"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@Softail-88 schrieb am 4. Januar 2017 um 17:16:54 Uhr:


.... War in der Tat etwas schwammig formuliert. Ich hoffe, wir werden uns deshalb nicht in die Haare kriegen.

Warum sollten wir?
Wenn ich einen Fehler mache und mich weißt einer daraufhin, dann bin ich auch froh.

So groß war der Irrtum auch wieder nicht.

Ich habe keine Ambitionen, dass ich auf Gedeih und Verderb den Alpi als Mörder verurteilt wissen will.
Lediglich die Möglichkeit dazu halte ich nicht für so abwegig, wie es viele hier tun!

Für mich steht allerdings fest: es wird eine heftige Haftstrafe, dies begründet sich aus der Länge der Untersuchungshaft.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 4. Januar 2017 um 18:16:42 Uhr:


Nein. Zwischen Fahrerflucht und Tötung fehlt die Kausalität.

und da haben wir halt einen unterschiedlichen Gedanken.

Warum werde ich immer bemängelt dass ich ständig was wiederhole - bei anderen ist das normal?

Weil Du nicht zuhörst.
Wenn er ein Auto gehabt hätte, hättest Du auch recht.
Er hatte aber ein Motorrad und durfte auf der Flucht einen Unfall (welcher Art auch immer) nicht billigend in Kauf nehmen, weil die Flucht dadurch beendet wurde.
Es sind deshalb zwei unabhängige Taten. Eine Flucht und einie fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge.

Ist der Mann jetzt tot?
Hat Alpi ihn getötet?
Hat Alpi bereits bei einer anderen Gelegenheit, seine "Unverwundbarkeit" kundgetan?
War der Alpi auf Fahrerfucht?
Wie hat sich Alpi nach der Tat ( ja ich nennen das Tat!) verhalten?
Hat Alpi bei seinen Fahrten nicht regelmäßig menschenverachtend gehandelt?
Hat Alpi durch seine Fahrten (welche illegal sind) Geld verdienen wollen?
HAtte Alpi einen Führerschein für die gefahrene Maschine?
Hat Alpi versucht die Kontrolle zu verhindern?
....

PS - der der nicht zuhört ist Alpi- es war klar das es irgendwann schief geht!
NUR war er nicht Mann´s genug nach dem Unfall stehnzubleiben.
Er war ja unfehlbar!
Sich also erwischen lassen?

Schade dass dieses Video nicht hochgeladen wird / wurde...
ER hat sich wie ein Gott benommen!
Ein Herrscher über Leben und Tod.... - jetzt ist es schief gegangen

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 4. Januar 2017 um 18:31:07 Uhr:


Wenn er ein Auto gehabt hätte, hättest Du auch recht.
Er hatte aber ein Motorrad und durfte auf der Flucht einen Unfall (welcher Art auch immer) nicht billigend in Kauf nehmen, weil die Flucht dadurch beendet wurde.

Du gehst also wirklich davon aus, dass es in der juristischen Betrachtung einen Unterschied darstellt, mit welcher Fahrzeugart die Flucht angetreten wurde?

Auf seiner Flucht war ihm das Leben anderer Menschen gleichgültig und auch die Möglichkeit eines Unfalls und dies umschreibt man dann als billigend in Kauf nehmen.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 5. Januar 2017 um 03:48:28 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 4. Januar 2017 um 18:31:07 Uhr:


Wenn er ein Auto gehabt hätte, hättest Du auch recht.
Er hatte aber ein Motorrad und durfte auf der Flucht einen Unfall (welcher Art auch immer) nicht billigend in Kauf nehmen, weil die Flucht dadurch beendet wurde.

Du gehst also wirklich davon aus, dass es in der juristischen Betrachtung einen Unterschied darstellt, mit welcher Fahrzeugart die Flucht angetreten wurde?

Auf seiner Flucht war ihm das Leben anderer Menschen gleichgültig und auch die Möglichkeit eines Unfalls und dies umschreibt man dann als billigend in Kauf nehmen.

Das ist eben zu kurz gesprungen - und ich habe es wiederholt auf den vergangenen Seiten geschrieben.
Wenn man mit einem Motorrad flüchtet, kann es eben nicht egal sein, ob man einen Unfall baut. Man nimmt eben keinen Unfall und damit den Tod eines anderen Menschen in Kauf, weil das dem Fluchtgedanken widerspricht. Als Motorradfahrer weiß man genau, wenn ich was umfahre, ist die Flucht beendet. Dieses "billigend in Kauf nehmen" ist mit den Ziel der Unfallflucht unvereinbar, denn jedes Hindernis beendet die Flucht. Ganz im Gegenteil: Wenn man mit dem Motorrad flüchtet, muss man besonders aufpassen, dass man da immer oben bleibt.
Die Unterstellung, Alpi hätte den Tod eines Menschen auf der Flucht "billigend in Kauf genommen" ist damit unhaltbar.
Bei einem Auto trifft das nicht zu, weil man mit einem Auto trotz Unfall (mit einem Menschen) weiter flüchten kann.

Aber er hat doch ein Video über LEGOSTEINE gedreht!!!
Das wiegt doch viel schwerer als ein logischer Gedankengang. Und logisch Denken sprechen wir einem wie Alpi grundsätzlich schon mal ab, sonst wäre er ja schön 50 gefahren 🙄

Jetzt ernsthaft:
Das mit dem logischen Denken war anscheinend wirklich nicht so toll bei Alpi, sonst wäre er in der Tat besser vorsichtiger gefahren, aber selbst ihm dürfte klar gewesen sein, dass ein Unfall das Ende seiner Flucht bedeuten müsste.

Das besagte Lego-Video wird bestimmt nicht strafmildert wirken, aber man darf das auch nicht mit einem Bekennervideo verwechseln, in dem ein Terroranschlag angekündigt wird. Das zeigt eher seinen fast krankhaften Charakter auf.
Jedenfalls dürften seine Videos es ihm sehr schwer bis unmöglich machen vor Gericht glaubhaft darzulegen, dass er nur einmal am besagten Unfalltag aus Stress/Angst zu schnell gefahren ist. Seiner Glaubwürdigkeit vor Gericht sind sie extrem abträglich.

Ich flieg hier ja meist nur mal drüber, in Hoffnung auf Fakten... 😉

Aber eine Frage hätte ich:
Den Begriff "Lego-Video" hab ich hier schon öfter wahrgenommen. Was hat es damit auf sich?
Gibt's da einen Link?

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:13:37 Uhr:



Das ist eben zu kurz gesprungen - und ich habe es wiederholt auf den vergangenen Seiten geschrieben.
Wenn man mit einem Motorrad flüchtet, kann es eben nicht egal sein, ob man einen Unfall baut. Man nimmt eben keinen Unfall und damit den Tod eines anderen Menschen in Kauf, weil das dem Fluchtgedanken widerspricht.

Du meinst also, wenn ich in einem Auto flüchte und mich anschnalle, ist es Mord. Und wenn ich mich nicht anschnalle, ist es keiner? Nee, sooo einfach ist die Rechtsprechung nicht. Du kannst es noch ein paar Mal wiederholen, dadurch wird es nicht richtiger. Wenn ich auf einen Polizisten schieße, dann riskiere ich, daß er zurückschießt - trotzdem wäre es versuchter Mord (oder vollendeter, je nach dem). Auch wenn durch einen Pistolentreffer eine Flucht normalerweise beendet ist.
Das kann jetzt wirklich kein Maßstab sein - der hat den Unfall ja nicht eingeplant, der dachte, er kommt damit durch.

bei 5:02 ist es so weit!

Zitat:

Was ist das für ein Behinderter der bleibt stehen wie ein Reh!
Der wäre gestorben

(ER NICHT?)

Zitat:

, der wäre auseinandergefallen wie Legosteine

Und da wird mir erklärt, dass der Mensch nicht über die Möglichkeit seines eigenen Ablebens gerechnet hat!
Er hat sich aufgespielt als Herr über Leben und tot.
Die Gesamtschau der Strafumstände ist sein Problem.
Wenn man die ganzen Vergehen seiner "Videos" zusammenzählt, wäre er mit 18 Jahre lebenslänglich gut bedient...

Ist eigentlich der Mitfahrer schon ermittelt?

Wenn dann wäre interessant ob er dabei war an dem Tag!
Ansonsten nur das was an "Filmchen gelaufen" ist da aber jedesmal bei jeder Tat ein Nachweis zu erstellen.
Das wird schwer.

Andererseits - wenn man da eine "bandenmäßige" Tat Konstruiert (immehin sollte das ja Geld bringen!)....

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 5. Januar 2017 um 08:34:44 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:13:37 Uhr:



Das ist eben zu kurz gesprungen - und ich habe es wiederholt auf den vergangenen Seiten geschrieben.
Wenn man mit einem Motorrad flüchtet, kann es eben nicht egal sein, ob man einen Unfall baut. Man nimmt eben keinen Unfall und damit den Tod eines anderen Menschen in Kauf, weil das dem Fluchtgedanken widerspricht.

Du meinst also, wenn ich in einem Auto flüchte und mich anschnalle, ist es Mord. Und wenn ich mich nicht anschnalle, ist es keiner? Nee, sooo einfach ist die Rechtsprechung nicht. Du kannst es noch ein paar Mal wiederholen, dadurch wird es nicht richtiger. Wenn ich auf einen Polizisten schieße, dann riskiere ich, daß er zurückschießt - trotzdem wäre es versuchter Mord (oder vollendeter, je nach dem). Auch wenn durch einen Pistolentreffer eine Flucht normalerweise beendet ist.
Das kann jetzt wirklich kein Maßstab sein - der hat den Unfall ja nicht eingeplant, der dachte, er kommt damit durch.

Das ist Bullshit und am Thema vorbei.
Man muss Alfi nachweisen, dass er so gehandelt hat, ansonsten gilt in dubio pro reo.

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:


bei 5:02 ist es so weit!

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:



Zitat:

Was ist das für ein Behinderter der bleibt stehen wie ein Reh!
Der wäre gestorben

(ER NICHT?)

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:



Zitat:

, der wäre auseinandergefallen wie Legosteine

Und da wird mir erklärt, dass der Mensch nicht über die Möglichkeit seines eigenen Ablebens gerechnet hat!
Er hat sich aufgespielt als Herr über Leben und tot.
Die Gesamtschau der Strafumstände ist sein Problem.
Wenn man die ganzen Vergehen seiner "Videos" zusammenzählt, wäre er mit 18 Jahre lebenslänglich gut bedient...

Die Strafzumessung erfolgt im Strafverfahren ganz zum Schluss. Ist in den §§ 46 bis 54 StGB geregelt. Und nein, es gibt keine 18-jährige Haftstrafe im Urteil. Jedenfalls nicht in Deutschland.
Selbst bei lebenslänglich für Mord kommt der Täter nach 15 Jahren frei, es sei denn, es ist die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden, was hier aber nicht zur Rede steht.

Diese Bild-Zeitungspolemik ist unerträglich.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 4. Januar 2017 um 17:21:28 Uhr:


Das dachte ich auch immer - aber dem ist nicht so! Niemand wirft Alpi vor, daß er den Rentner absichtlich umgefahren hat. Trotzdem steht er wegen Mord vor Gericht. Es reicht völlig, daß er einen Menschen getötet hat, um eine Straftat zu verdecken (eben die Fahrerflucht). Das muß eben nicht beabsichtigt sein, da zählt nur das Ergebnis.

Das halte ich für abwegig. Ich gehe mal davon aus, dass der von dir geschilderte Zusammenhang der Auslegung des Staatsaanwaltes entspricht. Das muss aber nicht bedeuten, dass er damit durchkommt. Wie hier andere schon dargestellt haben, muss das aber nicht bedeuten dass "Alpi" ungeschoren davonkommt, wenn der Richter feststellt, dass es kein Mord war. Und das wird er. Und wenn nicht der Richter, dann eben ein Richter in einer höheren Instanz. Und du kannst sicher sein, dass jemand, der wegen Mordes angeklagt ist, alle Rechtsmittel ausschöpft, die er ausschöpfen kann.

Ach ja, nicht vergessen: Auch für Totschlag kann man ganz schön lange brummen.

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