefahren. Aus dem Verhalten von Tursak leiten Bremer Staatsanwälte, folgt man der Medienberichterstattung, ab, dass Tursak den Tod Anderer billigend in Kauf genommen hat, woraus die auf einen bedingten Vorsatz schließen. Der PKW hat ein höheres Gefährdungspotential, als das Motorrad, da sind wir uns sicher einig.

Die Ausgangslage ist also durchaus vergleichbar.

Derartige Unfälle passieren nahezu täglich. Während die maximal ein Einspalter in der regionalen Tageszeitung sind, wird der Fall Alperen Tursak von den Medien hochgehängt, was aber allein seiner zweifelhaften Bekanntheit durch die Videos geschuldet ist. Was daran ist echt, was ist nur show, vor allem die großkotzigen Kommentare eines eher unreifen jungen Mannes, wird Thema in der Hauptverhandlung sein.

In der Tat ist der Name zweitrangig. Die Frage, wer sich aber hinter dem youtube-"Alpi" verbirgt, keinesfalls.

Der Mann ist 24 Jahre alt und Türke. Hier stellt sich die Frage nach einer gelungenen Integration. Akzeptiert er die Werte der Bundesrepublik, auch was die erforderliche Fahrerlaubnis und das Verhalten im Straßenverkehr betrifft, oder lehnt er das ab ? Es gibt einige Menschen mit Migrationshintergrund, denen deutsche Gesetze am Allerwertesten vorbeigehen. Aber auch genug Deutsche.

Wie ist der familiäre background, ist der Mann ein Außenseiter ? Tursak lebt in Bremen bei seiner Mutter (solange er nicht im Knast sitzt) Ein Maschinenbaustudium und die Ausbildung zum Sportlehrer hat er verkackt. Zwar hat er Abitur, aber ansonsten sind seine Fähigkeiten offensichtlich überschaubar.

Solche Menschen sind im allgemeinen besonders empfänglich für Claqueure, das Internet ist die Plattform, dafür muss er was bieten. Laut Verwandten sei der Tursak eher "zurückgeblieben", hier stellt sich die Frage, ob ein 24 - jähriger nicht doch unter bestimmten Umständen nach Jugendstrafrecht dran kommen kann.

Die Frage geht an Hoinzi, denn das ist der einzige Fachmann hier, ich habe nur gelernt, objektive Tatbestandsmerkmale zu erheben und den entsprechenden strafrechtlichen Vorschriften zuzuordnen.

Insgesamt - und damit empfehle ich mich hier auch wieder - würde ich empfehlen, die Ausführungen von Hoinzi genauer zu lesen. Das hat nämlich Hand und Fuß und basiert ganz offensichtlich auf profundem Wissen.

Heureka! ich kann auch googelen

und das mit verlinken übe ich noch....

Der Gerichtssaal 218 der eigentlich vorgesehen war, wurde
übrigens andererseits vergeben.
Aus diesem Grund konnten keine 30 Zuschauer teilnehmen.
Der Richter entschuldigte diesen Umstand.
Einen Unfall als Motorradfahrer nicht zu bemerken dürfte schwer erklärbar werden....

Nochmal zum Verständnis- ich denke nicht dass er als Mörder verurteilt wird.
Aber für möglich halte ich es!

Meine "Prognose" sind 8-9 Jahre.

Ein Totschlag bedarf übrigens keinen festen Willen.
Es reicht, wenn man davon ausgehen kann, dass der Geschädigte den Angriff nicht überlebt

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Ich habe in meinem Leben in verschiedenen Zusammenhängen Teilbereiche des Rechts lernen dürfen - und das reichte mir, um zu wissen, daß man als Laie ohne fundierte Rechtskenntnis keinen Fall wirklich richtig beurteilen kann. Daher konnte ich nur aufgrund meiner Lebenserfahrung und aufgrund ähnlicher Fälle eine Prognose zum Urteil, das Alpi erwarten könnte stellen. Ich erwarte eine Strafe, die noch im Bereich einer möglichen Bewährung liegt. Das ist aber streng genommen nur geraten! Darüber bin ich mir im Klaren und deshalb akzeptiere ich auch jede andere Prognose und Meinung zu diesem Fall.

Und genau an dieser Stelle hapert es beim 16-Ventiler-Ziegelstein. @Alex: Du bist kein Jurist und streitest hier in einer Tour mit juristisch gebildeten Leuten rum. Dabei kannst Du nur verlieren! Sieh es doch endlich mal ein.

Gruß Michael

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 6. Januar 2017 um 14:32:43 Uhr:



Solche Menschen sind im allgemeinen besonders empfänglich für Claqueure, das Internet ist die Plattform, dafür muss er was bieten. Laut Verwandten sei der Tursak eher "zurückgeblieben", hier stellt sich die Frage, ob ein 24 - jähriger nicht doch unter bestimmten Umständen nach Jugendstrafrecht dran kommen kann.

Nein, das Jugendstrafrecht kann grundsätzlich nur bei Minderjährigen angewandt werden. Weiterhin bei Heranwachsenden (18-20 Jahre), soweit diese in ihrer Entwicklung noch etwas verzögert sind, sprich nicht die geistige Reife eines Erwachsenen haben.

Mit 23 Jahren (zum Tatzeitpunkt) ist Alpi in jedem Fall nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln. Die geistige Reife wird im Rahmen der Schuld und damit der Strafzumessung eine Rolle spielen.

Ich glaube immer noch an +/- 4 Jahre, habe aber (wie leider alle hier) zuwenig Wissen aus dem konkreten Fall, um die Sache wirklich beurteilen zu können.

Das mit dem "zurückgeblieben" glaube ich unbesehen, wenn ich mir so die Videos ansehe, da sehe ich auch eher einen 14-jährigen Rotzlöffel, der sich für unverwundbar hält. Die Realität hat ihn hart auf den Boden der Tatsachen befördert, schade nur, dass es einen Anderen das Leben gekostet hat.

Ich bin auf das Urteil gespannt. Das Verfahren ist ja wohl bislang bis Anfang/Mitte Februar terminiert, mal sehen, wann da eine Entscheidung da ist.

Hoffentlich kehrt dann hier Ruhe ein.

Oder es beginnt eine Diskussion über 50 Seiten über das "Fehl"urteil. 🙁

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 6. Januar 2017 um 11:38:06 Uhr:



😁 Ja, aus Deiner Sicht ist es eine Verbesserung für ihn. Ich bin ja nie von Mord ausgegangen.

Das hast Du ja oft genug betont (ich glaube übrigens auch nicht an Mord). Du solltest aber langsam mal einsehen, daß der STAATSANWALT von Mord ausgeht, und daß den unsere Meinung hier herzlich wenig interessiert. Sonst wird die Sache hier nie rund. Und dann ist es eben so, daß ohne die Fahrerflucht das Mordmerkmal völlig wegfällt. Mit anderen Worten: Eigentlich eine sehr gute Verteidigungsstrategie..... Weil jetzt muß man Alpi tatsächlich NACHWEISEN daß er den Unfall bemerkt haben muß. Wenn sie das nicht können, ist der Mord endgültig vom Tisch. Dann ist es unter Umständen sogar nur eine fahrlässige Tötung und noch nicht mal Totschlag.

Jetzt wird die Sache erst richtig spannend!!!!! Über irgendwelche Prognosen lass ich mich nicht aus. Meiner Meinung nach ist jetzt tatsächlich von Bewährung bis Lebenslänglich alles drin....

Moin!

Und das wäre schlimm weil...? Geht dadurch Platz für was anderes im Internet verloren? Wenn mich ein Thema nicht interessiert, lese ich es nicht und beteilige mich nicht und gut ist. Ich weiß nicht, was die Leute für ein Problem mit Themen haben, an denen sie kein Interesse haben - es geht dadurch ja nichts anderes verloren.

Ab davon: Ich finde die Diskussion ja irgendwie erfrischend, aber auch irgendwie "traurig", da es mich hier und da immer wieder mal vor Augen führt, wie sehr "unser" Berufsstand teilweise vom Empfinden der Leute entfernt ist, gleichzeitig aber auch, wie wenig Abstraktionsvermögen manchmal herrscht.
Das ist auch der Grund, warum ich mich grundsätzlich nicht mehr an juristischen Diskussionen im Internet beteilige (und daher bisher auch keine Einschätzung bzw. Prognose zu "Alpi" abgegeben habe). Es schließen sich Diskussionen mit Leuten an, die teilweise durchaus ein halbwegs gesundes Rechtsverständnis (rechts-technisch betrachtet) haben, aber viel häufiger wird "aus dem Bauch heraus" "argumentiert" und man muss sich - nach Jahren des Studium, Kampf durch (Staats-)Examen etc. - auch noch belehren lassen, warum man selbst und warum die berufsständigen Kollegen alle keine Ahnung haben. Dafür ist mir meine (Lebens-)Zeit einfach zu schade. Hinzu kommt ja auch noch, dass ich selbst als Jurist, eben weiß, dass ich schlicht seit Ewigkeiten nichts mehr mit Strafrecht zu tun gehabt habe und schon deswegen nicht unbedingt auch in der tagesaktuellen, aber auch in der gängigen Rechtsprechung zu bestimmten Themen drin bin und mir daher trotz des Titels nicht herausnehme, eine hinreichend qualifizierte Einschätzung zu erlauben - da haben Nicht-Juristen offensichtlich weniger Probleme mit. 😉

Eine persönliche Meinung(!) über ein "gerechtes" Strafmaß zu haben, ist das Eine. Etwas vollkommen anderes ist es, sich bar jeder Sachkenntnis, basierend auf ein wenig Google-Erfahrung, eine juristisch vermeintlich fundierte Expertise herausnehmen zu wollen.

Aber dennoch verfolge ich mit Spaß und Freud die Diskussion - und solange hier niemand persönlich wird, ist doch alles gut.

In diesem Sinne ein schönes Wochenende! :-)

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 6. Januar 2017 um 14:32:43 Uhr:


Der Mann ist 24 Jahre alt und Türke. Hier stellt sich die Frage nach einer gelungenen Integration. Akzeptiert er die Werte der Bundesrepublik, auch was die erforderliche Fahrerlaubnis und das Verhalten im Straßenverkehr betrifft, oder lehnt er das ab ? Es gibt einige Menschen mit Migrationshintergrund, denen deutsche Gesetze am Allerwertesten vorbeigehen. Aber auch genug Deutsche.

Wieso stellt sich bei dem Mann die Frage nach dem Erfolgsgrad seiner Integration? Du schreibst es selbst: Es gibt auch genügend Vollspacken ohne Migrationshintergrund, die in ihrem Leben nix auf die Reihe kriegen und das im Straßenverkehr durch asoziales Verhalten zu kompensieren trachten.

Der - von dem User dessen Namen ich nicht ausschreiben kann - angesprochene Fall http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/3527214 hat mit Alpi soviel zu tun wie die ISIS mit Mutter Theresa.

Einen ganz "normalen" VU mit einem profilierungssüchtigen, minderbemittelten und vorsätzlich handelnden Alpi zu vergleichen ... unpassend.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 6. Januar 2017 um 17:24:15 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 6. Januar 2017 um 11:38:06 Uhr:



😁 Ja, aus Deiner Sicht ist es eine Verbesserung für ihn. Ich bin ja nie von Mord ausgegangen.

Das hast Du ja oft genug betont (ich glaube übrigens auch nicht an Mord). Du solltest aber langsam mal einsehen, daß der STAATSANWALT von Mord ausgeht, und daß den unsere Meinung hier herzlich wenig interessiert. Sonst wird die Sache hier nie rund. Und dann ist es eben so, daß ohne die Fahrerflucht das Mordmerkmal völlig wegfällt. Mit anderen Worten: Eigentlich eine sehr gute Verteidigungsstrategie..... Weil jetzt muß man Alpi tatsächlich NACHWEISEN daß er den Unfall bemerkt haben muß. Wenn sie das nicht können, ist der Mord endgültig vom Tisch. Dann ist es unter Umständen sogar nur eine fahrlässige Tötung und noch nicht mal Totschlag.

Jetzt wird die Sache erst richtig spannend!!!!! Über irgendwelche Prognosen lass ich mich nicht aus. Meiner Meinung nach ist jetzt tatsächlich von Bewährung bis Lebenslänglich alles drin....

Der Staatsanwalt geht von Mord aus, weil er dadurch einen Grund hat, Alp in U-Haft zu nehmen. Dadurch ist er im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen worden. Eine große Signalwirkung für einen Youtuber.
Bei einer Anklage wegen Verkersgefährdung oder Körperverletzung käme eine U-Haft nicht in Betracht.
Nicht nur der Staatsanwalt, sondern auch der Richter beimmHaftprüfungstermin muss somit einen hinreichenden Tatverdacht in Richtung Mord/Totschlag gehabt haben.
Ich bleibe dabei: Drei Jahre plus/minus 6 Monate.

Die Anklage auf Mord finde ich aufgrund der Rücksichtslosigkeit, Risikobereitschaft und der ganzen "scheiss egal Haltung" des Typen passend.
Ich glaube kaum dass er bei einer Geld- oder Bewährungsstrafe damit aufhören würde.

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 6. Januar 2017 um 18:43:57 Uhr:


Ich glaube kaum dass er bei einer Geld- oder Bewährungsstrafe damit aufhören würde.

Bewährungsstrafen werden von bestimmten Tätergruppen als Freispruch betrachtet.

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 6. Januar 2017 um 18:43:57 Uhr:


Die Anklage auf Mord finde ich aufgrund der Rücksichtslosigkeit, Risikobereitschaft und der ganzen "scheiss egal Haltung" des Typen passend.

Das ist aber ein typischer "Volksentrüstungsstandpunkt", der perfekt illustriert, warum in zivilisierten Gesellschaften Recht in Gerichtssälen gesprochen wird und nicht auf Marktplätzen.

Arschloch sein alleine rechtfertigt keine Mordanklage. Wäre es anders, wäre es morgens spürbar leerer in der U-Bahn.

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