"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Ein Professor sagte mal, dass er nur mit Leuten diskutiert, die das gleiche Bildungsniveau und das gleiche Wissen zu einem Thema haben. Alles andere würde Frontalunterricht sein.
Ich fand das damals zum Kotzen überheblich. Heute verstehe ich ihn.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 5. Januar 2017 um 20:30:48 Uhr:
Für einen Mord fehlt es immer noch an der Vertuschung einer Straftat. Dazu hätte Alpi den Fußgänger umfahren müssen, um eine Straftat zu verdecken. Wie hätte ihm der Tod des Fußgängers in Hinblick auf die Unfallflucht denn helfen sollen? Der Rentner wusste doch von dem Unfall vorher gar nichts.Eine Tötung, um ein Verbrechen zu vertuschen, gab es hier nicht. Hat K2 ja nun auch schon mehrfach zutreffend geschrieben.
Nein, aber es gab eine Tötung bei dem Versuch, ein Verbrechen zu vertuschen. Und laut dem zuständigen Staatsanwalt reicht das.
Übrigens, K2: Meinst Du mit dem "Frontalunterricht" und dem "Bildungsniveau" uns oder meinst Du den Staatsanwalt und den Richter des Verfahrens? Letzterer hat schließlich die Klage angenommen, also hält er sie auch nicht für total aus der Luft gegriffen. Glaubst Du, Du kennst Dich im Juristischen besser aus als die beiden? Da würde ich Dich gerne auf Deinen vorletzten Satz hinweisen.
Auch wenn Du es nicht glaubst, es gibt hier einige, die die Mordanklage zumindest nachvollziehen können. Ich würde die nicht pauschal diskreditieren, nur weil Du eine andere Meinung hast. Der letzte unfehlbare Mensch sitzt derzeit im Vatikan, und sogar bei dem hab ich meine Zweifel......
Es gibt so viele Anklagen, die mit einem anderen Ergebnis ausgeurteilt werden als angeklagt wurde, da kann man nicht viel draus herleiten.
Damit ein Gericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens ablehnt muss schon viel im Argen liegen.
Ich diskreditiere hier doch niemand. Es ist alleine Alex, der jedem, der nicht seiner Meinung ist, unterstellt, einfach zu doof zu sein, es endlich zu verstehen.
Und im Gegensatz zu Alex bin ich vom Fach, wenn auch kein Strafverteidiger. Und K2 hat, so wie ich das sehe, in Jura auch mehr als ein Semester gehört.
Natürlich kann man hier auch eine andere Meinung vertreten, tut die StA in Bremen ja offensichtlich, trotzdem halte ich das für verfehlt. Hier will man ein Zeichen setzen, aber das wird spätestens in der Revision gekippt. Wobei ich schon nicht glaube, dass das LG den Mordvorwurf durchwinkt. In gut vier Wochen werden wir es wissen.
Und sorry, so wie Alex im Bastelthread bei den Klempnerarbeiten auf die Kacke gehauen hat muss er hier ähnliches einfach ertragen. 😉
Zitat:
@hoinzi schrieb am 5. Januar 2017 um 21:14:40 Uhr:
Damit ein Gericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens ablehnt muss schon viel im Argen liegen.
Genau das behauptet ihr gerade! Anscheinend kann ja jeder Depp ganz klar sehen, daß die Anklage falsch ist.
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Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 21:04:19 Uhr:
Ein Professor sagte mal, dass er nur mit Leuten diskutiert, die das gleiche Bildungsniveau und das gleiche Wissen zu einem Thema haben. Alles andere würde Frontalunterricht sein.
Ich fand das damals zum Kotzen überheblich. Heute verstehe ich ihn.
Das Problem ist, ich möchte mich nicht selbst zu ewigem Stillschweigen verdammen....😁😁
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 5. Januar 2017 um 21:16:00 Uhr:
Zitat:
@hoinzi schrieb am 5. Januar 2017 um 21:14:40 Uhr:
Damit ein Gericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens ablehnt muss schon viel im Argen liegen.
Genau das behauptet ihr gerade! Anscheinend kann ja jeder Depp ganz klar sehen, daß die Anklage falsch ist.
Tatsache ist ja zunächst einmal, dass keiner hier die Anklage geschweige denn die Aktenlage kennt. Aus dem heraus, was in den Medien steht halte ich eine Mordanklage immer noch für abwegig.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 5. Januar 2017 um 21:25:43 Uhr:
Tatsache ist ja zunächst einmal, dass keiner hier die Anklage geschweige denn die Aktenlage kennt.
Ja, ich denke, in diesem Punkt sind wir uns
alleeinig. 😉
Das "Lego-Video" erinnert mich sehr stark an die Videos der Gamer (z.B. Minecraft), die sich mein Enkel stundenlang auf seinem Tablet anguckt. Lauter durchgeknallte junge Showmaster eigener Gnaden, die dauernd extrem euphorisch und aufgedreht wie Speedy Gonzalez die Heldentaten ihrer Avatare kommentieren. Die Kids stehen total darauf, in ein paar Jahren wird das Mainstream... da hat Alpi, mit derselben Sprache, dem selben Tonfall dieser Gamerstars, seine Show abgezogen, die physikalische Realität mit dem Bildschirm verwechselt, statt Zombies jagt er "6er BMWs" und "Audi TTs". Kamera und Mikrofon sind von erster Qualität. Realitätsverlust ist eindeutig, trotzdem ist er meiner Meinung nach schuldfähig. Aber wie bereits gesagt, ich bin da nicht kompetent, da sollen die Richter richten.
Ich habe immer vor den Kameras gewarnt. Man kann nicht gleichzeitig Entertainer sein und sicher fahren.
Denn was die Fans wollen, sind spektakuläre Szenen, beinahe-Unfälle mit "HOOOOHOOOO war das knapp" und jeder Menge Lachtiraden, bis hin zum Crash mit Feuerball....
....und weiter geht's mit dem nächsten Leben, auf ins nächste Niveau.
Im Prinzip ist Alpi eigentlich nichts weiter als ein Trittbrettfahrer auf der Ghostrider-Schiene...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Januar 2017 um 22:02:28 Uhr:
Im Prinzip ist Alpi ...
... der zur Tatzeit 24 - jährige türkische Staatsangehörige Alperen Tursak, der nach 2 gescheiterten Berufsanläufen auf diese Weise mit Videos riskanter Fahrten um Anerkennung und Bewunderung heischte.
Dabei ist er ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, mit einer ZX10R durch Bremen gerast, hat einen PKW beschädigt und kurz darauf einen angetrunkenen Rentner angefahren und tödlich verletzt.
Das beinhaltet Verstösse nach der StVO, nach 21 StVG, 142 und 222 StGB.
Das sind die bekannten Fakten.
Für 212 StGB muss ein Vorsatz nachgewiesen werden, für 211 dazu noch ein Qualifikationsmerkmal
Auch 227 bedingt zunächst einen 223, den kann man auch nur vorsätzlich begehen.
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 5. Januar 2017 um 19:42:38 Uhr:
Hier ist das "Lego"-Video (ab ca. 4:50):
https://www.youtube.com/watch?v=kdTGWt4N1dYEr knallt da an einem Fussgänger vorbei, der sich erschreckt und stehen bleibt. Anschliessend lässt er sich darüber aus, wie toll er die Situation gemeistert hat und wie blöd der Fussgänger ist. Danach belehrt seine Zuschauer, dass das nur Könner retten können.
Eine Tötungsabsicht kann man daraus eigentlich nicht ableiten, sondern nur, dass er hoffnungslos sein Talent überschätzt und die Situation vollkommen falsch einordnet. Auch wenn sein blödes Gerede kaum zu ertragen ist, einfach mal ganz anhören. Das sagt viel über seinen Charakter aus.
Danke für den Link und die Aufklärung.
Der Typ ist ein Unsympath allererster Güte.
"Youtuber" ist aktuell eine Berufsbezeichnung. Da gibt es tatsächlich eine wachsende Gruppe von Menschen, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Leider gibt es so gut wie keine Kontrolle der Inhalte seitens youtube, solange kein harter Sex drin vorkommt.
Ich bin mal gespannt, ob youtube als "Hehler" für Filme mit Straftaten, die extra dafür begangen werden, um von youtube Geld für Klicks zu bekommen, Thema in diesem Prozess wird.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:13:37 Uhr:
Wenn man mit einem Motorrad flüchtet, kann es eben nicht egal sein, ob man einen Unfall baut. Man nimmt eben keinen Unfall und damit den Tod eines anderen Menschen in Kauf, weil das dem Fluchtgedanken widerspricht. Als Motorradfahrer weiß man genau, wenn ich was umfahre, ist die Flucht beendet. Dieses "billigend in Kauf nehmen" ist mit den Ziel der Unfallflucht unvereinbar, denn jedes Hindernis beendet die Flucht.
Nach seinem Bagatellunfall hat er den Unfallort verlassen, womit wir ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort haben. Durch die Wahl einer hohen Geschwindigkeit beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort war ihm bewusst, dass jemand zu Schaden kommen könnte. Er hat es billigend in Kauf genommen, es war ihm gleichgültig, dass sein Entfernen vom Unfallort durch einen erneuten Unfall endet und Dritte verletzt oder getötet werden (Eventualvorsatz ?).
Das widerspricht dem Fluchtgedanken.
Einen Fluchtgedanken verfolgen und zugleich einen schweren Unfall in Kauf nehmen - das geht nicht.
Du hättest 100% Recht wenn:
1. nicht das Video wäre in dem er gemeint hat - der steht wie ein Reh da - der wäre Tot gewesen - und er?
2. er nicht eine Geschweindigkeit gewählt hätte die einen Unfall immer übel ausgehen lässt
3. nicht die Anklage erstellt worden wäre
4- die Anklage zu gelassen hätte
wenn K2 mal auf die Argument eingehen würde anstelle ständig zu sagen, dass ständig das selbe gesagt wird.
(ein Treppenwitz!)
Das zitieren von Paragraphen hat nicht wirklich zum Thema weitergeholfen.
Zumindest meiner Meinung nach.
Der Fluchtgedanke ist nicht immer rationell!
Was er aber immer ist, umkehrbar!
Er hat beschlossen dass durchzuziehen.
Ich habe nie behauptet, dass Alpi den Mord geplant hat!
Alpi hat aber bewusst in Kauf genommen andere zu Schaden kommen.
Jetzt ist ein Mensch tot...
Egal wie oft K2 sagt das ist alles Quatsch- die Anklage wurde zugelassen! das ist und bleibt ein Fakt!
Ich habe auch kein Interesse dass er nach Mord verurteilt wird.
Nur eine fahrlässige Tötung mit Todesfolge und Bestrafung im unteren Bereich wird es sicher auch nicht.
Sonst hätte er schon aus der U-Haft entlassen werden können!