"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Totschlag beinhaltet auch eine Tötungsabsicht. Die ist m.M. nach nicht gegeben. Es wird Körperverletzung mit Todesfolge werden.

Ich denke es wird eine Ordungswiedrigkeit wegen dem fehlendem: Helmaufklebers erfolgen....

Vielleicht sollte man das Gericht und die erste Instanz abwarten...

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 11:01:33 Uhr:


Vielleicht sollte man das Gericht und die erste Instanz abwarten...

Au ja. Dafür wäre ich sehr. 😁

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:



Und da wird mir erklärt, dass der Mensch nicht über die Möglichkeit seines eigenen Ablebens gerechnet hat!
Er hat sich aufgespielt als Herr über Leben und tot.

Das halte ich für zu hoch gehängt. Ich glaube vielmehr, dass er überhaupt nicht überblickt hat, dass eine solche Kollision auch für ihn potentiell tödlich sein könnte. Wenn ich mir die Sprüche so anhöre hält der sich auf dem Motorrad für weitgehend unverwundbar. Eine klassische Fehleinschätzung eines unreifen Chrarakters.

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 10:41:44 Uhr:


Totschlag beinhaltet auch eine Tötungsabsicht. Die ist m.M. nach nicht gegeben. Es wird Körperverletzung mit Todesfolge werden.

Da sieht der Gesetzgeber ein Strafmaß von mindestens drei Jahren vor, Bewährung geht da also schon mal nicht. Es gibt allerdings auch den minderschweren Fall, der dann gegeben ist, ich zitiere mal aus dem Netz: "Ein solcher Fall liegt z.B. vor, wenn das Opfer den Täter provoziert hat oder wenn das Tatgeschehen in gewisser Hinsicht wie ein Unglücksfall anzusehen ist oder bei Mitverschulden des Tatopfers in einer wechselseitig eskalierenden Situation." Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es um diesen Punkt heftigen Streit geben wird. Vermutlich wird die Verteidigung damit argumentieren, dass der überfahrene Rentner sich ja selbst nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat, was eine bewusste Tötungsabsicht des Täters unwahrscheinlicher macht. Bei minderschweren Fällen gibt es ab ein Jahr aufwärts, das könnte man also theoretisch noch zur Bewährung aussetzen. Allerdings werden "Alpi" ja noch andere Straftaten zur Last gelegt.

Ich wage mal eine Prognose: 3 bis 4 Jahre ohne Bewährung, bei guter Führung ist er nach 2,5 Jahren wieder draußen. Es mag sein, dass Volkes Seele und auch der Staatsanwalt gern mehr hätten. Das ist aber für einen Richter eher nebensächlich, was die wollen.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:13:37 Uhr:



Das ist eben zu kurz gesprungen ...

Gibt es dafür eine Norm, falls ja, dann bitte hier verlinken.
Oder ist das (nur) deine persönliche Auslegung?

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:30:52 Uhr:


Man muss Alfi nachweisen, dass er so gehandelt hat, ansonsten gilt in dubio pro reo.

Nein, eben nicht. Es reicht völlig, daß er in KAUF genommen hat, daß durch sein Handeln ein Mensch stirbt. Genau darum geht es doch bei der Anklage. Ich sag es nochmal:NIEMAND geht davon aus, daß er den Rentner absichtlich umgefahren hat, um fliehen zu können. Aber Fakt ist, er hat auf seiner Fahrerflucht einen Menschen getötet, und das ist - zumindest laut Staatsanwalt - Mord. Er hat durch seine Raserei riskiert, daß ein Mensch stirbt - also eine Tötung zur Vertuschung einer Straftat. Daß der Rentner tot ist, ist Tatsache, das muß man nicht nachweisen. Und da ist es egal ob er das wollte oder nicht. Daß er selbst dabei verletzt wurde ist sein Pech, das dürfte in diesem Fall nichts ausmachen.

Ich glaub übrigens auch nicht, daß der Staatsanwalt damit durchkommt, aber die Wege, wie er auf diesen Schluß kam, sind für mich logisch und nachvollziehbar.

Wir (und andere ) würden nicht seitenweise darüber diskutieren wenn es ein einfacher Fall wäre. Genau daß es als Mord eingestuft wurde macht den Fall einzigartig und neu. Und er dürfte nicht nur Signalwirkung für die Raser haben - er dürfte auch als Musterprozeß für viele folgende Gerichtsverfahren dienen. Deshalb gehe ich davon aus, daß das durch alle Instanzen geht. Das geht noch jahrelang weiter.

Ach übrigens: Totschlag beinhaltet KEINE Tötungsabsicht, genau das ist der Unterschied zu Mord. In den USA sieht man das übrigens ganz anders.

Ich glaube, dass sogar k2 (!!!) weiß, dass er Unsinn redet!
Nehmen wir den Attentäter von Berlin und lassen wir den Mord an den polnischen Faherer mal weg.
Dann könnte man ja auch sagen, dass die Tat nur einKörperverletzung mit Todesfolge ist.
Oder glaubt jemand, dass der Täter wusste dass er Hr. schmidt ermordet.
Dieser Beweis wird nicht gelingen.

Es reicht, wenn er billigend in Kauf nimmt andere zu töten,
um seine Flucht gelingen zu lassen....

PS keine Diskussion bitte wegen dem Attentat!
Ich will nur beweisen dass Mord viel leichter geht wie nur mit geplanter wissentlicher Tat

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 17:36:46 Uhr:


Ich glaube, dass sogar k2 (!!!) weiß, dass er Unsinn redet!
Nehmen wir den Attentäter von Berlin und lassen wir den Mord an den polnischen Faherer mal weg.
Dann könnte man ja auch sagen, dass die Tat nur einKörperverletzung mit Todesfolge ist.
Oder glaubt jemand, dass der Täter wusste dass er Hr. schmidt ermordet.
Dieser Beweis wird nicht gelingen.

Es reicht, wenn er billigend in Kauf nimmt andere zu töten,
um seine Flucht gelingen zu lassen....

PS keine Diskussion bitte wegen dem Attentat!
Ich will nur beweisen dass Mord viel leichter geht wie nur mit geplanter wissentlicher Tat

Das, was Du da von Dir gibst, ist von vorne bis hinten Kacke.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 5. Januar 2017 um 16:23:38 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:30:52 Uhr:


Man muss Alfi nachweisen, dass er so gehandelt hat, ansonsten gilt in dubio pro reo.

Nein, eben nicht. Es reicht völlig, daß er in KAUF genommen hat, daß durch sein Handeln ein Mensch stirbt. Genau darum geht es doch bei der Anklage. Ich sag es nochmal:NIEMAND geht davon aus, daß er den Rentner absichtlich umgefahren hat, um fliehen zu können. Aber Fakt ist, er hat auf seiner Fahrerflucht einen Menschen getötet, und das ist - zumindest laut Staatsanwalt - Mord. Er hat durch seine Raserei riskiert, daß ein Mensch stirbt - also eine Tötung zur Vertuschung einer Straftat. Daß der Rentner tot ist, ist Tatsache, das muß man nicht nachweisen. Und da ist es egal ob er das wollte oder nicht. Daß er selbst dabei verletzt wurde ist sein Pech, das dürfte in diesem Fall nichts ausmachen.

Ich glaub übrigens auch nicht, daß der Staatsanwalt damit durchkommt, aber die Wege, wie er auf diesen Schluß kam, sind für mich logisch und nachvollziehbar.

Wir (und andere ) würden nicht seitenweise darüber diskutieren wenn es ein einfacher Fall wäre. Genau daß es als Mord eingestuft wurde macht den Fall einzigartig und neu. Und er dürfte nicht nur Signalwirkung für die Raser haben - er dürfte auch als Musterprozeß für viele folgende Gerichtsverfahren dienen. Deshalb gehe ich davon aus, daß das durch alle Instanzen geht. Das geht noch jahrelang weiter.

Ach übrigens: Totschlag beinhaltet KEINE Tötungsabsicht, genau das ist der Unterschied zu Mord. In den USA sieht man das übrigens ganz anders.

Dein Fehler ist, das Du ihm UNTERSTELLST, dass er den Tod in Kauf genommen hat. Das musst Du ihm aber beweisen. Wenn es eine andere mögliche alternative des Tatverlaufs gibt und damit Zweifel an der Tat bestehen, ist die mildere Variante "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten - anzunehmen. Und dann bleibt nur noch Körperverletzung.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 18:26:38 Uhr:



Dein Fehler ist, das Du ihm UNTERSTELLST, dass er den Tod in Kauf genommen hat. Das musst Du ihm aber beweisen. Wenn es eine andere mögliche alternative des Tatverlaufs gibt ...

Also, wenn einer mit über 100 km/h durch eine Stadt braust, dann nimmt er den Tod eines anderen in Kauf. Ansonsten wäre er nicht zurechnungsfähig. Das wäre dann in der Tat eine andere Sache - das ist er aber nicht. Es gibt gewisse Dinge im Leben, die zu einem normalen Wissen gehören. Sonst könnte ich auch mit einem Baseballschläger den Kopf eines anderen zertrümmern und behaupten, ich hätte nicht gewußt das der andere davon sterben kann. Irgendwo hat vor Gericht sogar die Dummheit ihre Grenzen. Da müssen die dem gar nichts nachweisen. Das ist einfach so! Da muß ich dem auch nix unterstellen.

Und selbst wenn: Den Beweis hat Alpi selber abgeliefert mit seinem Lego-Vergleich. Er wußte ganz genau, daß ein Mensch stirbt, wenn er mit Ü100 in ihn reinbrettert. Da hast Du Deinen Beweis.... 😉

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 5. Januar 2017 um 19:15:43 Uhr:


[Irgendwo hat vor Gericht sogar die Dummheit ihre Grenzen. Da müssen die dem gar nichts nachweisen. Das ist einfach so! Da muß ich dem auch nix unterstellen.

Dafür gibt es sogar ein Rechtskonstrukt - nennt sich

Anscheinsbeweis

.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 5. Januar 2017 um 08:18:06 Uhr:


Ich flieg hier ja meist nur mal drüber, in Hoffnung auf Fakten... 😉

Aber eine Frage hätte ich:
Den Begriff "Lego-Video" hab ich hier schon öfter wahrgenommen. Was hat es damit auf sich?
Gibt's da einen Link?

Hier ist das "Lego"-Video (ab ca. 4:50):
https://www.youtube.com/watch?v=kdTGWt4N1dY

Er knallt da an einem Fussgänger vorbei, der sich erschreckt und stehen bleibt. Anschliessend lässt er sich darüber aus, wie toll er die Situation gemeistert hat und wie blöd der Fussgänger ist. Danach belehrt seine Zuschauer, dass das nur Könner retten können.
Eine Tötungsabsicht kann man daraus eigentlich nicht ableiten, sondern nur, dass er hoffnungslos sein Talent überschätzt und die Situation vollkommen falsch einordnet. Auch wenn sein blödes Gerede kaum zu ertragen ist, einfach mal ganz anhören. Das sagt viel über seinen Charakter aus.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. Januar 2017 um 19:28:02 Uhr:



Zitat:

@Softail-88 schrieb am 5. Januar 2017 um 19:15:43 Uhr:


[Irgendwo hat vor Gericht sogar die Dummheit ihre Grenzen. Da müssen die dem gar nichts nachweisen. Das ist einfach so! Da muß ich dem auch nix unterstellen.

Dafür gibt es sogar ein Rechtskonstrukt - nennt sich Anscheinsbeweis.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Das ist Zivilrecht. Und da gilt die Wahrheitspflicht. Kannste hier nicht nehmen.
Ganz im Gegenteil - bis zur Rechtskraft des Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. Januar 2017 um 19:28:02 Uhr:



Zitat:

@Softail-88 schrieb am 5. Januar 2017 um 19:15:43 Uhr:


[Irgendwo hat vor Gericht sogar die Dummheit ihre Grenzen. Da müssen die dem gar nichts nachweisen. Das ist einfach so! Da muß ich dem auch nix unterstellen.

Dafür gibt es sogar ein Rechtskonstrukt - nennt sich Anscheinsbeweis.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Aber nicht im Strafrecht! Da gibt es sowas wie einen Anscheinsbeweis nicht. Im Übrigen hat K2 mMn in juristischer Hinsicht völlig recht. Alex liegt mit seiner Würdigung falsch, da helfen auch zig Wiederholungen, Großbuchstaben und Ausrufezeichen nichts.

Für einen Mord fehlt es immer noch an der Vertuschung einer Straftat. Dazu hätte Alpi den Fußgänger umfahren müssen, um eine Straftat zu verdecken. Wie hätte ihm der Tod des Fußgängers in Hinblick auf die Unfallflucht denn helfen sollen? Der Rentner wusste doch von dem Unfall vorher gar nichts.

Eine Tötung, um ein Verbrechen zu vertuschen, gab es hier nicht. Hat K2 ja nun auch schon mehrfach zutreffend geschrieben.

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