"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung hat der Typ einen riesigen Hau. Oder nicht alle Latten am Zaun, oder nicht alle Tassen im Schrank ... und ohne MPU wird er auch keine Fahrerlaubnis mehr bekommen.
Andererseits ... wenn es stimmt,dass er Abi hat und allgemein nicht ganz blöde ist, und genug Bedenkzeit wird er bekommen - nutzt er vielleicht die Zeit, ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft zu werden.
Am Anfang schrieb ich schon mal etwas über "labeling approach". Menschen werden im Knast erst zu Kriminellen gemacht. Da lernt man die entsprechenden Leute kennen.
Ob Knast immer hilfreich ist - darüber kann man streiten.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 6. Januar 2017 um 21:19:29 Uhr:


Ich allerdings habe in keinem Bericht von heute gelesen, dass Alpi übermässig viel geredet hat.

Das hat er schon in seinen Videos bei Youtube getan und davon kann sich jeder Interessierte überzeugen.

Der Typ ist ein grosses Kind, das anscheinend Computerspiele und Realität nicht unterscheiden kann. Wie der tdibiker geschrieben hat, gibt es sehr beliebte Youtuber, die exakt im gleichen Stil Computergames spielen und kommentieren. Der hat das nun in echt gemacht.

Youtuber wie "Gronkh" dürften ein Vorbild für Alpi gewesen sein:
https://www.youtube.com/watch?v=cwQ0obpz1n8
Der hat sogar eine ähnliche Stimme.
Nur zerlegt der virtuelle Monster und ist kein selbstherrliches Arschloch.

Aus 20 Jahren Erfahrung mit Korruptionsstraftaten, Vorteilsname, Bestechlichkeit, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung u.s.w. - also den Tätern, denen eine gewisse Intelligenz nachgesagt wird - kann ich sagen, dass die Täter, die die Aussage verweigern letztendlich besser wegkommen, als die Täter, die aussagen.
Und wie das überall ist, es gibt Licht und Schatten. Sowohl bei Rechtsanwälten als auch bei Staatsanwälten.

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Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 6. Januar 2017 um 21:19:29 Uhr:


Ein guter Anwalt sollte seinen Mandanten dahingehend beraten, dass dieser sich nicht selbst um Kopf und Kragen redet.

Stimmt, und ein "guter" Angeklagter hört auf seinen Anwalt. Machen nur nicht alle.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Januar 2017 um 21:34:05 Uhr:



Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 6. Januar 2017 um 21:19:29 Uhr:


Ich allerdings habe in keinem Bericht von heute gelesen, dass Alpi übermässig viel geredet hat.

Das hat er schon in seinen Videos bei Youtube getan und davon kann sich jeder Interessierte überzeugen.

Da redet er ohne Punkt und Komma und meistens auch ohne grossen Verstand. Aber vor Gericht war das nicht unbedingt übermässig. Das wurde hier aber so angedeutet.

K2 kann aber gut recht haben, wenn er sagt, dass Alpi lieber schweigen sollte. Sein Rechtsanwalt kann auch für ihn reden. Das wird er besser können und er wird sogar dafür bezahlt.

Ich würde dann mal ALLE emotional übermäßig involvierten Diskutanten herzlich darum bitten, sich auf sachlich-freundliche Beiträge zu beschränken. Ich kann auch durchaus actio et reactio differenzieren und bewerten - die Angesprochenen werden wissen, wen ich meine!

Das Das man sich nicht auf Rechtsanwälte und ihre Fachmeinung verlassen kann
Beweißt Hoenig in Berlin die sind sowas von daneben gelegen - innerhalb kurzer Zeit aus der U-haft entlassen?
das war es ja wohl dann doch nicht.
Alpi sitzt immer noch
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass sich das jetzt noch bis zur Urteilsverkündung ändern wird!

U-Haft wird auf die Haftstrafe angerechnet. Wenn er jetzt schon sitzt, ist er eher wieder draußen.

Wie wird dass dann angerechnet, wenn er eine Bewährungs- oder gar nur eine Geldstrafe bekommt?

Kenne mich da nicht richtig aus....

Insgesamt glaube ich hier, bei allen Differenzen, auch einen Konsens herauslesen zu können. So ziemlich alle scheinen sich einig zu sein, dass es wünschenswert wäre, wenn für einen sehr langen Zeitraum aus "Alpi fährt" "Alpi läuft" wird.
Immerhin.

Oder: Alpi "sitzt". 😁

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 7. Januar 2017 um 12:06:17 Uhr:


Wie wird dass dann angerechnet, wenn er eine Bewährungs- oder gar nur eine Geldstrafe bekommt?

Kenne mich da nicht richtig aus....

Bewährungsstrafe ist ja Haftstrafe. Sie wird nur zur Bewährung ausgesetzt. Die Anrechnung bleibt. Die Bewährungszeit kann davon unabhängig festgesetzt werden. Also z.B. zwei Jahre auf Bewährung, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Wenn er von den zwei Jahren schon 6 Monate in U-Haft war, verringert sich die Zeit um eben diese 6Monate.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 7. Januar 2017 um 12:19:02 Uhr:



Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 7. Januar 2017 um 12:06:17 Uhr:


Wie wird dass dann angerechnet, wenn er eine Bewährungs- oder gar nur eine Geldstrafe bekommt?

Kenne mich da nicht richtig aus....

Bewährungsstrafe ist ja Haftstrafe. Sie wird nur zur Bewährung ausgesetzt. Die Anrechnung bleibt. Die Bewährungszeit kann davon unabhängig festgesetzt werden. Also z.B. zwei Jahre auf Bewährung, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Wenn er von den zwei Jahren schon 6 Monate in U-Haft war, verringert sich die Zeit um eben diese 6Monate.

Er bewährt sich also in der Untersuchungshaft....
Das wäre doch eine Maßnahme!

Zitat:

@ka-ruffi schrieb am 7. Januar 2017 um 12:08:38 Uhr:


Insgesamt glaube ich hier, bei allen Differenzen, auch einen Konsens herauslesen zu können. So ziemlich alle scheinen sich einig zu sein, dass es wünschenswert wäre, wenn für einen sehr langen Zeitraum aus "Alpi fährt" "Alpi läuft" wird.
Immerhin.

Ich kann mich hier an keinen erinnern, der Partei für Alpi ergriffen hätte. Es sind ja im Augenblick nur Volljährige hier unterwegs.

Ich vermute ja, dass mindestens 80% seiner Fans minderjährig sind. 😉

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